Wertevermittlung in der Erstaufnahmeeinrichtung
Regelmäßig finden in der Außenstelle der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Neustadt (Hessen), die gegenwärtig mit rund 300 Personen belegt ist, sogenannte Wertevermittlungskurse für die erwachsenen Bewohner statt.
Mitarbeitende des Regierungspräsidiums Gießen und der Polizei erläutern dabei jeweils rund 25 bis 30 Geflüchteten, die dabei nach Sprachgruppen zusammengefasst werden, wesentliche Grundregeln für das Zusammenleben in Deutschland.
Beispielsweise werden die Grundrechte des Grundgesetzes vorgestellt und in diesem Zusammenhang insbesondere darauf verwiesen, dass in Deutschland Frauen und Männer gleichberechtigt sind.
Auch wird über Werte wie „Respekt“ und „gegenseitige Rücksichtnahme“ gesprochen. Weiter werden unterschiedliche Verhaltensregeln für den Alltag erläutert.
Der „Schutzmann vor Ort“, Gunter Weber, und ein Kollege des Polizeipräsidiums Mittelhessen sprechen bei den Terminen über die Arbeit der Polizei, Kontrollen u.ä. .
An einem Wertevermittlungskurs Anfang Februar nahm neben dem zuständigen Abteilungsdirektor des Regierungspräsidiums Gießen, Manfred Becker, auch Neustadts Bürgermeister Thomas Groll teil.
Der nutzte die Gelegenheit zu einer kurzen Ansprache an die Anwesenden. „Unser Grundgesetz garantiert ein Recht auf Asyl. Wir müssen aber von denen, die zu uns kommen, die Einhaltung unserer Gesetze und Regeln erwarten dürfen. Es ist nicht akzeptabel, wenn hiergegen beispielsweise durch Diebstähle verstoßen wird“, so der Bürgermeister. Er mahnte auch dazu, sich im Bereich des Bürgerparks oder des Bahnhofs angemessen zu verhalten und nicht dazu beizutragen, Angsträume entstehen zu lassen. „Das, was ich ihnen sage, basiert auf Wortmeldungen aus der Bürgerschaft. Verhalten sie sich entsprechen und geben es weiter“, schloss Groll seine Ansprache.