Städtebauförderung - Anreizprogramm angelaufen
Bis vor kurzem waren im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ grundsätzlich nur öffentliche Vorhaben förderfähig. 2023 hat das hessische Wirtschaftsministerium beteiligten Kommunen die Möglichkeit eröffnet, ein sogenanntes „Anreizprogramm“ für private Grundstückseigentümer aufzulegen. Eine Möglichkeit von der die Stadt Neustadt (Hessen), so Bürgermeister Thomas Groll, damals unmittelbar Gebrauch machte. Im städtischen Haushalt 2023 waren hierfür 50.000 Euro vorgesehen, für die Folgejahre 2024 und 2025 plant der Bürgermeister mit jeweils 60.000 Euro.
Das Fördergebiet wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2023 festgelegt und umfasst den Bereich der Altstadt sowie den an den Bürgerpark angrenzenden Teil der Hindenburgstraße. Diese Festlegung beruht auf der vom Wirtschaftsministerium seinerzeit vorgegebenen Förderkulisse.
Thomas Groll verweist im Zusammenhang mit dem Anreizprogramm darauf, dass Innenstädte heute oftmals „Sorgenkinder“ der Stadtentwicklung seien. Leerstände, eine teilweise schlechte Bausubstanz oder ein herausfordernder Bevölkerungsmix prägten in Neustadt und vielen anderen Kommunen das Bild. Die Kommune steuere hier durch die Anmietung leerstehender Ladenlokale für soziale und kulturelle Zwecke, das Anreizprogramm und auch die in Kürze startende „aufsuchende Beratung“ im Rahmen des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ entgegen.
Nachfolgend Kernaussagen des „Anreizprogramms“:
- Es sollen Anreize für private Eigentümer und Eigentümer geschaffen werden, ihre Gebäude in der Kernstadt Neustadts baulich und energetisch zu sanieren und das Wohnumfeld aufzuwerten
- Bestandsgebäude für eine zeitgemäße und längerfristige Nutzung ertüchtigen
- Wohnraum zu schaffen
- Attraktivität des Wohnens im Fördergebiet zu erhöhen
Das Programm beinhaltet kostenlose Beratungsleistungen:
- Allgemeine aufsuchende Beratung zu Zukunftsplänen der eigenen Immobilie (Frau Heger)
- Fachliche Beratung zum konkreten Sanierungsvorhaben (bis zu 9 Stunden)
- Architektonische / baufachliche Beratung (Frau Heger)
- Fördertechnische Beratung (Quartiersmanagement)
Was wird gefördert?
- Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, maximal 19.999 €
- Bei Wohnumfeldmaßnahmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 €
- Bei Maßnahmen im Freiraum im Verbund mit Nachbarn bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal 7.000 Euro pro Partei / Grundstück
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben an Ihrem Gebäude planen und einen zeitnahen Beratungsbedarf besitzen, melden Sie sich gerne bei Frau Heger (Tel.: 06695 911960 / Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder bei dem Quartiersmanagement (Tel.: 0561 7004868 / Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Bisher konnten vier Zuwendungsbescheide erteilt werden. Das Investitionsvolumen beläuft sich dabei auf 181.000 Euro, die Zuschusssumme auf über 40.000 Euro.
Eines der geförderten Objekte ist das Anwesen Marktstraße 12 der Eheleute Daniela und Jan Korell. Bürgermeister Thomas Groll überzeugte sich dort kürzlich vom Baufortschritt.
Foto: Stadt Neustadt