Wir (Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://neustadt-hessen.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 26.08.2024 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 26.08.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
Telefon: 06692 89-0
Telefax: 06692 89-40
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

https://www.neustadt-hessen.de/kontaktformular.html

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf  einer am 23.08.2024 durchgeführten Selbstwertung.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Die Navigation der Webseite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Schriften und  Grafiken sind skalierbar.
  • Das Kontrastverhältnis der Webseite lässt sich umschalten.

 

Folgende Inhalte sind nicht  vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. An einer Änderung wird noch gearbeitet.

Im Einzelnen:

  • Die Links im Consent Banner haben teilweise eine unzureichende Größe.
  • Bei den Navigationselementen im Slider ist die ARIA Beschriftung nicht korrekt.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte erfüllen noch nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit.  Die Stadt Neustadt ist aber bemüht, dies noch zu ergänzen.

  • PDF-Dateien
  • die Inhalte sind noch nicht vollständig in leichter Sprache verfügbar.
  • die Webseite bietet keine Inhalte in Gebärdensprache an.