Zugang zu allen Bereichen der Stadtverwaltung
Ab 3. Januar 2022 gilt für den Zugang zu Rathaus und Rathausnebengebäude FFP2-Maskenpflicht.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch der Mitarbeitenden dient.
Neustadt, den 3. Januar 2022
STADT NEUSTADT (HESSEN) DER MAGISTRAT Thomas Groll Bürgermeister |