Ferien- und Reisezeit beginnt bald - Hinweis der Meldebehörde: Personaldokumente rechtzeitig auf Gültigkeit überprüfen
Die Meldebehörde weist darauf hin, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien und der Reisezeit zu prüfen, ob die Personalausweise und Reisepässe noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Personaldokumente kann nicht verlängert werden. Daher müssen sie in dem Fall neu beantragt werden. Da die Identität der Antragstellenden geprüft werden muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.
Zu beachten ist weiterhin, dass auch alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Personaldokument verfügen müssen. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Infrage kommen daher nur noch Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung ebenfalls anwesend sein.
Die Bundesdruckerei teilte uns mit, dass die Antragszahlen der beantragten Dokumente bereits in den ersten Wochen außergewöhnlich angestiegen sind.
Durch das erhöhte Bestellaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Daher bitten wir Sie rechtzeitig einen Termin zur Beantragung ihres Ausweisdokuments zu vereinbaren. Die Terminvergabe des Einwohnermelde- / Passamt wurde auf online umgestellt. Daher bitten wir Sie einen Termin unter www.termine.neustadt-hessen.de
zu vereinbaren.
Neustadt (Hessen), 22.03.2024
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister