Förderprogramm „Energiewendebegleiter“
Die Stadt Neustadt (Hessen) stellt gemeinsam mit der EKM „Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten“ im Rahmen des Pilotprojektes „Energiewendebegleiter“ einen Fördertopf für „kleinere“ CO2 Reduzierungsmaßnahmen den Einwohnerinnen und Einwohnern Neustadts zur Verfügung. Der Fördertopf wird durch die Kommune selbst verwaltet. Das Projekt „Energiewendebegleiter“ hat das Ziel, Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu begleiten und zu unterstützen.
Ziele sind:
- Maßnahmen von Bürgern zur CO2 Reduzierung und zur Steigerung der Energieeffizienz finanziell zu unterstützen.
- Durch das Engagement und die Vorbildfunktion der Stadt die Notwendigkeit des Klimaschutzes auf regionaler Ebene in den Focus zu rücken.
- Die Aktivität der Stadt und des Pilotprojektes des Energiewendebegleiters positiv zu besetzen und zu kommunizieren.
- Mit dem Bürger in direkten Kontakt zu kommen.
- Den Aufwand der Antragstellung für den Bürger möglichst niedrig zu halten.
Die Idee ist, dass die Stadt Neustadt (Hessen) eine festgelegte Anzahl an Förderungen je festgelegter
Fördermaßnahmen zur Verfügung stellt und selbst gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern verwaltet. Wenn einzelne Fördermaßnahmen nicht in der geplanten Anzahl nachgefragt werden, kann das Geld auf die anderen Fördermaßnahmen übertragen werden. Es sollen pauschale Beträge je Maßnahme ausgezahlt werden (Aufstellung siehe oben).
Der Förderschwerpunkt liegt nicht zuletzt aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklung auf dem Thema: „Rund ums Heizen“.
· Durchführen eines „Hydraulischen Abgleichs“
· 50 € je Anlage
· Kauf und Montage von Energieeffizienz-Heizungsumwälzpumpen
· 50 € je Pumpe
· Kauf und Einbau von Elektronischen Heizkörperventile 50 % max.
· 150 € je „Set“
· Holz- Pelletöfen Öfen als weitere Wärmequelle
· 200 € pro Ofen
· NEU: Balkonsolaranlagen für Privatpersonen
· 150 Euro pro Anlage
Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass die Maßnahme in Neustadt (Hessen) umgesetzt wird.
Die Förderanträge werden von der Verwaltung je festgelegter Maßnahme vorbereitet und den Antragstellern zum noch notwendigen Ausfüllen zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Antragstellung direkt bei der EKM für das gleiche Vorhaben wird ausgeschlossen und ist Teil der Förderbedingungen.
Dauer: Die Maßnahme begann zum 01.10.2022 und wird bis zum 31.03.2025 laufen.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt jeweils zum Jahresende. Ein Rechtsanspruch auf Förderung
besteht nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind auf 10.000 Euro begrenzt.
Neustadt (Hessen), den 25. Juni 2024
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister