Navigation

  • Hauptinhalt
  • Hauptnavigation
  • Informationen linke Seitenleiste
  • globale Suchfunktion
A+ A A-
 

logo neu fixed web

logo neu web

logo neu fixed web

logo neu web
  • Home
  • Rathaus & Politik
    • Rathaus & Politik

      • Rathaus

      • Grußwort des Bürgermeisters
      • Kontakte und Fachbereiche Rathaus
      • Bekanntmachungen
      • Aktuelles
      • Ausschreibungen
      • Vergabebekanntmachungen
      • Was erledige ich wo
      • Ortsgericht
      • Schiedsmann
      • Ortslandwirte
      • Politik

      • Politische Gremien
      • Niederschriften
      • Sitzungskalender
      • Wahlen
      • Bürgerservice

      • Mängelmeldungen
      • Formulare + Onlineanträge
      • Wiederkehrende Straßenbeiträge
      • Bürgerpflichten
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Hebesätze und Gebühren
      • Feuerwehr
      • Abfallbeseitigung
      • Wasserhärte
      • Leitstelle "Älter werden"
      • Bürgerhilfe
      • Schutzmann vor Ort
      • SARSCoV2/Coronavirus

      • Land Hessen
      • Landkreis Marburg-Biedenkopf
  • Leben & Stadtinfo
    • Leben & Stadtinfo

      • Stadtinfo

      • Wissenwertes
      • Neustadt erleben
      • Einwohner
      • Lage und Region
      • Stadtteile
      • Ortsvorsteher
      • Stadtplan
      • Leben

      • Kindergärten
      • Familienzentrum
      • Jugendpflege
      • Heiraten in Neustadt
      • Vereine
      • Wirtschaft

      • Wirtschaftsstandort
      • Industrie-/Gewerbegebiet
      • Verkehrsanbindung
      • Förderung
      • Gewerbeportal
      • Bauen und Wohnen

      • Fachbereich II Bauen, Planen, Umwelt
      • Bauleitplanung/BürgerGIS
      • Bebauungspläne im Entwurf
      • Bauplätze
      • Immobilienbörse
      • Denkmalagentur
      • Soziale Stadt
      • Dorfentwicklung
  • Freizeit & Kultur
    • Freizeit & Kultur

      • Freizeit

      • Unterkünfte + Gastronomie
      • Radroutenplaner
      • Schwimmbäder
      • Grillanlagen
      • Gemeinschaftshäuser
      • Naturportal
      • Kultur

      • Veranstaltungskalender
      • Stadtbücherei
  • Home
  • Rathaus & Politik
    • Rathaus & Politik

      • Rathaus

      • Grußwort des Bürgermeisters
      • Kontakte und Fachbereiche Rathaus
      • Bekanntmachungen
      • Aktuelles
      • Ausschreibungen
      • Vergabebekanntmachungen
      • Was erledige ich wo
      • Ortsgericht
      • Schiedsmann
      • Ortslandwirte
      • Politik

      • Politische Gremien
        • Stadtverordnetenversammlung
        • Fachausschuss I
        • Fachausschuss II
        • Magistrat
        • Ortsbeiräte
      • Niederschriften
      • Sitzungskalender
        • Sitzungsprotokolle
      • Wahlen
        • Kommunalwahl
        • Wahlen Übersicht
        • Bürgermeisterwahl
        • Bundestagswahl
        • Europawahl
        • Landtagswahl
      • Bürgerservice

      • Mängelmeldungen
      • Formulare + Onlineanträge
      • Wiederkehrende Straßenbeiträge
      • Bürgerpflichten
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Hebesätze und Gebühren
      • Feuerwehr
      • Abfallbeseitigung
      • Wasserhärte
      • Leitstelle "Älter werden"
      • Bürgerhilfe
      • Schutzmann vor Ort
      • SARSCoV2/Coronavirus

      • Land Hessen
      • Landkreis Marburg-Biedenkopf
  • Leben & Stadtinfo
    • Leben & Stadtinfo

      • Stadtinfo

      • Wissenwertes
      • Neustadt erleben
      • Einwohner
      • Lage und Region
      • Stadtteile
      • Ortsvorsteher
      • Stadtplan
      • Leben

      • Kindergärten
      • Familienzentrum
        • Veranstaltungen
        • Bisherige Aktivitäten
      • Jugendpflege
      • Heiraten in Neustadt
      • Vereine
      • Wirtschaft

      • Wirtschaftsstandort
      • Industrie-/Gewerbegebiet
        • Industrieflächen
        • Gewerbeflächen
      • Verkehrsanbindung
      • Förderung
      • Gewerbeportal
      • Bauen und Wohnen

      • Fachbereich II Bauen, Planen, Umwelt
      • Bauleitplanung/BürgerGIS
      • Bebauungspläne im Entwurf
      • Bauplätze
      • Immobilienbörse
      • Denkmalagentur
      • Soziale Stadt
      • Dorfentwicklung
  • Freizeit & Kultur
    • Freizeit & Kultur

      • Freizeit

      • Unterkünfte + Gastronomie
      • Radroutenplaner
      • Schwimmbäder
      • Grillanlagen
      • Gemeinschaftshäuser
      • Naturportal
      • Kultur

      • Veranstaltungskalender
        • Veranstaltung eintragen
      • Stadtbücherei
  • Neustadt - Historisches Archiv-s-web
  • Neustadt Junker-Hansen-Turm-s-web
  • Neustadt s web
  • Rathaus web
  • Neustadt - Historisches Archiv-s-web
  • Neustadt Junker-Hansen-Turm-s-web
  • Neustadt s web
  • Rathaus web
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite
  • Rathaus & Politik
  • Abfallbeseitigung

Rathaus und Politik

  • Rathaus

  • Grußwort des Bürgermeisters
  • Kontakte und Fachbereiche Rathaus
  • Bekanntmachungen
  • Aktuelles
  • Ausschreibungen
  • Vergabebekanntmachungen
  • Was erledige ich wo
  • Ortsgericht
  • Schiedsmann
  • Ortslandwirte
  • Politik

  • Politische Gremien
    • Stadtverordnetenversammlung
    • Fachausschuss I
    • Fachausschuss II
    • Magistrat
    • Ortsbeiräte
  • Niederschriften
  • Sitzungskalender
    • Sitzungsprotokolle
  • Wahlen
    • Kommunalwahl
    • Wahlen Übersicht
    • Bürgermeisterwahl
    • Bundestagswahl
    • Europawahl
    • Landtagswahl
  • Bürgerservice

  • Mängelmeldungen
  • Formulare + Onlineanträge
  • Wiederkehrende Straßenbeiträge
  • Bürgerpflichten
  • Ortsrecht und Satzungen
  • Hebesätze und Gebühren
  • Feuerwehr
  • Abfallbeseitigung
  • Wasserhärte
  • Leitstelle "Älter werden"
  • Bürgerhilfe
  • Schutzmann vor Ort
  • SARSCoV2/Coronavirus

  • Land Hessen
  • Landkreis Marburg-Biedenkopf
Drucken Empfehlen

Rathaus und Politik

Entsorgung

Abfuhrkalender 2022 2. Halbjahr.pdf
pdf Abfuhrkalender 2022 2. Halbjahr.pdf
Im Browser öffnen
Teilen

Abfuhrkalender 2022 1. Halbjahr.pdf
pdf Abfuhrkalender 2022 1. Halbjahr.pdf

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf: Änderungen im Bereich der Sperrmüllabfuhren ab Januar 2022

 

Ab dem 01.01.2022 wird es im Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf (MZV) hinsichtlich der Sperrmüllanmeldungen zu Neuerungen kommen. Die Satzungsänderung wurde in der letzten Verbandsversammlung des MZV Biedenkopf am 02.12. verabschiedet.

Folgendes gilt ab dem 01.01.2022:

Anzahl der Abfuhren abhängig von der Restmüllgebühr

Pro angeschlossenem Grundstück sind mindestens zwei Sperrmüllabfuhren im Jahr gebührenfrei.
Die Anzahl der kostenfreien Abfuhren sind abhängig von der für das Kalenderjahr zu zahlenden grundstücksbezogenen Restmüllgebühr und können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Jährliche Restmüllgebühr

Anzahl der kostenlosen
Sperrmüllabfuhren im Jahr

bis 150,00 €

2

bis 225,00 €

3

bis 300,00 €

4

bis 375,00 €

5

bis 450,00 €

6

bis 525,00 €

7

bis 600,00 €

8

bis 675,00 €

9

bis 750,00 €

10

Je nach Höhe der zu zahlenden jährlichen Restmüllgebühr sind ggf. weitere kostenlose Abfuhren möglich. Weitere Anmeldungen sind kostenpflichtig. Die Gebühr von 110,- € sind vom Antragsteller zu zahlen.

Sperrmüllanmeldung bei Nutzung eines Nachbarschaftsgefäßes

Sollten Sie ein gemeinsames Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist auch weiterhin der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß angemeldet ist.

Zwei Wege, um Sperrmüll anzumelden

Online-Anmeldung: Sperrmüll können Sie auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell anmelden. Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung finden Sie am Ende der genannten Webseite.

Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in der Geschäftsstelle des MZV. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf ein. Den Abfuhrtermin erhalten Sie per Schreiben.

Sie haben noch Fragen zum Thema Sperrmüll?

Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll finden Sie auch auf der Homepage des MZV unter: www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell

Ihre Fragen beantworten wir gerne:

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: MZV Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.


B5 Tourenplan Praxis Neustadt 2022
pdf B5 Tourenplan Praxis Neustadt 2022.pdf

Ein Rück- und Ausblick zur „Sauberhaften Landschaft“

Mit der großen Flurbereinigung am Samstag, 25. September, ging die diesjährige „Sauberhafte Landschaft“ des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf (MZV), seiner Mitgliedskommunen sowie des Entsorgers Knettenbrech & Gurdulic in seine finale Runde. Nachdem das Wetter auch unter der Woche größtenteils mitgespielt hatte, strahlte auch an diesem Tag die Sonne von einem nahezu wolkenfreien Himmel. Insgesamt sollten sich 67 Vereine und Gruppen auf den Weg machen, um in 14 Mitgliedskommunen für Sauberkeit zu sorgen.

Bereits unter der Woche hatten insgesamt 21 Schulen, Kindergärten und Kitas mit fleißigen kleinen Sammlerinnen und Sammlern 620 kg an Müll zusammengetragen, den unachtsame Mitmenschen in Wald und Flur hinterlassen hatten. „Ein tolles Ergebnis und ich bin sehr stolz auf die jungen Sammlerinnen und Sammler.“, lobt Timo Leischner, Öffentlichkeitsarbeit beim MZV, die Leistung der jüngsten Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedskommunen. „Für die Kinder war das ein toller Tag - ich durfte eine Kita-Gruppe in Biedenkopf begleiten, die schon direkt beim Auszug aus der Kita 'Müll, Müll!' skandierte und bei der Aktion alles aus sich herausholte, sodass der ein oder andere im Bollerwagen den Heimweg antreten musste.“

Joshua Fickus, Auszubildender beim MZV, hat die Aktion am Samstag zusammen mit Leischner begleitet, Sammelgruppen unterstützt und das Geschehen dokumentiert. Auf einem Rastplatz bei Biedenkopf treffen die MZV-Mitarbeiter auf eine Gruppe, die asbesthaltige Platten im Gebüsch eines Rastplatzes entdeckt hatte: „Neben diesen Platten haben wir auch noch eine Windschutzscheibe gefunden. Unglaublich, auf was für Ideen die Leute kommen, wo sie den Müll abladen.“, so ein Mitglied der Sammelgruppe.
Beobachtungen wie diese konnten auch in anderen Kommunen gemacht werden: Von einer Sammelgruppe in Lohra-Weipoltshausen wurden ebenfalls asbesthaltige Eternitplatten gefunden. In Bad Endbach wurde unter anderem eine komplette, von der Sonne bereits ausgeblichene, Kinderrutsche gefunden. In Gladenbach-Römershausen trug die Sammelgruppe um den Ortsbeirat alleine rund 50 kg Altmetall zusammen, darunter Blechbahnen, alte Eisenfedern, Türbeschläge, Eisenstangen und Grillroste.

Insgesamt wurden an diesem Tag hunderte blauer Säcke gefüllt, das Abfuhrunternehmen und Partner der „Sauberhaften Landschaft“, Knettenbrech & Gurdulic, meldete final eine entsorgte Summe von 3,6 Tonnen zurück. Dazu kommen rund 200 Altreifen, die ab sofort keinen Schaden mehr in Wald und Flur anrichten können. Eine beachtliche Leistung, wenn man bedenkt, dass die Aktiven in diesem Jahr vielerorts mit Hindernissen zu kämpfen hatten: Die Vegetation ließ an manchen Stellen kein ‚tiefgründiges‘ Sammeln zu. In Zukunft möchte der MZV hier wieder zur Frühjahrslösung zurückkehren – der September war Corona-bedingt ein Ausweichtermin gewesen.

Zur gefundenen Müllmenge meint Leischner: „Ich denke, dass neben dem Pflanzenwuchs auch die Corona-Lockdowns mit entsprechenden Ausgangssperren eine Rolle gespielt haben. Weiterhin hatten wir mit einer neuen Abfuhrmethode – bei den Kitas, Kindergärten und Schulen mit einer direkten Abfuhr am Freitag und bei den Vereinen und Gruppen am darauffolgenden Dienstag und Mittwoch – weniger Möglichkeiten zu illegalen Beistellungen gegeben. Viele Schulen, Kitas, Gruppen und Vereine meldeten auch zurück, dass sie in Eigeninitiative mehrere Sammelaktionen im Jahr starten. Von daher - und das freut mich besonders - könnte man die geringe Abfallmenge auch der Nachhaltigkeit zuschreiben.“

Generell konnte man beobachten, dass die „Sauberhafte Landschaft“ generationsübergreifend angegangen wurde. Alt wie Jung, Familien und Freunde fanden sich ein, um anzupacken. Fickus, der die Aktion erstmalig am Samstag seitens des MZV begleitete, zeigte sich beeindruckt: „Für mich war es sehr interessant zu sehen, mit welchem Eifer alle bei der Sache waren. Das Thema wird wirklich ernst genommen und entsprechend angegangen. Man merkt, gerade auch bei den Vereinen und heimatnahen Gruppen, dass es eine Herzensangelegenheit ist, den Ort sauber zu halten.“

Mit diesen Worten möchte sich der MZV, auch im Namen seiner Mitgliedskommunen, noch einmal recht herzlich bei allen bedanken, die bei der diesjährigen „Sauberhaften Landschaft“ mitgewirkt haben – ob als Sammler, Koordinator oder Organisator hinter den Kulissen. Ein Dank geht auch an die zuständigen Mitarbeiter unserer Mitgliedskommunen und den Entsorger Knettenbrech & Gurdulic, die mit ihrem Einsatz eine solche Aktion erst möglich machen. Gemeinsam tragen alle dazu bei, die „Sauberhafte Landschaft“ zu mehr als einer reinen Sammelaktion zu machen – sie wird zur Herzensangelegenheit. Vielen Dank!

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

„Sauberhafte Landschaft“ 2021 – jetzt weiterhin anmelden und die Umwelt entlasten!

 

Die „Sauberhafte Landschaft“ 2021 rückt näher. Ende September werden wieder viele fleißige große und kleine Sammlerinnen und Sammler dafür sorgen, dass die Umwelt in unseren Mitgliedskommunen deutlich aufatmen kann. Durch das gezielte Sammeln der Abfälle werden Boden, Luft und Wasser entlastet und viele Ressourcen wieder in den Recyclingkreislauf zurückgeführt.

Interessierte Kitas, Kindergärten & Grundschulen können ihre Sammelaktion an einem beliebigen Tag vom 20.-25. September durchführen.

Am Samstag, 25. September, sind alle Vereine, Gruppen etc. in unseren Mitgliedskommunen eingeladen, Abfall zu sammeln.

Wo können Sie sich anmelden?

Die Online-Anmeldung kann bequem auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de unter dem Reiter „Sauberhafte Landschaft“ erfolgen.

Weiterführende Informationen
Viele wichtige Fragen zur „Sauberhaften Landschaft“ beantworten wir Ihnen gerne im Bereich „Fragen & Antworten“ auf der Homepage.

Sie möchten direkt Kontakt mit uns aufnehmen?
Wenn Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen möchten, rufen Sie uns gerne an: 06465/9269-0 oder schreiben uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine erfolgreiche „Sauberhafte Landschaft“ 2021!

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

„Sauberhafte Landschaft“ 2021 – noch bis 13. August online anmelden und die Umwelt entlasten!


Die „Sauberhafte Landschaft“ 2021 rückt näher. Ende September werden wieder viele fleißige große und kleine Sammlerinnen und Sammler dafür sorgen, dass die Umwelt in unseren Mitgliedskommunen deutlich aufatmen kann. Durch das gezielte Sammeln der Abfälle werden Boden, Luft und Wasser entlastet und viele Ressourcen wieder in den Recyclingkreislauf zurückgeführt.

Interessierte Kitas, Kindergärten & Schulen können ihre Sammelaktion an einem beliebigen Tag vom 20.-25. September durchführen.

Am Samstag, 25. September, sind alle Vereine, Gruppen etc. in unseren Mitgliedskommunen eingeladen, Abfall zu sammeln.

Wo können Sie sich anmelden?

Die Online-Anmeldung wird noch bis einschließlich 13. August möglich sein: Die Teilnahme kann bequem auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de unter dem Reiter „Sauberhafte Landschaft“ angemeldet werden.

Weiterführende Informationen
Viele wichtige Fragen zur „Sauberhaften Landschaft“ beantworten wir Ihnen gerne im Bereich „Fragen & Antworten“ auf der Homepage.

Sie möchten direkt Kontakt mit uns aufnehmen?
Wenn Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen möchten, rufen Sie uns gerne an: 06465/9269-0 oder schreiben uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine erfolgreiche „Sauberhafte Landschaft“ 2021!

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Technischer Defekt beim Online Abfuhrkalender

Aufgrund eines technischen Defektes ist die Darstellung des Online Abfuhrkalenders sowie der Erinnerungsservice für Neustadt fehlerhaft. Nach jetzigem Kenntnisstand sind davon die Bioleerungen (betrifft nur den Abfuhrbezirk A) sowie die Leerungen der gelben Tonne betroffen. An diesem Problem wird derzeit gearbeitet. Leider ist momentan noch nicht abzusehen, bis wann der Onlinekalender und der damit verbundene Erinnerungsservice wieder fehlerfrei genutzt werden kann.

Daher bitten wir die Bürger der Stadt Neustadt zur Sicherheit die Leerungen nochmals auf dem Papierabfuhrkalender zu kontrollieren.

pdf Neustdt Straßenbezike 2021.pdf
Im Browser öffnen
Teilen

pdf 2021 2. Halbjahr.pdf

„Sauberhafte Landschaft“ 2021 – jetzt anmelden und die Umwelt entlasten!

Im Hinblick auf die aktuell positive Entwicklung in der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat sich der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf dazu entschlossen, die diesjährige Flursäuberung „Sauberhafte Landschaft“ im September durchzuführen – natürlich unter Einhaltung gültiger Corona-Regeln.

Gerne laden wir Sie hiermit herzlich ein, an unserer diesjährigen Müll-Sammelaktion teilzunehmen:

Am Samstag, 25. September, können alle Vereine, Gruppen etc. in unseren Mitgliedskommunen Abfall sammeln.

Kitas, Kindergärten & Grundschulen können ihre Sammelaktion an einem beliebigen Tag vom 20.-25. September durchführen.
Durch das gezielte Sammeln der Abfälle werden Boden, Luft und Wasser entlastet und viele Ressourcen wieder in den Recyclingkreislauf zurückgeführt.


Online-Anmeldung
Sie können Ihre Teilnahme ab sofort bequem auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de unter dem Reiter „Sauberhafte Landschaft“ anmelden.

Die Anmeldung wird bis zum 13. August 2021 möglich sein.


Weiterführende Informationen zur „Sauberhaften Landschaft“
Viele wichtige Fragen zur Organisation und zum Ablauf beantworten wir Ihnen gerne im Bereich „Fragen & Antworten“ auf der Homepage.
Weitere Infos erhalten Sie auch im Rahmen der Anmeldung.

Sie möchten direkt Kontakt mit uns aufnehmen?
Wenn Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei mir, Timo Leischner, Öffentlichkeitsarbeit des MZV – Sie erreichen mich telefonisch unter: 06465/9269-14 sowie per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine erfolgreiche „Sauberhafte Landschaft“ 2021!

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf


pdf Flyer_Sauberhafte_Landschaft-2021.pdf

Hinweis zum Rückschnitt von Baum, Busch & Co. im Rahmen der Tonnenleerung

Das unbeständige Wetter sorgt aktuell im gesamten Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf dazu, dass Hecken, Sträucher und auch kleine Bäume schnell wachsen und sich ausbreiten.


Vom Abfuhrunternehmen haben wir Mitteilung erhalten, dass Müllfahrzeuge aufgrund von genannten Pflanzen, die vielerorts über die Grundstücksgrenze hinausgewachsen sind, bestimmte Gebiete/Straßen nur schwer oder im schlimmsten Fall gar nicht befahren können. In der Folge könnten auch Tonnen nicht geleert oder bereitgestellter Sperrmüll nicht abgeholt werden.

Aus eigenem Interesse bitten wir Sie, darauf zu achten, die Pflanzen entsprechend zu beschneiden, damit ein problemloses Passieren der Abfuhrfahrzeuge möglich ist. Bitte achten Sie dabei auch auf die sogenannte lichte Höhe, sprich den Bereich der Straße, der über der Fahrbahn frei bleiben sollte. Sollten die Pflanzen nicht entsprechend zurückgeschnitten sein, kann die Abfuhr nicht gewährleistet werden.


Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!


Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

 

Nachfragen hinsichtlich der gelben Tonne künftig nur direkt an KNETTENBRECH + GURDULIC Mittelhessen

 

In den vergangenen Wochen kam es zu deutlich vermehrten Anrufen und Kontaktaufnahmen hinsichtlich der Gelben Tonne beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV).

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verband hier lediglich als Vermittler fungiert und darum bitten, Ihre Anliegen diesbezüglich direkt an KNETTENBRECH + GURDULIC Mittelhessen zu richten.

Sie erreichen uns über die dafür eingerichtete Hotline unter:

0800/10 15 860

oder via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Unternehmenswebseite:

www.knettenbrech-gurdulic.de/leistungen/lvp-entsorgung.

Die Nachlieferung der Gelben Tonne im Landkreis wird voraussichtlich bis Ende Mai dauern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

 

KNETTENBRECH + GURDULIC Service GmbH & Co. KG

Aktuelle Informationen zum Thema Sperrmüll

Seit Januar 2021 hat es im Bereich der Abfalleinsammlung im Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf (MZV) einige Änderungen gegeben. Dies betrifft auch den Bereich Sperrmüll.


Anzahl der Sperrmüllabfuhren & Gebühren
Pro Grundstück kann einmal im Kalenderhalbjahr Sperrmüll kostenfrei angemeldet werden. Sind auf einem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren. Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.

Sperrmüllanmeldung bei Nutzung eines Nachbarschaftsgefäßes

Sollten Sie ein gemeinsames Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß gemeldet ist.

Zwei Wege, um Sperrmüll anzumelden
Online-Anmeldung: Sperrmüll können Sie bequem auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell anmelden. Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung finden Sie am Ende der genannten Webseite. Ihren Abfuhrtermin erhalten Sie dann an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Mittels Sperrmüllkarte: Diese erhalten Sie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf ein. Sie erhalten Ihren Abfuhrtermin auf dem Postweg.

Wichtig: Wenn möglich, sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen.
Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.

Sie haben noch Fragen zum Thema Sperrmüll?
Weitere ergänzende und hilfreiche Informationen zum Thema Sperrmüll, z. B. was zum Sperrmüll zählt und was nicht, finden Sie auch auf der Homepage des MZV unter: www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne an den MZV Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenden.

Information des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf

Im Bereich der Abfalleinsammlung gibt es ab Januar 2021 einige Änderungen!

Die wichtigsten Änderungen finden sich im Bereich Anmeldung Sperrmüll, Papierzusatzgefäße und Gelbe Tonne


Sperrmüll

Einmal im Halbjahr kann für ein Grundstück Sperrmüll angemeldet werden. Ausnahme: Grundstücke die ein Nachbarschaftsgefäß nutzen.

Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.

Sind auf dem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren.

Bei der Abholung des Sperrmülls werden bis zu 10 cbm sperrmüllfähige Gegenstände mitgenommen.

Wenn möglich sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Oder die Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.

Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auch weiterhin von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Wichtig! Die sperrigen Abfälle dürfen erst am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.



Papier

Jedem Grundstück steht satzungsgemäß ein 240 L Papiergefäß zu. Ab einer gemeldeten Personenzahl von 5 Personen wird ein weiteres Papiergefäß kostenfrei zur Verfügung gestellt. Übersteigt das Restmüllvolumen das Volumen des Papiervolumens stehen ebenfalls weitere Papiergefäße zur Verfügung. Weiterhin werden von den angemeldeten Grundstücken auch Beistellmengen in haushaltsüblichem Umfang mitgenommen.

Viele Bürger haben zusätzliche Gefäße von sich aus geordert bzw. haben sich nicht gemeldet, wenn sich die Personenzahl auf dem Grundstück reduziert hat. Ab dem 1. Januar werden diese Gefäße gebührenpflichtig! Sollten die zusätzlich vor Ort stehenden Gefäße nicht mehr benötigt werden, dann teilen Sie es uns bitte schriftlich mit. Wir werden die Abholung der Gefäße veranlassen.

Wir sind generell nicht für Gewerbetreibende zuständig, wenn diese allerdings über uns Restmüll entsorgen, werden auch satzungsgemäß Papiergefäße zugeteilt.

Die Abfallsatzung kann auf der Homepage des MZV unter https://mzv-biedenkopf.de/wp-content/uploads/2020/12/Neufassung-der-Abfallsatzung-01.01.2021.pdf eingesehen werden.



Gelbe Tonne

Seit 1991 ist in Deutschland die Einsammlung und Entsorgung von Verpackungen die Privatwirtschaft verantwortlich. Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Bundesweit gibt es derzeit 8 Systembetreiber (der bekannteste ist sicher die Duales System Deutschland GmbH „DSD“), die sowohl die Einsammlung, als auch die Sortierung und Verwertung von Verpackungen organisieren. Finanziert wird das Ganze über Lizenzentgelte. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss ein Lizenzentgelt an die Systembetreiber zahlen, mit dem dann die Kosten der Verpackungsentsorgung finanziert werden.

Der Müllabfuhrzweckverband, der ansonsten für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten verantwortlich ist , hat bei der Verpackungsentsorgung lediglich die Möglichkeit, auf das Sammelsystem in begrenztem Umfang Einfluss zu nehmen, also auf die Frage, wie werden die Verpackungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt.

Diesen Einfluss hat der Müllabfuhrzweckverband gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und dem Landkreis geltend gemacht und dafür gesorgt, dass die Gelben Säcke ab 2021 weitgehend durch Gelbe Tonnen ersetzt werden und damit zumindest der durch die Kunststoffsäcke zusätzlich entstehende Abfall zukünftig nicht mehr anfällt.

Das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen ist das bereits im Verbandsgebiet tätige Unternehmen KNETTENBRECH + GURDULIC. Die Beauftragung erfolgt ab dem 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.

Welche Veränderungen gibt es im Verbandsgebiet?

  • Die Kommunen Cölbe, Wetter, Wohratal, Neustadt und Münchhausen werden mit Gelben Tonnen ausgestattet. Die Auslieferung der Gefäße erfolgt nach Auskunft der Abfuhrfirma ab der 3. KW 2021.
  • Die Dosencontainer in diesen Kommunen entfallen.
  • In allen 15 Mitgliedskommunen des MZV wird ab der 5. gemeldeten Person/Grundstück ein weiteres Gefäß zur Verfügung gestellt.
  • Die schon vorhandenen Gelben Tonnen in den 10 Mitgliedskommunen Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Fronhausen, Gladenbach, Lahntal, Lohra und Steffenberg bleiben vor Ort, hier erfolgt nur eine Aufstockung (ab 5. Person). Diese Gefäßauslieferungen werden frühestens ab März erfolgen.
  • Wer ein zusätzliches Gefäß (ab der 5. Person/Grundstück) nicht möchte, kann dies im Vorfeld mitteilen. Meldungen können über die Hotline der Dualen Systeme oder dem Müllabfuhrzweckverband erfolgen.
  • Bei Mehrmengen können zusätzlich transparente Säcke zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Gelbe Säcke werden nur noch für vereinzelte Grundstücke zur Verfügung gestellt z.B. Oberstadt Biedenkopf.

Die Dualen Systeme verfügen über ein eigenes Beschwerdemanagement und sind für Änderungen im Tonnenbestand selbst verantwortlich. Sie haben darum gebeten, dass die Bürger direkt mit ihnen kommunizieren.

Unter folgender Hotline- Nummer und Hotline- Mailadresse sind sie ab sofort erreichbar:

Hotline DSD: 0800–101 58 60, Mailadresse:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was gehört in welche Tonne?


pdf Infobroschüre-MZV-2021.pdf

Entsorgung von Dosen und Altglas während der Baumaßnahmen in der Querallee

Neuer Standort "An der Weißmühle"

 

Der Containerstandort in der Querallee kann im Zuge der Baumaßnahmen in der Querallee nicht mehr durch das Abfuhrunternehmen angefahren werden. Daher wurden diese Container zunächst an den Standort „Am Gelicht“ oberhalb der LKW-Waschanlage/Tankstelle/Fuhrunternehmen Hildermann verbracht.

In den letzten Wochen wurden vermehrt Beistellungen an überfüllten Containerstandorten festgestellt, obwohl an anderen Standorten noch ausreichend Kapazitäten vorhanden waren.

Wir bitten Sie eindringlich, sollten die Glas- als auch Dosencontainer des angefahrenen Standortes augenscheinlich überfüllt sein, fahren Sie einen alternativen Standort an oder nehmen Ihr Altglas und/oder Dosen wieder mit nach Hause.

Weiterhin wurden in Absprache mit dem MZV Biedenkopf und dem Abfuhrunternehmen einige Glascontainer von dem Standort „Am Gelicht“ an den Standort „An der Weißmühle“ beim Kunstrasenplatz verbracht.

Auch ist es untersagt, an den Containerstandorten jeglichen anderen Unrat abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln und hat ein Bußgeld zur Folge. Die herumstehenden Abfälle bergen als Stolperfallen eine erhebliche Gefahrenquelle und einen Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.

Die Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.

Glascontainerstandorte finden Sie in

 

 Stadtteil

 Straße

 Neustadt
 An der Weißmühle – (Kunstrasenplatz) – NEU! -
   Parkplatz Am Kaufpark
   Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)
   Bismarckstraße 33 (bei Baufachmarkt Heide)
   Niederkleiner Straße/Am Struthteich
   Leipziger Straße
   Wasenberger Straße/ Willingshäuser Straße
  In der Aue
Momberg
Schützenstraße
Mengsberg
Rotebergstraße (Feuerwehr)
Speckswinkel
Am Sportfeld (Sportplatz)

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas und die Dosen unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.

 Das gehört in die Altglascontainer:  Das gehört nicht in die Altglascontainer:
  • Einwegflaschen
  • Konserven- und Marmeladengläser
  • Einmachgläser
  • kaputte Trinkgläser
  •  Autoglas
  • Bildschirmglas von Fernsehern und Computern
  • Bleikristallglas
  • Drahtglas von Sicherheitsscheiben
  • Energiesparlampen
  • Fensterglas
  • Glühbirnen
  • Keramik
  • Leuchtstoffröhren
  • Porzellan
  • Spiegelglas
  • Steingut
  • Ton

Volle Glas-Container können direkt bei der Fa. Suez unter der Telefonnummer 0800/1889966 und volle Dosen-Container können bei der Firma Integral GmbH unter der Tel. 06421/94410 gemeldet werden.

Falls Sie dort niemanden erreichen sollten, wenden Sie sich an den Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465/9269- 0 oder die Stadtverwaltung Neustadt (Hessen), Tel.: 06692/89-28.

Wissenswertes zum Thema Sperrmüll – der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert

Wissenswertes zum Thema Sperrmüll – der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert

Das Thema Sperrmüll ist derzeit hochaktuell – sei dies durch die Nachwirkungen der Corona-bedingten Aufenthalte in Privathaushalten oder durch die Sommerferien – es wird ausgemistet!
Auch in unseren Mitgliedskommunen haben wir in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Sperrmüll-Anmeldungen registriert. Damit verbunden zeichnete sich auch ab, dass oft noch Unsicherheit herrscht, wie Sperrmüll anzumelden ist, wie dieser bereitzustellen ist und was eigentlich alles zum Sperrmüll zählt.

Gerade im letztgenannten Bereich fand die beauftragte Abfuhrfirma des Öfteren vermeintlich bereitgestellten Sperrmüll vor, dessen Gegenstände alle auf einen Haufen geworfen wurden, in Tüten und anderen Behältnissen verpackt war und generell auch viele Gegenstände enthielt, die nicht als Sperrmüll zählen und beispielsweise über die Restmülltonne entsorgt werden müssen.
Um Situationen wie diese zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten und etwaigen Enttäuschungen vorzubeugen, warum etwas nicht mitgenommen wurde, geben wir Ihnen heute einen Leitfaden an die Hand, der die wichtigsten Punkte zum Thema Sperrmüll noch einmal übersichtlich zusammenfasst.

Was zählt eigentlich zum Sperrmüll?

Prinzipiell werden alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, abgeholt. Kurz gesagt wird all das mitgenommen, was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden und nicht fest mit dem Haus verbaut ist. Im Einzelnen wären das beispielsweise:

  • Möbel aus Holz oder Kunststoff
  • Sperrige Holz- oder Kunststoffteile (z. B. Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug)
  • Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
  • Gegenstände aus Metall

Was zählt nicht zum Sperrmüll? (in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)

  • Elektroaltgeräte (Bitte bei INTEGRAL telefonische Abholung vereinbaren, Tel.: 06421/944144)
  • Mineralische und asbesthaltige Abfälle (Bitte kontaktieren Sie die Müllumladestation, Siemensstr. 5, Marburg-Wehrda, Tel.: 06421/ 82351, Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-15:30 Uhr und Sa 08:00-11:00 Uhr)
  • In Säcke oder Kartons verpackte Restabfälle (Restmülltonne oder Restmüllsäcke des MZV)
  • Kartonagen und Papier (Papiertonne)
  • Tapeten (Restmülltonne)
  • Bauschutt, d. h. mineralische, wiederverwertbare Abfälle, wie Mauerwerk, Ziegel und Fliesen (Kleinmengen in Bauschuttcontainer)
  • WC und Waschbecken aus Keramik (Bauschuttcontainer)
  • Baustellenabfälle, d. h. sämtliche Teile, die von Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten herrühren, wie Balken, Türen, Fenster, Bretter, Fußbodenbeläge u.ä. (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)
  • Ast- und Heckenschnitt (kommunale Astschnittplätze oder Kompostierungsanlage)
  • Autoreifen und andere Autoteile (private Entsorgung, z. B. Rückgabe im Handel oder Müllumladestation)
  • Sperrige Teile, die nicht aus Haushalten stammen, z. B. Gartenhäuschen, Gartenzäune und ähnliches (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)

Weitere Hinweise:

  • Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen in eigener Verantwortung ordnungsgemäß entsorgt werden, z. B. über einen privaten Containerdienst oder über die Müllumladestation in Marburg.

Wie sollten die Gegenstände bereitgestellt werden?

  • Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll in fest verschlossenen Behältnissen oder Tüten bereit – die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens müssen in der Lage sein, einen Blick auf die Gegenstände zu werfen.
  • Beachten Sie, dass das Abfuhrunternehmen generell nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen und nicht-Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu sortieren.
  • Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Gegenstände ordentlich bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten. Zu hoch aufgeschichteter oder verschachtelt bereitgestellter Sperrmüll stellt auch für die Abfuhrfirma eine Gefahr dar.
  • Alle Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1 Meter sein und nicht mehr als 50 kg pro Gegenstand wiegen. Die Sperrmüllmenge darf die Maximalmenge von 10 Kubikmetern (z. B. 10 m Länge x 1 m Breite x 1 m Höhe oder 5 m Länge x 2 m Breite x 1 m Höhe, usw.) nicht überschreiten.
  • Das Zerkleinern bzw. Zerlegen von beispielsweise Möbelstücken ist erlaubt, sofern diese dann den genannten Maßen entsprechen. Es ist jedoch davon abzusehen, kleine Gegenstände noch weiter zu zerkleinern, da dies den Arbeitsaufwand der Abfuhr deutlich erhöht. Zu stark verkleinerte Gegenstände zählen nicht mehr als Sperrmüll und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
 Bild_1.jpg

  

 

Ordentlich bereitgestellter Sperrmüll – hier kann die Abfuhr ordnungsgemäß erfolgen

 Bild_2.jpg

 

 

So nicht – nicht einsehbarer Müll in Tüten, Autoteile sind kein Sperrmüll 

 Bild_3.jpg

 

 

So nicht - Material aus Umbaumaßnahmen, Altpapier, in Tüten verpackter Müll

 

 Bild_4.jpg

 

 

 Das Abfuhrunternehmen ist nicht verpflichtet, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu durchsuchen.


Was ist bei der Bereitstellung zu beachten?

  • Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand zu stellen.
  • Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll dort bereit, wo Sie auch Ihre Tonnen zur Leerung bereitstellen – nur so kann die Abfuhr durch das große Fahrzeug gewährleistet werden.
  • Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Und sollte ein Möbelstück mal zu schade für den Sperrmüll sein:

Das Marburger Recycling-Zentrum-Gebrauchtwarenkaufhaus (Gisselberger Str. 33, 35037 Marburg, Tel.: 06421/87333-0) nimmt noch gebrauchsfähige Möbel gerne als Spende entgegen, um diese wieder aufzubereiten und im Gebrauchtwarenkaufhaus erneut zu verkaufen. So leisten Sie mit Ihren aussortierten Möbeln noch einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung!

Wie können Sie Sperrmüll anmelden?

  • Online anmelden: Der bequemste Weg ist die Anmeldung auf der Webseite des MZV (undefined) unter dem Reiter „Entsorgung-Sperrmüll“.
  • Mittels Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband und in Sparkassen. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie beim Müllabfuhrzweckverband ein. Bitte füllen Sie die Sperrmüllkarten sauber und in lesbarer Druckschrift aus.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Sperrmüll online angemeldet haben oder auf der Anforderungskarte eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin ebenfalls per E-Mail. Andererseits erhalten Sie Ihren Termin zeitnah vor dem Abfuhrtermin per Post. Bitte beachten Sie, dass bis zum Abfuhrtermin bis zu vier Wochen vergehen können.

 

So erreichen Sie uns:

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Sperrmüll haben, können Sie sich gerne an uns (Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.

Sonderabfall-Kleinmengensammlungen laufen wieder an

Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda informiert, dass ab kommenden Samstag wieder Sonderabfall-Kleinmengensammlungen stattfinden werden. Der erste Termin wird die Sammlung der Stadt Biedenkopf an besagtem Samstag, den 16.05.2020, sein. Die Sammelzeit wird an diesem Tag jedoch um eine Stunde verlängert. Die Bürger*innen haben also die Möglichkeit, ihre Abfälle in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr am Schadstoffmobil abzugeben. Die Sammlung selbst findet wie gewohnt am dortigen Bauhof, Mühlweg 18, statt.

Die nächsten Sammlungen werden dann gemäß dem offiziellen Tourenplan am 30.05.2020 in der Stadt Gladenbach (Parkplatz am „Haus des Gastes“), am 06.06.2020 in der Stadt Marburg (Parkplatz Landratsamt) und am 13.06.2020 in der Stadt Stadtallendorf (Bauhof Niederrheinische Str. 26b) durchgeführt. Auch für die drei hier genannten Sammlungen wurde die Sammelzeit um eine Stunde verlängert, sodass sie jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr stattfinden.

Für alle weiteren Sammlungen gelten dann wieder die regulären Öffnungszeiten (10:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Die Termine können dem offiziellen Tourenplan entnommen oder auf der Homepage der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda unter www.a-lf.de eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

pdf Flyer Sonderabfall-Kleinmengensammlung.pdf
Im Browser öffnen
Teilen

Terminplan Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2020
pdf Sonderabfall-Kleinmengensammlung Termpl20_MR-BID_neu.pdf

Maskenpflicht: Wohin mit der Maske nach Gebrauch?

 

Seit 27.04.2020 ist in allen Bundesländern der Mund-Nase-Schutz Vorschrift - mit der sogenannten "Maskenpflicht" soll die Ansteckungsgefahr beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verringert und die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden. Doch wie sieht es mit der Entsorgung der Masken aus?

 

Es gilt: Da alle Arten von Masken mit Keimen oder Viren belastet sein könnten, gehören diese nach Gebrauch in den Restmüll.

 

In der Regel wird der Restmüll im Haushalt schon in Plastiktüten gesammelt und dann entsprechend entsorgt, diese Art der Entsorgung ist für den Mund-Nase-Schutz vorbildlich. Generell kann die Maske aber auch lose in die Restmülltonne gegeben werden, es sei denn es besteht ein Verdachtsfall. Ebenso verhält es sich mit Einweghandschuhen. Beides wird im Anschluss der thermischen Verwertung zugeführt.

Personen, die bereits erkrankt sind und solche, die sich in Quarantäne befinden, bekommen entsprechende Hinweise vom Gesundheitsamt zur richtigen Entsorgung des weiteren Mülls. Informationen hierzu stellt auch der MZV Biedenkopf auf seiner Webseite zur Verfügung.

 

Um unnötigen Müll zu vermeiden, können Sie sich auch darüber informieren, ob eine Maske grundsätzlich öfter als einmal verwendet werden darf, zum Beispiel, indem man diese auskocht bzw. mit anderen Verfahren wieder sterilisieren kann. Achten Sie in diesem Fall auf die jeweils für Ihre Maske geltenden Empfehlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

 

 

Neue Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf

 

Ab Montag, den 27.04.2020 werden auf den Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf wieder Privatanlieferungen angenommen..

Um die weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wird der Anlagenbetrieb an den Standorten angepasst. Bitte beachten Sie die jeweiligen Regelungen vor Ort und folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals. Wir bitten Sie, möglichst allein (maximal zu zweit) auf die Anlagen zu kommen.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es durch geänderte Betriebsabläufe zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Um einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen, werden auf einzelnen Anlagen gesonderte Anlieferzeiten für Privatkunden eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Zeiten eine Anlieferung durch Privatkunden nicht möglich ist.

 

Es gelten folgende neue Anlieferzeiten:

Müllumladestation Marburg-Wehrda

Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste und Gewerbebetriebe

Mo – Fr: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr

Samstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr (am 02.05.2020 bleibt die Anlage geschlossen)

Containerdienste und Gewerbebetriebe benötigen zur Anlieferung während der regulären Öff-nungszeiten ein Kundenkonto. Informationen zur Eröffnung eines Kundenkontos finden Sie hier: www.a-lf.de. Ohne Kundenkonto sind Anlieferungen nur zu den nachfolgend aufgeführten Öff-nungszeiten für Privatanlieferer möglich.

Privatanlieferungen

Dienstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Samstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr (am 02.05.2020 bleibt die Anlage geschlossen)

 

Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach

Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste, Gewerbebetriebe und Privatanlieferer

Mo – Fr: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr

Zweiter und letzter Samstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Achtung:

  1. Es werden maximal 2 Fahrzeuge für die Entladung von Grünabfällen auf die Anlage gelas-sen.
  2. Pauschalbeträge (Kofferraum Grünabfall 1,50 €; doppelter Kofferraum Grünabfall 3,00 €) sind passend in bar zu zahlen.

Die Sonderabfallkleinmengen-Sammlungen finden weiterhin nicht statt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonberatung 0800 253 1000 Abfallzweckverbandes Lahn-Fulda.


Neue Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf nach Corona
pdf Neue Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Krise - worauf ist zu achten?

Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.

Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine Notwendigkeit, die grundsätzlichen Strukturen der Abfallentsorgung in Anbetracht der Ausbreitung von Corona in Hessen zu ändern. Bestehende und bekannte Entsorgungswege sind eingespielt und funktionieren weiterhin sehr gut. Jedoch werden sich durch die Schließung von Geschäften, durch Absagen von Veranstaltungen und die verstärkte Nutzung von Home-Office, Kurzarbeit und auch Quarantäne Verschiebungen ergeben, die aufgefangen werden müssen und auch können. Ebenso ist es absehbar, dass es durch die Verbreitung des Virus zu einem vermehrten Abfallaufkommen im Gesundheitswesen kommen kann.
Auch wenn aktuell noch nicht davon auszugehen ist, dass bestehende Abfallsammlungen und Entsorgungswege geändert werden müssen, muss das Thema des verstärkten Aufkommens an Abfällen, die mit Coronaviren kontaminiert sind, betrachtet werden. Außer in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes fallen diese auch in den Haushalten an, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben.

Hier kommt Ihnen als Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden. Sollten Sie sich in einem Quarantäne-Haushalt befinden bzw. sind an Corona erkrankt, weist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 24. März und 01. April darauf hin, folgende Punkte im Bereich der privaten Abfallentsorgung dringend zu beachten:

  • Neben Restmüll können auch Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne/Gelber Sack) und Altpapier über die Restmülltonne entsorgt werden, soweit es deren Kapazität zulässt. Dies kann - insbesondere in den Tagen kurz vor der Abholung der Abfälle - eine praktikable Lösung darstellen.
  • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z. B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
  • Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen/Säcke gegeben werden, da von diesen bei der Abholung dann keine Gefahr mehr ausgeht.
  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Wir betonen nochmals, dass sich diese Regeln an Quarantäne-Haushalte richten. Für alle Haushalte ohne erkrankte bzw. in Sicherheitsquarantäne befindlichen Personen ist die übliche getrennte Erfassung der Abfälle keinesfalls aufgehoben, sondern vielmehr zum Erhalt der Wertstoffkreisläufe besonders wichtig.

Wir bitten Sie, sich an diese Regeln zu halten und Ihren Müll entsprechend zu behandeln, um die Gefährdung der Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft zu verringern und die Müllentsorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Anja Reichel
Geschäftsstellenleiterin
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

 


Merkblatt Abfallentsorgung Lahn-Fulda
pdf Merkblatt ALF Maßnahmen Abfallentsorgung Quarantäne-Haushalte.pdf

Entsorgung von Wand- und Dispersionsfarben


pdf Entsorgung von Wandfarben.pdf
  • 1
  • 2
  • neu.stadt.appneu.stadt.app
  • Formulare
  • Abfallbeseitigung
  • Was erledige ich wo?
  • Kontakte Rathaus
  • Kontakt
  • Home
  • Impressum
  • Datenschutz

Stadtverwaltung Neustadt

Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon:06692/89-0

Fax:06692/89-40

Kontaktformular Anfahrt

 

thumb Rotkaeppchen web

thumb Hessenfinder web

thumb soziale stadt web

thumb Strassenmaler web

mengsberg s

thumb Logo Speckswinkel xs

Momberg web xs

Denkmal Neustadt s

neustadtineuropa

ja49.de

Hess Ministerium Kompass Loewe CMYK s

nach oben
nach oben
A+ A A-