Kommunales Straßenbauprogramm 2023-2026
Mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 und die mittelfristige Finanzplanung 2023-2026 hat die Stadtverordnetenversammlung das nachfolgende kommunale Straßenbauprogramm für die kommenden Jahre vorgesehen:
Grundhafte Sanierung von Straßen, die in der Baulast der Kommune stehen
2023 Goethestraße/Karl-Braun-Straße/Justus-Liebig Straße, II. Bauabschnitt, Neustadt
Zum Engelhain/An den Schuleichen, Mengsberg
2024 Neue Straße/Querstrasse/ggf. Teilbereich Waldstraße, Momberg, Planung, Bau 2025
2026 Struthring, II. Teil, Neustadt, Planung, Bau 2027
Hierfür fallen wiederkehrende Straßenbauträge im jeweiligen Abrechnungsbezirk an.
Grundhafte Sanierung von Straßen, die in der Baulast Dritter stehen
2023 Bahnhofstr./Teilbereich Kasseler Str., Neustadt, voraussichtlich nur Planung, Bau 2024
Hierfür fallen wiederkehrende Straßenbeiträge im jeweiligen Abrechnungsgebiet im Hinblick auf die in der Baulast der Kommune stehenden Nebenanlagen an.
Fertigstellung von Erschließungsanlagen
2024 Carl-Bantzer-Weg und Talstraße, Neustadt, Planung, Bau 2025
2025 Sudetenstr. und Erfurter Straße, Neustadt, Planung, Bau 2026
Hierfür fallen Erschließungsbeiträge an. Diese betragen für die Anlieger 90 % der umlegungsfähigen Kosten. Im Jahr der Planung sind Anliegerversammlungen vorgesehen.
Vorherige Terminfestlegungen entfallen. Es handelt sich bei den zeitlichen Angaben um Planungen, die aufgrund Vorgaben Dritter usw. verschoben werden können.
Neustadt (Hessen), den 1.3.2023
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister