Verbot der Entnahme von Wasser aus Gewässern
In letzter Zeit stellen wir vermehrt fest, dass aus öffentlichen Gewässern (dazu zählen auch wasserführende Gräben) Wasser mit Hilfe von Pumpen entnommen wird. Dies ist nach dem Hessischen Wassergesetz verboten. Es ist lediglich gestattet, Wasser zu schöpfen. Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit teils hohen Bußgeldern geahndet werden.
Neustadt (Hessen), 11. Juli 2022
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister