Besuch des Hallenbades
Aufgrund der Vorgaben des Landes ist der Besuch des Hallenbades in Mengsberg gegenwärtig nur nach der 2 G-Regelung zulässig.
Erwachsene müssen Ihren Ausweis samt dem Nachweis über Impfung und Genesung vorlegen.
Minderjährige können stattdessen das Testheft der Schule vorlegen.
Neustadt, den 26. November 2021
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister