Entsorgung von Altglas – Container-Standorte
Übersicht der Standorte der Glascontainer in der Stadt Neustadt (Hessen)
Stadtteil - Straße
Neustadt
Am Kaufpark
Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)
An der Weißmühle (Kunstrasenplatz)
Bismarckstraße 33
Niederkleiner Straße/Am Struthteich
Leipziger Straße
Wasenberger Straße/Willingshäuser Straße
In der Aue
Momberg
Schützenstraße
Mengsberg
Rotebergstraße (Feuerwehr)
Speckswinkel
Am Sportfeld (Sportplatz)
Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.
Was gehört in die Glascontainer?
Das gehört nicht in die Glascontainer?
(in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)
· Glasflaschen
· Konservengläser
· Verpackungsglas
· Babynahrungsgläschen
· Spiegel (Sperrmüll bzw. Restmülltonne)
· Porzellan, Keramik und Steingut (Restmüll bzw. getrennte Anlieferung Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf)
· Glasgeschirr und Trinkgläser (Restmüll)
· Blumentöpfe und Vasen (Restmüll)
· Glüh- und Energiesparlampen (Elektroschrott)
· Leuchtstoffröhren (Elektro- und Elektronikschrott, Sonderabfallsammlungen)
· Fensterglas (Entsorgung als Flachglas, Abgabe z. B. Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf)
· Weihnachtsbaumkugeln (Restmüll)
· Monitor- und Fernseherglas (Restmüll)
· Lichterketten (Elektro- und Elektronikschrott)
· Pfandflaschen (Rückgabe im Handel)
Die weiteren Entsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Volle Glas-Container können direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465 9269- 0 oder der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen) unter Tel.: 06692 8927 gemeldet werden.
Bitte stellen Sie kein Glas neben den Containern ab. Versuchen Sie das Altglas an einem anderen Containerstandort zu entsorgen. Sind die Sammelcontainer auch am nächsten Containerstandort voll, nehmen Sie die Wertstoffe bitte wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt.
Insbesondere ist es untersagt, jeglichen anderen Unrat dort abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln, welches ein Bußgeld zur Folge hat. Die herumstehenden Abfälle sind Stolperfallen und somit eine erhebliche Gefahrenquelle und Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.
Eine schnellstmögliche Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.
Neustadt (Hessen), 04.10.2023
Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat
Thomas Groll
Bürgermeister