Fertigstellung noch nicht endausgebauter Straßen hier: Prioritätenliste 2023 – 2030
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2020 nachfolgende Prioritätenliste für die Fertigstellung noch nicht endausgebauter Straßen beschlossen:
2023 Carl-Bantzer-Weg
2024 Sudetenstraße / Erfurter Straße
2025 Talstraße
2026 Sonnenweg
2027 Im Weinberger Grund / Wilhelmshöhe
2028 Hardtblick
2029 Dresdener Straße / Thüringer Straße
2030 Rabenaustraße
Im Vorfeld werden jeweils rechtzeitig Anliegerversammlungen stattfinden.
Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung beträgt der Anteil der Grundstückseigentümer an den Kosten der Maßnahmen jeweils 90%.
Im Gegenzug sind Grundstückseigentümer in den genannten Erschließungsanlagen gegenwärtig vom wiederkehrenden Straßenbeitrag befreit und werden dies auch 25 Jahre nach Fertigstellung der zukünftigen Maßnahme sein.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Prioritätenliste 2023 – 2030 im Laufe der Zeit Veränderungen erfahren kann. Dies wäre dann gegeben, wenn sich bauliche Zustände erheblich verändern oder Versorgungsunternehmen andere Prioritäten anzeigen.
Neustadt, den 27. Oktober 2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister