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Rathaus und Politik

Protestaktion auf der Rathaustreppe / Maskenpflicht im Innenstadtbereich

Am Morgen des Karfreitags konnten Vorbeikommende eine stumme Protestaktion auf der Rathaustreppe sehen. Unbekannte hatten dort zahlreiche Schuhe und Plakate abgestellt, um auf ihre Ablehnung der aktuellen Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern aufmerksam zu machen. Nach Berichten verschiedener Medien handelt es sich hier um eine bundesweite Protestaktion der „Querdenker“-Szene am ersten April-Wochenende.

Bürgermeister Thomas Groll erklärt dazu:

„In einer Demokratie gibt es die Möglichkeit, seine Meinung offen zu sagen und kundzutun, dass man Mehrheitsentscheidungen ablehnt. Gleichwohl muss man sich daran halten, wenn sie Recht und Gesetz entsprechen.

Nach einem Jahr der Pandemie habe ich sehr wohl Verständnis dafür, wenn Große und Kleine, die Zeit der Restriktionen leid sind. Keine Tanzgarde, kein Leichtathletiktraining, kein Kindergottesdienst, keine kleinen Freunde treffen, kein Urlaub, Homeschooling oder eingeschränkter Kindergartenbesuch – als Vater weiß ich, was das alles bedeutet und was gerade die Mütter in dieser Zeit leisten. Gleichwohl halte die die Beschränkungen nach wie vor für gerechtfertigt. Die unbekannten Protestierer rücken die Kinder in den Mittelpunkt, sie dürfen nicht vergessen, dass gegenwärtig gerade in den Kindergärten die Infektionszahlen stark zunehmen. Wir haben dies vor Ort in Momberg und in der KiTa „Regenbogen“ in der Allee erfahren, wo bei zahlreichen Kindern und Erzieherinnen das Virus nachgewiesen wurde und es auch zu Krankheitsverläufen gekommen ist. Selbst wenn die Kinder nicht erkranken, können sie andere anstecken. Was sagen die Protestierer, wenn ihre Oma oder ihr Opa ins Krankenhaus müssen oder gar Wochen auf der Intensivstation liegen? Das sind leider keine Märchen, sondern ist Realität. Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortlichen das Impfchaos nun bald beseitigen. Nur möglichst viele Impfungen überwinden die Pandemie. Mögliche Tests in KiGas und Schule sind doch keine Qual, sondern dienen der Sicherheit aller und ermöglichen ein kleines Stück Normalität. Bitte denken wir auch an die Erzieherinnen, die – wie viele andere auch – seit einem Jahr besonderen Risiken ausgesetzt sind und einen tollen Job machen. Auch sie müssen wir schützen.“

Maskenpflicht im Innenstadtbereich

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die in bestimmten Bereichen von Städten und Gemeinden ein Alkoholverbot und ein Maskenpflicht vom 1.-18. April 2021 anordnet. In Neustadt sind die Markt- und Bahnhofstraße, der Marktplatz und der Bahnhofsvorplatz betroffen. Die Maskenpflicht gilt nur dann, wenn zwischen zwei Hausständen der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. 

Hierzu erklärt Bürgermeister Thomas Groll:

„Aufgrund steigender Infektionszahlen hat der Landkreis bei den Kommunen besonders frequentierte Bereiche abgefragt. Wir haben die oben genannten Straßen und Plätze gemeldet und bedauern, dass sich nicht alle Kommunen beteiligen. In Neustadt gibt es momentan sehr viele Infizierte. Wir liegen, ohne dass es gegenwärtig einen Fall in der HEAE gibt, deutlich über den Durchschnittswerten. Daher ist Handeln geboten. Den Kaufpark mussten wir nicht melden, dort gibt es gesonderte Regeln. Dort sind im übrigen Thomas Philipps und TEDI geöffnet, weil deren Branchenmix dies nach den Vorgaben der Landesregierung anders als etwa bei KIK rechtfertigt. Auch den Bürgerpark haben wir nicht gemeldet, Das Gelände ist weitläufig und wir weisen gesondert auf Abstandsregeln und die Vorteile einer Maske hin.

Insbesondere die Bahnhofstraße ist stark von Zugpendlern frequentiert, der Weg zum Friedhof oder zu Ärzten. Auch der Bahnhofsvorplatz ist zu Stoßzeiten belebt. In der Marktstraße gibt es recht beengte Verhältnisse und im Vergleich zu anderen Straßen doch regen Fußgängerverkehr. Wir sehen das ganze als Testphase an. Kontrollen werden bedarfsgerecht durchgeführt. Wir setzen vielmehr auf Akzeptanz und die Besonnenheit der Menschen.

Die Leitung der HEAE haben wir auf die Regelungen hingewiesen und um Vermittlung gebeten.“

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