Zugang zu allen Bereichen der Stadtverwaltung
Ab 3. Januar 2022 gilt für den Zugang zu Rathaus und Rathausnebengebäude FFP2-Maskenpflicht.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch der Mitarbeitenden dient.
Neustadt, den 3. Januar 2022
STADT NEUSTADT (HESSEN) Thomas Groll |