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Rathaus und Politik

Entsorgung

Information des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf

Im Bereich der Abfalleinsammlung gibt es ab Januar 2021 einige Änderungen!

Die wichtigsten Änderungen finden sich im Bereich Anmeldung Sperrmüll, Papierzusatzgefäße und Gelbe Tonne


Sperrmüll

Einmal im Halbjahr kann für ein Grundstück Sperrmüll angemeldet werden. Ausnahme: Grundstücke die ein Nachbarschaftsgefäß nutzen.

Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.

Sind auf dem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren.

Bei der Abholung des Sperrmülls werden bis zu 10 cbm sperrmüllfähige Gegenstände mitgenommen.

Wenn möglich sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Oder die Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.

Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auch weiterhin von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Wichtig! Die sperrigen Abfälle dürfen erst am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.



Papier

Jedem Grundstück steht satzungsgemäß ein 240 L Papiergefäß zu. Ab einer gemeldeten Personenzahl von 5 Personen wird ein weiteres Papiergefäß kostenfrei zur Verfügung gestellt. Übersteigt das Restmüllvolumen das Volumen des Papiervolumens stehen ebenfalls weitere Papiergefäße zur Verfügung. Weiterhin werden von den angemeldeten Grundstücken auch Beistellmengen in haushaltsüblichem Umfang mitgenommen.

Viele Bürger haben zusätzliche Gefäße von sich aus geordert bzw. haben sich nicht gemeldet, wenn sich die Personenzahl auf dem Grundstück reduziert hat. Ab dem 1. Januar werden diese Gefäße gebührenpflichtig! Sollten die zusätzlich vor Ort stehenden Gefäße nicht mehr benötigt werden, dann teilen Sie es uns bitte schriftlich mit. Wir werden die Abholung der Gefäße veranlassen.

Wir sind generell nicht für Gewerbetreibende zuständig, wenn diese allerdings über uns Restmüll entsorgen, werden auch satzungsgemäß Papiergefäße zugeteilt.

Die Abfallsatzung kann auf der Homepage des MZV unter https://mzv-biedenkopf.de/wp-content/uploads/2020/12/Neufassung-der-Abfallsatzung-01.01.2021.pdf eingesehen werden.



Gelbe Tonne

Seit 1991 ist in Deutschland die Einsammlung und Entsorgung von Verpackungen die Privatwirtschaft verantwortlich. Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Bundesweit gibt es derzeit 8 Systembetreiber (der bekannteste ist sicher die Duales System Deutschland GmbH „DSD“), die sowohl die Einsammlung, als auch die Sortierung und Verwertung von Verpackungen organisieren. Finanziert wird das Ganze über Lizenzentgelte. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss ein Lizenzentgelt an die Systembetreiber zahlen, mit dem dann die Kosten der Verpackungsentsorgung finanziert werden.

Der Müllabfuhrzweckverband, der ansonsten für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten verantwortlich ist , hat bei der Verpackungsentsorgung lediglich die Möglichkeit, auf das Sammelsystem in begrenztem Umfang Einfluss zu nehmen, also auf die Frage, wie werden die Verpackungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt.

Diesen Einfluss hat der Müllabfuhrzweckverband gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und dem Landkreis geltend gemacht und dafür gesorgt, dass die Gelben Säcke ab 2021 weitgehend durch Gelbe Tonnen ersetzt werden und damit zumindest der durch die Kunststoffsäcke zusätzlich entstehende Abfall zukünftig nicht mehr anfällt.

Das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen ist das bereits im Verbandsgebiet tätige Unternehmen KNETTENBRECH + GURDULIC. Die Beauftragung erfolgt ab dem 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.

Welche Veränderungen gibt es im Verbandsgebiet?

  • Die Kommunen Cölbe, Wetter, Wohratal, Neustadt und Münchhausen werden mit Gelben Tonnen ausgestattet. Die Auslieferung der Gefäße erfolgt nach Auskunft der Abfuhrfirma ab der 3. KW 2021.
  • Die Dosencontainer in diesen Kommunen entfallen.
  • In allen 15 Mitgliedskommunen des MZV wird ab der 5. gemeldeten Person/Grundstück ein weiteres Gefäß zur Verfügung gestellt.
  • Die schon vorhandenen Gelben Tonnen in den 10 Mitgliedskommunen Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Fronhausen, Gladenbach, Lahntal, Lohra und Steffenberg bleiben vor Ort, hier erfolgt nur eine Aufstockung (ab 5. Person). Diese Gefäßauslieferungen werden frühestens ab März erfolgen.
  • Wer ein zusätzliches Gefäß (ab der 5. Person/Grundstück) nicht möchte, kann dies im Vorfeld mitteilen. Meldungen können über die Hotline der Dualen Systeme oder dem Müllabfuhrzweckverband erfolgen.
  • Bei Mehrmengen können zusätzlich transparente Säcke zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Gelbe Säcke werden nur noch für vereinzelte Grundstücke zur Verfügung gestellt z.B. Oberstadt Biedenkopf.

Die Dualen Systeme verfügen über ein eigenes Beschwerdemanagement und sind für Änderungen im Tonnenbestand selbst verantwortlich. Sie haben darum gebeten, dass die Bürger direkt mit ihnen kommunizieren.

Unter folgender Hotline- Nummer und Hotline- Mailadresse sind sie ab sofort erreichbar:

Hotline DSD: 0800–101 58 60, Mailadresse:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abfallkalender 2021


pdf 2021 1. Halbjahr.pdf

pdf 2021 2. Halbjahr.pdf

pdf Straßenbezirke 2021.pdf

pdf Rückseite 2021.pdf

Was gehört in welche Tonne?


pdf Infobroschüre-MZV-2021.pdf

5 Tipps gegen eingefrorene Tonnen

Wie bereits in den vergangenen Jahren, so möchten wir Ihnen auch in diesem Herbst und Winter Hilfestellung geben, damit die niedrigen Temperaturen in den kommenden Monaten nicht dazu führen, dass der Inhalt der grünen und teilweise schwarzen Abfallbehälter anfriert.
Werden diese Tonnen geleert, bleibt ein Rest oder sogar der gesamte Inhalt gefroren in der Tonne zurück. Um dies zu verhindern, haben wir diese Tipps für Sie zusammengetragen:

  • Wenn möglich, achten Sie auf einen geeigneten, geschützten Stellplatz Ihrer Tonne, z. B. an der Hauswand, unter einem Dach oder in einer Garage/Schuppen.
  • Legen Sie vor dem Befüllen der Tonne den Boden des Abfallgefäßes mit Papier oder Pappe aus (z. B. Zeitungspapier oder Eierkartons - bitte kein Hochglanzpapier verwenden). Zwar gehört Papier grundsätzlich in die blaue Tonne, in kleinen Mengen ist es jedoch in der Biotonne unbedenklich.
  • Die unterste Schicht in Ihrer Tonne sollte aus trockenem Abfall bestehen. Im Handel sind außerdem auch Papiersäcke erhältlich, mit denen Sie Ihre Tonne auskleiden können (bitte keine Bio-Kunststofftüten verwenden). Auch das Aufschichten mit Holzspänen oder Astschnitt eignet sich zum Schutz gegen ein Einfrieren.
  • Vermeiden Sie überflüssige Nässe in Ihrer Tonne: Lassen Sie feuchte Abfälle abtropfen und wickeln Sie diese am Besten in Papier ein. Je geringer der Wassergehalt Ihres Abfalls, umso geringer die Gefahr des Anfrierens.
  • Pressen Sie den Inhalt nicht zusammen, sondern achten Sie auf eine möglichst lockere Befüllung. Überprüfen Sie Ihre Tonne bei der Bereitstellung und versuchen Sie, den Inhalt gegebenenfalls vorsichtig mit einem Stock oder Spaten zu lockern und so zu lösen.

Die Müllwerker geben sich große Mühe, Ihre Gefäße zu leeren. Der Abfallbehälter wird mehrfach kräftig von der Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit der Inhalt vollständig in das Fahrzeug fällt. Ist dieser jedoch fest angefroren, bleibt er in der Tonne zurück und die Entleerung gilt leider als durchgeführt.

Achtung: Es existiert kein Anspruch auf eine Nachleerung. Daher ist es umso wichtiger, die obigen Tipps zu beachten.

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2021

pdf Sammeltermine Sonderabfall-Kleinmengen 2021.pdf
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Entsorgung von Dosen und Altglas während der Baumaßnahmen in der Querallee

Neuer Standort "An der Weißmühle"

 

Der Containerstandort in der Querallee kann im Zuge der Baumaßnahmen in der Querallee nicht mehr durch das Abfuhrunternehmen angefahren werden. Daher wurden diese Container zunächst an den Standort „Am Gelicht“ oberhalb der LKW-Waschanlage/Tankstelle/Fuhrunternehmen Hildermann verbracht.

In den letzten Wochen wurden vermehrt Beistellungen an überfüllten Containerstandorten festgestellt, obwohl an anderen Standorten noch ausreichend Kapazitäten vorhanden waren.

Wir bitten Sie eindringlich, sollten die Glas- als auch Dosencontainer des angefahrenen Standortes augenscheinlich überfüllt sein, fahren Sie einen alternativen Standort an oder nehmen Ihr Altglas und/oder Dosen wieder mit nach Hause.

Weiterhin wurden in Absprache mit dem MZV Biedenkopf und dem Abfuhrunternehmen einige Glascontainer von dem Standort „Am Gelicht“ an den Standort „An der Weißmühle“ beim Kunstrasenplatz verbracht.

Auch ist es untersagt, an den Containerstandorten jeglichen anderen Unrat abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln und hat ein Bußgeld zur Folge. Die herumstehenden Abfälle bergen als Stolperfallen eine erhebliche Gefahrenquelle und einen Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.

Die Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.

Glascontainerstandorte finden Sie in

 

 Stadtteil

 Straße

 Neustadt
 An der Weißmühle – (Kunstrasenplatz) – NEU! -
   Parkplatz Am Kaufpark
   Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)
   Bismarckstraße 33 (bei Baufachmarkt Heide)
   Niederkleiner Straße/Am Struthteich
   Leipziger Straße
   Wasenberger Straße/ Willingshäuser Straße
  In der Aue
Momberg
Schützenstraße
Mengsberg
Rotebergstraße (Feuerwehr)
Speckswinkel
Am Sportfeld (Sportplatz)

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas und die Dosen unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.

 Das gehört in die Altglascontainer:  Das gehört nicht in die Altglascontainer:
  • Einwegflaschen
  • Konserven- und Marmeladengläser
  • Einmachgläser
  • kaputte Trinkgläser
  •  Autoglas
  • Bildschirmglas von Fernsehern und Computern
  • Bleikristallglas
  • Drahtglas von Sicherheitsscheiben
  • Energiesparlampen
  • Fensterglas
  • Glühbirnen
  • Keramik
  • Leuchtstoffröhren
  • Porzellan
  • Spiegelglas
  • Steingut
  • Ton

Volle Glas-Container können direkt bei der Fa. Suez unter der Telefonnummer 0800/1889966 und volle Dosen-Container können bei der Firma Integral GmbH unter der Tel. 06421/94410 gemeldet werden.

Falls Sie dort niemanden erreichen sollten, wenden Sie sich an den Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465/9269- 0 oder die Stadtverwaltung Neustadt (Hessen), Tel.: 06692/89-28.

Wissenswertes zum Thema Sperrmüll – der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert

Wissenswertes zum Thema Sperrmüll – der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert

Das Thema Sperrmüll ist derzeit hochaktuell – sei dies durch die Nachwirkungen der Corona-bedingten Aufenthalte in Privathaushalten oder durch die Sommerferien – es wird ausgemistet!
Auch in unseren Mitgliedskommunen haben wir in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Sperrmüll-Anmeldungen registriert. Damit verbunden zeichnete sich auch ab, dass oft noch Unsicherheit herrscht, wie Sperrmüll anzumelden ist, wie dieser bereitzustellen ist und was eigentlich alles zum Sperrmüll zählt.

Gerade im letztgenannten Bereich fand die beauftragte Abfuhrfirma des Öfteren vermeintlich bereitgestellten Sperrmüll vor, dessen Gegenstände alle auf einen Haufen geworfen wurden, in Tüten und anderen Behältnissen verpackt war und generell auch viele Gegenstände enthielt, die nicht als Sperrmüll zählen und beispielsweise über die Restmülltonne entsorgt werden müssen.
Um Situationen wie diese zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten und etwaigen Enttäuschungen vorzubeugen, warum etwas nicht mitgenommen wurde, geben wir Ihnen heute einen Leitfaden an die Hand, der die wichtigsten Punkte zum Thema Sperrmüll noch einmal übersichtlich zusammenfasst.

Was zählt eigentlich zum Sperrmüll?

Prinzipiell werden alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, abgeholt. Kurz gesagt wird all das mitgenommen, was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden und nicht fest mit dem Haus verbaut ist. Im Einzelnen wären das beispielsweise:

  • Möbel aus Holz oder Kunststoff
  • Sperrige Holz- oder Kunststoffteile (z. B. Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug)
  • Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
  • Gegenstände aus Metall

Was zählt nicht zum Sperrmüll? (in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)

  • Elektroaltgeräte (Bitte bei INTEGRAL telefonische Abholung vereinbaren, Tel.: 06421/944144)
  • Mineralische und asbesthaltige Abfälle (Bitte kontaktieren Sie die Müllumladestation, Siemensstr. 5, Marburg-Wehrda, Tel.: 06421/ 82351, Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-15:30 Uhr und Sa 08:00-11:00 Uhr)
  • In Säcke oder Kartons verpackte Restabfälle (Restmülltonne oder Restmüllsäcke des MZV)
  • Kartonagen und Papier (Papiertonne)
  • Tapeten (Restmülltonne)
  • Bauschutt, d. h. mineralische, wiederverwertbare Abfälle, wie Mauerwerk, Ziegel und Fliesen (Kleinmengen in Bauschuttcontainer)
  • WC und Waschbecken aus Keramik (Bauschuttcontainer)
  • Baustellenabfälle, d. h. sämtliche Teile, die von Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten herrühren, wie Balken, Türen, Fenster, Bretter, Fußbodenbeläge u.ä. (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)
  • Ast- und Heckenschnitt (kommunale Astschnittplätze oder Kompostierungsanlage)
  • Autoreifen und andere Autoteile (private Entsorgung, z. B. Rückgabe im Handel oder Müllumladestation)
  • Sperrige Teile, die nicht aus Haushalten stammen, z. B. Gartenhäuschen, Gartenzäune und ähnliches (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)

Weitere Hinweise:

  • Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen in eigener Verantwortung ordnungsgemäß entsorgt werden, z. B. über einen privaten Containerdienst oder über die Müllumladestation in Marburg.

Wie sollten die Gegenstände bereitgestellt werden?

  • Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll in fest verschlossenen Behältnissen oder Tüten bereit – die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens müssen in der Lage sein, einen Blick auf die Gegenstände zu werfen.
  • Beachten Sie, dass das Abfuhrunternehmen generell nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen und nicht-Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu sortieren.
  • Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Gegenstände ordentlich bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten. Zu hoch aufgeschichteter oder verschachtelt bereitgestellter Sperrmüll stellt auch für die Abfuhrfirma eine Gefahr dar.
  • Alle Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1 Meter sein und nicht mehr als 50 kg pro Gegenstand wiegen. Die Sperrmüllmenge darf die Maximalmenge von 10 Kubikmetern (z. B. 10 m Länge x 1 m Breite x 1 m Höhe oder 5 m Länge x 2 m Breite x 1 m Höhe, usw.) nicht überschreiten.
  • Das Zerkleinern bzw. Zerlegen von beispielsweise Möbelstücken ist erlaubt, sofern diese dann den genannten Maßen entsprechen. Es ist jedoch davon abzusehen, kleine Gegenstände noch weiter zu zerkleinern, da dies den Arbeitsaufwand der Abfuhr deutlich erhöht. Zu stark verkleinerte Gegenstände zählen nicht mehr als Sperrmüll und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
 Bild_1.jpg

  

 

Ordentlich bereitgestellter Sperrmüll – hier kann die Abfuhr ordnungsgemäß erfolgen

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So nicht – nicht einsehbarer Müll in Tüten, Autoteile sind kein Sperrmüll 

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So nicht - Material aus Umbaumaßnahmen, Altpapier, in Tüten verpackter Müll

 

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 Das Abfuhrunternehmen ist nicht verpflichtet, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu durchsuchen.


Was ist bei der Bereitstellung zu beachten?

  • Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand zu stellen.
  • Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll dort bereit, wo Sie auch Ihre Tonnen zur Leerung bereitstellen – nur so kann die Abfuhr durch das große Fahrzeug gewährleistet werden.
  • Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Und sollte ein Möbelstück mal zu schade für den Sperrmüll sein:

Das Marburger Recycling-Zentrum-Gebrauchtwarenkaufhaus (Gisselberger Str. 33, 35037 Marburg, Tel.: 06421/87333-0) nimmt noch gebrauchsfähige Möbel gerne als Spende entgegen, um diese wieder aufzubereiten und im Gebrauchtwarenkaufhaus erneut zu verkaufen. So leisten Sie mit Ihren aussortierten Möbeln noch einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung!

Wie können Sie Sperrmüll anmelden?

  • Online anmelden: Der bequemste Weg ist die Anmeldung auf der Webseite des MZV (undefined) unter dem Reiter „Entsorgung-Sperrmüll“.
  • Mittels Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband und in Sparkassen. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie beim Müllabfuhrzweckverband ein. Bitte füllen Sie die Sperrmüllkarten sauber und in lesbarer Druckschrift aus.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Sperrmüll online angemeldet haben oder auf der Anforderungskarte eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin ebenfalls per E-Mail. Andererseits erhalten Sie Ihren Termin zeitnah vor dem Abfuhrtermin per Post. Bitte beachten Sie, dass bis zum Abfuhrtermin bis zu vier Wochen vergehen können.

 

So erreichen Sie uns:

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Sperrmüll haben, können Sie sich gerne an uns (Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.

Sonderabfall-Kleinmengensammlungen laufen wieder an

Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda informiert, dass ab kommenden Samstag wieder Sonderabfall-Kleinmengensammlungen stattfinden werden. Der erste Termin wird die Sammlung der Stadt Biedenkopf an besagtem Samstag, den 16.05.2020, sein. Die Sammelzeit wird an diesem Tag jedoch um eine Stunde verlängert. Die Bürger*innen haben also die Möglichkeit, ihre Abfälle in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr am Schadstoffmobil abzugeben. Die Sammlung selbst findet wie gewohnt am dortigen Bauhof, Mühlweg 18, statt.

Die nächsten Sammlungen werden dann gemäß dem offiziellen Tourenplan am 30.05.2020 in der Stadt Gladenbach (Parkplatz am „Haus des Gastes“), am 06.06.2020 in der Stadt Marburg (Parkplatz Landratsamt) und am 13.06.2020 in der Stadt Stadtallendorf (Bauhof Niederrheinische Str. 26b) durchgeführt. Auch für die drei hier genannten Sammlungen wurde die Sammelzeit um eine Stunde verlängert, sodass sie jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr stattfinden.

Für alle weiteren Sammlungen gelten dann wieder die regulären Öffnungszeiten (10:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Die Termine können dem offiziellen Tourenplan entnommen oder auf der Homepage der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda unter www.a-lf.de eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

pdf Flyer Sonderabfall-Kleinmengensammlung.pdf
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Terminplan Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2020
pdf Sonderabfall-Kleinmengensammlung Termpl20_MR-BID_neu.pdf

Maskenpflicht: Wohin mit der Maske nach Gebrauch?

 

Seit 27.04.2020 ist in allen Bundesländern der Mund-Nase-Schutz Vorschrift - mit der sogenannten "Maskenpflicht" soll die Ansteckungsgefahr beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verringert und die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden. Doch wie sieht es mit der Entsorgung der Masken aus?

 

Es gilt: Da alle Arten von Masken mit Keimen oder Viren belastet sein könnten, gehören diese nach Gebrauch in den Restmüll.

 

In der Regel wird der Restmüll im Haushalt schon in Plastiktüten gesammelt und dann entsprechend entsorgt, diese Art der Entsorgung ist für den Mund-Nase-Schutz vorbildlich. Generell kann die Maske aber auch lose in die Restmülltonne gegeben werden, es sei denn es besteht ein Verdachtsfall. Ebenso verhält es sich mit Einweghandschuhen. Beides wird im Anschluss der thermischen Verwertung zugeführt.

Personen, die bereits erkrankt sind und solche, die sich in Quarantäne befinden, bekommen entsprechende Hinweise vom Gesundheitsamt zur richtigen Entsorgung des weiteren Mülls. Informationen hierzu stellt auch der MZV Biedenkopf auf seiner Webseite zur Verfügung.

 

Um unnötigen Müll zu vermeiden, können Sie sich auch darüber informieren, ob eine Maske grundsätzlich öfter als einmal verwendet werden darf, zum Beispiel, indem man diese auskocht bzw. mit anderen Verfahren wieder sterilisieren kann. Achten Sie in diesem Fall auf die jeweils für Ihre Maske geltenden Empfehlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

 

 

Neue Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf

 

Ab Montag, den 27.04.2020 werden auf den Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf wieder Privatanlieferungen angenommen..

Um die weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wird der Anlagenbetrieb an den Standorten angepasst. Bitte beachten Sie die jeweiligen Regelungen vor Ort und folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals. Wir bitten Sie, möglichst allein (maximal zu zweit) auf die Anlagen zu kommen.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es durch geänderte Betriebsabläufe zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Um einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen, werden auf einzelnen Anlagen gesonderte Anlieferzeiten für Privatkunden eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Zeiten eine Anlieferung durch Privatkunden nicht möglich ist.

 

Es gelten folgende neue Anlieferzeiten:

Müllumladestation Marburg-Wehrda

Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste und Gewerbebetriebe

Mo – Fr: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr

Samstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr (am 02.05.2020 bleibt die Anlage geschlossen)

Containerdienste und Gewerbebetriebe benötigen zur Anlieferung während der regulären Öff-nungszeiten ein Kundenkonto. Informationen zur Eröffnung eines Kundenkontos finden Sie hier: www.a-lf.de. Ohne Kundenkonto sind Anlieferungen nur zu den nachfolgend aufgeführten Öff-nungszeiten für Privatanlieferer möglich.

Privatanlieferungen

Dienstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Samstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr (am 02.05.2020 bleibt die Anlage geschlossen)

 

Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach

Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste, Gewerbebetriebe und Privatanlieferer

Mo – Fr: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr

Zweiter und letzter Samstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Achtung:

  1. Es werden maximal 2 Fahrzeuge für die Entladung von Grünabfällen auf die Anlage gelas-sen.
  2. Pauschalbeträge (Kofferraum Grünabfall 1,50 €; doppelter Kofferraum Grünabfall 3,00 €) sind passend in bar zu zahlen.

Die Sonderabfallkleinmengen-Sammlungen finden weiterhin nicht statt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonberatung 0800 253 1000 Abfallzweckverbandes Lahn-Fulda.


Neue Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf nach Corona
pdf Neue Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Entsorgung von Dosen und Altglas während der Baumaßnahmen in der Querallee

 

Der Containerstandort in der Querallee kann im Zuge der Baumaßnahmen in der Querallee nicht mehr durch das Abfuhrunternehmen angefahren werden. Daher werden die Glas- und Dosencontainer an den Standort „Am Gelicht“ oberhalb der LKW-Waschanlage verbracht.

Wir bitten Sie diesen Standort (bzw. alternative Standorte) anzufahren!

Weitere Glascontainerstandorte finden Sie in

Stadtteil Straße
Neustadt Parkplatz Am Kaufpark
  Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)
  Bismarckstraße 33 (bei Baufachmarkt Heide)
  Niederkleiner Straße/Am Struthteich
  Leipziger Straße
  Wasenberger Straße/ Willingshäuser Straße
  In der Aue
Momberg Schützenstraße
Mengsberg Rotebergstraße (Feuerwehr)
Speckswinkel Am Sportfeld (Sportplatz)

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas und die Dosen unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.

Das gehört in die Altglascontainer: Das gehört nicht in die Altglascontainer:
  • Einwegflaschen
  • Konserven- und Marmeladengläser
  • Einmachgläser
  • kaputte Trinkgläser
  • Autoglas
  • Bildschirmglas von Fernsehern und Computern
  • Bleikristallglas
  • Drahtglas von Sicherheitsscheiben
  • Energiesparlampen
  • Fensterglas
  • Glühbirnen
  • Keramik
  • Leuchtstoffröhren
  • Porzellan
  • Spiegelglas
  • Steingut
  • Ton

Volle Glas-Container können direkt bei der Fa. Suez unter der Telefonnummer 0800/1889966 und volle Dosen-Container können bei der Firma Integral GmbH unter der Tel. 06421/94410 gemeldet werden.

Falls Sie dort niemanden erreichen sollten, wenden Sie sich an den Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465/9269- 0 oder die Stadtverwaltung Neustadt (Hessen), Tel.: 06692/89-28.

Bitte stellen Sie keine Dosen oder Glas neben den Containern ab. Versuchen Sie die Dosen und das Altglas an einem anderen Containerstandort zu entsorgen. Sind die Sammelcontainer auch am nächsten Containerstandort voll, nehmen Sie die Wertstoffe bitte wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt.

Insbesondere ist es untersagt, jeglichen anderen Unrat dort abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln und hat ein Bußgeld zur Folge. Weiterhin bergen die herumstehenden Abfälle als Stolperfallen eine erhebliche Gefahrenquelle und einen Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.

Eine schnellstmögliche Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.

Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Krise - worauf ist zu achten?

Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.

Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine Notwendigkeit, die grundsätzlichen Strukturen der Abfallentsorgung in Anbetracht der Ausbreitung von Corona in Hessen zu ändern. Bestehende und bekannte Entsorgungswege sind eingespielt und funktionieren weiterhin sehr gut. Jedoch werden sich durch die Schließung von Geschäften, durch Absagen von Veranstaltungen und die verstärkte Nutzung von Home-Office, Kurzarbeit und auch Quarantäne Verschiebungen ergeben, die aufgefangen werden müssen und auch können. Ebenso ist es absehbar, dass es durch die Verbreitung des Virus zu einem vermehrten Abfallaufkommen im Gesundheitswesen kommen kann.
Auch wenn aktuell noch nicht davon auszugehen ist, dass bestehende Abfallsammlungen und Entsorgungswege geändert werden müssen, muss das Thema des verstärkten Aufkommens an Abfällen, die mit Coronaviren kontaminiert sind, betrachtet werden. Außer in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes fallen diese auch in den Haushalten an, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben.

Hier kommt Ihnen als Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden. Sollten Sie sich in einem Quarantäne-Haushalt befinden bzw. sind an Corona erkrankt, weist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 24. März und 01. April darauf hin, folgende Punkte im Bereich der privaten Abfallentsorgung dringend zu beachten:

  • Neben Restmüll können auch Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne/Gelber Sack) und Altpapier über die Restmülltonne entsorgt werden, soweit es deren Kapazität zulässt. Dies kann - insbesondere in den Tagen kurz vor der Abholung der Abfälle - eine praktikable Lösung darstellen.
  • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z. B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
  • Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen/Säcke gegeben werden, da von diesen bei der Abholung dann keine Gefahr mehr ausgeht.
  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Wir betonen nochmals, dass sich diese Regeln an Quarantäne-Haushalte richten. Für alle Haushalte ohne erkrankte bzw. in Sicherheitsquarantäne befindlichen Personen ist die übliche getrennte Erfassung der Abfälle keinesfalls aufgehoben, sondern vielmehr zum Erhalt der Wertstoffkreisläufe besonders wichtig.

Wir bitten Sie, sich an diese Regeln zu halten und Ihren Müll entsprechend zu behandeln, um die Gefährdung der Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft zu verringern und die Müllentsorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Anja Reichel
Geschäftsstellenleiterin
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

 


Merkblatt Abfallentsorgung Lahn-Fulda
pdf Merkblatt ALF Maßnahmen Abfallentsorgung Quarantäne-Haushalte.pdf

Entsorgung von Wand- und Dispersionsfarben


pdf Entsorgung von Wandfarben.pdf

Richtlinie Zuschuss Windeltonne

pdf Antrag Zuschuss Windeltonne.pdf
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pdf Richtlinie Windeltonne ab 01.01.2019

Hinweis zum korrekten Ausfüllen der Sperrmüllkarten

Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf weist die Bürger der Mitgliedskommunen darauf hin, dass die angebotenen Sperrmüllkarten bitte sauber und in lesbarer Druckschrift auszufüllen sind. Leider wurden in der Vergangenheit vermehrt Karten unleserlich bzw. in Schreibschrift ausgefüllt und abgegeben, sodass diese erst mit Verzögerung eingelesen und bearbeitet werden konnten. Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf sowie in Sparkassen. Alternativ kann die Sperrmüllanmeldung auch bequem online auf der Seite des MZV erfolgen.

Sperrmüllantrag online

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Rücknahmestellen für Energiesparleuchten finden Sie hier:

www.lightcycle.de
  • neu.stadt.appneu.stadt.app
  • Formulare
  • Abfallbeseitigung
  • Was erledige ich wo?
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