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Rathaus und Politik

Bis zu 45.000 Euro Förderung für Ihre Haussanierung… - Lassen Sie sich im Rahmen der Dorfentwicklung kostenfrei beraten!

Im Rahmen der Dorfentwicklung können Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Eigentümerinnen und Eigentümern in den Stadtteilen, die ein oder mehrere Häuser/ Gebäude im abgegrenzten Fördergebiet ihr Eigen nennen, gefördert werden.

Die Grundlage der privaten Förderung ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.

Die Förderung erfolgt in den abgegrenzten Fördergebieten der Stadtteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel.

Das Ziel der Förderung ist vor allem die Erhaltung und Gestaltung von orts- und regionaltypischer Bausubstanz.

Gefördert werden können: Kosten für Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof- Garten- und Grünflächen auf Grundlage der regionaltypischen Bauweise.

Außerdem auch Sanierung von Dächern und Fassaden, Fenstern und Türen, Innenaus- und Umbau, technische Infrastruktur in Verbindung mit dem Umbau, u. a.

Die förderfähigen Kosten eines Objektes können lt. aktueller Richtlinie mit 35 % der Netto-Kosten, bis maximal 45.000 € Netto-Kosten pro Gebäude bezuschusst werden.

Bei Vorhaben an Kulturdenkmälern (Einzeldenkmal) erhöht sich dieser Betrag auf bis zu max. 60.000 € der Netto-Kosten pro Gebäude.

Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z. B. Scheunen) mit bis zu drei Wohneinheiten werden bis zu 200.000 € der Netto-Kosten als Zuwendung gewährt.

Die Mindestkosten einer Maßnahme dürfen 10.000 € netto nicht unterschreiten.

Entscheidend ist, dass vor dem Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragsvergabe.

Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken sollten Anträge stellen, um die Fördermöglichkeiten des Dorfentwicklungsprogramms zu nutzen.

Dem Förderantrag geht zunächst ein kostenfreies und unverbindliches Informationsgespräch voraus, in dessen Rahmen die Fördermaßnahmen abgestimmt und ein Beratungsprotokoll erstellt wird.

Zur Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie bitte direkt die von Seiten der Stadt Neustadt (Hessen) beauftragte Architektin Monika Heger aus Jesberg unter der Telefonnummer: 06695/911960 bzw. per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Neustadt (Hessen), den 14. Februar 2020

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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Stadtverwaltung Neustadt

Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon:06692/89-0

Fax:06692/89-40

Kontaktformular Anfahrt

 

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