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Rathaus und Politik

Entsorgung

Abfuhrkalender 2023

Abfallkalender_2023.pdf

Strassenbezirke_Neustadt_2023.pdf

 

Abfuhrkalender 2023 - Erinnerungsservice der Abfuhrtermine wird eingestellt

 

Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet,

die gedruckten Abfuhrkalender 2023 werden in den kommenden Wochen durch die Post verteilt.

Wir bitten, bei Erhalt des Kalenders zu überprüfen, ob Sie den korrekten Abfuhrkalender für Ihren Orts- bzw. Stadtteil erhalten haben. Im Rahmen von Abfuhranpassungen kann es immer mal wieder zu einer Verschiebung von Abfuhrtagen kommen. Sehen Sie sich daher im Vorfeld Ihren Abfuhrkalender entsprechend genau an, um keine Abfuhr zu verpassen.

Sie können die Abfuhrkalender alternativ in unserem neu eingerichteten Bürgerportal einsehen, herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. Um zum Portal zu gelangen, folgen Sie bitte dem Reiter „Entsorgung“ und dann „Abfuhrkalender“ auf unserer Homepage www.mzv-biedenkopf.de.

Bitte beachten Sie: Unser Erinnerungsservice per E-Mail wird zum 31.12.2022 eingestellt.

Dennoch müssen Sie auch zukünftig nicht auf diesen Service verzichten: Zusammen mit unseren digitalen Abfuhrkalendern und vielen weiteren nützlichen Informationen ist der Erinnerungsservice ab sofort in unsere MZV App integriert – um sich weitere Infos zur App anzusehen und diese herunterzuladen, folgen Sie bitte dem Reiter „Service“ und dann „MZV App“, ebenfalls auf unserer Homepage.

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Sonderabfall-Abgabetermine 2023

Schadstoffsammlung_MR_2023_Termine.pdf


pdf Tourenplan Praxis 2023 Neustadt .pdf
Abfuhrkalender 2022 2. Halbjahr.pdf
pdf Abfuhrkalender 2022 2. Halbjahr.pdf
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Abfuhrkalender 2022 1. Halbjahr.pdf
pdf Abfuhrkalender 2022 1. Halbjahr.pdf

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf: Änderungen im Bereich der Sperrmüllabfuhren ab Januar 2022

 

Ab dem 01.01.2022 wird es im Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf (MZV) hinsichtlich der Sperrmüllanmeldungen zu Neuerungen kommen. Die Satzungsänderung wurde in der letzten Verbandsversammlung des MZV Biedenkopf am 02.12. verabschiedet.

Folgendes gilt ab dem 01.01.2022:

Anzahl der Abfuhren abhängig von der Restmüllgebühr

Pro angeschlossenem Grundstück sind mindestens zwei Sperrmüllabfuhren im Jahr gebührenfrei.
Die Anzahl der kostenfreien Abfuhren sind abhängig von der für das Kalenderjahr zu zahlenden grundstücksbezogenen Restmüllgebühr und können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Jährliche Restmüllgebühr

Anzahl der kostenlosen
Sperrmüllabfuhren im Jahr

bis 150,00 €

2

bis 225,00 €

3

bis 300,00 €

4

bis 375,00 €

5

bis 450,00 €

6

bis 525,00 €

7

bis 600,00 €

8

bis 675,00 €

9

bis 750,00 €

10

Je nach Höhe der zu zahlenden jährlichen Restmüllgebühr sind ggf. weitere kostenlose Abfuhren möglich. Weitere Anmeldungen sind kostenpflichtig. Die Gebühr von 110,- € sind vom Antragsteller zu zahlen.

Sperrmüllanmeldung bei Nutzung eines Nachbarschaftsgefäßes

Sollten Sie ein gemeinsames Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist auch weiterhin der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß angemeldet ist.

Zwei Wege, um Sperrmüll anzumelden

Online-Anmeldung: Sperrmüll können Sie auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell anmelden. Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung finden Sie am Ende der genannten Webseite.

Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in der Geschäftsstelle des MZV. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf ein. Den Abfuhrtermin erhalten Sie per Schreiben.

Sie haben noch Fragen zum Thema Sperrmüll?

Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll finden Sie auch auf der Homepage des MZV unter: www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell

Ihre Fragen beantworten wir gerne:

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: MZV Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.

Information des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf

Im Bereich der Abfalleinsammlung gibt es ab Januar 2021 einige Änderungen!

Die wichtigsten Änderungen finden sich im Bereich Anmeldung Sperrmüll, Papierzusatzgefäße und Gelbe Tonne


Sperrmüll

Einmal im Halbjahr kann für ein Grundstück Sperrmüll angemeldet werden. Ausnahme: Grundstücke die ein Nachbarschaftsgefäß nutzen.

Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.

Sind auf dem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren.

Bei der Abholung des Sperrmülls werden bis zu 10 cbm sperrmüllfähige Gegenstände mitgenommen.

Wenn möglich sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Oder die Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.

Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auch weiterhin von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Wichtig! Die sperrigen Abfälle dürfen erst am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.



Papier

Jedem Grundstück steht satzungsgemäß ein 240 L Papiergefäß zu. Ab einer gemeldeten Personenzahl von 5 Personen wird ein weiteres Papiergefäß kostenfrei zur Verfügung gestellt. Übersteigt das Restmüllvolumen das Volumen des Papiervolumens stehen ebenfalls weitere Papiergefäße zur Verfügung. Weiterhin werden von den angemeldeten Grundstücken auch Beistellmengen in haushaltsüblichem Umfang mitgenommen.

Viele Bürger haben zusätzliche Gefäße von sich aus geordert bzw. haben sich nicht gemeldet, wenn sich die Personenzahl auf dem Grundstück reduziert hat. Ab dem 1. Januar werden diese Gefäße gebührenpflichtig! Sollten die zusätzlich vor Ort stehenden Gefäße nicht mehr benötigt werden, dann teilen Sie es uns bitte schriftlich mit. Wir werden die Abholung der Gefäße veranlassen.

Wir sind generell nicht für Gewerbetreibende zuständig, wenn diese allerdings über uns Restmüll entsorgen, werden auch satzungsgemäß Papiergefäße zugeteilt.

Die Abfallsatzung kann auf der Homepage des MZV unter https://mzv-biedenkopf.de/wp-content/uploads/2020/12/Neufassung-der-Abfallsatzung-01.01.2021.pdf eingesehen werden.



Gelbe Tonne

Seit 1991 ist in Deutschland die Einsammlung und Entsorgung von Verpackungen die Privatwirtschaft verantwortlich. Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Bundesweit gibt es derzeit 8 Systembetreiber (der bekannteste ist sicher die Duales System Deutschland GmbH „DSD“), die sowohl die Einsammlung, als auch die Sortierung und Verwertung von Verpackungen organisieren. Finanziert wird das Ganze über Lizenzentgelte. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss ein Lizenzentgelt an die Systembetreiber zahlen, mit dem dann die Kosten der Verpackungsentsorgung finanziert werden.

Der Müllabfuhrzweckverband, der ansonsten für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten verantwortlich ist , hat bei der Verpackungsentsorgung lediglich die Möglichkeit, auf das Sammelsystem in begrenztem Umfang Einfluss zu nehmen, also auf die Frage, wie werden die Verpackungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt.

Diesen Einfluss hat der Müllabfuhrzweckverband gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und dem Landkreis geltend gemacht und dafür gesorgt, dass die Gelben Säcke ab 2021 weitgehend durch Gelbe Tonnen ersetzt werden und damit zumindest der durch die Kunststoffsäcke zusätzlich entstehende Abfall zukünftig nicht mehr anfällt.

Das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen ist das bereits im Verbandsgebiet tätige Unternehmen KNETTENBRECH + GURDULIC. Die Beauftragung erfolgt ab dem 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.

Welche Veränderungen gibt es im Verbandsgebiet?

  • Die Kommunen Cölbe, Wetter, Wohratal, Neustadt und Münchhausen werden mit Gelben Tonnen ausgestattet. Die Auslieferung der Gefäße erfolgt nach Auskunft der Abfuhrfirma ab der 3. KW 2021.
  • Die Dosencontainer in diesen Kommunen entfallen.
  • In allen 15 Mitgliedskommunen des MZV wird ab der 5. gemeldeten Person/Grundstück ein weiteres Gefäß zur Verfügung gestellt.
  • Die schon vorhandenen Gelben Tonnen in den 10 Mitgliedskommunen Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Fronhausen, Gladenbach, Lahntal, Lohra und Steffenberg bleiben vor Ort, hier erfolgt nur eine Aufstockung (ab 5. Person). Diese Gefäßauslieferungen werden frühestens ab März erfolgen.
  • Wer ein zusätzliches Gefäß (ab der 5. Person/Grundstück) nicht möchte, kann dies im Vorfeld mitteilen. Meldungen können über die Hotline der Dualen Systeme oder dem Müllabfuhrzweckverband erfolgen.
  • Bei Mehrmengen können zusätzlich transparente Säcke zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Gelbe Säcke werden nur noch für vereinzelte Grundstücke zur Verfügung gestellt z.B. Oberstadt Biedenkopf.

Die Dualen Systeme verfügen über ein eigenes Beschwerdemanagement und sind für Änderungen im Tonnenbestand selbst verantwortlich. Sie haben darum gebeten, dass die Bürger direkt mit ihnen kommunizieren.

Unter folgender Hotline- Nummer und Hotline- Mailadresse sind sie ab sofort erreichbar:

Hotline DSD: 0800–101 58 60, Mailadresse:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was gehört in welche Tonne?


pdf Infobroschüre-MZV-2021.pdf
Wissenswertes zum Thema Sperrmüll – der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert

Wissenswertes zum Thema Sperrmüll – der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert

Das Thema Sperrmüll ist derzeit hochaktuell – sei dies durch die Nachwirkungen der Corona-bedingten Aufenthalte in Privathaushalten oder durch die Sommerferien – es wird ausgemistet!
Auch in unseren Mitgliedskommunen haben wir in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Sperrmüll-Anmeldungen registriert. Damit verbunden zeichnete sich auch ab, dass oft noch Unsicherheit herrscht, wie Sperrmüll anzumelden ist, wie dieser bereitzustellen ist und was eigentlich alles zum Sperrmüll zählt.

Gerade im letztgenannten Bereich fand die beauftragte Abfuhrfirma des Öfteren vermeintlich bereitgestellten Sperrmüll vor, dessen Gegenstände alle auf einen Haufen geworfen wurden, in Tüten und anderen Behältnissen verpackt war und generell auch viele Gegenstände enthielt, die nicht als Sperrmüll zählen und beispielsweise über die Restmülltonne entsorgt werden müssen.
Um Situationen wie diese zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten und etwaigen Enttäuschungen vorzubeugen, warum etwas nicht mitgenommen wurde, geben wir Ihnen heute einen Leitfaden an die Hand, der die wichtigsten Punkte zum Thema Sperrmüll noch einmal übersichtlich zusammenfasst.

Was zählt eigentlich zum Sperrmüll?

Prinzipiell werden alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, abgeholt. Kurz gesagt wird all das mitgenommen, was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden und nicht fest mit dem Haus verbaut ist. Im Einzelnen wären das beispielsweise:

  • Möbel aus Holz oder Kunststoff
  • Sperrige Holz- oder Kunststoffteile (z. B. Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug)
  • Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
  • Gegenstände aus Metall

Was zählt nicht zum Sperrmüll? (in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)

  • Elektroaltgeräte (Bitte bei INTEGRAL telefonische Abholung vereinbaren, Tel.: 06421/944144)
  • Mineralische und asbesthaltige Abfälle (Bitte kontaktieren Sie die Müllumladestation, Siemensstr. 5, Marburg-Wehrda, Tel.: 06421/ 82351, Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-15:30 Uhr und Sa 08:00-11:00 Uhr)
  • In Säcke oder Kartons verpackte Restabfälle (Restmülltonne oder Restmüllsäcke des MZV)
  • Kartonagen und Papier (Papiertonne)
  • Tapeten (Restmülltonne)
  • Bauschutt, d. h. mineralische, wiederverwertbare Abfälle, wie Mauerwerk, Ziegel und Fliesen (Kleinmengen in Bauschuttcontainer)
  • WC und Waschbecken aus Keramik (Bauschuttcontainer)
  • Baustellenabfälle, d. h. sämtliche Teile, die von Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten herrühren, wie Balken, Türen, Fenster, Bretter, Fußbodenbeläge u.ä. (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)
  • Ast- und Heckenschnitt (kommunale Astschnittplätze oder Kompostierungsanlage)
  • Autoreifen und andere Autoteile (private Entsorgung, z. B. Rückgabe im Handel oder Müllumladestation)
  • Sperrige Teile, die nicht aus Haushalten stammen, z. B. Gartenhäuschen, Gartenzäune und ähnliches (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)

Weitere Hinweise:

  • Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen in eigener Verantwortung ordnungsgemäß entsorgt werden, z. B. über einen privaten Containerdienst oder über die Müllumladestation in Marburg.

Wie sollten die Gegenstände bereitgestellt werden?

  • Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll in fest verschlossenen Behältnissen oder Tüten bereit – die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens müssen in der Lage sein, einen Blick auf die Gegenstände zu werfen.
  • Beachten Sie, dass das Abfuhrunternehmen generell nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen und nicht-Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu sortieren.
  • Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Gegenstände ordentlich bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten. Zu hoch aufgeschichteter oder verschachtelt bereitgestellter Sperrmüll stellt auch für die Abfuhrfirma eine Gefahr dar.
  • Alle Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1 Meter sein und nicht mehr als 50 kg pro Gegenstand wiegen. Die Sperrmüllmenge darf die Maximalmenge von 10 Kubikmetern (z. B. 10 m Länge x 1 m Breite x 1 m Höhe oder 5 m Länge x 2 m Breite x 1 m Höhe, usw.) nicht überschreiten.
  • Das Zerkleinern bzw. Zerlegen von beispielsweise Möbelstücken ist erlaubt, sofern diese dann den genannten Maßen entsprechen. Es ist jedoch davon abzusehen, kleine Gegenstände noch weiter zu zerkleinern, da dies den Arbeitsaufwand der Abfuhr deutlich erhöht. Zu stark verkleinerte Gegenstände zählen nicht mehr als Sperrmüll und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
 Bild_1.jpg

  

 

Ordentlich bereitgestellter Sperrmüll – hier kann die Abfuhr ordnungsgemäß erfolgen

 Bild_2.jpg

 

 

So nicht – nicht einsehbarer Müll in Tüten, Autoteile sind kein Sperrmüll 

 Bild_3.jpg

 

 

So nicht - Material aus Umbaumaßnahmen, Altpapier, in Tüten verpackter Müll

 

 Bild_4.jpg

 

 

 Das Abfuhrunternehmen ist nicht verpflichtet, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu durchsuchen.


Was ist bei der Bereitstellung zu beachten?

  • Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand zu stellen.
  • Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll dort bereit, wo Sie auch Ihre Tonnen zur Leerung bereitstellen – nur so kann die Abfuhr durch das große Fahrzeug gewährleistet werden.
  • Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Und sollte ein Möbelstück mal zu schade für den Sperrmüll sein:

Das Marburger Recycling-Zentrum-Gebrauchtwarenkaufhaus (Gisselberger Str. 33, 35037 Marburg, Tel.: 06421/87333-0) nimmt noch gebrauchsfähige Möbel gerne als Spende entgegen, um diese wieder aufzubereiten und im Gebrauchtwarenkaufhaus erneut zu verkaufen. So leisten Sie mit Ihren aussortierten Möbeln noch einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung!

Wie können Sie Sperrmüll anmelden?

  • Online anmelden: Der bequemste Weg ist die Anmeldung auf der Webseite des MZV (undefined) unter dem Reiter „Entsorgung-Sperrmüll“.
  • Mittels Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband und in Sparkassen. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie beim Müllabfuhrzweckverband ein. Bitte füllen Sie die Sperrmüllkarten sauber und in lesbarer Druckschrift aus.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Sperrmüll online angemeldet haben oder auf der Anforderungskarte eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin ebenfalls per E-Mail. Andererseits erhalten Sie Ihren Termin zeitnah vor dem Abfuhrtermin per Post. Bitte beachten Sie, dass bis zum Abfuhrtermin bis zu vier Wochen vergehen können.

 

So erreichen Sie uns:

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Sperrmüll haben, können Sie sich gerne an uns (Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.

Entsorgung von Wand- und Dispersionsfarben


pdf Entsorgung von Wandfarben.pdf

Richtlinie Zuschuss Windeltonne

pdf Antrag Zuschuss Windeltonne.pdf
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pdf Richtlinie Windeltonne ab 01.01.2019

Hinweis zum korrekten Ausfüllen der Sperrmüllkarten

Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf weist die Bürger der Mitgliedskommunen darauf hin, dass die angebotenen Sperrmüllkarten bitte sauber und in lesbarer Druckschrift auszufüllen sind. Leider wurden in der Vergangenheit vermehrt Karten unleserlich bzw. in Schreibschrift ausgefüllt und abgegeben, sodass diese erst mit Verzögerung eingelesen und bearbeitet werden konnten. Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf sowie in Sparkassen. Alternativ kann die Sperrmüllanmeldung auch bequem online auf der Seite des MZV erfolgen.

Sperrmüllantrag online

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Rücknahmestellen für Energiesparleuchten finden Sie hier:

www.lightcycle.de
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