Maßnahmenplan für das Naturschutzgebiet „Momberger Bruchwiesen“ und „Lohgrund bei Mengsberg“
Für das 60,94 ha große Naturschutzgebiet „Momberger Bruchwiesen und Lohgrund bei Mengsberg“ liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor.
Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die die in der Naturschutzgebietsverordnung genannten Schutzgüter schützen, sichern und entwickeln sollen.
Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Einblick in die Maßnahmenplanung für das Naturschutzgebiet „Momberger Bruchwiesen und Lohgrund bei Mengsberg“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt Forstamt Kirchhain Hangelburg 2, 35274 Kirchhain Tel. 06422-94270.
Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Herr Busse, Tel. 0641/303-5580 oder Herr Baier Tel. 0641-3035574 zur Verfügung.
Gießen, den 19.09.2019 Regierungspräsidium Gießen
Dezernat V 53.3
Im Auftrag
Busse
Wird veröffentlicht.
Neustadt (Hessen), 26. September 2019
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister