Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.Das Umweltministerium warnt angesichts des anhaltend heißen Wetters vor einer hohen Waldbrandgefahr und bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Derzeit besteht flächendeckend mittlere bis lokal sehr hohe Waldbrandgefahr. Ursache hierfür sind die sehr hohen Temperaturen und die in den letzten zwei Wochen ausgebliebenen Niederschläge. In Wäldern, in denen durch die Waldschäden der letzten Jahre größere Freiflächen entstanden sind, besteht durch die stärkere Sonneneinstrahlung und dort verbliebenes Reisig eine besondere Gefährdungssituation. Aufgrund des vergleichsweise kühlen Frühjahrs gab es bisher erfreulicherweise nur wenige Waldbrände in Hessen. Ab Sonntag oder Montag wird mit Niederschlägen und einem deutlichen Temperaturrückgang gerechnet, was zu einem Rückgang der Waldbrandgefahr führt.
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Es sollten ebenfalls keine Zigarettenkippen aus fahrenden Autos geworfen werden.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Im Falle eines Waldbrandes müssen die Wege für die Feuerwehr frei sein. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Waschen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum / Unkrautvernichtung
Verschiedene Feststellungen geben uns Anlass, darauf hinzuweisen, dass das Reinigen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich unzulässig ist. Gemäß § 4 (1) der Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen vom 26.8.2019 ist das Waschen mit brennbaren, ölauflösenden oder schaumbildenden Flüssigkeiten auf den öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch für private Grundstücke, sofern diese an die Straße angrenzen und zur Straße hin entwässert werden. Das Verbot gilt weiterhin für Reparaturen, die die Gefahr einer Gewässerverunreinigung mit sich bringen (z. B. Ölwechsel). Kleinreparaturen, von denen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, oder die zur Beseitigung plötzlich aufgetretener Störungen zur Wiederherstellung der sofortigen Betriebsbereitschaft der Kraftfahrzeuge dienen, sind zulässig.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautvernichtung auf befestigten Flächen (z. B. Garageneinfahrten, Gehwegen) verboten ist.
Änderungen im Ausweisrecht: Gültigkeit des Kinderreisepasses verkürzt
Eine Änderung in § 5 Passgesetz sollte in diesen Zeiten - insbesondere von Eltern - beachtet werden: Kinderreisepässe sind nun nicht mehr sechs Jahre gültig, sondern, seit dem 01. Januar 2021 nur noch ein Jahr.
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt ein Kinderreisepass ohne elektronischen Chip. Vor dem 01. Januar 2021 beantragte und ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin sechs Jahre gültig. Zu beachten ist, dass Kinderreisepässe grundsätzlich nur noch um jeweils ein Jahr bis höchstens zum vollendeten 12. Lebensjahr verlängert werden können, auch wenn sie vor dem Stichtag (01. Januar 2021) beantragt und ausgestellt wurden.
Nachfragen hinsichtlich der gelben Tonne künftig nur direkt an KNETTENBRECH + GURDULIC Mittelhessen
In den vergangenen Wochen kam es zu deutlich vermehrten Anrufen und Kontaktaufnahmen hinsichtlich der Gelben Tonne beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV).
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verband hier lediglich als Vermittler fungiert und darum bitten, Ihre Anliegen diesbezüglich direkt an KNETTENBRECH + GURDULIC Mittelhessen zu richten.
Sie erreichen uns über die dafür eingerichtete Hotline unter: 0800/10 15 860 oder via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Unternehmenswebseite: www.knettenbrech-gurdulic.de/leistungen/lvp-entsorgung.
Die Nachlieferung der Gelben Tonne im Landkreis wird voraussichtlich bis Ende Mai dauern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Vorlesespaziergang und Märchenspaziergang ausgetauscht
Diese Woche werden wieder die Geschichten bei Vorlese- und Märchenspaziergang ausgetauscht.
Wer wissen möchte, wie die Geschichte mit dem kaputten Stall, den kranken Hühnern und der Schatzsuche weitergeht, kann nun endlich den dritten und letzten Teil der Geschichte „Die Heuboden-Bande – Ein Huhn in geheimer Mission“ im Wald zwischen Waldschule und Grillhütte lesen.
Seit letztem Dezember hängt dort an den Bäumen ein Kinderbuch als Fortsetzungsgeschichte zum Lesen und Vorlesen entlang einer Spazierstrecke. Die Runde ist ca. 3,5 km lang und beginnt am Sportplatz/ Waldschule. Pfeile und Hinweisschilder weisen den richtigen Weg und alle paar Meter findet ihr die Fortsetzung der Geschichte an den Bäumen am Wegesrand. Ob die Tiere es am Ende schaffen, den Schatz zu finden, den Stall zu reparieren und die kranken Hühner zu kurieren?
Spannend wird es auch beim Märchenspaziergang: Der Kalif und sein Großwesir werden von einem bösen Zauberer in Störche verwandelt! Wird es ihnen gelingen, sich an das Zauberwort zu erinnern, mit dessen Hilfe sie sich zurückverwandeln können? Und was hat eine traurige Eule in der Geschichte zu suchen?
Nach einem klassischen Grimm-Märchen und einem Märchen der Roma, haben wir diesmal ein orientalisches Thema gewählt. Und doch ist dieses Märchen nicht etwa aus „1001 Nacht“, sondern wurde von dem deutschen Schriftsteller Wilhelm Hauff verfasst und 1826 in seinem Märchen-Almanach veröffentlicht.
Das Märchen ist an der Spazierstrecke rund um die Kläranlage ausgehängt. Startpunkt ist am Märchenspielplatz „In der Aue“, die Strecke ist ca. 2 km lang und barrierefrei.
Die (Vor-)Lesespaziergänge sind eine schöne Gelegenheit für Jung und Alt, mal wieder an die frische Luft zu kommen und zu entdecken, wie viel Spaß Lesen machen kann – allein oder gemeinsam!
Bei Fragen und Anregungen meldet euch gerne
Nicole Zinkowski
Tel. 06692/2044410
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Annika Schlüter
Tel. 06692/2044411
Mobil: 0151/56965449
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Seit Januar 2021 hat es im Bereich der Abfalleinsammlung im Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf (MZV) einige Änderungen gegeben. Dies betrifft auch den Bereich Sperrmüll.
Gerne haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen seit Jahresbeginn noch einmal zusammengefasst und bitten um Beachtung:
Anzahl der Sperrmüllabfuhren & Gebühren
Pro Grundstück kann einmal im Kalenderhalbjahr Sperrmüll kostenfrei angemeldet werden. Sind auf einem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren. Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.
Sperrmüllanmeldung bei Nutzung eines Nachbarschaftsgefäßes
Sollten Sie ein gemeinsames Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß gemeldet ist.
Zwei Wege, um Sperrmüll anzumelden
Online-Anmeldung: Sperrmüll können Sie bequem auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell anmelden. Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung finden Sie am Ende der genannten Webseite. Ihren Abfuhrtermin erhalten Sie dann an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Mittels Sperrmüllkarte: Diese erhalten Sie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf ein. Sie erhalten Ihren Abfuhrtermin auf dem Postweg. Wichtig: Wenn möglich, sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.
Sie haben noch Fragen zum Thema Sperrmüll?
Weitere ergänzende und hilfreiche Informationen zum Thema Sperrmüll, z. B. was zum Sperrmüll zählt und was nicht, finden Sie auch auf der Homepage des MZV unter: www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne an den MZV Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenden.
Nachdem inzwischen die „Gelben Tonnen“ ausgeliefert wurden, erreichen uns zahlreiche Anrufe mit Fragen zu den Behältern, zur Bereitstellung weiterer Behälter und ob künftig auch Säcke zusätzlich bereitgestellt werden.
Leider können wir diesbezüglich nicht alle Fragen beantworten, da die Dualen Systeme für die Einsammlung des „Verpackungsmülls (Grüner Punkt)“ eigenverantwortlich sind und dies selbstorganisiert abwickeln.
Wir haben keinen Einfluss auf die Zahl der bereitgestellten Gefäße. Die Dualen Systeme sind für Änderungen im Tonnenbestand selbst verantwortlich. Sie haben darum gebeten, dass die Bürger direkt mit ihnen kommunizieren.
Unter folgender Hotline- Nummer und Hotline- Mailadresse sind sie ab sofort erreichbar:
Hotline DSD: 0800–101 58 60,
Mailadresse:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Soweit uns bekannt ist, wird es auch künftig möglich sein, Mehrmengen in transparenten Säcken zusätzlich bereitzustellen. Solange noch Vorräte an „Gelben Säcken“ zur Verfügung stehen, können diese hierfür genutzt werden. Bisher wurden uns die „Gelben Säcke“ zur Abholung im Rathaus zur Verfügung gestellt, dies wird künftig nicht mehr der Fall sein.
Wichtige Informationen zu aktuellen Müllabfuhren und Sperrmüllabholungen
Der Müllabfuhrzweckverband informiert:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet,
die aktuell widrigen Wetterverhältnisse führten zu Terminausfällen bei der Müllabfuhr im gesamten Verbandsgebiet.
Ab Mittwoch (10.02.2021) sollen wieder reguläre Abfuhren stattfinden. Wir bitten Sie, die zur Leerung bereitgestellten Tonnen vom Montag, 08.02.2021 und Dienstag, 09.02.2021 und an regulären Terminen nicht geleerte Tonnen auch weiterhin stehen zu lassen, die Nachfuhr erfolgt hier ebenfalls schnellstmöglich. Bitte lassen Sie Ihre Tonnen auch am kommenden Samstag, 13.02.2021, bereitgestellt.
Sperrmülltermine, die für diese Woche geplant waren, finden nicht statt – die betroffenen Bürger erhalten zeitnah einen neuen Termin.
die Älteren von Ihnen werden sich bestimmt noch an den 1930 geborenen und in Büdingen lebenden CDU-Politiker Dr. Christian Schwarz-Schilling erinnern, der sich schon früh in der Medienpolitik engagierte und von 1982 bis 1992 Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen war. In der Amtszeit von „Mr. Black Penny“ wurde u. a. das Privatfernsehen eingeführt und das Postmonopol aufgehoben. Von ihm vorangetriebene technische Neuerungen für schnurlose und mobile Telefone trieben in Deutschland den Übergang in die digitale Welt voran. Die Jüngeren unter uns sollten daher diesen Politiker ebenso kennen wie Konrad Zuse (1910-1995), der 1941 in Berlin den ersten funktionsfähigen Computer der Welt baute und später im osthessischen Hünfeld lebte. Schufen diese beiden Männer doch wichtige Grundlagen für das Voranschreiten der Digitalisierung. Vor seiner Karriere im Bonner Bundestag und in der Bundesregierung war Schwarz-Schilling übrigens als Unternehmer tätig und leitete in Büdingen die Accumulatorenfabrik Sonnenschein, einen Batterieproduzenten.
Einfach gesagt sind „Akkus“ Batterien, die wiederaufladbar sind. Wenn sie aber doch einmal unvorhergesehen leer sind, also keine Energie mehr vorhanden ist, dann wird dies zum Problem, dann besteht dringend Handlungsbedarf.
Wir haben dies zu Hause am letzten Freitag erlebt. Die Gattin berichtete von Schwierigkeiten beim Anlassen des Autos und vermutete, dass die Leistungsfähigkeit der Batterie wohl zu Ende gehe. Der Auftrag an mich war also klar: Ab in die Werkstatt. Gesagt getan. Dort stellte man rasch fest, dass wir tatsächlich eine neue Batterie brauchen. Dem Austausch der Energiequelle folgte dann, um im kommunalpolitischen Sprachgebrauch des Kämmerers zu bleiben, für mich eine außerplanmäßige Auszahlung. Als ich deren Höhe sah stutze ich kurz, aber irgendwie müssen ja die Werbeeinnahmen von Jürgen Klopp finanziert werden, der im Fernsehen regelmäßig die Vorzüge einer Automarke aus Rüsselsheim anpreist.
Nach fast einem Jahr Corona-Pandemie sind auch bei uns Menschen die Akkus leer. Wir alle sehnen uns nach der Normalität des Alltags zurück. Verwandte und Freunde treffen, geordneter Besuch von Kindergarten und Schule, weder Kurzarbeit noch Schließung von Läden, Frisören oder Gaststätten …
Wir brauchen eine zeitliche Perspektive, wie es weitergeht. Auf Impf-Chaos, Politiker-Streit oder uneinheitliches Vorgehen haben wir keine Lust. Hoffen wir, dass uns die heutigen Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Bundesländer hier zumindest einen Schritt voranbringen. Ein Stufenplan, wie ihn manche Politiker in diesen Tagen ins Gespräch brachten, wäre in meinen Augen nicht die schlechteste Lösung.
Trotz aller geäußerter Sorgen wird die Notwendigkeit der Corona-Maßnahmen von einer Mehrheit der Bevölkerung nicht infrage gestellt: 51 Prozent bezeichnen die aktuellen Einschränkungen nach einer Umfrage der ARD als angemessen, für 24 Prozent gehen sie nicht weit genug. 22 Prozent hingegen sagen, dass die Corona-Einschränkungen zu weit gehen. Während der gesamten Zeit der Pandemie stand die Mehrheit der Deutschen übrigens hinter den jeweils ergriffenen Corona-Maßnahmen.
Etwas skeptischer wird aber das konkrete Management der Corona-Krise mittlerweile gesehen: Noch nie haben so viele Bürgerinnen und Bürger das Agieren von Bundesregierung und Bundesländern kritisch bewertet wie aktuell: 56 Prozent der Deutschen sind damit unzufrieden, 42 Prozent sind zufrieden.
Erwarten wir aber von dem Treffen keine Wunderdinge. Begangene Fehler – vor denen keiner in Ausnahmesituationen gefeit ist - müssen von den Verantwortlichen aber offen angesprochen und abgestellt werden. Das ist unser Anspruch an die Regierenden.
Wir alle sollten in den kommenden Wochen trotz der Erwartung nach Verbesserung besonnen bleiben. Wir dürfen nicht riskieren, dass wir in vier Wochen plötzlich wieder ganz hohe Zahlen haben, weil wir unvorsichtig sind. Die Entwicklung in Portugal und anderen Ländern kann man nicht einfach ignorieren. Wenn wir nicht aufpassen, machen wir alle in den letzten Wochen erzielten Erfolge zunichte. Insbesondere vor den Mutationen des Virus müssen wir auf der Hut sein.
Seien wir ehrlich: Mit der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten will doch keiner von uns tauschen. Sie wissen um unsere Erwartungen, aber auch um die Gefahren. Es ist ein schmaler Grat auf dem sie wandern.
Der österreichische Dichter Ernst Ferstl hat es treffend auf den Punkt gebracht: „Verantwortung zu tragen ist eine der schwersten Prüfungsaufgaben, die uns das Leben stellt.“
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Vor etlichen Monaten hatte ich in meiner Kolumne vom 100 Jahre alten britischen Rekordspendensammler Captain Tom Moore berichtet. Der Weltkriegsveteran hatte mit einem Spendenlauf an seinem Rollator knapp 37 Mio. Euro für den Nationalen Gesundheitsdienst in der Corona-Pandemie gesammelt. Die Queen schlug ihn daraufhin zum Ritter. Captain Tom stürmte mit seiner Version der Fußballhymne „You will never walk alone“ zudem an die Spitze der Charts in Großbritannien.
Nun ist dieser beeindruckende Mann – welche Ironie des Schicksals – am Corona-Virus gestorben, da er aufgrund einer Lungenentzündung nicht gegen COVID-19 geimpft werden konnte.
Lassen Sie uns seiner ebenso gedenken, wie der an oder mit Corona verstorbenen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus unserer Heimatstadt, wie aller, die in unserem Land Opfer der Pandemie wurden.
Vor dem Hintergrund dieser Schicksale fehlt mir im Übrigen jedes Verständnis für Äußerungen, die Corona immer noch bagatellisieren wollen. An einer „normalen Grippe“ starben in Deutschland nicht innerhalb von elf Monaten über 60.000 Menschen.
Es ist gut, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine nationale Gedenkfeier für die Toten der Corona-Pandemie angekündigt hat. Am 18. April wollen wir alle innehalten, den Hinterbliebenen eine Stimme geben und in Würde von den Toten Abschied nehmen.
Passend hierzu fällt mir ein Wort nach Adolf Friedrich Graf von Schack (1815-1894), einem deutschen Dichter und Historiker ein: „Ein Volk, das seine Toten nicht ehrt, beschämt sich selbst.“
08.02.2021: Geplante Müllabfuhren finden heute nicht statt
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf hat mitgeteilt, dass
aufgrund der aktuellen Extremwetterlage mit starkem Schneefall und Glatteis heute, 08.02.2021, keine Müllabfuhren erfolgen.
Sobald es die Wetterlage zulässt, werden die Abfuhren entsprechend nachgeholt - wir werden Sie hier rechtzeitig über die neuen Abfuhrtermine informieren.
„No Sports“ ist die legendäre Antwort, die der britische Staatsmann Winston Churchill (1874-1965) einem Reporter auf dessen Frage gegeben haben soll, wie er, ein passionierter Zigarrenraucher und dem Whisky ebenso zugetan wie dem Champagner, dennoch sein hohes Alter erreicht habe.
Legendär übrigens auch die Leidenschaft von Queen Mum (1900-2002) für Gin. Die Mutter von Elizabeth II. soll sich täglich einen Gin Tonic genehmigt haben. Offen bleibt allerdings die Frage, ob sie trotz oder gerade wegen dieses Gläschens über 100 Jahre alt wurde.
Passend dazu kommt mir meine Oma Milie in den Sinn. Als sie bei uns wohnte und abends mit Begeisterung Volksmusiksendungen schaute, trank auch sie gerne ab und an ein Schnäpschen, allerdings keinen „aristokratischen“ Gin, sondern ein „bürgerliches“ Pfläumchen. Dazu musste es stets einen Keks geben, damit es im Hals nicht so kratzt… Erinnerungen an Oma und Opa sind doch immer wieder etwas Schönes. Hier gilt dann auch der Satz des Dramatikers Bertold Brecht (1898-1956); „Der Mensch ist erst tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.“
Das Motto „No Sports“ galt bei uns am letzten Samstag nicht. Mama hatte Dienst und Leonie legte mit mir einen „Sporttag“ ein. Nach den essensintensiven Tagen rund um Weihnachten und Neujahr muss das ja auch einmal sein. Zunächst Schnee & Bewegung im Garten, dann zum Biathlon in den Thüringer Wald nach Oberhof – natürlich Corona-konform im TV – und zum Abschluss noch Fußball „satt“. Erst mit flinken Fingern an der Play-Station und dann stand noch Mainz gegen Frankfurt im Stadion „In der Wasenberger Straße“ auf dem Programm.
Die Tochter ist großer Fußballfan, kennt viele der heutigen Stars und wünschte sich kürzlich ein Abo des Bezahlsenders Sky, um die Spiele der Fußball-Bundesliga live verfolgen zu können. Welcher Vater kann schon widersprechen, wenn er Sätze wie „Ein Fan muss seine Mannschaft unterstützen.“ oder „Papa, das interessiert dich doch auch.“ hört? Seitdem wir nun am Wochenende Fußball schauen, läuft es beim Team von Adi Hütter, Leonies Lieblingsmannschaft, rund und die Eintracht konnte sechs Punkte einfahren.
Von einem weiteren berühmten Briten, dem Schriftsteller Charles Dickens (1812-1870), stammt der Ausspruch „Auch eine schwere Tür hat nur einen kleinen Schlüssel nötig.“ Passt dies nicht auf die Corona-Pandemie und die Impfung gegen COVID19? Ein kleiner Stich und wir kommen – wenn denn genügend mitmachen - „der Normalität“ wieder deutlich näher. Leider sind wir aber erst am Anfang eines „Impfmarathons“ und die Aufregung um das „Durcheinander drumherum“ lässt die gute Nachricht, dass es den Wissenschaftlern gelang, in weniger als einem Jahr einen wirkungsvollen Impfstoff zu entwickeln, völlig in den Hintergrund rücken.
Erinnern Sie sich noch an den Anfang von Corona in Deutschland? Es begann in der Firmenzentrale eines Automobilzulieferers im Landkreis Starnberg bei München. Eine Frau aus China ist auf Geschäftsreise in Deutschland. Sie fühlt sich leicht unwohl, aber nicht wirklich krank. Zurück in China wird sie positiv auf das neue Coronavirus getestet. Ohne es zu ahnen, wird die Geschäftsfrau zur Patientin Null des Ausbruchs in Deutschland. Am 27. Januar 2020 meldet das bayerische Gesundheitsministerium: Ein Mitarbeiter der Firma ist infiziert, er hatte zuvor Fieber und Husten entwickelt. Wenig später folgte Heinzberg und am 8. März dann der Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Seit über zehn Monaten bestimmt Corona das Leben – in Deutschland, in Europa und der Welt. Die „Kronen-Zeitung“ ist das österreichische Pendant zur „BILD“. Ich schaue immer mal wieder auf die Homepage des Boulevardblattes und fand da kürzlich eine lesenswerte (Zwischen-)Bilanz, die in weiten Teilen auch auf unser Land zutrifft:
„ … Die Straßen leer. Kein Kinderlachen auf den Spielplätzen. Büros im Home-Office. Mädelsabende über Skype. Im ersten Lockdown waren alle dabei. Wollten helfen, die unbekannte Gefahr zu bekämpfen, hielten zusammen und entsprachen damit dem, was Psychologin Barbara Juen die „Honeymoon-Phase“ nennt.
Nun sind die Flitterwochen vorbei, die Motivation der Menschen lässt nach. Der Politik bleiben zwei Möglichkeiten: Die eine ist, mit harten Maßnahmen und Sanktionen die Menschen zur Kontaktbeschränkung zu zwingen. Das ist aber nicht nur teuer, sondern auch heikel.
Die Alternative ist, die Menschen mit offener und ehrlicher Kommunikation in die Entscheidungen einzubinden. Das Problem: In der Ruhe des Sommers verabsäumte es die Politik, Strategien auszuarbeiten. Für Schulen und Wirte. Für den Handel, die Pflegeheime. Für Tests und die absehbaren Impfungen. Für das Verfolgen der Kontakte.
Und die Zahlen stiegen. Allein: Nach Monaten der Fehler und der Missgeschicke fehlt vielen Menschen der Glaube an die Politik. Nach Monaten der Einschränkungen will man wieder frei sein. Ein Wunsch, der angesichts der andauernden Pandemie aber nicht zu erfüllen ist. Also was tun? „Zumindest die Fragen der Menschen beantworten“, sagt Psychologin Barbara Juen.
Der Lockdown ist zwar aus infektiologischer Sicht die einfachste Maßnahme, aber man muss viel deutlicher differenzieren. Der Lockdown ist eine Amputation, aber es bräuchte mehr mittelchirurgisches Vorgehen, um eine Balance zu schaffen zwischen dem Eindämmen und Minimieren der Infektionen und der Eindämmung von wirtschaftlichen oder psychosozialen Begleitschäden.
„Was im Moment schiefläuft, ist, dass die Bevölkerung nicht aktiv ins Boot geholt wird“, erklärt Barbara Juen. Eine Katastrophe verlaufe in mehreren Phasen. Die erste sei die „Honeymoon“-Phase, eine Zeit, in der der Zusammenhalt groß ist, die Menschen eine Meinung teilen; danach aber komme die so genannte Desillusionierungsphase, in der die Menschen zunehmend verärgert seien - und genau da befänden wir uns im Pandemieverlauf aktuell, so die Expertin.
Man habe es im Sommer verabsäumt, einen Boden für eine aktive Beteilung der Bevölkerung zu legen. Nun zu sagen, man müsse Zwangsmaßnahmen verhängen, weil die Bürger freiwillig nicht mitmachen, sei der falsche Weg, sagt Barbara Juen, denn man könnte eine wesentlich aktivere Beteiligung erzielen, wenn man anders mit den Menschen umgehen würde. Der Lockdown per se sei nicht das Problem - auch nicht eine etwaige Verlängerung desselben, sondern die Art, wie mit den Menschen gesprochen werde, so die Psychologin.
„Dialog ist das Stichwort“, erklärt Juen. „Man müsste mit den Zielgruppen in Kontakt treten und vor allem jene erreichen, die sich schwertun, die Maßnahmen einzuhalten.“ Bei Jugendlichen etwa über „Influencer“ - und denen transparent erklären, warum, wann und wie, welche Entscheidungen getroffen werden. „Wenn man die Anliegen der Menschen nicht erfüllen kann, dann sollte man ihnen wenigstens ihre Fragen beantworten“, sagt sie. Nach der Desillusionierungsphase sollte es sich übrigens im Mittelmaß einpendeln, das gehe aber nur, „wenn das Impfen nicht komplett schiefgeht und wieder ein bisschen mehr Normalität einkehrt“, so die Psychologin.
Ich teile nicht jedes Wort dieses verkürzt wiedergegebenen Artikels, aber die Grundgedanken stimmen. In Deutschland haben die Verantwortlichen zwar offener kommuniziert als in unserem Nachbarland, aber auch hier gab es Versäumnisse und Fehler. Da uns die Einschränkungen des „gewohnten Lebens“ noch länger beschäftigen werden, ist der angesprochene Dialog wichtiger denn je.
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In den letzten Monaten befasste ich mich an dieser Stelle auch immer wieder mit der Präsidenten-Wahl in den USA. Was sich in den letzten Tagen und Wochen dort abspielte, hätte ich nicht im Traum für möglich gehalten. Trump ist eine Gefahr für die Demokratie. Dass ihn fast 75 Mio. Amerikaner wählten, muss uns mit Sorge erfüllen und sagt viel aus über ein gespaltenes Land. Auf Präsident Joe Biden wartet viel Arbeit. Drücken wir ihm die Daumen. Hoffen wir auf eine würdige und friedliche Amtseinführung am 20. Januar. Darauf wetten will ich lieber nicht. Leider.
Satzung zur Aufhebung der Abfallsatzung der Stadt Neustadt (Hessen) vom 13. Dezember 2010
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), des § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 6. März 2013 (GVBl. S. 80) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), sowie der §§ 1 bis 6 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2020 nachstehende Satzung zur Aufhebung der der Abfallsatzung der Stadt Neustadt (Hessen) vom 13.12.2010 beschlossen:
§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Abfallsatzung der Stadt Neustadt (Hessen), beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) am 13. Dezember 2010, in Kraft getreten am 01.01.2011, wird rückwirkend zum 31.12.2019 aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung zur Aufhebung der Abfallsatzung der Stadt Neustadt (Hessen) tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Neustadt (Hessen), 15. Dezember 2020
Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat
gez. Groll
Thomas Groll Bürgermeister
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Nachfolgend geben wir die Allgemeinverfügung des Landkreises Marburg-Biedenkopf bezüglich des Verbots des Abbrennens von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum wieder:
9. Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Landkreises
Marburg-Biedenkopf zur Bekämpfung des Corona-Virus
vom 30. Dezember 2020
Aufgrund §§ 28, 28a Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S.1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2020 (BGBI. I S. 2397), § 5 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) vom 28. September 2007 (GVBI. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Mai 2020 (GVBI. S. 310), §§ 6b, 9 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 26. November 2020 in der Fassung der am 21. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderungen durch die Siebte Änderungsverordnung vom 21. Dezember 2020 (GVBI. S. 953) sowie § 35 S. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBI. I S. 18), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBI. S. 570)
ordnen wir zum Schutz der Bevölkerung des Landkreises Marburg-Biedenkopf vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 für das Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf Folgendes an:
1. Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt.
2. Für den privaten Bereich wird dringend empfohlen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 zu verzichten.
3. Diese Anordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.
Begründung:
Die Zuständigkeit des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf zum Erlass dieser Anordnung ergibt sich aus §§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 HGöGD. Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen sind die §§ 28 Abs. 1 S. 1, 28a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG). Danach hat die zuständige Behörde, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Aus § 28a IfSG ergeben sich spezielle Schutzmaßnahmen, die im Sinne des § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag getroffen werden können. Am 18. November 2020 hat der Deutsche Bundestag festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die dieser am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 erstmals für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat, weiterhin fortbesteht. Das bedeutet, dass derzeit die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung von Maßnahmen nach § 28a IfSG gegeben sind. Die in § 28 Abs. 1 IfSG in den Ziffern 1 bis 17 geregelten konkreten Schutzmaßnahmen sind nicht abschließend, was aus der Verwendung des Wortes „insbesondere" in der Vorschrift zu folgern ist.
Die Hessische Landesregierung hat gemäß § 32 S. 1 IfSG die Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (CoKoBeV) erlassen und dort weitere Schutzmaßnahmen geregelt. In § 6b CoKoBeV ist geregelt, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt ist und die erfassten Orte von den örtlich zuständigen Behörden zu bestimmen sind. Gemäß § 9 CoKoBeV bleiben die örtlich zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes befugt, für ihr jeweiliges Gebiet unter Beachtung des fortgeschriebenen Präventions- und Eskalationskonzepts zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen mit Stand vom 16. Dezember 2020 über die Verordnung hinausgehende Maßnahmen anzuordnen.
Wie der örtlichen Presse zu entnehmen war und ist, befindet sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf seit längerem in der 5. Stufe (dunkelrot) des genannten Prävention- und Eskalationskonzepts. Da Zielsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen das Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 ist und die Infektionslage im Landkreis Marburg-Biedenkopf trotz der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen durch die aktuelle CoKoBeV von diesem Ziel weit entfernt ist, hält der Kreisausschuss in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens gem. § 9 CoKoBeV - über § 6b CoKoBeV hinausgehend zum Jahreswechsel die Untersagung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern im gesamten öffentlichen Raum im Gebiet des Landkreises für geeignet, erforderlich und angemessen. Hierdurch werden in wirksamer Weise unzulässige Gruppenbildungen im öffentlichen Raum und Überlastungen der Notaufnahmen der Krankenhäuser zum Jahreswechsel unterbunden (vgl. hierzu die amtliche Begründung zu § 6b CoKoBeV, GVBI. S. 872). Des Weiteren birgt eine Aufzählung bestimmter Örtlichkeiten, an denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt wird das Risiko, dass sich größere Menschenansammlungen auf nicht mit einem Verbot belegte Örtlichkeiten verlagern, sich also dort ansammeln. Gerade solche zum Jahreswechsel nicht kontrollierbaren Menschenansammlungen, die einer Übertragung des Virus Vorschub leisten, gilt es unbedingt zu vermeiden. Zum anderen ist es unbedingt erforderlich, die Zahl der durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern verletzten Menschen möglichst gering zu halten, um das Gesundheitssystem nicht noch stärker zu belasten. Denn die Krankenhäuser im Landkreis Marburg-Biedenkopf und in der Region arbeiten derzeit aufgrund der Corona-Pandemie an ihren Belastungsgrenzen. Unbeschadet des Verwaltungsaufwandes würde eine umfangreiche Auflistung von Örtlichkeiten, an denen zum Jahreswechsel üblicherweise Feuerwerke abgebrannt worden ist - neben der o. g. Verlagerungsproblematik - zu Zweifelsfragen und Abgrenzungsproblemen für den Bürger und die örtlichen Ordnungsbehörden führen. Dagegen ist durch die Erweiterung des Verbots auf den gesamten öffentlichen Raum im Landkreis für den Bürger klar erkennbar, für welche Flächen ein Feuerwerksverbot besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum auch im privaten Eigentum stehende Flächen erfasst werden, die tatsächlich öffentlich zugänglich sind, wie z. B. Parkplätze von Einkaufszentren, Kirchplätze etc..
In Ziffer 2 spricht der Kreisausschuss für den ausschließlich privaten Bereich die dringende Empfehlung aus, für den anstehenden Jahreswechsel auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten, inbesondere um die hiermit verbundenen Gefährdungen auszuschließen und Überlastungen der Notaufnahmen der Krankenhäuser zum Jahreswechsel zu vermeiden.
Durch Ziffer 3 wird das Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung gem. § 41 Abs. 4 S. 4 HVwVfG auf den 31. Dezember 2020 bestimmt.
Da von dieser Anordnung alle Personen betroffen sind, die im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnhaft sind oder sich hier (nicht nur zur Durchreise) aufhalten, wird von einer vorherigen Anhörung gem. § 28 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz abgesehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht
in Gießen, Marburger Straße 4, 35390 Gießen, erhoben werden.
Hinweise:
Eine Anfechtungsklage gegen diese Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung (§§ 28 Abs. 3, 16 Abs. 8 USG).
Eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnung in dieser sofort vollziehbaren Verfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Nr. 24 IfSG, § 8 Nr. 13 CoKoE3eV eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Für den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf:
in einer Woche geht das Jahr 2020 zu Ende. Es ist also an der Zeit, für eine Bilanz der vergangenen 366 – es gab ja diesmal wieder einen 29. Februar – Tage. Nehmen Sie sich doch einfach einmal fünf Minuten, um auf einen kleinen Zettel die Aktiva und Passiva der letzten zwölf Monate aufzuschreiben.
Es wird Ihnen dabei nicht anders ergehen als den Medien oder mir, ein Thema wird sicherlich auch bei Ihrer Auflistung herausragen und den meisten Platz des Zettels einnehmen: Corona.
Was im Januar und Februar in China begann und damals so weit weg schien, ist inzwischen ganz, ganz nah – auch bei uns in Neustadt. Inzwischen kennt wohl fast jeder von uns jemanden, der infiziert war und auch die Verstorbenen haben für uns Name und Gesicht bekommen.
Corona verändert. Corona schränkt ein. Corona führt zu neuen Sichtweisen. Eine Welt, ein Virus. Nie zuvor hat ein Thema so die Nachrichten bestimmt wie diese Pandemie. „Der Krisenmodus als Alltag – wie kommen wir da wieder heraus?“, frug die „Oberhessische Presse“ am vergangenen Samstag. Eine Frage, die wohl die meisten von uns beschäftigt.
Klar ist, dass am Neujahrstag nicht - wie es ein bekannter Karnevalsschlager des Kölner Stimmungssängers Jupp Schmitz über den Aschermittwoch aussagt - plötzlich alles vorüber sein wird. Im Gegenteil. Auch 2021 wird zweifellos noch für viele Monate durch Corona und dessen Auswirkungen geprägt sein, da dürfen wir uns gemeinsam nichts vormachen.
Wir können aber auch nicht in einen „Dornröschenschlaf“ verfallen und warten, bis wieder dauerhafte Normalität Einzug gehalten hat. Wir müssen, so banal es klingt, das Beste aus dieser herausfordernden Situation machen, für uns und die Gesellschaft.
Der US-amerikanische Schriftsteller Harold „Hal“ Borland (1900-1978) bringt meine Gedanken hierzu treffend auf den Punkt, wenn er schreibt: „Das Jahresende ist kein Ende und kein Anfang, sondern ein Weiterleben mit der Weisheit, die uns die Erfahrung gelehrt hat.“
Eines hat die Pandemie uns aber gezeigt: Solidarität und Mitmenschlichkeit werden, wenn es darauf ankommt, von vielen gelebt. Daneben leisten viele, viele Menschen in diesen Wochen Großes, damit es einfach „läuft“. Ihnen allen sage ich sicher heute noch einmal „Dankeschön!“ und bin sicher, dass ich dies auch in Ihrer aller Namen tue: den Ärzten und Arzthelferinnen, dem Krankenhauspersonal und denen, die in der Pflege alter und kranker Menschen arbeiten, den Rettungsdiensten, den Mitarbeitenden in Apotheken und Physiotherapie-Praxen, den Erzieherinnen in den Kindergärten und den Lehrern, der Polizei und Freiwilligen Feuerwehr, den vielen im Einzelhandel und im Handwerk, den Menschen in den Verwaltungen und in allen anderen Bereichen des Alltags, deren Tun wir so oft als selbstverständlich hinnehmen.
Eine der Lehren, die wir aus Corona ziehen sollten, muss es sein, dass wir diese Wertschätzung auch zukünftig beibehalten und Politik und Wirtschaft hierauf ebenfalls entsprechend reagieren. Lassen Sie mich unsere Gesellschaft einmal mit einem Uhrwerk vergleichen: Es kommt auf jeden an. Wenn nicht alle Rädchen, Schrauben und Federn ihre Aufgabe verlässlich übernehmen, dann drehen sich die Zeiger nicht … Diese Erkenntnis darf nicht in Vergessenheit geraten.
Der Völkerapostel Paulus hat im 1. Brief an die Korinther eine andere Metapher gewählt, um die Notwendigkeit des Miteinanders darzustellen. Er vergleicht dort die christliche Gemeinde mit einem Leib. Ebenso wie der körperliche Leib viele unterschiedliche, zusammenwirkende Glieder hat, gibt es in der Gemeinde unterschiedliche Personengruppen, die jedoch nur den einen Leib Christ bilden, wenn sie ebenso kooperieren und zusammenhalten (1 Kor 12, 12-31).
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Kürzlich sah ich eine Karte mit einem Bonmot, einer witzigen Äußerung. „Früher Briefe schreiben, dann Brieftaube. Vier Wochen später eine Antwort. Heute Whats App. Vier Minuten später keine Antwort. Ist er tot?“, stand darauf zu lesen.
Sicherlich auch ein Beleg für unsere schnelllebige Zeit. Wer schreibt denn heute schon noch einen Brief? Viel öfters nutzen doch die meisten von uns andere Kommunikationsformen. Es muss schnell gehen und kurz sein. Auch mir geht es oftmals so. Wenn mir aber etwas besonders wichtig ist, dann bin ich bewusst altmodisch und diktiere oder tippe einen Brief. Meine Handschrift will ich schließlich keinem zumuten.
Jahr für Jahr erhalte ich wenige Tage vor Weihnachten Post von Dr. Gottfried Mehnert aus Marburg. Er wurde 1927 in Dresden geboren und studierte nach dem II. Weltkrieg u.a. in Marburg Theologie. Nach Promotion und Ordination war er Pastor in Kiel und kehrte 1990, nun im Ruhestand, nach Marburg zurück. Dort waren er und seine inzwischen verstorbene Frau vielseitig aktiv. Wir lernten uns über die gemeinsame Parteimitgliedschaft kennen. Dr. Mehnert, immer noch rüstig, blickt in seinen Zeilen immer auf das zu Ende gehende Jahr zurück. Er berichtet über Privates und Öffentliches und benutzt dabei ebenso gerne wie ich Zitate.
Diesmal verwendet er u. a. ein Wort des spanischen Arztes und Humanisten Andrés Laguna (1499-1559), der Stadtarzt im französischen Metz war als dort 1541 die Pest-Epidemie wütete. Was Laguna seinerzeit zu Papier brachte klingt hochaktuell: „So sehr missachten sie die Krankheit, so sehr tun sie das Gegenteil der Warnungen, so sehr leben sie unmäßig und ungebührlich, dass sie nicht begreifen, wie gefährlich diese Krankheit ist.“ Hoffen wir einmal, dass dieser Satz von „den Richtigen“ gelesen wird.
Dr. Gottfried Mehnert schließt seinen Brief mit drei Worten. Sie stammen vom Barockdichter Paul Fleming (1609-1640): „Sei dennoch unverzagt.“
Ja, seien wir trotz aller Herausforderungen auch im neuen Jahr 2021 unverzagt. Corona mag unser gewohntes Leben beeinträchtigen, aber wir lassen uns nicht unterkriegen. Versprochen?!
In den kommenden Monaten liegt nochmal eine Kraftanstrengung vor uns – wir können, wir werden sie meistern, wenn wir es denn nur wollen, zusammenstehen und Solidarität zeigen!
Mit einem Ausspruch des britischen Barockdichters Lord Alfred Tennyson (1809-1892) lasse ich meine Kolumnen für 2020 enden: „An der Schwelle desneuen Jahres lacht die Hoffnung und flüstert, es werde uns mehr Glück bringen.“ Vertrauen wir darauf.
Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Stadt Neustadt (Hessen)
In Neustädter Einrichtung gelten strenge Ausgangsregeln / Gut die Hälfte der Testergebnisse liegt vor / Gemeinsames Ziel: Infektionsgeschehen unterbrechen und beschränken
Marburg-Biedenkopf/Neustadt. Nach der Reihentestung der Bewohnerinnen und Bewohner der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Neustadt liegt bereits rund die Hälfte der Testergebnisse vor: Demnach wurde bis jetzt bei 116 Bewohnern der Einrichtung das Corona-Virus nachgewiesen. 159 Testergebnisse waren negativ. 32 Bewohner gelten als genesen. Mit strengen Quarantänemaßnahmen und Ausgangsregelungen kontrollieren Gesundheitsamt und Regierungspräsidium (RP) das Ausbruchsgeschehen in der Einrichtung.
Nachdem in der vergangenen Woche mehrere Bewohnerinnen und Bewohner der HEAE positiv auf den COVID-19-Erreger getestet worden waren, erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf und dem RP Gießen eine Reihentestung. Am Donnerstag und Freitag haben sich alle 600 Bewohnerinnen und Bewohner den Tests unterzogen.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, das Ausbruchsgeschehen innerhalb der Einrichtung zu unterbrechen und auf die Einrichtung beschränken“, betonen Landrätin Kirsten Fründt und Neustadts Bürgermeister Thomas Groll.
„Wir nehmen die Situation in Neustadt sehr ernst und stehen in engem Austausch mit den Verantwortlichen des RP und auch mit der Stadt Neustadt. Die Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst in der Einrichtung verläuft ebenfalls sehr gut“, unterstrich Dr. Birgit Wollenberg, die Leiterin des Gesundheitsamtes. Derzeit gebe es zudem keine Hinweise darauf, dass es in Neustadt außerhalb der HEAE zu einem signifikanten Anstieg der Infektionszahlen gekommen sei. „Dort, wo die die einschlägigen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, ist das Ansteckungsrisiko gering“, sagte die Amtsärztin.
Alle von einem positiven Test Betroffenen und alle Kontaktpersonen sind in zwei Gebäuden isoliert untergebracht. Außenkontakte der Bewohnerinnen und Bewohner unterliegen strengen Auflagen. Für die Einhaltung der Quarantäneanordnungen und die Erfüllung der weiteren Auflagen sorgt das RP Gießen. Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Auflagen.
Demnach dürfen nur noch Personen das Gelände der HEAE verlassen, die nachweislich eine Corona-Infektion überstanden haben, also aus der Absonderung entlassen und nicht mehr infektiös sind. Wenn Personen nachweislich keinen engen Kontakt zu einem aktiven Fall in den vergangenen 14 Tagen hatten oder zu denjenigen, deren Testergebnis aktuell noch aussteht, und deren eigenes Testergebnis negativ ist, dürfen sie die Einrichtung ebenfalls verlassen.
Die Einrichtung bleibt bis auf weiteres für Neuaufnahmen und Zuweisungen an die Kommunen gesperrt. Bis zum Vorliegen aller Befunde wurden außerdem Zusammenkünfte untersagt. Insbesondere in geschlossenen Räumen und außerhalb der gewöhnlichen Sozialgemeinschaften.
„Die Zunahme der Infektionen erfüllt mich mit großer Sorge und wirft auch viele Fragen auf. Über die maßgeblichen Gründe für die hohen Fallzahlen will ich nicht weiter spekulieren, mir fehlen die Einblicke in den Alltag der HEAE. Tatsache ist aber, dass das Geschehen nun dazu führen muss, alle bisherigen Maßnahmen zu überdenken und wo nötig, unverzüglich nachzubessern. Nach Kassel ist dies schließlich bereits die zweite Masseninfektion in einer hessischen Erstaufnahmeeinrichtung“, so Neustadts Bürgermeister Thomas Groll. „Dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben oder -arbeiten, ist die Ansteckungsgefahr mit Corona leider wesentlich höher. Dies habe sich in den vergangenen Monaten immer wieder gezeigt und gelte nicht nur für Erstaufnahmeeinrichtungen“, stellt Thomas Groll fest. Daher sei es umso wichtiger, an diesen Orten die Hygiene- und Abstandsregeln strikt einzuhalten. Dies zu gewährleisten und zu kontrollieren, sei zwingende Aufgabe der jeweiligen Verantwortlichen.
„Als Kommune in der eine Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land geschaffen wurde, müssen wir uns darauf verlassen können, dass dort alles getan wird, um die Risiken zu minimieren. Nun wird es verständlicherweise Fragen, Sorgen und auch Kritik aus der Bevölkerung geben. Darauf muss reagiert werden“, so Neustadts Bürgermeister. Er habe bei einem Telefonat mit der Leiterin des Gesundheitsamtes den Eindruck gewonnen, dass von dort alles getan werde, um eine weitere Ausbereitung des Virus einzudämmen. Wichtig ist ihm vor allen Dingen, dass die verordneten Quarantänemaßnahmen strikt eingehalten und auch kontrolliert werden.
Fertigstellung noch nicht endausgebauter Straßen hier: Prioritätenliste 2023 – 2030
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2020 nachfolgende Prioritätenliste für die Fertigstellung noch nicht endausgebauter Straßen beschlossen:
2023 Carl-Bantzer-Weg
2024 Sudetenstraße / Erfurter Straße
2025 Talstraße
2026 Sonnenweg
2027 Im Weinberger Grund / Wilhelmshöhe
2028 Hardtblick
2029 Dresdener Straße / Thüringer Straße
2030 Rabenaustraße
Im Vorfeld werden jeweils rechtzeitig Anliegerversammlungen stattfinden.
Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung beträgt der Anteil der Grundstückseigentümer an den Kosten der Maßnahmen jeweils 90%.
Im Gegenzug sind Grundstückseigentümer in den genannten Erschließungsanlagen gegenwärtig vom wiederkehrenden Straßenbeitrag befreit und werden dies auch 25 Jahre nach Fertigstellung der zukünftigen Maßnahme sein.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Prioritätenliste 2023 – 2030 im Laufe der Zeit Veränderungen erfahren kann. Dies wäre dann gegeben, wenn sich bauliche Zustände erheblich verändern oder Versorgungsunternehmen andere Prioritäten anzeigen.
Notfall – Vertretung im Bereich des Personenstandswesens
Die Ostkreis Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und Stadtallendorf werden künftig im Bereich Personenstandswesen eng zusammenarbeiten.
Für den Fall, dass ein Standesamt durch Personalausfälle nicht beurkunden kann, wurde eine Notfall-Vereinbarung geschlossen, wodurch eine gegenseitige Vertretung ermöglicht wird. Dieses Thema war in den Städten in der Vergangenheit immer wieder diskutiert worden, sodass die jetzt geschlossene Vereinbarung eine Lösung für alle beteiligten Standesämter darstellt. Auch die Standesamtsaufsicht beim Landkreis Marburg-Biedenkopf hat diese Vorschläge positiv begleitet. Es wurden untereinander Absprachen getroffen und im Falle einer Vertretung würde z.B. ein Bestatter an ein anderes beteiligtes Standesamt verwiesen. Die dortigen Mitarbeiter/innen haben Zugriff auf die vorhandenen Register und die Berechtigung für das Fachverfahren des anderen Standesamtes.
Im Falle einer Vertretung bei Eheschließungen kommt der Vertretungs-Standesbeamte selbstverständlich an den Ort der Eheschließung. Hier waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass man dem Wunsch des Brautpaares, in seiner Heimatstadt zu heiraten, nach-kommen sollte.
Zwischenzeitlich wurden allen Standesbeamtinnen / Standesbeamten der beteiligten Städte die entsprechenden Ernennungsurkunden ausgehändigt, sodass die formalen Vorausset-zungen geschaffen sind.
„der Mensch hat die besondere Begabung, das, was er in seinem Kopf vorfindet, wahrer anzusehen als das, was er mit den Augen sehen könnte, wenn er sie aufmachte!“
Ein Ausspruch, der mir sehr gut gefällt und so zutreffend ist - gerade in dieser unruhigen und herausfordernden Zeit. Das Zitat stammt von Manfred Rommel (1928-2013), der von 1974-1996 als Oberbürgermeister der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart amtierte. Er war der Sohn von Generalfeldmarschall Erwin Rommel, der sich auf Geheiß Hitlers 1944 das Leben nehmen musste, weil er Kontakte zum Widerstand gegen das NS-Regime unterhielt.
Manfred Rommel galt als liberal und weltoffen. Seine Fähigkeit zur Integration und zum Ausgleich wurde stets über alle politischen Lager hinweg gewürdigt. In Finanzfragen galt er als konservativ – vielleicht weil er Schwabe war. Rommel kleidete seine Überzeugungen gerne in humoristisch-ironische Bonmots für die er weithin berühmt war. Er ist ein Vorbild für (Kommunal-) Politiker – auch für mich. Es lohnt sich für zeitgeschichtlich Interessierte, seine Autobiographie „Trotz allem heiter“ zu lesen. Vielleicht ein Geschenk-Tipp zu Weihnachten?
Die Worte Manfred Rommels sollten sich einmal alle zu Gemüte führen, die Corona immer noch für eine leichte Grippe halten oder die behaupten, dass jene, die sich wegen des Virus und seiner möglichen Folgen große Sorgen machen, in einer Parallelwelt leben und völlig überzogen reagieren würden.
In der ganzen Welt, nicht zuletzt in Europa und Deutschland, nimmt die Zahl der Infizierten in den letzten Tagen rapide zu. Beim Abfassen dieser Zeilen war der Landkreis Marburg-Biedenkopf sogar Risikogebiet.
Viele Regierungen reagieren im Kampf gegen COVID-19 mit verschärften Regelungen. Dies geschieht – auch bei uns – um Kindergarten und Schulen offen halten zu können, um der Wirtschaft einen zweiten Lock-Down zu ersparen.
Ja, die Zahl der Tests ist deutlich höher als im Frühjahr – allerdings seit Wochen gleichbleibend und die Fallzahlen haben sich seitdem mehr als verdreifacht. Ja, noch gibt es genügend Betten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser. Ja, die Zahl der Toten liegt bei uns immer noch unter 10.000. Aber darf uns das beruhigen? NEIN! Wir müssen vielmehr alles tun, damit es keine Engpässe im Gesundheitswesen gibt.
Den Corona-Leugnern, den Skeptikern und den Wankelmütigen möchte ich eine Stelle aus dem Markus-Evangelium entgegenhalten. Dort heißt es in Kapitel 8, Vers 18: „Ihr habt Augen und sehet nicht, und habt Ohren und höret nicht.“
Wer die Nachrichten verfolgt, und anders als in undemokratischen Staaten sind diese bei uns objektiv, der muss doch erkennen, dass sich die Entwicklung in den letzten Wochen und Tagen deutlich zugespitzt hat, dass die Verantwortlichen reagieren müssen.
Ähnlich wie Manfred Rommel ist auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ein Mann deutlicher Worte. Er sagte in der letzten Woche, dass wir alle nun ein Team bilden müssen, das „Team Umsicht und Vorsicht“. Lassen Sie uns alle dazu beitragen, dass diese Mannschaft Erfolg hat, spielen wir in diesem Team mit.
In dieser Situation müssen wir alle an einem Seil und vor allem auch in eine Richtung ziehen. Wir alle entscheiden jetzt mit, wie wir Weihnachten feiern werden.
Manfred Rommel war als langjähriger Präsident des Deutschen Städtetages ein engagierter Verfechter kommunaler Interessen. Er sagte auch nach „oben“ deutlich, was er dachte. Nicht immer gefiel das dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl. Dieser war aber nicht nachtragend und hielt 1996 die Laudatio auf den scheidenden Stuttgarter OB.
Nachtragend war Kohl aber gegenüber dem Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Es heißt, dass er ihn wegen dessen steter Kritik an seiner Regierung nie gelesen habe. Was ja nicht heißt, dass er sich nicht daraus vorlesen ließ.
Auch ich gehöre nicht zu den regelmäßigen Lesern des Augstein-Blattes, schaue aber dann und wann bei „Spiegel-Online“ nach dem Neuesten. Dort fand ich am vergangenen Freitag einen Kommentar von Stefan Kuzmany. Kernsätze daraus möchte ich Ihnen nachfolgend mit auf den Weg geben.
„… Bund und Länder einigten sich auf weitgehend gemeinsame Maßnahmen, um den sprunghaften Anstieg der Corona-Infektionen aufzuhalten. Das ist gut so. Und hoffentlich nicht zu spät. Eingefleischte Corona-Leugner werden sich auch von diesem neuerlichen Appell der Politik nicht beeindrucken lassen und Vorsichtige haben sich auch vor der neuen Warnung zurückgehalten. Doch die vielen dazwischen sind inzwischen müde geworden. Das verfluchte Virus hat sie noch nicht erwischt, aber seine Begleiterscheinung nagt an ihnen, die Zermürbung. Man möchte Freunde treffen. In den Urlaub fahren. Endlich wieder ein normales Leben führen. Und nicht ständig über Corona, Corona, Corona nachdenken müssen. Das Virus schert sich nicht um unsere Befindlichkeiten und Bedürfnisse. Wollen wir es aufhalten, müssen wir wieder alle wachsamer werden. …“
Der Mann hat recht. Es gibt für das Team „Umsicht und Vorsicht“ keinen Grund zur Panik oder zur Angst. Angst ist nach Thomas J. Jackson (1824-1863), einem General des amerikanischen Bürgerkrieges, ohnehin ein schlechter Ratgeber. Die gegenwärtige Situation gibt aber ohne Zweifel Anlass zu vermehrter Wachsamkeit und zum Verzicht. Private Feiern, größere öffentliche Veranstaltungen oder Urlaub müssen jetzt nicht unbedingt sein. Dafür wird es wieder Gelegenheit geben.
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Solchen Verzicht mussten wir dieses Jahr auch privat leisten. Berlin und Wien waren ursprünglich als Reiseziele angedacht. Später wurde dann zumindest für den kurzen Herbsturlaub auf Münster umgesattelt. Letztlich fiel aber alles der Corona-Pandemie zum Opfer. Schade. Wie gerne hätte gerade Leonie die kleinen Pandas im Zoo der Hauptstadt gesehen, aber auch wir Eltern können uns viele Stunden in zoologischen Gärten aufhalten. Die Vernunft hat letztlich gesiegt. Leider nicht bei allen. So verlor ich die „4“ eben zu Hause. Die Tochter hing mir morgens eine Kette mit dem neuen Lebensalter um, die ich den ganzen Tag anbehielt. Ob die Damen damit auf meinem insgeheimen Wunsch nach einer Amtskette anspielen wollten? Auf jene Kollegen, die eine solche ehrwürdige Kette tragen dürfen, schaue ich schon ein wenig neidig. Die Amtskette des Bürgermeisters gilt seit dem Mittelalter als Insigne für eine selbstbewusste Stadtgesellschaft. Eine solche repräsentiere ich gerne und für deren Zukunft arbeite ich. Wenn ich nun auch schon fünf Jahrzehnte Revue passieren lassen kann, so möchte ich meine (Zwischen-)Bilanz mit Worten des langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß (1915-1988) überschreiben: „Dankbar rückwärts. Mutig vorwärts. Gläubig aufwärts.“ Für Glückwunsche und freundlichen Zuspruch danke ich. Einen Wunsch gebe ich gerne an Sie alle zurück:
Die (Wieder-)Einweihung des Spielplatzes am Mengsberger "Floriansplatz" nahmen Bürgermeister Thomas Groll und Ortsvorsteher Karlheinz Kurz als willkommenen Anlass, um an den vor zwei Jahren im Alter von 76 Jahren unerwartet verstorbenen Manfred Völzke zu erinnern.
Der Bürgermeister hob im Beisein von Witwe Regina Völzke und den Töchtern Annegret und Iris die Verdienste Manfred Völzkes hervor.
Dieser hatte sich ab Ende 2014 mit großem Engagement in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in Neustadt eingebracht. "Er gab Hilfestellung und Sprachkurse, transportierte Möbel und war Ansprechpartner für die Kommune", so Groll.
Über viele Jahre brachte sich der pensionierte Lehrer auch in Mengsberg ein. Bei den Wettbewerben "Unser Dorf hat Zukunft" war Manfred Völzke ebenso mit dabei wie beim Naturlehrpfad "Rund um den Engelhain". Daran erinnere man sich auch zwei Jahre nach seinem Tod noch voller Dankbarkeit betonte der Bürgermeister.
Zum Andenken an den engagierten Bürger wurde nun ein Ahornbaum auf dem neugestalteten Spielplatz gepflanzt. Die Anwesenden waren sich sicher, dass dieses Mitmach-Projekt Manfred Völzke gut gefallen hätte.
Symbolisch goss seine Witwe den Baum an und dankte Bürgermeister und Ortsvorsteher für dieses Zeichen der Erinnerung.
„Als man dies im Dorf erfuhr, war von Trauer keine Spur. Witwe Bolte, mild und weich, sprach: "Sieh da, ich dacht es gleich! …
Kurz, im ganzen Ort herum ging ein freudiges Gebrumm: "Gott sei Dank! Nun ist´s vorbei mit der Übeltäterei!"
Die meisten von Ihnen werden diese zwei Verse sicher noch aus ihrer Kindheit kennen. Sie bilden den Schluss der sieben Streiche von Max und Moritz und stammen ebenso wie die dazugehörigen Zeichnungen aus der Feder von Wilhelm Busch (1832-1908), einem der bedeutendsten humoristischen Dichter und Zeichner Deutschlands.
Witwe Bolte, Meister Böck, Lehrer Lempel und der gute Onkel Fritz verspüren am Ende der Geschichte Schadenfreude und sicher auch Genugtuung darüber, dass die beiden inzwischen geschroteten Lausbuben, die ihnen ja so übel mitspielten, von Meister Müllers Federvieh verspeist werden.
Als Schadenfreude wird allgemein die Freude über das Missgeschick oder Unglück anderer Menschen bezeichnet. Sie kann versteckt empfunden werden oder sich offen als Spott oder Häme zeigen.
Häme widerfuhr am vergangenen Wochenende auch Donald Trump, der sich ebenso wie seine Gattin mit Corona angesteckt hatte. Bisher galt für den US-Präsidenten im Hinblick auf das Virus ja eher schönreden, verdrängen und leugnen. Das Tragen einer Maske lehnte er bisher grundsätzlich ab. Trotzig wie ein kleines Kind führte er Wahlversammlungen mit tausenden von Anhängern in engen Hallen durch. Muss man sich da wundern, dass seine Erkrankung bei vielen Menschen nicht Mitgefühl, sondern Spott ausgelöst hat? Wohl kaum.
Trump ist übrigens nicht der erste Politiker, der an Covid-19 erkrankte. Wir erinnern uns auch an Großbritanniens Premierminister Boris Johnson und Brasiliens Präsidenten Jair Bolsonaro. Bei dem einen führte die Erkrankung durchaus zum politischen Sinneswandel, der andere hingegen reagierte mit Show.
Wegweisend sind für mich die Worte des französischen Wirtschafts- und Finanzministers Bruno Le Maire, der nach Ablauf seiner Quarantäne-Zeit sagte: „Wenn Sie all jene, die Sie lieben, beschützen wollen, dann verhalten Sie sich bitte nicht egoistisch und respektieren die Sicherheitsmaßnahmen.“
Natürlich sollten wir auch Donald Trump, der aufgrund seines Alters von 74 Jahren zu einer Risikogruppe gehört, gute Genesung wünschen, so wie es sein Kontrahent um die Präsidentschaft Joe Biden getan hat. Aber haben wir nicht zugleich die Sorge, dass dieser unberechenbare Politiker versuchen könnte, die Infektion zu seinen Gunsten auszunutzen? Seine nächtliche „Ausfahrt“ gibt hier schon zu denken ….
Eines zeigt das Geschehen im Weißen Haus in Washington deutlich: Corona ist überall gegenwärtig und kann uns alle treffen. Wer die Gefährlichkeit des Virus immer noch leugnet und sich an keine der Vorgaben und Ratschläge hält, der gefährdet letztlich nicht nur sich, sondern auch andere und ist damit, anknüpfend an die obigen Worte von Bruno Le Maire, ein Egoist.
Reißen wir im Herbst nicht auf die Schnelle ein, was wir uns gemeinsam im Frühjahr und Sommer mühsam erarbeitet haben. Man kann es nicht oft genug sagen. Passend dazu ein Ausspruch von Molière (1622-1673), dem großen französischen Schauspieler, Theaterdirektor und Dramatiker des 17. Jahrhunderts: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
Hoffentlich rüttelt die Erkrankung nicht nur den US-Präsidenten selbst wach, sondern auch viele andere. Allerdings habe ich durchaus die leise Befürchtung, dass wir bald bei Twitter in einer seiner berühmten Kurzbotschaften lesen könnten: „Alles halb so wild. Ein Schnupfen ist schlimmer.“ Das wäre fatal, denn es würden sich dann leider etliche Menschen finden, die sich dann in ihrer Sichtweise bestärkt fühlten.
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Am letzten Samstag war bekanntlich der 3. Oktober. Da war doch was? JA, da war was! Wir konnten auf dreißig Jahre deutsche Einheit zurückschauen. Gefeiert wurde Corona-bedingt nicht. Aber Hand aufs Herz: Hätten wir ohne die Pandemie dieses herausragende Ereignis unserer Geschichte angemessen gefeiert? Hätten wir uns über das Erreichte einfach laut und vernehmbar gefreut? Wohl kaum. Leider.
Nicht zu Unrecht heißt es, dass der größte Verband in Deutschland der Bundesverband der Bedenkenträger sei.
Warum gehen wir so stiefmütterlich mit diesem Geschenk der Geschichte um?
17 Millionen Menschen haben sich im Wendeherbst 1989 ihre Freiheit mit friedlichen Mitteln erkämpft. Darauf können sie, darauf können wir alle zu Recht stolz sein. Städte wie Weimar, Leipzig oder Dresden sind doch heute kaum wiederzuerkennen. Trotz aller noch vorhandenen Unzulänglichkeiten blüht es dort inzwischen, um mit Bundeskanzler Helmut Kohl (1930-2017) zu sprechen. Das Grau der DDR ist verschwunden, moderne Großstädte mit Geschichte und Flair sind entstanden.
Von dem US-amerikanischen Philosophen spanischer Herkunft George Santayana (1863-1952) stammt der Satz “Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen”.
Gerade wir Deutschen haben über die Jahrhunderte hinweg oftmals wenig aus unserer wechselvollen Historie gelernt. Umso erfreulicher ist doch die Zeit nach dem II. Weltkrieg. Diese Erfolgsgeschichte ist einmalig und müsste viel öfters positiv herausgestellt werden.
Wichtig ist aber auch, dass wir die Vergangenheit unseres Landes kennen. Dies gilt insbesondere für die jüngere deutsche Geschichte. Gerade die Jüngeren wissen viel zu wenig über das Leben in der DDR, dem Leben in einer Diktatur.
Leonie hat sich kürzlich selbst (!) ein Büchlein ausgesucht. Dessen Titel lautet „Wie war das in der DDR – Einblicke in die Zeit des geteilten Deutschland.“ Nein, keine hochtrabende Lektüre, sondern Fakten, Hintergründe und Erlebnisberichte für Kinder ab 8 Jahren. Selbst für Erwachsene lohnt sich ein Blick hinein.
Wäre die Akzeptanz für den Tag der deutschen Einheit übrigens größer, wenn wir ihn am 9. November feiern würden? Ich glaube schon. Helmut Kohl – so wird kolportiert – suchte damals nach einem Tag im Herbst, an dem im langjährigen Mittel das Wetter am schönsten sei und die Antwort des Wetterdienstes sei eben der 3. Oktober gewesen. Das klingt nett, dürfte aber sicher nicht der (Haupt-) Grund gewesen sein. Man wollte einfach nicht den historisch belasteten 9. November – Abdankung des Kaisers/Ausrufung der Republik 1918, Pogromnacht 1938 – als Feiertag. Im Nachhinein betrachtet ein Fehler. Am 9. November 1989 fiel die Mauer in Berlin. Dies war der Tag, an dem hunderttausende Menschen jubelten und „begann wieder zusammen zu wachsen, was zusammen gehört“ (Willy Brandt).
Ich hoffe, liebe Leser, das neue Format gefällt Ihnen, ab jetzt heißt es „1.000 Worte – 2 Gedanken“.
Starkregenereignisse - Kommune will Maßnahmenplanung auf den Weg bringen
Zu einer Fachveranstaltung in Sachen „Starkregenereignisse“ hatte Bürgermeister Thomas Groll Vertreter von Behörden und Verbänden sowie insbesondere im Neustädter „Heidental“ wirtschaftende Landwirte kürzlich in das Dorfgemeinschaftshaus eingeladen.
Vertreten waren das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), das Amt für Bodenmanagement, der Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises und der Wasser- und Bodenverband Marburger Land.
Zu Beginn skizzierte der Bürgermeister nochmals die Situation vor Ort und ging auf die Starkregenereignisse der letzten Jahre ein. Er betonte, dass die Kommune die Flurbereinigung im Zuge des Weiterbaus der A49 als ein wesentliches Instrumentarium ansehe, um zumindest im Bereich des „Heidentals“ Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Bis es soweit sei, vergingen aber noch ein paar Jahre. Zeit, die man laut Groll nutzen müsse, um Planungen auf den Weg zu bringen und einige „Sofortmaßnahmen“ anzudenken und nach Möglichkeit umzusetzen.
Den Fachvortrag des Nachmittags hielt Dr. Heike Hübener vom HLNUG aus Wiesbaden. Die Expertin gehört zum Fachzentrum Klimawandel und – anpassung und stellte das Projekt „KLIMPRAX“ – KLIMawandel in der PRAXis – näher vor.
Kernaussagen von Dr. Hübener waren:
„Starkregenereignisse können jede Kommune treffen.“
„Gegen 70 l Niederschlag auf den Quadratmeter in einer Stunde gibt es kaum einen wirkungsvollen Schutz – außer man errichtet für Millionen Rückhaltebecken.“
„In den letzten 20 Jahren sind die Temperaturen und die Starkregenereignisse deutlich gestiegen.“
„Ein Flurbereinigungsverfahren schafft Abhilfe.“
„Einzelne Maßnahmen zur Entlastung können mit wenig Aufwand bereits zuvor umgesetzt werden.“
Nach dem Bau der A49 im Bereich Neustadt soll der Wege- und Gewässerplan aufgestellt werden. Die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Flurbereinigungsverfahrens. Dies dürfte 2026/27 geschehen. Danach beginnt dann die Umsetzung im Gelände.
Bürgermeister Thomas Groll möchte die Zeit nutzen und bereits im Vorfeld die Planungen für das rund 100 ha große Heidental vorantreiben. Nach entsprechenden Förderprogrammen hält er bereits Ausschau. 2021 soll das Vorhaben vorangetrieben werden.
Gemeinsam mit dem Amt für Bodenmanagement und dem Wasser- und Bodenverband soll aber zugleich nach möglichen Sofortmaßnahmen geschaut werden, die auch nach dem Flurbereinigungsverfahren Bestand haben.
Hier wird man nach internen Beratungen auf die Landwirte zukommen. Bürgermeister Thomas Groll plant hierfür Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen.
Momentan schneidet der städtische Bauhof Gehölze im Uferbereich zurück und hebt Gräben aus. „Wir können leider nicht alles auf einmal schaffen und müssen nach Prioritäten vorgehen. Zudem muss daher das Tagesgeschäft ein wenig in den Hintergrund rücken. Dafür bitte ich um Verständnis“, so Groll.
Fazit des Nachmittags: Das Thema „Starkregenschutz“ soll in den nächsten Jahren Schritt für Schritt vorangebracht werden. Einhundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, aber gemeinsam können Kommune, Landwirte und Eigentümer etwas erreichen.
Aufgrund von Rückfragen teilen wir mit, dass die Stadt Neustadt (Hessen) keine Informationen über Verkehrsbeeinträchtigungen erhält, die im Zusammenhang mit dem Bau der A49 stehen.
Tipps zum „richtig heizen“ mit Kaminöfen – für eine entspannte Nachbarschaft
In diesen Tagen beginnt die Heizperiode. Dies wird zum Anlass genommen, einige Tipps zum richtigen Heizen mit Kaminöfen zu geben.
Ausreichende Luftzufuhr
Damit das Feuer brennt, benötigt es Luft. Das gilt insbesondere beim Anheizen. Wenn Sie in Ihrem Kaminofen die Holzscheite ordentlich entfachen wollen, muss ausreichend Sauerstoff in den Brennraum eindringen können. Deshalb sollten Sie alle vorhandenen Luftzufuhrregler auf die Position, die eine uneingeschränkte Versorgung ermöglicht stellen. Erst wenn alle Holzscheite von den Flammen erfasst sind, reduzieren Sie die Luftzufuhr. Begehen Sie nicht den Fehler, die Belüftung während des Abbrandes stark zu drosseln. Diese Unterversorgung spart keinen Brennstoff, sondern produziert Ruß und Kohlenmonoxid.
Passende Wetterlage
Wenn die unteren Luftschichten kälter sind als die oberen, sprechen die Meteorologen von einer Inversionswetterlage. Merkmal der Inversion: hohe Feinstaubbelastung und schlecht bzw. gar nicht ziehende Schornsteine. Auch hohe Temperaturen oder Feuchtigkeit in den Schornsteinen können insbesondere den Abzug beeinträchtigen.
Richtiges Brennmaterial
In den Kamin gehört nur naturbelassenes Brennholz. Am besten eignen sich Scheite, welche aus Laubbäumen geschlagen wurden. Kohle darf im Ofen verfeuert werden, wenn er eine Zulassung dafür besitzt. Nicht in den Kamin gehören behandelte Hölzer – z.B. solche, die Rückstände von Lacken oder Kleber enthalten. Das Verheizen von Papier von Pappe sollte vermieden werden.
Trockenes Holz
Die beste Kaminheizkunst ist zum Scheitern verurteilt, wenn die Holzscheite zu viel Feuchtigkeit enthalten. Am besten eignet sich Holz, das mindestens zwei Jahre lang in einem Unterstand oder einer offenen Hütte an der frischen Luft gelagert worden ist.
Genaue Holzmenge
Sowohl beim Anzünden als auch beim Nachlegen sind Menge und Position der Scheite entscheidend. Nutzen Sie beim Anzünden nicht zu viel Holz, damit der Ofen schnell auf hohe Temperaturen kommt. Beim Nachlegen positionieren Sie die neuen Scheite parallel zur Kaminofen-Tür, da in der Mitte die meiste Restfeuchte ist und der entstehende Ruß sich sonst an der Scheibe festsetzt.
Sauberer Ofen
Nur ein sauberer Kaminofen erzeugt sichere und effiziente Wärme. Asche und Rückstände im Brennraum entfernen Sie mit Kaminbesteck oder Aschesauger. Der Aschekasten, falls vorhanden, muss geleert werden.
Saubere Rohre
Auch die Ofenrohre und der Schornstein sollten regelmäßig auf Rußablagerungen überprüft und dementsprechend gereinigt werden. Eine saubere Abgasanlage sorgt für einen guten Zug und bewahrt sie vor Gefahren wie Rußbrand oder Glanzruß.
Förderbescheid für den Umbau des "Zollhofes" - Feuerwehr Speckswinkel erhält neue Umkleiden
2021 soll der Umbau des bisherigen Jugendraumes im Neustädter Stadtteil Speckswinkel zu einem neuen und verbesserten Umkleidebereich für die Freiwillige Feuerwehr Speckswinkel erfolgen. Zudem erhält die Wehr im Gebäude noch einen kleinen Werkstattraum.
Mit dem Umbau wird eine dringende Empfehlung der Unfallkasse Hessen umgesetzt, denn bisher war die "schwarz-weiß Trennung“ nicht gegeben, da die Umkleide bisher in der Fahrzeughalle untergebracht war.
Bürgermeister Thomas Groll sieht es als wichtig an, die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort solange als möglich zu erhalten. „Unsere Wehren nehmen vielfältige Aufgaben wahr. Über ihren eigentlichen Zweck hinaus gestalten sie auch das Leben der dörflichen Gemeinschaft mit.“
Eine Umsetzung des Projektes noch in 2020 ist aufgrund der Auslastung von Bauhof und Baufirmen nicht möglich.
In der Folge soll die Freiwillige Feuerwehr Speckswinkel auch noch ein neues Fahrzeug erhalten.
Der Umbau ist mit 130.000 Euro veranschlagt.
Das Land Hessen fördert das Vorhaben mit 90 % aus den Mitteln der "Hessenkasse".
Staatssekretär Dr. Martin Worms aus dem hessischen Finanzministerium überreichte den entsprechenden Bescheid am 16. September 2020 vor Ort an Bürgermeister Thomas Groll. Erster Stadtrat Wolfram Ellenberg, Ortsvorsteher Karl Stehl, Stadtbrandinspektor Frank Bielert und Wehrführer Marco Stegner waren ebenfalls erfreut über die Unterstützung aus Wiesbaden.
Der Übergabe fand im Rahmen der bundesweiten „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ statt.
„Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei der Freiwilligen Feuerwehr in Speckswinkel tragen eine große Verantwortung und entscheidend zu einem gelingenden Miteinander bei. Dafür bedanke ich mich herzlich und freue mich daher besonders, dass Sie nun notwendige Verbesserungen an den Räumlichkeiten der Freiweilligen Feuerwehr vornehmen können“, erklärte Worms.
Weiter sagte der Staatssekretär: „Die Hessische Landesregierung ist Partner der Kommunen: Mit der HESSENKASSE haben wir unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden nicht nur einen finanziellen Neustart durch die Ablösung ihrer Kassenkredite ermöglicht. Die HESSENKASSE sorgt mit ihrem Investitionsprogramm auch mit Landesgeld für Kommunen, die sparsam gewirtschaftet haben und trotz begrenzter Mittel ohne Kassenkredite ausgekommen sind. In die kommunale Infrastruktur können dadurch rund 700 Millionen Euro investiert werden. Davon profitiert auch Neustadt.“
Wehrführer Marco Stegner konnte erfreut mitteilen, dass die Wehr inzwischen wieder über genügend aktive Atemschutzgeräteträger verfüge. Damit, so Bürgermeister Thomas Groll, liege die entscheidende Voraussetzung für die Anmeldung für eine Fahrzeugersatzbeschaffung vor. Diese solle nun auf den Weg gebracht werden.
Karl Stehl sprach sich dafür aus, in der Folge nach einer geeigneten Alternative für die Jugendlichen zu schauen.
Freitagmorgen, 6.05 Uhr. Zähneputzen. Stets willkommene Gelegenheit, um vor dem Spiegel kurz über den bevorstehenden Arbeitstag nachzudenken. Heute: Themensuche für die nächste Kolumne. Nach fast sechs Monaten, fünfundzwanzig Texten und weit über einhundert Zitaten kein einfaches Unterfangen. Noch keine zündende Idee, aber wie heißt es doch beim Evangelisten Matthäus im siebten Kapitel so treffend: „…suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan.“
Freitagmorgen, 8.10 Uhr. Gang durch die Büros im Rathaus. Rücksprachen stehen an, der ein oder andere Auftrag vor dem Wochenende muss auch noch schnell erteilt werden. Auch hier: Themensuche für die nächste Kolumne. Hat vielleicht jemand einen Vorschlag, ein Stichwort? Eine Idee kommt auf. „Chef, wie wäre es einmal mit einem Geschichten-Schreiben-Spiel? Sie notieren zwei Sätze für den Text auf ein Blatt, knicken den ersten Satz um und reichen den Zettel dann weiter. Der Nächste macht es genauso … und so entsteht ein spannendes Werk.“ Klingt zunächst einmal gut, aber ich habe dann doch gehörige Zweifel, ob dabei etwas Vernünftiges herauskommen kann oder ob es nicht lediglich ein großes Durcheinander gibt. Mir kommt ein bekanntes Sprichwort in den Sinn: „Viele Köche verderben den Brei.“ Manchmal arbeitet es sich eben doch besser alleine.
Freitagvormittag, 10.15 Uhr. Verschnaufpause zwischen zwei Terminen. Immer noch keine zündende Idee. Was tun? Vorgehen nach dem Motto „Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis“? Für einige immer öfter ein probates Mittel, um auf alle Fälle Zeit zu gewinnen und vielleicht sogar eine Lösung für die gestellte Aufgabe zu finden. Für andere hingegen lediglich ein Zeichen der Ratlosigkeit. Ich schließe mich – zumindest in vielen Fällen - der letzteren Sichtweise an.
Übrigens: Wenn der „Lockdown“ etwas Gutes gebracht hat, dann war es in meinen Augen der Verzicht auf zahlreiche unnötige Termine, Dienstreisen und Arbeitskreissitzungen. Vieles konnte man schneller und vor allem zielgerichteter am Telefon oder per Email erledigen. Für manche eine neue Erkenntnis. Dabei galt dann nicht „Es ist zwar schon alles gesagt, aber nur noch nicht von jedem …“, sondern „Fasse dich kurz“. Eine Arbeitsweise die Zeit spart, Zeit für das Wesentliche.
Langsam wird es nun aber Zeit, für eine erste Idee, also schnell mal bei Google „Texte Corona“ eingeben. Anders als der ehemalige Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg will ich aber nicht bloß „abkupfern“ und dies Ihnen dann auch noch verheimlichen, sondern bin bloß auf der Suche nach einer Anregung für meine Kolumne, denn alle anderen Herangehensweisen haben ja – Sie konnten es oben nachverfolgen – bisher nicht funktioniert.
Und siehe da, getreu dem Eingangszitat aus dem Neuen Testament wurde ich tatsächlich fündig. Auf der Homepage der Pfarreiengemeinschaft Morbach im Hunsrück fand ich einen äußerst gelungenen Text der im ostfriesischen Leer lebenden Autorin Birgit Rutenberg, der mit „Perspektivwechsel Corona“ überschrieben war. Deren Zeilen gefielen mir so gut, dass ich sie Ihnen nicht vorenthalten möchte:
Corona ist eine Chance! Nein, die Wahrheit ist, dass Corona nur den Tod bringt, dass es uns zerstört, dass Corona uns alles nimmt. Ich glaube nicht, dass Corona unsere Rettung ist, dass es uns erweckt, uns entschleunigt, dass Corona durch Distanz zeigt, wie wertvoll Nähe ist. Es ist doch so, dass Corona uns voneinander entfernt, uns in den sozialen Abgrund stürzt, uns vernichtet, dass Corona uns einsam macht. Ich weigere mich zu akzeptieren, dass Corona uns zeigt, worauf es im Leben ankommt, dass wir menschlicher werden, zusammenhalten, aneinander denken, dass wir nachdenken. Es ist doch offensichtlich, dass Corona die neue Pest ist, dass wir alle sterben werden, dass dies unser Ende ist. Es wäre gelogen, würde ich sagen, Corona bringt uns zusammen!
Und jetzt lesen Sie den Text nochmals, aber nun bitte nicht von vorn, sondern von unten nach oben! War Ihnen ein solches Stilmittel bisher bekannt? Mir noch nicht.
Birgit Rutenberg hat es verstanden, zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen der Corona-Pandemie darzustellen. Nun kommt es auf jeden von uns an, wie wir für uns persönlich die Situation beurteilen.
Passend dazu ein Zitat des großen preußischen Baumeisters des Klassizismus, Architekten und Stadtplaners Karl-Friedrich Schinkel (1781-1841), dessen Bauwerke wie etwa die Neue Wache oder das Schauspielhaus am Gendarmenmarkt noch heute das Stadtbild der Mitte Berlins prägen: „Wer die Perspektive ändert, sieht die Dinge in einem anderen Licht.“
Welcher Sichtweise der Corona-Pandemie schließen Sie sich denn nun an?Nehmen Sie sich doch einmal fünf Minuten Zeit, um diese Frage fernab jedes medialen Einflusses zu beurteilen. Meine Antwort zu dieser Frage möchte ich Ihnen mit einem Aphorismus, einer Lebensweisheit, geben: „Der eine sieht nur Bäume. Probleme dicht an dicht. Der andere Zwischenräume und das Licht.“
Freitagabend, 18.10 Uhr. Der erste Gedanke für die nächste Kolumne ist inzwischen getippt. Ein zweiter wäre aber nicht schlecht. Ich setze da alle Hoffnungen auf eine kleine Stichwortgeberin.
Freitagabend, 19.35 Uhr.„Über was schreibst Du denn nächste Woche im Blättchen“, fragt mich Leonie. (wörtliche Rede, nachgestellter Begleitsatz) Ich antworte: „Hast Du eine gute Idee?“ (wörtliche Rede, vorangestellter Begleitsatz) „Wie wäre es“, sagt die Tochter, „wenn Du einmal über die Jauch-Gottschalk-Schöneberger-Show schreiben würdest?“ (wörtliche Rede, eingeschobener Begleitsatz)
Nun wissen Sie auch, was gerade im Deutsch-Unterricht der 4. Klasse durchgenommen wird: die wörtliche Rede in ihren drei Varianten. Eltern lernen ja (wieder) mit ihren Kindern. Manches, was wir lange Jahre „einfach so“ gemacht haben, müssen wir uns nun wieder Stück für Stück erarbeiten, um es erklären zu können. Spannende Angelegenheit. Auf Geschichte, PoWi (Politik und Wirtschaft) oder Erdkunde freue ich mich schon, bei Chemie und Physik habe ich sicher unaufschiebbare Termine ... Für die Kleinen, aber auch für uns Ältere, gilt im Übrigen ein Wort des französischen Gelehrten Jean Joseph Jacolot (1770-1840): „Beim Unterricht ist die Wiederholung die Hauptsache, sie ist alles. Man behält, was man wiederholt.“
Samstagabend, 21.00 Uhr. Was kann ich denn nun aus Leonies Einfall machen?Eine gewisse Erwartungshaltung gibt es ja bei der kleinen Dame schon … Sie schaut die Jauch-Gottschalk-Schöneberger-Show, im Gegensatz zu mir, gerne und wettet regelmäßig im Vorfeld mit ihrer Oma, wer denn die Sendung moderiert. Heute lagen die beiden mit ihrem gemeinsamen Tipp „Günter Jauch“ wieder einmal goldrichtig. Vielleicht sollten sie mir demnächst einmal die Lotto-Zahlen vorhersagen… Einen Teil des Millionengewinns würde ich dann in eine Bürgerstiftung für unsere Kommune anlegen. Versprochen.
Das gibt mir die Gelegenheit nochmals auf unsere „Neustädter Rest-Cent-Aktion“ hinzuweisen. Spenden doch auch Sie regelmäßig 1, 2 Euro für kulturelle, sportliche oder soziale Zwecke in unserer Heimatstadt. Getreu einem afrikanischen Sprichwort sollte unser Motto dabei lauten: „Wenn viele kleine Menschen, an vielen kleinen Orten, viele kleine Dinge tun, können sie das Gesicht der Welt verändern!“
Interessant finde ich, dass die Herren Gottschalk und Jauch auch nach etlichen Jahrzehnten im Show-Geschäft noch ganz vorne mitmischen. Irgendwie kommt da nichts nach, was auf Dauer Bestand hat. Ein Phänomen, das wir leider in vielen Bereichen wie auch dem Vereinsleben oder der Kommunalpolitik erleben. Dabei ist es hier doch wie in einem Staffellauf, der Stab muss (rechtzeitig!) von Generation zu Generation weitergegeben werden. Dazu gehören dann immer zwei: Diejenigen, die bereit sind Verantwortung abzugeben und diejenigen, die willens sind, sie zu übernehmen. Egal ob der zu diesem Gedanken passende Ausspruch nun vom englischen Staatsmann Thomas Morus (1478-1535), dem österreichischen Komponisten Gustav Mahler (1860-1911) oder Benjamin Franklin (1706-1790), einem der Gründer Väter der Vereinigten Staaten von Amerika, stammt, er ist zweifellos richtig: „Tradition ist die Weitergabe des Feuers und nicht die Anbetung der Asche.“
Der Titel der von Leonie ins Spiel gebrachten Show lautet korrekt „Denn sie wissen nicht, was passiert.“ Ersetzen wir das „sie“ mal durch „wir“, dann haben wir in meinen Augen eine durchaus passende Überschrift für die Zeit seit März 2020: „Denn sie wir wissen nicht, was passiert.“
Jetzt, sechs Monate später, wird allenthalben eine Zwischenbilanz gezogen. Laut einer aktuellen und repräsentativen Umfrage für die „BILD am Sonntag“ glauben neunzig Prozent, dass Deutschland bisher gut durch die Corona-Pandemie gekommen sei. Siebzig Prozent haben demnach kein Verständnis für die gegenwärtigen Proteste. Für mich sind dieses gute Zahlen. Belegen sie doch die in der letzten Woche an dieser Stelle angemahnte Einigkeit bei der Krisenbewältigung.
Natürlich sehen die Verantwortlichen manches anders als noch zu Beginn der Corona-Pandemie. Gesundheitsminister Jens Spahn hat dies vor einigen Tagen klar und deutlich gesagt und festgestellt, dass Politik und Wissenschaft heute die notwendigen Abwägungen zwischen Schutz und Alltag besser treffen könne, weil es einfach mehr Erfahrungen gebe. Zugleich bat er die Menschen, doch miteinander zu reden, sich über unterschiedliche Meinungen auszutauschen. „Dass nicht jeder in seiner Facebook-WhatsApp-Gruppen-Welt bleibt, immer aggressiver wird und gar nicht mehr den Kontakt zu denjenigen sucht, die vielleicht anderer Meinung sind“, kritisierte der Minister nach meiner Auffassung zu Recht und fügte hinzu: „Was muss eigentlich passiert sein in diesem Land, dass wir uns nicht mehr zuhören?“
Ja, es wurden einzelne Fehler von den Verantwortlichen gemacht, aber die große Linie stimmte dennoch. Auch hier gibt es ein passendes Wort aus dem Neuen Testament. Diesmal stammt es vom Evangelisten Johannes. In dessen achtem Kapitel heißt es: „…Wer von Euch ohne Sünde (Fehler) ist, der werfe den ersten Stein …“
Ein kleiner Tipp noch: Gehen Sie doch einmal in unsere katholische Pfarrkirche. Setzen sich dort in eine der Bänke und schauen auf den barocken Hochalter. Dort sind die vier Evangelisten Johannes, Markus, Matthäus und Lukas dargestellt. Wissen Sie, welcher der Herren wer ist? Die Attribute Stier, Mensch, Adler und Löwe helfen Ihnen bei der Lösungsfindung.
Wer handelt, der macht nie alles richtig. Keine Fehler macht nur der, der den Kopf in den Sand steckt wie der Vogel Strauß und nichts tut. Wie heißt es in einem Sprichwort: „Fremde Fehler beurteilen wir als Staatsanwalt, die eigenen als Verteidiger.“ Hüten wir uns bitte davor.
Auch für die kommenden Wochen und Monate heißt es leider „Denn wir wissen nicht, was passiert.“ Zu viele Unwägbarkeiten liegen noch vor uns. Für mich ist es daher unabdingbar, dass der bisherige Kurs im Grundsatz beibehalten werden muss. Ich sehe keine vernünftige Alternative dazu. Der explosionsartige Anstieg der Fallzahlen in unserem Nachbarland Frankreich macht mir Sorgen, dazu darf es bei uns nicht kommen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erkennt zwar „Licht am Ende des Tunnels“, er sagt aber zugleich auch, dass wir nicht wissen, wie lange die Wegstrecke noch ist, die vor uns liegt. Ein Sprint über 100 m wird es sicher nicht sein, eher eine Mittel- oder gar eine Langstrecke.
Wir müssen daher weiterhin klug agieren. Das ist meine heutige Bitte an Sie.
#HESSENGEGENHETZE: Hass und Hetze im Internet online melden
Die Stadt Neustadt (Hessen) engagiert sich für ein gutes Zusammenleben und konstruktiven Umgang aller Menschen. In diesem Zusammenhang weisen wir hier auf eine Möglichkeit hin, sich gegen Hass und Hetze im Netz zu wehren:
Wer in sozialen Netzwerken oder an anderer Stelle im Internet extremistische Aussagen oder Hasskommentare entdeckt oder selbst Ziel eines solchen Kommentars geworden ist, kann das jetzt über ein Meldeformular ganz einfach melden. Dazu braucht man nur den Link zur betreffenden Seite und einen Screenshot des Kommentares. Ob man seine Kontaktdaten hinterlässt, ist freigestellt.
https://hessengegenhetze.de/hasskommentare-melden
Ziel des neuen Angebotes ist es, Hasskommentare und extremistische Inhalte möglichst schnell zu erfassen, den Betroffenen eine unmittelbare und unkomplizierte Unterstützung zu bieten sowie eine effiziente Strafverfolgung durch eine verbesserte Sicherung beweiserheblicher Daten in Gang zu setzen.
Die Meldungen gehen bei der Zentralen Meldestelle "Hasskommentare" im Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) ein. Das Hessen3C ist in der Abteilung VII Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport angesiedelt.
Nähere Informationen zum Meldesystem gibt es unter https://hessengegenhetze.de/informationen-zum-meldesystem.
Hinweis
In Notfällen und bei Sachverhalten, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten erfordern, wählen Sie unbedingt die Rufnummer 110 oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
Familienzentrum Neustadt - Landeszuwendung für Arbeit unter Corona-Bedingungen
Das Land Hessen stellt für Familienzentren eine gesonderte Landeszuweisung in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung, damit diese ihre Arbeit auch unter Corona-Bedingungen fortsetzen können. Die Stadt Neustadt (Hessen) hat diesen Zuschuss umgehend beantragt und nunmehr die Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel, als die zuständige Fachstelle, erhalten, dass die Förderung gewährt wird. Die Gelder sollen vorrangig für Öffentlichkeitsarbeit, Onlineberatung und –vorträge, Anpassung an Hygienebedingungen und „Hardware“ investiert werden.
Gerade in den Sommermonaten sammelt sich Heu und Stroh in vielen Senkkästen und erschwert so den Abfluss von Niederschlägen.
Die Kommune reinigt die Senkkästen zwar regelmäßig, kann aber natürlich nicht gewährleisten, dass diese immer sauber sind.
Wir sind daher auf Ihre Mithilfe angewiesen: Sollten die Senkkästen vor Ihren Grundstücken mit Unrat gut gefüllt sein oder sich Dreck vor diesen ansammeln, so reinigen sie diese doch bitte. In den meisten Fällen lässt sich der Gitterrost leicht anheben.
Ihre Unterstützung ist ein kleiner Betrag zur Schadenminimierung im Unwetterfall. Danke.
Im Rahmen der Initiative "Neustadt blüht" hat der städtische Bauhof nach Absprache mit der Agentur für Naturentwicklung Marburg-Biedenkopf in der Kernstadt versuchsweise mehrere Blühstreifen mit einer regionalen Samenmischung angelegt.
Die Blühstreifen befinden sich auf der Grünfläche gegenüber dem Bahnhof, am Ringelhain, an der Grillhütte, beim Kunstrasenplatz "Ochsenwiese", im Bürgerpark bei der Streuobstwiese, und Richtung Willingshausen.
Mit der Aktion wird seitens der Kommune ein kleiner Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt bei Insekten geleistet.
Auch 2020 haben wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro Samentütchen für den heimischen Garten abgeholt. Auch dort blühen nun regionale Blumenmischungen.
Zudem gibt es auch in den Stadtteilen Blühflächen, die u.a. von den Verschönerungsvereinen betreut werden.
Bürgermeister Thomas Groll hält es für vorstellbar, die Aktion 2021 noch etwas auszuweiten.
Ende des Jahres wird das Familienzentrum Neustadt endlich neue, eigene Räumlichkeiten im Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums in der Querallee beziehen. Nach dem Auszug aus der Kita Regenbogen und der Übergangslösung mit einem Büro im Haus der Vereine freuen sich alle Beteiligten, dass es dann bald richtig losgehen kann! Bereits jetzt bietet das Familienzentrum ein vielfältiges Programm mit Angeboten für Menschen jeden Alters. Mit dem Umzug in den Neubau kann und soll sich aber noch so einiges ändern! Zum einen wird es mit den neuen Räumen und mehr Platz auch mehr Möglichkeiten geben, zum anderen sollen Neustädter*innen in Zukunft verstärkt mitgestalten sowie eigene Ideen und Wünsche einbringen können.
Der erste Schritt dahin ist eine aktivierende Bürger*innen-Befragung, die in den nächsten Wochen durchgeführt wird. Dazu ist geplant, mit insgesamt 100 – 150 Personen, die in Neustadt leben, ein Kurzinterview zu führen, um sie nach ihren Ideen und Wünschen für Angebote im Familienzentrum zu fragen, aber auch um über Schwierigkeiten oder Herausforderungen ins Gespräch zu kommen. Außerdem erhoffen sich die Organisatorinnen, dabei weitere Engagierte kennen zu lernen, die die Arbeit des Familienzentrums auch aktiv mitzugestalten wollen. Denn ein Familienzentrum lebt immer vor allem von den Menschen vor Ort, die teilnehmen, mitmachen, Ideen einbringen, kleinere Aufgaben übernehmen oder vielleicht sogar ein eigenes Angebot gestalten.
Um ein möglichst breites Bild der Neustädter Stadtgesellschaft einzufangen, werden zunächst einige mögliche Interviewpartner*innen direkt angesprochen. Zusätzlich dazu werden Einladungen an zufällig ausgewählte Haushalte in Neustadt geschickt. Wer sich daraufhin zurückmeldet, kann sich den Ort für das Interview aussuchen: ob draußen im Park, zuhause oder im Büro des Familienzentrums – in jedem Fall werden die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen beachtet! Die Teilnahme ist natürlich freiwillig. Und auch wer keinen Brief bekommt, kann selbstverständlich gerne an der Befragung teilnehmen! Das Familienzentrum-Team freut sich über alle, die mitmachen möchten! Melden Sie sich einfach.
Durchgeführt werden die Interviews von den beiden Mitarbeiterinnen des Familienzentrums, Nicole Zinkowski und Annika Schlüter, durch Mitarbeiter*innen des bsj Marburg, die in Neustadt tätig sind (Svetlana Nerenberg, Martin Mehtfessel, Phillip Berg und Martina Trogrlic), sowie durch Eva Hartmann, die vor kurzem ihre Tätigkeit für die „Leitstelle älter werden“ aufgenommen hat.
Foto: Michael Rinde, Oberhessische Presse
Kontakt und Info
Annika Schlüter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 06692 9691157 0159 03140420
„Glaube nicht alles, was Du hörst. Sage nicht alles, was Du willst. Tue nicht alles, was Du magst.“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
„Die Gewohnheit ist ein Seil. Wir weben jeden Tag einen Faden und schließlich können wir es nicht mehr zerreißen.“ Diese Sätze stammen von Horace Mann (1796-1859), einem amerikanischen Politiker des 19. Jahrhunderts, der als „Vater der öffentlichen Bildung“ in den USA gilt.
Was würde dieser berühmte Pädagoge wohl sagen, wenn er sähe, wie der heutige Präsident die Vereinigten Staaten von Amerika regiert? Wie gedankenlos er agiert und die stetig steigenden Opferzahlen der Corona-Pandemie in seinem Land bagatellisiert? Über die Äußerungen Donald Trumps – ich wiederhole mich - kann man, egal zu welchem Thema er sich äußert, doch nur den Kopf schütteln und auf die Klugheit der amerikanischen Wähler am 3. November 2020 hoffen. Dass ein Mann wie Trump überhaupt in das höchste Staatsamt gelangen kann, sagt aber auch viel über den aktuellen Zustand der USA und das dortige politische System aus.
Gewohnheiten bestimmen unser Leben. Es sind Handlungen, die wir nach einer Zeit ganz automatisch durchführen, viele davon sogar täglich. (Gute) Gewohnheiten sind eine praktische Angelegenheit. Vermutlich können Sie sich nicht mehr erinnern, was Sie genau in welcher Reihenfolge erledigt haben, als sie das letzte Mal ihre Zähne geputzt, die Wäsche in die Maschine getan, Schuhe angezogen oder ihr Auto abgestellt haben.
Unser Gehirn ist schon ein toller Manager. Alles, was wir oft genug gemacht haben, hat die Tendenz, dass es automatisiert wird. Ist ein gewohnheitsmäßiges Verhalten erst einmal in Gang gesetzt, läuft es präzise ab wie ein Uhrwerk. Wir müssen uns darüber keine Gedanken mehr machen und haben den Kopf frei für andere Dinge.
Ich erlebe dies oft morgens gegen 6 Uhr beim Zähneputzen. In diesen knapp drei Minuten kommen mir immer wieder Fragen und Anregungen für den vor mir liegenden Arbeitstag in den Sinn, die ich dann kurze Zeit später per Mail ins Rathaus zu den Mitarbeitenden sende, um sie nicht gleich wieder zu vergessen. „Vergessen“, so hat der erste Bundespräsident Theodor Heuß (1884-1963) übrigens einmal gesagt, „ist Gefahr und Gnade zugleich.“ Es lohnt sich, einmal näher über das Zitat von „Papa Heuß“, der diesen Spitznamen wegen seiner mitfühlenden, großväterlichen Art trug, nachzudenken. Wenn eine Erinnerung uns permanent nur schadet, wenn sie immer wieder für Streit und Zwietracht sorgt, dann kann Vergessen der bessere Weg sein. Loslassen, abhaken, vergessen – so könnte man es prägnant auf den Punkt bringen. Allerding muss man natürlich aufpassen, dass der Klügere nicht immer nachgibt, denn dann regieren irgendwann die Dummen die Welt… Sie denken hier bitte an das Thema der letzten Woche, die goldene Mitte.
Mit bald fünfzig Jahren ist leider der Hang zur Vergesslichkeit auch bei mir schon vorhanden und wenn ich ein paar Stichworte schnell auf einen Zettel schreibe, besteht durchaus die Gefahr, dass ich nachher nicht mehr alles davon selbst entziffern kann und Hilfe brauche. Dies ist leider nicht immer von Erfolg gekrönt. Dann doch lieber schnell das Smartphone genutzt und eine kurze Nachricht abgesetzt.
Zur Gewohnheit ist mir inzwischen auch das Abfassen dieser Kolumne geworden. Im Laufe der Woche sammele ich erste Ideen sowie Zitate hierfür und zumeist am Freitag sitze ich dann abends im Erkerzimmer und beginne damit, daraus einen „runden“ Text entstehen zu lassen. Manchmal geht das schnell, manchmal ist es ein langwieriger Prozess, manchmal möchte man schon aufgeben, bis dann doch noch ein rettender Gedanke kommt.
Zu dieser sicher auch Ihnen bekannten Situation fand ich übrigens ein treffendes Zitat eines unbekannten Verfassers: „Aufgeben kann jeder, da es sehr einfach ist. Doch wirklich aufgeben tut nur der Pessimist! Du aber bist Optimist, der schneller als er schaut am Ziele ist.“ Ein wie ich finde Mut machendes Motto für die vor uns liegende Zeit.
Ob Sie es glauben oder nicht: wenn ich mit dem Schreiben beginne, weiß ich weder wie lange der Brief wird, noch was genau in ihm stehen wird. Der Text entwickelt sich quasi beim Schreiben weiter. Gut, dass es heute Computer gibt, dadurch kann man immer wieder kurzentschlossen Veränderungen vornehmen, ohne die bereits beschriebenen Blätter zerknüllen zu müssen. Anfang der 1990er Jahre beim Schreiben der ersten juristischen Hausarbeiten mit der elektrischen Schreibmaschine war das noch anders und der Verbrauch an Papier entsprechend hoch.
Manchmal wird man beim Abfassen von Texten aber auch einfach abgelenkt. Sie kennen das sicher. Als ich gegen 21.30 Uhr aus dem Fenster schaute, fühlte ich mich an Alfred Hitchcocks Film „Die Vögel“ aus dem Jahre 1963, den Klassiker des Horrorfilms erinnert. Innerhalb von wenigen Minuten flogen hunderte von Tieren um die Büsche im Garten herum. Was war das? Ein Ruf nach oben. Die Damen vom Fernseher weggeholt, wo gerade „Ninja Warrior Germany“ – früher haben wir das weniger hochtrabend „Spiel ohne Grenzen“ genannt – lief, geschaut und dann schnell gegoogelt. Es waren Gerippte Brachkäfer, besser bekannt als „Junikäfer“. In großen Schwärmen fliegen sie in der Dämmerung warmer Nächte für etwa eine Stunde umher und „verschwinden“ dann wieder. 2/3 der Tiere sind männlich und die Weibchen legen Ende Juli etwa 35 Eier in den Boden. Nach drei Jahren werden aus den Larven Käfer und in dieser Zeit können sie den Rasen schwer geschädigt haben.
Leonie beschäftigte sich im Sachkundeunterricht kürzlich mit Hund, Katze und Meerschweinchen und Mama und Papa haben jetzt etwas über Insekten gelernt. Als ich von den „Spätfolgen“ der Käfer las, da kam mir allerdings das „St. Florians-Prinzip“ in den Sinn. Sorry, liebe Nachbarn, aber ich hoffe sehr, dass die etwa 15 mm langen Wesen unseren Garten zukünftig nicht mehr ansteuern. Am Samstagabend waren es zumindest nicht mehr so viele …
Auch Sprichwörter, Redensarten oder bestimmte Begriffe werden im Laufe der Jahre zur Gewohnheit und wir verwenden sie gerne, ohne näher darüber nachzudenken. Wir haben also schon mal sprichwörtlich „ein Brett vor dem Kopf“, „Tomaten auf den Augen“ oder sind „auf dem Holzweg“. Wenn wir ein Unglück gerade noch abwenden können, sind wir „aus dem Schneider“, läuft trotzdem einmal etwas schief, geht es halt „in die Binsen“. Und manchmal kaufen wir sogar „die Katze im Sack“. Sprichwörter und Redensarten sind in aller Munde und zudem gute Stilmittel, um einen Text zu gestalten. Wo aber kommen diese Redewendungen (oder Begriffe) eigentlich her?
Nennen wir als Beispiel einmal die „Gretchenfrage“. Sie haben sicher schon einmal davon gehört.
Dieser Begriff steht für eine Frage, die dem Befragten direkt und in der Regel unvermittelt gestellt wird. Sie hat dabei stets einen Inhalt, dessen Preisgabe dem Befragten unangenehm ist. Der Ausdruck geht auf Johann Wolfgang von Goethes Meisterwerk, die 1808 veröffentlichte Tragödie „Faust“, zurück und bezeichnet ein Gespräch zwischen Gretchen, dem frommen, tugendhaften und etwas naiven Bauernmädchen, und Faust, dem mit sich und der Welt unzufriedenen Gelehrten, der das Bauernmädchen verführt und letztlich zugrunde richtet. In Vers 3415 fragt sie ihn nach einem vorhergehenden Wortwechsel „Nun sag, wie hast du`s mit der Religion?“. Faust weicht der Frage aus gutem Grunde immer wieder aus und Gretchen hat aufgrund seines Paktes mit dem Teufel den wunden Punkt des Akademikers gefunden.
Die Frage „Nun sag, wie hast Du`s mit der Religion“ kam mir in den Sinn, als dieser Tage in den Nachrichten über die hohe Zahl der Kirchenaustritte 2019 berichtet wurde. Im vergangen Jahr verließen 500.000 (!) Deutsche die katholische und evangelische Kirche. Noch gehören in unserem Land 44 Mio. Menschen den beiden großen christlichen Kirchen an. 2060 sollen es dann nur noch 22 Mio. sein. Das wäre gerade einmal etwas mehr als ein Viertel der Einwohner.
In der Präambel unseres Grundgesetzes haben die „Mütter und Väter der Verfassung“ nach dem unfassbaren Geschehen im NS-Staat bewusst einen Gottesbezug hergestellt. Heute wenden sich aber immer mehr Menschen in Deutschland von den Kirchen und damit letztlich auch von Gott ab.
Unsere Vorfahren haben über die Jahrhunderte hinweg beeindruckende Sakralbauten wie die Dome in Köln, Fulda oder Passau geschaffen, heute sind diese nur gefüllt, wenn Touristen kommen.
Christliches Gedankengut hat die Entwicklung dieses Landes geprägt, einst waren die Klöster Ausgangspunkt der Bildung und auch die Reformation hatte erheblichen Einfluss auf die politische Entwicklung. Denken wir nur an den Ausspruch „cuius regio, eius religio“ – „Wessen Land, dessen Religion“.
Alles rückläufig und irgendwann passé …
Die Gründe dafür sind sicherlich vielschichtig und müssen an anderer Stelle diskutiert werden. Nur einen Punkt will ich heute anführen: aus meiner Sicht fehlen beiden Kirchen meinungsstarke Männer und natürlich auch Frauen, die ihre Stimme erheben und Positionen besetzen. Die dorthin gehen, wo heute Meinung gemacht wird – in die Talkshows und die Redaktionssäle der Boulevardpresse.
Man kann über so unterschiedliche Persönlichkeiten wie Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof Johannes Dyba oder die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Margot Käßmann sicherlich geteilter Meinung sein, eines aber eint alle drei: sie haben den Mund aufgemacht, Themen besetzt und so Profil für ihre Kirche gewonnen. Just in diesen Tagen erschien übrigens die Autobiografie des 2017 verstorbenen Kölner Erzbischofs Meisner, die den zum Thema passenden Titel „Wer sich anpasst, kann einpacken“ trägt.
Ein Mann klarer Worte war übrigens auch der Jesuitenpater Johannes Leppich (1915-1992). Dem wortgewaltigen Prediger gelang es, in den 1950er und 60er Jahren jeweils bis zu 40.000 Menschen mit seinen Veranstaltungen anzusprechen, und damit Millionen zu erreichen. Leppich war seinerzeit keinesfalls unumstritten, dass „Maschinengewehr Gottes“ stand bei seinen Ansprachen auf dem Dach eines VW-Kombis oder der Ladefläche eines Lkw`s und legte einfach los. Er gehörte zu den Gründern der Telefonseelsorge und gab auch die Anregung, Bibeln in die Hotelzimmer zu legen. Vor vielleicht fünfunddreißig Jahren fand ich beim Aufräumen ein Buch von ihm und meine Mutter erzählte dann, dass sie Pater Leppich Ende der 1960er Jahre in Stadtallendorf erlebt habe. Hören Sie sich einfach einmal eine seiner Predigten bei youtube.de an. Sicher, manches wirkt heute seltsam auf uns, aber der Kern seiner Aussagen ist zeitlos. Was ja auch für die Bibel zutrifft.
In der Corona-Zeit gab es viele gute Ideen. Eine davon stammt von Thomas Latzel. Der Leiter der evangelischen Akademie in Frankfurt a.M. hat die 10 Gebote auf die aktuelle Situation umgeschrieben:
Du sollst deine Mitmenschen lieben, komm` ihnen aber deswegen nicht zu nahe und übe dich in liebevoller Distanz.
Du sollst nicht horten – weder Klopapier noch Nudeln und schon gar keine Desinfektionsmittel.
Die Pandemie sollte das Beste aus dem machen, was in dir steckt: einen engagierten, solidarischen Mitmenschen.
Du solltest ruhig auf manches verzichten, dafür gewinnst Du andere Freiheit hinzu.
Du solltest keine Panik verbreiten. Panik ist nie ein guter Ratgeber, zu keiner Zeit. Gesunder Menschenverstand und Humor dagegen schon.
Du solltest von „den Alten“ lernen. In früheren Zeiten von Seuchen halfen den Menschen vor allem ein gesundes Gottvertrauen und die tätige Fürsorge füreinander.
Sei der Mensch für andere, den Du selbst gern um dich hättest.
Du solltest anderen beistehen, die deine Hilfe brauchen. Das hilft nicht nur ihnen, sondern macht dich auch selbst frei.
Du solltest kreativ und aktiv mit der Pandemie umgehen. Sie kann Positives aus dir und anderen herausholen.
Du solltest keine Angst vor Stille und Ruhe haben. Wenn die Quarantäne zum Umdenken führt, wäre das ein „sekundärer Krankheitsgewinn“.
Ich finde die „10 Gebote für die Corona-Zeit“ sehr gelungen. Wir sollten diese Worte heute beherzigen, aber sie auch mitnehmen in eine sicherlich kommende Corona-freie Zeit.
Zum Thema „10 Gebote“ fand ich übrigens zwei bedenkenswerte Zitate. Das erste stammt von Konrad Adenauer (1876-1967), dem Gründungskanzler der Bundesrepublik: „Die zehn Gebote sind deshalb so eindeutig, weil sie nicht erst auf einer Konferenz beschlossen wurden.“ Das andere vom Schriftsteller Eberhard Blank: „Gott reichten die zehn Gebote. Erst der Staat machte tausende von Paragrafen und Bestimmungen daraus.“ Alle, die auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen – natürlich auch wir in der Kommune - Verantwortung tragen, sollten sich einmal kritisch hinterfragen. Ist wirklich alles was wir niederschreiben und verordnen nötig oder geht es kürzer und pragmatischer?
Einer, der von gewohnten Pfaden Abschied nahm, war Martin Luther (1483-1546), der Augustinermönch und Theologieprofessor. Er wurde bekanntermaßen zum Reformator und hat sicher des Öfteren auch über die zehn Gebote gepredigt.
Von ihm stammt der Ausspruch „Glaube nicht alles, was Du hörst. Sage nicht alles, was Du willst. Tue nicht alles, was Du magst.“ In meinen Augen ein gutes Leitwort – nicht nur - für diese besondere Zeit. Bleiben wir bei Nachrichten kritisch und hinterfragen deren Inhalt. Überlegen wir erst einmal, bevor wir reden, sind wir manchmal diplomatisch. Das kann Ärger ersparen. Denken wir daran, dass unser Handeln Auswirkungen haben kann, auf uns und andere.
Als ich den Text für heute beenden wollte, lese ich gerade, dass es den ersten Corona-Fall am Timmendorfer Strand gibt. Dies führt mir und uns allen vor Augen, dass das Virus eben keinen Urlaub macht.
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen: Ausbildungssuche zählt bei der Rente
FRANKFURT AM MAIN. Wer nach der Schule noch keine Ausbildungsstelle hat, sollte sich ausbildungssuchend melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
Damit Schulabgängern, die einen Ausbildungsplatz suchen, später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.
Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,3 Millionen Versicherte, 578.300 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Wir weisen die Pflegenverpflichteten auf folgende Passage der Friedhofsordnung hin:
Artikel 1
VI. Herrichtung, Bepflanzungen und Unterhaltung der Grabstätten
§ 33 Zustand der Grabstätten
(6) Zur Unterhaltung der Gräber durch die Nutzungsberechtigten gehört auch die Sauberhaltung der vor- und zwischen den Gräbern liegenden Gehflächen, sofern diese nicht zu den befestigten Hauptwegen gehören.
Die kommunalen und kirchlichen Betreuungseinrichtungen vor Ort nehmen mit Ausnahme der KiTa „Sonnenschein“ Kinder erst ab Vollendung des 2. Lebensjahres auf. Daher stellt das Angebot der Kindertagespflege eine notwendige Ergänzung für die Kinderbetreuung in der Stadt Neustadt (Hessen) dar, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder bzw. deren Familien gerecht wird.
Tagesmütter bieten darüber hinaus zumeist variablere Betreuungszeiten als Kindertagesstätten an. Da in der Kindertagespflege Kinder bis drei Jahre betreut werden dürfen, ist dies auch eine Entlastung für die anderen vorhandenen Einrichtungen.
Die Kommune möchte deshalb die bereits aktiven Tagesmütter regelmäßig unterstützen und ihr Interesse an einem weiteren Ausbau der Kindertagespflege bekunden.
Dies soll mittels des kommunalen Förderprogrammes „Kindertagespflege“ geschehen:
§ 1
Die Stadt Neustadt (Hessen) unterstützt in der Kommune ansässige und nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII geeignete Tagespflegepersonen.
§ 2
Zu diesem Zwecke gewährt die Kommune im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen monatlichen Zuschuss für von Tagespflegepersonen betreute Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Neustadt (Hessen) haben.
§ 3
Der Förderbetrag beläuft sich für das Jahr 2020 monatlich bei einem Betreuungsumfang von
bis zu 15 Stunden pro Kind/Woche 39 Euro,
bis zu 20 Stunden pro Kind/Woche 52 Euro,
ab 20 Stunden pro Kind/Woche 65 Euro.
§ 4
Die Fördermittel werden halbjährlich ausgezahlt. Die Tagespflegepersonen haben diese mittels einer Aufstellung über die betreuten Kinder bei der Kommune zu beantragen.
§ 5
Der Förderbetrag wird jährlich im Zuge der Verabschiedung des Haushaltes neu festgesetzt.
§ 6
Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer investiven Förderung.
Maßnahmen zur Schaffung bzw. Renovierung von Räumen zur Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt in Kindertagespflege werden im Wege der Anteilsfinanzierung einmalig mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000 Euro pro Tagespflegeperson oder pro Arbeitgeber von fest angestellten Tagespflegepersonen gefördert. Für Ausstattungsinvestitionen beträgt die Förderung ebenfalls bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten jedoch höchstens 500 Euro pro geschaffenem oder erhaltenem Platz für Kinder bis zum Schuleintritt.
§ 7
Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach §2 ff und § 7 besteht nicht.
Das Förderprogramm tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft.
Seit dem 1.6.2020 setzt die Stadt Neustadt (Hessen) zwei Personen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ein.
Nachdem durch höchstrichterliche Entscheidung die Praxis der Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen für unzulässig erklärt wurde, wurden Anstrengungen unternommen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs wieder durch städtische Angestellte durchzuführen. Zwei Mitarbeiter konnten nach öffentlicher Ausschreibung im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse hierfür gewonnen werden. Sie sind durch ihre Dienstkleidung als Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkennbar. Neben dem Einsatz zu den allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung werden auch Kontrollen in den Abendstunden und am Wochenende und bei Veranstaltungen durchgeführt.
„Der Optimist hat nicht weniger oft unrecht als der Pessimist, aber er lebt froher.“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
lassen Sie mich meine heutige Kolumne – natürlich – mit einem Gedanken zu den Starkregenereignissen vom letzten Mittwoch beginnen. Gemeinhin gilt Wasser als Quelle des Lebens. Wir müssen trinken, um zu leben. In den Kurorten setzt man auf die Kraft der Heilwässer. Gerne wagen wir einen Sprung in das kühle Nass – im nächsten Jahr wieder in unser dann saniertes Freibad. Ein russisches Sprichwort macht aber deutlich, dass Wasser eben nicht nur positive Seiten hat: „Dem Feuer und dem Wasser hat Gott den freien Willen gegeben.“ Naturereignisse wie Hochwasser an den großen Flüssen oder Starkregenereignissen kommen zumeist plötzlich und lassen sich kaum bändigen. Dann wird deutlich, welche Kraft die Naturgewalten haben. Wir mussten es 2007, 2011 oder am 17. Juni 2020 erleben. Leider. Mein Respekt gilt allen, die - obwohl z. T. selbst betroffen – Mittwochnacht anpackten, kurzentschlossen den Verkehr regelten, ihren Nachbarn halfen. Danke auch den Frauen und Männern der Freiwilligen Feuerwehren und dem Team vom Bauhof für ihren Einsatz. Uns alle eint sicher der Gedanke, dass wir möglichst lange auf überflutete Straßen und Keller verzichten können.
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Schwarzes Bärtchen und Melone, Spazierstock und Watschelgang in übergroßen Schuhen – die Markenzeichen von Charlie Chaplin (1889-1977) dürften den meisten Menschen auch heute noch vertraut sein. Der gebürtige Brite, der ab 1952 in der Schweiz lebte, weil man ihn in seiner seitherigen Wahlheimat USA ungerechtfertigter Weise der Nähe zum Kommunismus verdächtigte und ihm deshalb die Wiedereinreise verweigerte, war Schauspieler und Regisseur, Drehbuchautor und Komponist in einem. Unvergessen seine Auftritte als Tramp. Charlie Chaplins Filme faszinieren Millionen Menschen bis heute. Er war der erste Weltstar des Kinos und einer der einflussreichsten Komiker der Filmgeschichte. Zeitgeschichtlich bedeutsam ist sein 1940 gedrehter Film „Der große Diktator“. In der Satire auf Adolf Hitler spielt der 1975 von Queen Elizabeth II. zum Ritter Geschlagene Anton Hynkel, den Herrscher von Tomanien. Kritiker sprechen bis heute von einem „wahrlich herausragendes Werk eines großen Künstlers“. Charlie Chaplin, der 1928 in der Stummfilm-Komödie „Der Circus“ die Hauptrolle spielte, war zeitlebens ein Freund der Artisten, Tierlehrer und Clowns und besuchte Jahr für Jahr die Gastspiele des Schweizer Nationalcircus Gebr. Knie in seinem Wohnort Vevey. Der Circus Roncalli hat später übrigens ein Wort Chaplins zu seinem Motto auserkoren: „Jeder Tag an dem Du nicht lächelst ist ein verlorener Tag.“
Nicht dass Sie jetzt denken, ich wüste alles wie aus dem FF über diesen großen Künstler. Ich habe mir vielmehr die Zeit genommen und ein wenig gegoogelt. Den Anlass dafür boten meine beiden Damen. Leonie watschelte durch den Flur und ihre Mutter meinte lapidar: „Wie Charlie Chaplin“. Die Kleine schaute zunächst etwas verwundert und wollte dann wissen, wer das denn gewesen sei. Folglich musste ich also mein Wissen über diesen kleinen Großen etwas auffrischen.
Im Verlauf des Tages kamen wir dann auch noch auf zwei andere Komiker aus längst vergangenen Tagen zu sprechen –Oliver Hardy (1892-1957) und Stan Laurel (1890-1965). Der Amerikaner und der Brite, besser bekannt als „Dick und Doof“ spielten zusammen in 107 Filme. Schade, dass diese heute nur noch vereinzelt im Fernsehen gezeigt werden. Mancher sucht heute das Supertalent, Hardy und Laurel waren aber welche. Einer ihrer Filme hieß „In der Manege“. Die beiden spielten darin zwei unbeholfene Artisten.
Von Stan Laurel fand ich übrigens folgendes Zitat: „Wenn irgendjemand bei meiner Beerdigung ein langes Gesicht macht, dann rede ich nie wieder mit ihm.“ Humor hatte er, der Oscar-Preisträger von 1961.
Der Tochter habe ich übrigens versprochen, in den Sommerferien einmal einen Film von „Dick und Doof“ mit ihr anzusehen. Ich bin gespannt, ob sie mit dieser Art des Humors, über die ich vor vierzig Jahren herzhaft lachen konnte, etwas anzufangen weiß. Getreu dem Titel einer Samstagabendshow von Rudi Carrell werde ich mich überraschen lassen.
Ist es eigentlich Zufall, dass fast alle großen Komiker vergangener Jahrzehnte, wie eben auch Charlie Chaplin, Stan Laurel und Oliver Hardy, immer wieder den Weg zum Circus fanden? Ich glaube nein. Bis in die frühen 1980er Jahre hinein hatte der klassische Circus, dessen Wiege vor über 250 Jahren in England stand, ein ganz anderes Standing in unserer Gesellschaft. Bruce Low und später Freddy Quinn präsentierten „Circus, Circus“ im ZDF, in der ARD gab es zu Weihnachten „Stars in der Manege“ und den „Tele-Circus“ – und die Einschaltquoten waren enorm. Die Prominenten aus Showbusiness, Politik und Sport suchten die Nähe der Artisten und Circus-Direktoren und es gab ein Dutzend Groß-Circusse in Deutschland. Und heute? Das Circus-Festival in Monte Carlo ist zwar immer noch ein Treffpunkt vieler Stars, aber wenn das deutsche hierüber berichtet, werden die Tiervorführungen herausgeschnitten, ein Circus-Sterben hat vor Jahren eingesetzt und nur noch wenige Eltern besuchen mit ihren Kindern eine Vorstellung im bunten Circus-Zelt. Schade, schade, um dieses alte Kulturgut.
Ein Komödiant, ein Clown, war Charlie Rivel (1896-1983). Der Spanier trat bereits im Alter von drei Jahren im elterlichen Circus auf. 1910 lernte er Charlie Chaplin kennen, der ihn später zu seinem Künstlernamen inspirierte, und der Münchner Komiker Karl Valentin (1882-1948) sagte einmal über Rivel, dass dieser der einzige Mensch gewesen sei, der ihn zum Lachen gebracht habe. 1931 entstand aus einer Laune heraus der Ausruf „Akrobat - schööön!“, der zu Rivels Markenzeichen wurde. 1981 trat der wohl beste Clown aller Zeiten letztmals im Circus Krone-Bau in München auf. Mit dabei war damals sein Sohn Juanito (1922-2004), ebenfalls ein großer Spaßmacher in der Manege. Ihn durfte ich übrigens Ende der 1990er Jahre an gleicher Stelle erleben und war mit 3.000 Menschen gerührt, als auch er „Akrobat – schööön!“ ausrief.
Der stets markant geschminkte Charlie Rivel, der bei seinen Auftritten immer ein übergroßes rotes Trikot trug, begeisterte nicht nur die Menschen in den Circussen und Varietees, sondern formulierte auch kluge Gedanken. „Jeder Mensch ist ein Clown, aber nur die wenigsten haben den Mut, es auch zu zeigen“ lautet sein wohl bekanntestes Zitat.
Über ein anderes Wort dieser beeindruckenden Persönlichkeit möchte ich heute mit Ihnen nachdenken, denn dessen Kernaussage passt auch bestens zur gegenwärtigen Situation: „Der Optimist hat nicht weniger oft unrecht als der Pessimist, aber er lebt froher.“
Optimist und Pessimist unterscheiden sich vor allem darin, wie sie die Dinge ansehen, worauf sie ihr Augenmerk richten.
Pessimisten sehen beim Schweizer Käse nur die Löcher, Optimisten freuen sich auf den Genuss desselbigen.
Pessimisten haben ein halbleeres Glas vor sich, Optimisten hingegen ein halbvolles.
Pessimisten denken bei Sonnenschein, schon an das demnächst aufkommende schlechte Wetter, Optimisten wärmen sich an den Sonnenstrahlen.
Pessimisten ärgern sich beim Anblick einer Rose über die Dornen, Optimisten sehen die Schönheit der Königin der Blumen.
Pessimisten ärgern sich über das, was sie nicht haben, Optimisten freuen sich über die Dinge, die sie besitzen.
Betrachtet man es genau, dann haben beide Recht. Ein Schweizer Käse besteht nicht nur aus Käse, er hat auch viele Löcher. Es ist Ansichtssache, ob ein Glas halb voll oder eben halb leer ist. Die Rose hat nicht nur Blüten, sondern auch Dornen.
Auch wenn beide also Recht haben, so unterscheiden sie sich in einem wichtigen Punkt: Der Pessimist fühlt sich grundsätzlich schlecht, während der Optimist sich zumeist gut fühlt. Oder, um es nochmals mit den Worten von Charlie Rivel zu sagen: „Der Optimist hat nicht weniger oft unrecht als der Pessimist, aber er lebt froher.“
Optimist und Pessimist sehen zwar dasselbe, sie nehmen es aber verschieden war und reagieren völlig anders darauf.
Psychologen beschäftigen sich von Berufswegen mit der Frage, warum dies so ist. Ihre Antwort lautet: Beide sind von Erfahrungen geprägt. Pessimisten haben ihrem Gehirn beigebracht, vornehmlich auf das Negative zu schauen. Das Gehirn eines Optimisten hingegen macht diesem regelmäßig das Erfreuliche und Positive bewusst. Jeder von beiden hat also im Laufe der Zeit seine eigene Denkweise entwickelt.
Da wir Menschen also nicht als Pessimisten auf die Welt gekommen sind, sondern einige von uns gelernt haben, pessimistisch eingestellt zu sein, können wir – bei gutem Willen – auch lernen, optimistischer zu werden. Optimist zu sein, kann man üben, man muss es nur wollen.
Ich für mein Teil bekenne ich mich gerne dazu, Optimist zu sein. Es gibt immer Lösungen für die Herausforderungen, vor die wir gestellt werden. Nur liegen sie halt manchmal nicht gleich auf der Hand, sondern müssen von uns gesucht werden. Zu dieser Sichtweise passt ein Wort des chinesischen Philosophen Laotse, der im 6. Jahrhundert v. Chr. lebte: „Nur wer ein Ziel hat, findet den Weg.“ Was würde es nützen, in dieser krisenhaften Zeit zu resignieren? Unser kleiner Segler Neustadt muss durch die nun etwas unruhigere Zeit gesteuert werden. Mein Dank gilt allen aus Kommunalpolitik und Verwaltung, die mich bei dieser Aufgabe unterstützen.
Über Optimisten und Pessimisten gibt es natürlich unzählige Zitate. Ein besonders schönes stammt vom Schriftsteller Theodor Fontane (1819-1998), dem Autor von „Effi Briest“: „Der Optimist ist ein Mensch, der ein Dutzend Austern bestellt, in der Hoffnung, darin eine Perle zu finden um sie zu bezahlen.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor wenigen Tagen ebenfalls das Bild von Pessimist und Optimist aufgenommen und gesagt: „Wir müssen in diesen Wochen optimistisch, aber eben auch realistisch sein. Das Virus ist nicht weg, auch wenn wir es bisher gut eingedämmt haben. Wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um gerade die Lage der Wirtschaft nicht noch mehr zu verschlechtern.“
Optimistisch macht uns, dass die Fallzahlen in Deutschland auf relativ niedrigem Niveau verharren. Als Realisten erkennen wir aber deutlich, dass die Gefahr durch das Corona-Virus nicht vorbei ist. Die Erkrankungen in einer Vielzahl von Fleischfabriken oder in Göttinger Hochhäusern sind der Beleg dafür.
Optimisten strahlen Lebensfreude aus.Das kann anstecken wirken. Markus Söder der bayerische Ministerpräsident hat diesen Ball kürzlich bei einer Pressekonferenz aufgenommen und davon gesprochen, dass die Lockerungen dieser Tage auch zur Lebensfreude der Menschen beitragen sollen und können, dies aber eben auch Vernunft jedes Einzelnen von uns voraussetzt. Er hat recht.
Bleiben Sie also optimistisch, vernünftig und gesund.
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda kehrt auf der Müllumladestation Marburg zu gewohnten Öffnungszeiten zurück.
Seit dem 28.04.2020 sind Privatanlieferungen von Abfällen auf der Müllumladestation in Marburg Wehrda wieder zu bestimmten Zeiten möglich. Nach den vergangenen Wochen mit dem ersten Ansturm an Anlieferern wird es zum 02.06.2020 jedoch eine Veränderung geben:
Auf der Müllumladestation in Marburg kehrt die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda für alle Anlieferer – privat, gewerblich, kommunal – zu den gewohnten Öffnungszeiten zurück:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Samstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die verlängerten Öffnungszeiten dienstags und donnerstags werden damit aufgehoben.
Wir bitten alle Kund*innen die Abstandsregel von mindestens 1,50 m zu beachten und möglichst oder maximal zu zweit auf unsere Anlage zu kommen.
Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke
Der ZMA gibt bekannt, dass ab dem 01.06.2020 der 16. Nachtrag seiner Entwässerungssatzung gilt. Die neue Entwässerungssatzung kann ab sofort auf der Internetseite des ZMA unter zma-mittelhessen.de/gebühren-satzungen/satzungen eingesehen werden. Sie haben auch das Recht, die Satzung während unserer Geschäftszeiten in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Sonderabfall-Kleinmengensammlungen laufen wieder an
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda informiert, dass die Sonderabfall-Kleinmengensammlungen wieder stattfinden werden.
Für die Bürgerinnen und Bürger des Ostkreises wird die Sammlung am 13.06.2020 in der Stadt Stadtallendorf (Bauhof Niederrheinische Str. 26b) durchgeführt. An den vorherigen Samstagen finden bereits in Gladenbach und Marburg Sammlungen statt. Die Sammelzeit wird an diesem Tag um eine Stunde verlängert. Die Bürger/innen haben also die Möglichkeit, ihre Abfälle in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr am Schadstoffmobil abzugeben.
Für alle weiteren künftigen Sammlungen gelten dann wieder die regulären Öffnungszeiten (10:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Die Termine können dem offiziellen Tourenplan auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) oder auf der Homepage der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda unter www.a-lf.de eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.
Die Stadt Neustadt (Hessen), erster Teilnehmer des Landkreises Marburg-Biedenkopf und gleichzeitig erste Gemeinde innerhalb des Polizeipräsidiums Mittelhessen an der Sicherheitsinitiative KOMPASS, erhält ab August 2020 einen „Schutzmann vor Ort“.
Was ist KOMPASS?
Die Abkürzung KOMPASS steht für KOMmunalProgrAmm SicherheitsSiegel.
KOMPASS ist ein Angebot des Hessischen Innenministeriums an die Städte und Gemeinden in Hessen und zielt auf eine nachhaltig ausgerichtete Verzahnung und noch engere Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Polizei und Kommune.
Die Polizei Hessen bietet an, gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern, die spezifischen kommunalen Sicherheitsbedürfnisse, also auch die Sorgen und Ängste der Bevölkerung zu erheben, zu analysieren und gemeinsam ein passgenaues Lösungsangebot zu entwickeln.
Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe und mit KOMPASS geht das Land seit Ende 2017 neue Wege. Dazu gehört auch der personelle Ausbau des „Schutzmanns vor Ort“.
Die Stadt Neustadt (Hessen) gehört, nach den ersten Modellkommunen, Hanau, Maintal, Bad Homburg v.d. Höhe und Schwalbach im Taunus seit 2018 zu den ersten weiteren Teilnehmern an der Sicherheitsinitiative.
Bereits im Mai 2018, bei der Aufnahme in das Programm KOMPASS, erklärte Neustadts Bürgermeister Thomas Groll, dass neben der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger zur Bedarfserhebung bestehender Sicherheitsbedürfnisse ein „Schutzmann vor Ort“ ein wesentlicher Mosaikstein für mehr Präsenz und mehr Sicherheit für die Neustädter wäre. Seine Hoffnung auf mehr Präsenz durch einen Schutzmann vor Ort brachte Bürgermeister Groll bei der Übergabe des „Starter-Kit“, u.a. mit dem KOMPASS-Begrüßungsschild, durch Polizeipräsident Bernd Paul im September 2018 erneut zum Ausdruck.
Die Stadt Neustadt hat für die Sicherheit bereits einen Freiwilligen Polizeidienst eingerichtet. Zudem setzte die Stadt schon Empfehlungen um, die im Ergebnisbericht der im Rahmen der KOMPASS-Sicherheitsinitiative von der Justus-Liebig-Universität durchgeführten repräsentativen Bürgerbefragung standen.
Im Einzelnen ging es z.B. um den Rückschnitt sichtversperrender Hecken oder Sträucher und eine deutlich verbesserte Straßenbeleuchtung an verschiedenen Orten.
Weitere Haushaltsmittel für zusätzliche Investitionen zur Steigerung des Sicherheitsempfindens stehen für 2020 bereit.
Jetzt steht fest:
Die Stadt Neustadt (Hessen) erhält ab August 2020 einen „Schutzmann vor Ort“.
Derzeit laufen dazu die Vorbereitungen durch die Stadt Neustadt und die Polizei z.B. zu dem Schutzmann selbst, zum Dienstort und auch zu den Erreichbarkeiten.
Ein Schutzmann vor Ort soll, wie es der Name schon sagt, vor Ort den Kontakt pflegen, ansprechbar sein und ein offenes Ohr für Probleme und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger haben. Er ist ein Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Stadt und der Polizei.
Der „Schutzmann vor Ort“ erhöht die örtliche Polizeipräsenz, verbessert damit das Vertrauensverhältnis, intensiviert die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen, Institutionen und Ämtern und steigert dadurch insgesamt das Sicherheitsgefühl.
Der Schutzmann vor Ort wirkt zudem in Gremien wie z.B. Runden Tischen oder Präventionsräten mit, nimmt an Ortsbeiratssitzungen, öffentlichen Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen oder Infoabenden teil oder hält Vorträge z.B. in Jugend- oder Senioreneinrichtungen sowie in Betrieben.
Zu seinen weiteren besonderen Aufgaben gehört die Nachsorge bei Kriminalitätsopfern.
Der „Schutzmann vor Ort“ nimmt Kontakt auf und bietet Hilfe an, um die Folgen der Straftat zu minimieren.
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises hat die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands) zum Stichtag 1. Januar 2020 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 17 der Hess. Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) werden landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem geführt.
Die Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bodenrichtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlicht und sind voraussichtlich ab Juni 2020 einsehbar.
Die automatisierte Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte unter www.boris.hessen.de ist kostenlos.
Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf nehmen wieder Privatanlieferungen an
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
ab Montag, den 27.04.2020 werden wir auf unseren Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf wieder Privatanlieferungen annehmen.
Um die weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wird der Anlagenbetrieb an den Standorten angepasst. Bitte beachten Sie die jeweiligen Regelungen vor Ort und folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals. Wir bitten Sie, möglichst allein (maximal zu zweit) auf die Anlagen zu kommen.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es durch geänderte Betriebsabläufe zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Um einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen, werden auf einzelnen Anlagen gesonderte Anlieferzeiten für Privatkunden eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Zeiten eine Anlieferung durch Privatkunden nicht möglich ist.
Es gelten folgende neue Anlieferzeiten:
Müllumladestation Marburg-Wehrda
Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste und Gewerbebetriebe
Containerdienste und Gewerbebetriebe benötigen zur Anlieferung während der regulären Öffnungszeiten ein Kundenkonto. Informationen zur Eröffnung eines Kundenkontos finden Sie hier: www.a-lf.de. Ohne Kundenkonto sind Anlieferungen nur zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten für Privatanlieferer möglich.
Privatanlieferungen
Dienstag:
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag:
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
(am 02.05.2020 bleibt die Anlage geschlossen)
Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach
Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste, Gewerbebetriebe und Privatanlieferer
Mo – Fr: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr
Zweiter und letzter Samstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Achtung:
Es werden maximal 2 Fahrzeuge für die Entladung von Grünabfällen auf die Anlage gelassen.
Pauschalbeträge (Kofferraum Grünabfall 1,50 €; doppelter Kofferraum Grünabfall 3,00 €) sind passend in bar zu zahlen.
Die Sonderabfallkleinmengen-Sammlungen finden weiterhin nicht statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Telefonberatung 0800 253 1000
Um 2000 herum wurde das ehemalige "Schwesternhaus" umfassend saniert. Es unterblieben aber Arbeiten am Gebäudetrakt zwischen dem nunmehrigen "Haus der Vereine" und der Gaststätte "Krone", der Marktgasse 1.
Die Fachwerkkonstruktion wies zwischenzeitlich erhebliche Mängel auf, u.a. war der Schwamm in einige Balken eingedrungen.
Nach einer Bestandsaufnahme begannen Mitarbeiter des Bauhofes mit der Entkernung des Gebäudes und entfernten innenliegende Mauern sowie Fußböden.
Die in Fachwerksanierungen erfahrene Firma Werkhütte Kassel führt nun die Zimmererarbeiten durch, die zunächst der Gebäudesicherung dienen.
Die Junker-Hansen-Musikanten proben zunächst mit der Blaskapelle Momberg in deren Bläserheim.
Die Maßnahme wird zu 75 % mit Mitteln des Städtebauförderungsprogrammes "Soziale Stadt" gefördert. Die Kosten dürften sich auf rund 50.000 Euro belaufen. Wobei bekanntermaßen Kostenschätzungen bei Fachwerk-Immo im Vorhinein nicht genau abgeschätzt werden können.
Zunächst, so Bürgermeister Thomas Groll gelte es, den Gebäudeteil zu sichern. Man dürfe ihn nicht abreißen, daher musste man tätig werden.
Bodo Schellhorn, Inhaber der Werkhütte und renommierter Fachwerkexperte, hat bereits einer Machbarkeitsstudie für die Marktgasse erstellt. Toll wäre es, betont der Bürgermeister, wenn das angedachte Konzept "pings" (grob gesagt Wohnraum für junge Leute) mit dem Kolping-Diözesanverband Fulda zustande käme. Die "gedanklichen Vorarbeiten" sollen alsbald beginnen.
Befahren der „Panzerstraße“ mit Fahrrädern an Sonn- und Feiertagen
Die Bundeswehr Stadtallendorf hat uns mitgeteilt, dass wegen Kampfmittelräumarbeiten auf dem Abschnitt zwischen dem Standortübungsplatz „Kirtorfer Acker“ und Stadtallendorf bis auf Weiteres auch an Sonn- und Feiertagen nicht mit Fahrrädern gefahren werden darf.
Die Fahrt ist nur möglich auf dem Teilstück zwischen der Schranke in Neustadt und der Schranke vor dem Standortübungsplatz. Eine durchgängige Befahrung bis Stadtallendorf ist nicht möglich.
Der MZV bittet um Beachtung – Nicht ordnungsgemäß befüllte Tonnen werden nicht geleert
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es derzeit dazu, dass in vielen Haushalten zusätzlicher Müll anfällt, der unter normalen Bedingungen in diesem Maß nicht entstehen würde. Darüber hinaus wird die Zeit zu Hause auch oft genutzt, um auszumisten. Dies führt nicht selten zu überfüllten Tonnen – die aber nicht geleert werden.
Das vom Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf beauftragte Abfuhrunternehmen Knettenbrech & Gurdulic hat momentan ein erhöhtes Aufkommen von nicht ordnungsgemäß befüllten Abfallgefäßen festgestellt. Oftmals seien die Tonnen dermaßen überfüllt, dass der Deckel weit offensteht.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Bürger unserer Mitgliedskommunen, folgendes zu beachten:
Wir bitten zu beachten, das nicht ordnungsgemäß befüllte bzw. überfüllte Tonnen nicht geleert werden – aufgrund der Corona-Pandemie kann die Abfuhr nur dann dauerhaft sichergestellt werden, wenn den Gefäßen entsprechende Abfallmengen entsorgt werden.
Sollte bei Ihnen etwas mehr Müll anfallen, besteht die Möglichkeit, zusätzlich genehmigte Restmüllsäcke käuflich zu erwerben. Sollten Sie Bedarf an Restmüllsäcken haben, setzen Sie sich gerne telefonisch mit dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter Tel.: 06465 / 9269-0 in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
„Wer mit Bedacht handelt, erreicht, was er erstrebt.“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie haben Sie Ostern unter den Vorzeichen des Corona-Virus verbracht?
Nutzten Sie Telefon oder WhatsApp, um mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben? Fehlten Ihnen der gemeinsame Kirchgang, die Predigten unserer Pfarrer oder das Anspiel der Kindergottesdienst-Kinder? Vermissten Sie die Unterhaltung beim Frühschoppen am Ostermontag oder den traditionellen Ausflug?
Verfolgten Sie die beeindruckende Ansprache unseres Bundespräsidenten oder waren Sie der Nachrichten und Sondersendungen im Fernsehen zu Corona überdrüssig und nahmen stattdessen wieder einmal ein Buch zur Hand, blätterten in alten Fotoalben oder räumten endlich einmal den Schreibtisch auf?
Ostern 2020 war anders als wir es gewohnt waren und bleibt hoffentlich ein einmaliges Ereignis. Die vergangenen Tage können aber trotz aller Einschränkungen durchaus ein Gewinn sein, wenn wir aus ihnen die richtigen Rückschlüsse für die Zukunft ziehen.
Von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) stammt ein zu dieser These passendes Wort: „Man verliert nicht immer, wenn man entbehrt.“
Wenn ich etwas länger über diesen kurzen Satz nachdenke, so komme ich zu der Erkenntnis, dass der Dichterfürst mit seiner Feststellung Recht hat. Was meinen Sie?
Stumpfte das ständige Überangebot der letzten Jahre nicht unsere Wahrnehmung ab? Schätzten wir viele Dinge nicht mehr Wert, weil sie uns allen längst zur Selbstverständlichkeit geworden waren?
Meine Großeltern waren einfache Leute. Vertrieben aus dem Sudetenland hatten sie sich in Neustadt wieder etwas Eigenes aufgebaut. Sie waren mit ihrem Leben zufrieden, für sie musste es nicht „immer mehr“ sein. Von der Lebensleistung und -einstellung dieser Generation können wir heute lernen, denn sie konzentrierte sich auf das Wesentliche.
Mein Opa interessierte sich für die Fußball-Bundesliga und er hätte kein Verständnis dafür gehabt, dass ein Torwart – mag er auch der Beste der Welt sein – 20 Mio. Euro pro Jahr fordert, während die Bundeskanzlerin „nur“ 350.000 Euro verdient. Auch hier stimmen die Verhältnisse nicht mehr.
Lassen Sie uns diesen herausfordernden Wochen etwas Positives abgewinnen. Denken wir neu über das nach, was wir, was unsere Gesellschaft und unser Gemeinwesen wirklich brauchen.
Wenn ich diese Zeilen am Abend des Ostermontags in den Computer tippe, weiß ich nicht, für welches weitere Vorgehen zur Bewältigung der Corona-Pandemie sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der sechzehn Bundesländer in dieser Woche entscheiden werden.
Die nun anstehenden Beschlüsse müssen wohl überdacht sein. Die Besonnenheit aller Verantwortlichen ist dabei gefragt. Das eingangs zitierte Sprichwort bringt dies gut zum Ausdruck: „Wer mit Bedacht handelt, erreicht, was er erstrebt.“
Angela Merkel hat am vergangen Freitag gesagt, dass wir durch übereiltes Tun schnell zerstören können, was wir bisher erreicht haben. Dieser Aussage pflichte ich uneingeschränkt bei.
Nach der seit Mitte März währenden Phase der gesellschaftlichen Quarantänisierung muss nun zweifellos eine Phase der Lockerung der damit verbundenen Einschnitte folgen. Dies kann aber nur langsam und mit Auflagen versehen vonstattengehen. Dieser Prozess erfordert von uns allen weiterhin Disziplin.
Dabei gilt es Lösungen zu finden, die sowohl die Gesundheit als auch die Freiheit des Einzelnen angemessen berücksichtigen. Das Virus ist gefährlich, aber auch die durch den „Lockdown“, den Stillstand des öffentlichen Lebens und großer Teile der Wirtschaft, hervorgerufenen Schäden müssen Eingang in die Bewertung finden.
Dies ist sicher nicht einfach. Bisher haben die Verantwortlichen beim Krisenmanagement nach Auffassung einer großen Mehrheit der Bundesbürger gute Arbeit abgeleistet.
Ist Ihnen in diesem Zusammenhang übrigens aufgefallen, dass die wenigen, die jetzt meckern und unzufrieden sind, größtenteils mit jenen identisch sind, die immer etwas zu kritisieren haben?
Ja, Wirtschaft und Gewerbetreibenden sprechen sich für rasche Lockerungen aus und das ist nachvollziehbar.
Ja, unsere Kinder sollen wieder in die KiTa oder die Schule gehen und das ist aus vielerlei Gründen auch wichtig.
Ja, unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wollen wieder selbst einkaufen und soziale Kontakte pflegen und das kann ihnen nach fünf Wochen auch keiner verdenken.
Ja, viele von uns wollen einfach nur zum Friseur, ein Eis essen, in die Singstunde oder auf den Fußballplatz gehen und auch das kann jeder verstehen.
Man darf aber nicht einfach aus einem Bauchgefühl heraus entscheiden nach dem Motto: „Jetzt reicht´s!“
Keiner von uns kann ernsthaft wollen, dass nun etwas in die Wege geleitet wird, was sich nach ein, zwei Wochen aufgrund wieder ansteigender Fallzahlen als fataler Irrtum herausstellen könnte.
Wir alle – und insbesondere die Kinder und älteren Menschen – dürfen, salopp gesagt, keine „Versuchskaninchen“ sein. Anstehende Entscheidungen müssen daher wohlüberlegt sein und auf den Empfehlungen der anerkannten Wissenschaftler wie der Leopoldina basieren.
Mich beruhigt in diesem Zusammenhang eine Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der in seiner Osteransprache sagte: „Wir lassen keine Experimente mit der Gesundheit der Menschen zu.“
Deutschland ist ein föderales Land. Die sechzehn Bundesländer könnten sehr vieles eigenständig regeln. In dieser krisenhaften Situation muss aber mit einer Stimme gesprochen werden. Für Profilierungen einzelner ist die Lage viel zu ernst. Allzu forsch ist dabei gegenwärtig genauso falsch wie ewig zaudernd. Erinnern wir uns: „Wer mit Bedacht handelt, erreicht, was er erstrebt“.
Unabhängig vom Ergebnis der Beratungen sind es drei Grundsätze, deren Befolgung mir auch in den kommenden Tagen, Wochen und wohl auch Monaten wichtig erscheint:
Erstens: Besonnenheit bewahren. Beispielsweise müssen die inzwischen eingeübten Verhaltensregeln wie Händewaschen und Abstandhalten unbedingt weitergeführt werden.
Zweitens: Vertrauen fassen. Bund, Länder und Kommunen arbeiten mit großem Einsatz daran, die Krise zu bewältigen. Das nicht immer alles gleich zu 100 % funktioniert, ist der unbekannten Situation geschuldet, vor der wir stehen.
Drittens: Solidarität üben. Viele lobenswerte Initiativen sind bisher entstanden. Es hat sich eine aktive Bürgergesellschaft entwickelt. Das ist ein Gewinn und muss, so wie der Bundespräsident festgestellt hat, fortgeführt werden.
In einem meiner letzten Briefe berichtete ich Ihnen von unseren kommunalen Großbaustellen.
In der vergangenen Woche war ich beim Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums. Die Arbeiten gehen dort gut voran. Als ich im großen Saal stand, dachte ich an Karneval, Kolping-Theater oder die geplanten Aufführungen des Hessischen Landestheaters Marburg. Ab 2021 werden wir dort – wohl mit der einen oder anderen neuen Verhaltensregel – gemeinsam feiern und Kultur erleben.
Und auch im Freibad war ich. Das neue Kleinkinderbecken ist bereits errichtet, ein Wasserspiel- und ein Matschplatz sowie eine Breitwellenrutsche für die größeren Kinder werden folgen. Hier werden ab dem Sommer 2021 unsere Kids sicher viel Spaß haben.
Warum erzähle ich Ihnen das? Weil diese beiden Baustellen und meine damit einhergehenden Gedanken eine klare Botschaft aussenden: Es kommen wieder andere, bessere und unbeschwertere Zeiten. Tun wir weiterhin alle etwas dafür!
In der Marktstraße wird der Radfahrerverkehr ab sofort entgegen der Einbahnstraßenregelung zugelassen. Die neue Regelung wird durch die entsprechenden Zusatzzeichen an den bestehenden Verkehrszeichen angezeigt.
Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Krise - worauf ist zu achten?
Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine Notwendigkeit, die grundsätzlichen Strukturen der Abfallentsorgung in Anbetracht der Ausbreitung von Corona in Hessen zu ändern. Bestehende und bekannte Entsorgungswege sind eingespielt und funktionieren weiterhin sehr gut. Jedoch werden sich durch die Schließung von Geschäften, durch Absagen von Veranstaltungen und die verstärkte Nutzung von Home-Office Verschiebungen ergeben, die aufgefangen werden müssen und auch können. Ebenso ist es absehbar, dass es durch die Verbreitung des Virus zu einem vermehrten Abfallaufkommen im Gesundheitswesen kommen kann. Auch wenn aktuell noch nicht davon auszugehen ist, dass bestehende Abfallsammlungen und Entsorgungswege geändert werden müssen, muss das Thema des verstärkten Aufkommens an Abfällen, die mit Coronaviren kontaminiert sind, betrachtet werden. Außer in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes fallen diese auch in den Haushalten an, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben.
Hier kommt Ihnen als Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden. Sollten Sie sich in einem Quarantäne-Haushalt befinden bzw. sind an Corona erkrankt, weist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 24. März darauf hin, folgende Punkte im Bereich der privaten Abfallentsorgung dringend zu beachten:
Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z. B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.
Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Wir bitten Sie, sich an diese Regeln zu halten und Ihren Müll entsprechend zu behandeln, um die Gefährdung der Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft zu verringern und die Müllentsorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Geschäfte, Cafés, Kneipen und Restaurants bedroht die Corona-Krise zum Teil existenziell. Viele brauchen finanzielle Mittel für laufende Ausgaben.
Überlegen auch Sie, ob Sie Ihren „Lieblingsladen“ nicht ein wenig unterstützen können.
Bestellen Sie doch per Telefon eine Pizza, einen Döner oder Frühlingsrollen und lassen sich die Speisen liefern oder holen diese ab.
Telefonieren Sie einfach mit Ihrem Dienstleister und ordern einen Gutschein. Die Bezahlung könnte per online-banking passieren.
Achtung Unternehmen, Dienstleister und Gewerbetreibende: Unter www.wifoe.marburg-biedenkopf.de erfahren Sie Aktuelles über Hilfsmöglichkeiten von Bund und Land.
Bitte beachten: Ab 21.3.2020 - 12.00 Uhr müssen alle Gaststätten und Restaurants schliessen. Telefonische Bestellungen, Abhol- und Lieferservice ist zulässig.
Ab 21.3.2020 - 0.00 Uhr gilt: Zusammenkünfte von über 5 Personen auf öffentlichen Plätzen und Strassen sind nicht zulässig.
die Infektionsrate mit dem Corona-Virus hat dramatisch zugenommen. Uns alle erschüttern die Bilder aus Italien.
Jetzt muss es doch jeder begriffen haben:
Bleibt zu Hause! Bleibt gesund!
Gehen wir zum wirklich Notwendigen außer Haus.
Bei den durch das Land verordneten Schließungen von Geschäften und notwendigen Schutzmaßnahmen haben wir durch die Betroffenen großes Verständnis erfahren.
Dafür danken wir und weisen auf die Ankündigungen von Bund und Land zur Auflage von Hilfsprogrammen hin. Einige Infos dazu findet man auch schon auf unserer Homepage.
Die allermeisten Kunden haben ebenfalls Verständnis für die Einschränkungen gezeigt. Auch dafür Danke.
Zeigen Sie beim Einkauf Solidarität und "hamstern" nicht. Halten Sie sich an die Abstandsregeln. Zeigen Sie den Bediensteten im Einzelhandel Dank und Respekt!
Wenn Sie Menschen sehen, die sich nicht an Vorgaben und Verbote handeln, dann werden Sie aktiv. Weisen Sie sie bitte freundlich, aber bestimmt auf das richtige Verhalten hin.
Wir haben übrigens auch die Leitung der Erstaufnahmeeinrichtung gebeten, die Flüchtlinge auf die Thematik hinzuweisen.
Der Bürgerverein Neustadt (Hessen) e. V. „WIR für UNS!“ in Kooperation mit dem Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Einkaufsservice „Stoppt Corona“
Wegen der anhaltenden und sich verschärfenden Entwicklung mit Infektionen durch das Coronavirus/CoVid19 haben wir eine Idee aufgegriffen, die in anderen Städten und Landkreisen schon praktiziert wird. Einen Einkaufsservice für Menschen in Risikogruppen und Menschen, die sich in Quarantäne befinden. Wir fühlen uns besonders verpflichtet, unseren Nächsten in der Not zur Seite zu stehen und sie nicht alleine zu lassen.
Was wir für Sie tun!
Wir erledigen für Sie die Einkäufe für Ihren Lebensunterhalt in haushaltsüblichen Mengen in Neustadt. Wir kaufen für Sie: Lebensmittel und Hygieneartikel (keine Medikamente).
Wir beteiligen uns nicht am Einkauf für Hamsterkäufe, andere Konsumartikel und Luxusgüter.
Ablauf:
Ab Donnerstag, dem 19.3.2020 kann man montags bis freitags von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr unter den Telefonnummern: 06692-8938 bzw. per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder: 0177 764 9080 - Ansprechpartner „WIR für UNS!“ eine Einkaufsliste abgeben. (Bitte mit Vor- und Zunamen, Adresse und Telefonnummer)
Wie funktioniert die kontaktlose Lieferung und Bezahlung?
Wir werden für Sie einkaufen gehen und Ihnen die Lebensmittel vorbeibringen.
Nachdem Sie Ihre Bestellung bei einer der o.g. Telefonnummern abgegeben haben, bitten wir Sie, das für den Einkauf benötigte Geld in einem Briefumschlag bereitzuhalten. Ein Ehrenamtlicher wird bei Ihnen vorbeikommen, sich mit einem Vereinspass ausweisen und den Umschlag abholen. Sollten Sie gar keinen Kontakt wünschen oder Sie unter Quarantäne stehen, können Sie den Umschlag auch für uns an einer geschützten Stelle deponieren. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich bei der Aufgabe der Bestellung an.
Ehrenamtliche Helfer werden die gewünschten Einkäufe für Sie erledigen (überwiegend bei REWE und EDEKA Neukauf). Bitte haben Sie Verständnis, sollte der ein oder andere Artikel einmal nicht zu bekommen sein.
Die Einkäufe werden dann in einer Kiste mit dem Kassenzettel und dem Restgeld direkt vor Ihre Haustüre gebracht.
Infektionsschutz: Das Ganze geschieht mit 2 m Abstand. Unsere Ehrenamtlichen tragen bei der Übergabe Einmalhandschuhe.
Wer kann bestellen?
Menschen, die in verordneter oder freiwilliger Quarantäne sind.
Menschen über 65 Jahre.
Menschen mit Vorerkrankung.
Aus welchem Gebiet kann ich bestellen?
Es werden Menschen aus Neustadt und den Stadtteilen Momberg, Mengsberg und Speckswinkel versorgt.
Was kostet der Einkaufsservice?
Wir wollen an der Not anderer Menschen kein Geld verdienen. Die Stadt Neustadt (Hessen) sowie der Bürgerverein „WIR für UNS!“ tragen sämtliche Kosten (außer für die Lebensmittel).
Informationen des Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Aktuelle Informationen zur Abfalleinsammlung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die momentan sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie hat uns dazu veranlasst, auch im Rahmen der Abfalleinsammlung weitere Anpassungen vorzunehmen. Wir versuchen alles, damit die Abfalleinsammlung auch weiterhin durchgeführt werden kann.
die Geschäftsstelle des MZV ist geschlossen und derzeit auch nur mit der Hälfte der Mitarbeiter/innen besetzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die telefonische Erreichbarkeit dadurch eingeschränkt ist
damit nicht alle Mitarbeiter unserer Abfuhrfirma Knettenbrech & Gurdulic gleichzeitig auf dem Betriebshof ankommen, die Abfälle aber rechtzeitig an der Müllumladestation angeliefert werden können, wurden die Anfangszeiten der Abfalleinsammlung auf 4 Uhr vorgelegt. Bitte stellen Sie Ihre Abfuhrgefäße am Vorabend zur Abfuhr bereit
zum heutigen Zeitpunkt kann die Sperrmüllabfuhr noch erfolgen - eingehende neue Aufträge werden weiterhin direkt erfasst und zeitnah bearbeitet - ab soforterhalten Sie den Termin zur Abfuhr bis zum Wochenende vor der geplanten Abfuhrwoche per Brief/E-Mail
Da auch wir die täglichen Entwicklungen abwarten müssen, werden wir Sie bei etwaigen Änderungen informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.
Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. S. 434) ergeht folgende Verfügung:
Abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen innerhalb folgender Straßenzüge
Marktstraße, Bahnhofstraße, Marburger Straße, Hindenburgstraße von Bahnhofstraße bis Nellenburgstraße, Nellenburgstraße von Hindenburstraße bis Bismarckstraße und Bismarckstraße bis Stückergärten
aus Anlass des Frühlingsmarktes des Gewerbevereines am Sonntag, den 26. April 2020, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.
Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen ebenso wie Apotheken nicht unter diese Regelung.
Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in der 12. Kalenderwoche in Kraft.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Ordnungsamt der Stadt Neustadt (Hessen), Bürgerbüro, Ritterstraße 9, 35279 Neustadt (Hessen) eingesehen werden.
Begründung:
Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.
Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der Frühlingsmarkt des Gewerbevereines am Sonntag, den 26. April 2020, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr, in den Straßenzügen Marktstraße, Bahnhofstraße, Marburger Straße, Nellenburgstraße und Bismarckstaße. Im Mittelpunkt stehen die Gewerbeschau der regionalen Gewerbetreibenden, ein Frühschoppen, ein Unterhaltungsprogramm mit Musik- und Tanzdarbietungen, Vorführungen der Feuerwehr und Präsentation der örtlichen Vereine, Speisen und Getränke sind an verschiedenen Abgabestellen erhältlich, für die Kinder werden eine Hüpfburg und ein Karussell bereitstehen.
Der Frühlingsmarkt des Gewerbevereines findet in diesem Jahr zum 28. Mal statt.
Als Ergänzungsprogramm ist der verkaufsoffene Sonntag in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr mit deutlichen Einschränkungen des Geltungsbereichs der Verfügung auf Teile des Stadtgebietes sowie Brancheneinschränkungen vorgesehen.
Besucher werden aus den benachbarten Kreisen erwartet. Ähnliche Veranstaltungen in den Vorjahren haben auch ohne Sonntagsöffnung zu einem erheblichen Besucherandrang geführt.
Dies führt zu folgender Besucherprognose, die aus Veranstaltungen ohne Sonntagsöffnung resultiert:
Erwartet werden am Veranstaltungstag bis zu 5.000 Personen aus der gesamten Region, wobei bei schlechtem Wetter eine erheblich nach unten abweichende Erwartungshaltung besteht, wie dies für eine Open-Air-Veranstaltung typisch ist.
Dies wird mit den Erfahrungen aus folgenden Veranstaltungen belegt:
„Straßenmalerfestival“ in den Jahren 2010 bis 2019, Besucherzahl je ca. 5.000
Veranstaltungen zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“ 2017 und 2018, Besucherzahl je ca. 5.000
„Rotkäppchentag“ 2017 und 2018, Besucherzahl je ca. 6.000
„Weltkindertag“ 2019, Besucherzahl ca. 6.000
Presseveröffentlichungen zur Belegung des erwarteten Publikumsinteresses befinden sich in der Festsetzungsakte.
Vorstehende Angaben zu den Besucherzahlen belegen, dass die Sonntagsöffnung keinesfalls im Vordergrund steht, sondern lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung darstellt.
Die Ladenöffnung bleibt auf den ausschließlichen Veranstaltungsbereich des Frühlingsmarktes beschränkt.
Der Frühlingsmarkt findet am Sonntag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt; die Ladenöffnung soll von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen.
Im Verhältnis der Außenfläche des Frühlingsmarktes in der Größe von ca. 20.500 Quadratmetern beläuft sich die Verkaufsfläche der geöffneten Ladenlokale auf ca. 4.700 Quadratmeter.
Dies belegt, dass der Frühlingsmarkt einen für die Freigabe nach § 6 HLöG geeigneten Anlass darstellt. Die Veranstaltung betrifft am Sonntag ausschließlich den in dieser Verfügung genannten Bereich.
Besucher reisen mit dem ÖPNV über den Bahnhof Neustadt sowie mit PKW sternförmig an und parken insbesondere in der Ringstraße, auf dem Festplatz in der Lehmkaute sowie rund um den Bahnhof. Sämtliche Parkflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen. Insofern wurde bei der Festlegung des verkaufsoffenen Bereiches der Pflicht zur räumlichen Beschränkung der Ladenöffnung Rechnung getragen.
Im vorliegenden Fall war zusätzlich zu prüfen, ob eine inhaltliche Beschränkung auf einzelne Handelszweige zwingend geboten ist, weil eine Ermessensreduzierung auf null zu Gunsten einer Beschränkung vorliegt.
Unverkennbar wird der Hauptbedarf der Besucherströme im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie sonstige Lebensmittel/Getränke und Souvenirs zu dieser Veranstaltung im weiteren Sinne liegen. Dass Bedürfnisse nach anderen Produktgruppen völlig abwegig wären, ist jedoch nicht gegeben. Eine angemessene und begründbare Grenzziehung für eine Beschränkung ist im Gegenteil nicht im Ansatz erkennbar und muss daher unterbleiben.
Kirchliche und sonstige Belange wurden ebenfalls im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt.
Hinweis:
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Freigabeentscheidung haben gem. § 6 Abs. 3 HLöG keine aufschiebende Wirkung mehr.
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) eingelegt werden.
Neustadt (Hessen), 9. März 2020
Stadt Neustadt (Hessen) Der Magistrat
Thomas Groll Bürgermeister
Diese Bekanntmachung erfolgt aus formellen Gründen. Aufgrund der aktuellen Situation ist gegenwärtig nicht auszuschließen, dass die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss.
Organisatorische Änderungen bei der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen)
Aufgrund der aktuellen Situation und der beengten räumlichen Verhältnisse im Rathausnebengebäude gilt für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, das Bürgerbüro, das Bauamt und das Ortsgericht bis auf weiteres folgende Regelung:
Die Tür des Nebengebäudes ist verschlossen!
Die genannten Verwaltungsbereiche arbeiten – mit Ausnahme von Notfällen – NUR nach Terminvergabe.
Termine sind für die Bereiche
Einwohnermeldeamt, das Standesamt und das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06692/8935,
Bauamt unter der Telefonnummer 06692/8939,
und für das Ortsgericht unter der Telefonnummer 06692/8937 oder 06692/8345
zu vereinbaren.
Wir sind sicher, dass Sie aufgrund der gegenwärtigen Situation Verständnis für diese Maßnahmen zeigen, die auch zu Ihrem Schutz dienen.
Als Ergänzung zur kommunalen Berichterstattung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) gibt es ab Herbst 2019 die neu.stadt.app für Android und Iphone. Die App wird direkt über den Browser des Smartphones oder Tablett aufgerufen und kann von dort auf den Startbildschirm abgelegt werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter https://neustadt-hessen.de/hilfe information.html
https://app.neustadt-hessen.de
Für Android-Nutzer besteht zusätzlich die Möglichkeit aktuelle Mitteilungen als Push-Nachricht zu erhalten. Für Apple-Nutzer steht diese Möglichkeit leider noch nicht zur Verfügung.
Bis zu 45.000 Euro Förderung für Ihre Haussanierung… - Lassen Sie sich im Rahmen der Dorfentwicklung kostenfrei beraten!
Im Rahmen der Dorfentwicklung können Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Eigentümerinnen und Eigentümern in den Stadtteilen, die ein oder mehrere Häuser/ Gebäude im abgegrenzten Fördergebiet ihr Eigen nennen, gefördert werden.
Die Grundlage der privaten Förderung ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.
Die Förderung erfolgt in den abgegrenzten Fördergebieten der Stadtteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel.
Das Ziel der Förderung ist vor allem die Erhaltung und Gestaltung von orts- und regionaltypischer Bausubstanz.
Gefördert werden können: Kosten für Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof- Garten- und Grünflächen auf Grundlage der regionaltypischen Bauweise.
Außerdem auch Sanierung von Dächern und Fassaden, Fenstern und Türen, Innenaus- und Umbau, technische Infrastruktur in Verbindung mit dem Umbau, u. a.
Die förderfähigen Kosten eines Objektes können lt. aktueller Richtlinie mit 35 % der Netto-Kosten, bis maximal 45.000 € Netto-Kosten pro Gebäude bezuschusst werden.
Bei Vorhaben an Kulturdenkmälern (Einzeldenkmal) erhöht sich dieser Betrag auf bis zu max. 60.000 € der Netto-Kosten pro Gebäude.
Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z. B. Scheunen) mit bis zu drei Wohneinheiten werden bis zu 200.000 € der Netto-Kosten als Zuwendung gewährt.
Die Mindestkosten einer Maßnahme dürfen 10.000 € netto nicht unterschreiten.
Entscheidend ist, dass vor dem Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragsvergabe.
Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken sollten Anträge stellen, um die Fördermöglichkeiten des Dorfentwicklungsprogramms zu nutzen.
Dem Förderantrag geht zunächst ein kostenfreies und unverbindliches Informationsgespräch voraus, in dessen Rahmen die Fördermaßnahmen abgestimmt und ein Beratungsprotokoll erstellt wird.
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie bitte direkt die von Seiten der Stadt Neustadt (Hessen) beauftragte Architektin Monika Heger aus Jesberg unter der Telefonnummer: 06695/911960 bzw. per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Lärmschutz - Tempo 30 in der Nacht auf Teilen der Hindenburgstraße
Hessen Mobil hat uns mitgeteilt, dass auf Teilen der Hindenburgstraße (B 454) in den Nachtstunden in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Tempo 30 angeordnet wurde, um die Lärmbelastung für die Anlieger zu reduzieren.
Im Vorfeld wurden anhand der Ergebnisse einer Verkehrszählung eine Lärmberechnung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bei 16 straßennahen Wohngebäuden die Richtwerte nachts überschritten werden.
DO IT YOURSELF - neuer Handarbeitstreff an jedem 3. Donnerstag im Monat
Am 20.02.2020 Uhr laden Silvia Gawlitta vom Familienzentrum und Annika Schlüter von der Gemeinwesenarbeit wieder herzlich zum neuen Handarbeitstreffen in das Haus der Vereine ein! Das Treffen soll regelmäßig an jedem 3. Donnerstag im Monat stattfinden.
Bei einer Tasse Kaffee oder Tee wollen wir gemeinsam häkeln, stricken, nähen, basteln (oder worauf ihr sonst Lust habt), uns austauschen und gemütlich beisammen sein, denn gemeinsam macht es einfach mehr Spaß! Ob Profi oder unerfahren – jede und jeder ist herzlich willkommen! Erfahrene Handarbeiterinnen zeigen gerne die ersten Schritte und geben Tipps.
Ihr könnt gerne eure eigenen Werkstücke mitbringen und daran arbeiten, Material zum Ausprobieren wird es aber auch geben.
Außerdem gibt es jedes Mal eine Anleitung für ein kleines Projekt, das schnell an einem Nachmittag fertig gestellt werden kann.
Fragen und Infos: Annika Schlüter Begegnungstreff Tel.: 9691157 oder schlueter[ät]bsj-marburg.de Silvia Gawlitta Tel.:20028
Seit 01.01.2020 sind alle Händler mit elektronischen Kassensystem dazu verpflichtet, Ihren Kunden den an der Kasse ausgedruckten Kassenbon zu übergeben. Wo man früher noch freundlich ablehnen und an manch einer Kasse somit teilweise sogar den Ausdruck verhindern konnte, so ist dies seit Beginn diesen Jahres nicht mehr möglich - die Maschinen drucken automatisch und der Kunde muss besagten Bon mitnehmen. Auch wenn dieser direkt nach dem Einkauf oftmals schnell entsorgt wird.
Was rein rechtlich gesehen eine Absicherung darstellt, ist für unsere Umwelt eine zunehmende Belastung.
Die Bons und Quittungen sind in der Regel nicht auf normalem Papier gedruckt, sondern auf sogenanntem Thermopapier, welches auf der zu bedruckenden Seite eine hitzeempfindliche Beschichtung aufweist, die unter Wärmeeinwirkung den Farbstoff ausbildet. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Papier also generell von allen bedruckbaren Papieren, wie z. B. dem Zeitungspapier. Die Farbe ist im Thermopapier bereits enthalten und folglich auch nicht über den gleichen Weg wie reguläres Altpapier zu entsorgen.
In diesem Zusammenhang möchte der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf die Bürger der angeschlossenen Mitgliedskommunen darauf hinweisen, dass auf Thermopapier gedruckte Kassenbons bzw. Quittungen aufgrund der Materialbeschaffenheit und der Druckerschwärze generell nicht über die blaue Papiertonne zu entsorgen sind.
"Manchmal ist es wirklich schwer, Thermopapier von normalem Papier zu unterscheiden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass eine große Menge dieser Kassenbons über die blaue Tonne entsorgt werden", so Timo Leischner, Öffentlichkeitsarbeit des Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf. Die Geschäftsstellenleiterin des MZV, Anja Reichel, ergänzt: "Wir befürchten, dass in Zukunft noch viele dieser Bons in der blauen Tonne landen werden, daher ist es wichtig, hier und jetzt auf das Thema aufmerksam zu machen und jeden Einzelnen dafür zu sensibilisieren. Geben Sie das Wissen also gerne an Ihre Familie, Freunde und Bekannten weiter - Quittungen und Bons auf Thermopapier gehören in den Restmüll, sprich in die schwarze Tonne."
Achter Nachtrag zur Verordnung der Stadt Neustadt (Hessen) über die Beförderungsentgelte für Kraftdroschken (Kraftdroschkentarif)
Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) in Verbindung mit § 2 Ziff. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 10.10.1997 (GBVl. S. 370), zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12.11.2013 (GVBl. S. 640) hat der Magistrat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 nachstehenden Achten Nachtrag zur Verordnung der Stadt Neustadt (Hessen) über die Beförderungsentgelte für Kraftdroschken (Kraftdroschkentarif) vom 23. August 1979 beschlossen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Neufassung:
„Das Beförderungsentgelt setzt sich, unbeschadet der Zahl der jeweils zu befördernden
Personen, aus dem Grundpreis und dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (km-Preis und den Zuschlägen) zusammen.
Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch private Unternehmen
Am 20.1.2020 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil gegen eine Kommune veröffentlicht, die Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses als Hilfspolizeibeamte berufen und in städtischer Uniform zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt hat. Dieses Vorgehen wurden für unzulässig erklärt.
Die Stadt Neustadt (Hessen) hat einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt, den ruhenden Verkehr im Stadtgebiet zu überwachen. Im Gegensatz zu dem Vorgehen der beklagten Kommune erfolgt dies im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages, nicht im Rahmen eines unzulässigen Leiharbeitsverhältnisses. Der jeweilige Mitarbeiter ist nicht als Hilfspolizeibeamter bestellt und trägt auch keine städtische Uniform, sondern Bekleidung des Sicherheitsdienstes. Er darf keine Verwarnungen erteilen oder Verwarngelder in bar annehmen. Da das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht auf die hier gewählte Konstellation eingegangen ist, wurde der Hessische Städte- und Gemeindebund um eine Prüfung und Stellungnahme gebeten. Auch die übergeordneten Behörden befassen sich derzeit mit der Thematik.
Bis zum Vorliegen einer Empfehlung werden der Einsatz des Sicherheitsdienstes und die noch offenen Ordnungswidrigkeitsverfahren ausgesetzt.
Ordnungswidrigkeiten, die durch städtische Mitarbeiter festgestellt werden, sind von dem Urteil nicht betroffen.
Neustadt (Hessen), 22. Januar 2020
STADT NEUSTADT (HESSEN) DER BÜRGERMEISTER ALS ÖRTLICHE ORDNUNGSBEHÖRDE
Junker-Hansen-Turm ist vollständig eingerüstet – Dachsanierung hat begonnen
Der Junker-Hansen-Turm ist komplett eingerüstet und die ersten Arbeiten zur Instandsetzung haben begonnen. Im nächsten halben Jahr soll der spätgotische Turm vor allem eine neue Dacheindeckung erhalten. Am Donnerstag, 12. Dezember, stellten der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBHI) als Planer und Bauleiter und die für Denkmalpflege zuständige Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten (VSG) die kommenden Abschnitte der Baumaßnahme vor. Für die Sanierung des größten erhaltenen Fachwerkrundbaus der Welt hat das Land Hessen eine Summe von 660.000 Euro bewilligt.
Nach dem Worten von LBHI-Projektleiter Karl Heinz Waschkowitz wird die schadhafte Eindeckung des Daches abgetragen und durch einen robusten, natürlichen Schiefer ersetzt. Auch die Dachschalung werde erneuert. An den bisherigen Zementfaserplatten des Daches hatten sie zu viele Risse und Fehlstellen gebildet. Zugleich lasse man Regenfallrohe, Dachrinnen und Wasserspeier für eine verbesserte Entwässerung austauschen oder ergänzen. Ebenso werde der äußere Blitzschutz an dem Bauwerk modernisiert.
Die Überholung der Dacheindeckung ist dringend nötig, um die technikhistorisch bedeutsame Holzkonstruktion des Gebäudes zu schützen. Sie war, so die Baudenkmalpflegerin Dr. Katarina Papajanni (VSG), nach dem im Spätmittelalter neuesten Stand ein „Rähmbauweise“ gezimmert worden. Die Direktorin der Schlösserverwaltung, Kirsten Worms und der Bürgermeister Thomas Groll drückten ihren Dank für das Engagement des Landes beim Erhalt des wertvollen Kulturdenkmales aus. Die letzte Dachinstandsetzung liege mehr als 40 Jahre zurück. Danach waren lediglich Reparaturen an der Schablonenabdeckung im Rahmen der Bauunterhalten durchgeführt worden.
Der Abbruch des verwitterten Daches hat sofort nach der Einrüstung begonnen. Die oberste Arbeitsplattform befindet sich auf einer Höhe von 46 Metern. Die Erschließung erfolgt über einen äußeren Treppenturm, außerdem wurde ein Materialaufzug angebaut. Das Baugerüst wird nur nur für die neue „altdeutsche Deckung“ des Daches, sondern auch für kleinere Holzreparatur-, Putz- und Beschichtungsarbeiten an der Fassade genutzt.
Bis zum Abschluss der Sanierung – voraussichtlich Mitte 2020 – bleibt der Turm aus Sicherheits-gründen gesperrt.
Tag des Ehrenamtes - Kunstturnlegende Eberhard Gienger zu Gast in Neustadt
1985 erklärten die Vereinten Nationen den 5. Dezember zum Tag des Internationalen Ehrenamtes. Ziel war es, das ehrenamtliche Engagement regelmäßig anzuerkennen und zu fördern. Diesen Gedanken griff die Stadt Neustadt (Hessen) auf und lud am 5. Dezember 2019 zum Tag oder besser Abend des Ehrenamtes in das Historische Rathaus ein.
Neben rund neunzig Gästen, die meisten von ihnen in vielfältiger Weise in Vereinen, Hilfsorganisationen, Kirchengemeinden oder Kommunalpolitik aktiv, konnte Bürgermeister Thomas Groll Kunstturnlegende Eberhard Gienger als Ehrengast begrüßen.
Der beste Turner der „alten“ Bundesrepublik gewann an seinem Paradegerät, dem Reck, Bronze bei den Olympischen Spielen 1976. Zudem war er Welt- und Vizeweltmeister, errang dreimal Gold bei Europameisterschaften und stand 36 Mal bei Deutschen Meisterschaften auf dem Treppchen mit der „1“. Nach ihm wurde der „Gienger-Salto“ benannt und die deutschen Sportjournalisten wählten ihn zweimal zum Sportler des Jahres.
Nach einer an Höhepunkten reichen Sportlerkarriere war und ist Eberhard Gienger vielfach ehrenamtlich aktiv: im Deutschen Turnerbund, bei der Sporthilfe oder dem Nationalen Olympischen Komitee brachte bzw. bringt er sich aktiv ein.
Seit 2002 gehört Gienger als stets direkt gewählter Abgeordneter dem Deutschen Bundestag an und ist Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Sport und Ehrenamt.
Die musikalische Umrahmung des Abends übernahmen wieder Michael Dippel, Karl-Joseph Lemmer und Willfred Sohn vom „Trio Semplice“. Mit dem selbstgetexteten Lied „Das Ehrenamt lebt“ zur Melodie von „Es lebe der Sport“ hießen die drei Musiker die Gäste willkommen und hatten auch einen Vers über Eberhard Gienger parat.
Bürgermeister Thomas Groll hob in seinen Eingangsworten hervor, dass eine Kommune zwingend auf ehrenamtliches Engagement angewiesen sei. „Oftmals können wir nur für die Pflicht sorgen, die Kür müssen andere übernehmen. Ehrenamtler sind unverzichtbarer Bestandteil für eine aktive Bürgergesellschaft. Im Rahmen des uns Möglichen unterstützen wir die kultur- und sporttreibenden Vereine und fördern dabei insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit“, betonte Groll.
Sympathisch, unterhaltsam und kompetent – mit diesen Adjektiven lässt sich die Ansprache von Eberhard Gienger beschreiben. Er streute in seine Rede immer wieder Zitate, Gedichte und selbst ein Gebet ein und verlor dabei nie den roten Faden.
Naturgemäß befasste sich der Träger des Silbernen Lorbeerblattes, der höchsten deutschen Auszeichnung für Sportler, zunächst mit dem Sport. Er leiste einen wichtigen Betrag zur Gesundheit und zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Sport könne man unabhängig vom Alter ausüben und erfahre dabei Gemeinschaft. Sein Dank, so Gienger, gelte heute noch seinen ersten Trainern, die ihn an das Kunstturnen und den Leistungssport herangeführt hätten.
90.000 Vereine, davon 20.000 Sportvereine, gibt es nach den Worten des Abgeordneten in Deutschland. Wenn man jede dort geleistete Stunde ehrenamtlicher Arbeit mit 10 Euro entlohnen würde, käme im Jahr die unvorstellbare Summe von 50 Milliarden Euro zustande.
Die Vereine und damit die Ehrenamtler könnten sich auf die Unterstützung der Politik verlassen, betonte der erfolgreiche Turner, und nannte Beispiele aus dem aktuellen Koalitionsvertrag. Zugleich beklagte er unter Zustimmung der Anwesenden die überbordende Bürokratie.
Sein Dank galt allen, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft einbringen. „Dank ist eine verschärfte Form der Bitte: Bitte machen sie weiter“, schloss Gienger unter dem Beifall der Anwesenden seine Ansprache.
Im Anschluss an die Ausführungen Giengers wurden stellvertretend für viele andere vier Frauen und Männer aus Neustadt, Mengsberg, Momberg und Speckswinkel für ihr ehrenamtliches Engagement mit einem von Andreas Dippel aus Holz angefertigten individuellen Kugelschreiber ausgezeichnet.
Michael Ringleb ist seit über zehn Jahren Vorsitzender des Fördervereins für die Kindertagesstätte „Regenbogen“. Der Verein konnte der Einrichtung seit seiner Gründung rund 30.000 Euro zur Verfügung stellen. Michael Ringleb, dessen Kinder schon lange nicht mehr die KiTa besuchen, bringt sich bei allen Veranstaltungen aktiv als Helfer ein.
Rüdiger Mensdorf pflegt seit 12 Jahren eine größere kommunale Grünfläche in Mengsberg ehrenamtlich. Für die Arbeiten nutzt er seine Geräte und kümmert sich auch um das Biotop im Pfarrgarten.
Kunibert Schmitt – der nicht anwesend sein konnte – kann als Momberger Dorfchronist bezeichnet werden. Er sammelt alte Fotos, hat sie schon in einer Ausstellung präsentiert, hat Abhandlungen zu Schule und Kindergarten und anderen lokalen Themen verfasst und sich um eine Chronik der Momberger Gebäude gekümmert.
Karin Balzer gehörte 30 Jahre dem Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Speckswinkel an. Sie bringt sich noch heute in der Seniorenarbeit ein und gestaltete über Jahre hinweg den Kindergottesdienst mit. Beim Gemischten Chor war sie Schriftführerin.
Die diesmal Geehrten, so der Bürgermeister, zeigten durch ihre Leistungen auf, wie vielfältig ehrenamtliches Engagement in und für eine Kommune sein könne. Zukünftig soll der Abend des Ehrenamtes zu einer Tradition werden.
Im Rahmen der zeitgeschichtlichen Veranstaltungsreihe lädt die Stadt Neustadt (Hessen) für Donnerstag, den 17. Oktober 2019, 19.00 Uhr, zu einem Vortrag der Eheleute Gömpel „Bilder aus dem Sudetenland“ in das Historische Rathaus ein.
Die Beauftragte der hessischen Landesregierung für Heimatvertriebe und Spätaussiedler Margarete Ziegler-Raschdorf wird ein Grußwort sprechen.
Es wäre schön, möglichst viele, deren Wurzeln im Sudetenland liegen – aber natürlich auch Gäste aus Neustadt und den umliegenden Kommunen – begrüßen zu können.
Am kurzfristige Anmeldung unter 06692-8911/Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wird gebeten.
Am 3. September 2019 ist der Neustädte Bürgerbus gestartet, der Fahrplan wurde im Mitteilungsblatt vom 29.08.2019 veröffentlicht. Fahrpläne liegen an verschiedenen Stellen in der Stadt, der Verwaltung und im Bürgerbüro aus. Für Rückfragen/Anregungen/Kritik wenden Sie sich bitte an 06692-9693120 (Anrufbeantworter „WIR für UNS!“ – Bürgerverein Neustadt) oder 0176-47645022 (Mobilnummer von Gerd Leißner)
BürgerBus sorgt ab September für mehr Mobilität in Neustadt und den Stadtteilen!
Nach der erfolgreichen Jungfernfahrt am 11.06.2019 nimmt der Bürgerbus im September seinen regulären Betrieb auf. Ab Dienstag, den 03.09.2019, wird der Bürgerbus zweimal wöchentlich (Dienstag und Donnerstag) verschiedene Haltestellen in der Kernstadt und den Stadtteilen anfahren und so Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, bequem zum Arzt, zum Einkaufen oder anderen Terminen zu kommen. Dabei sind pro Einsatztag zwei Hin- und zwei Rücktouren geplant (siehe beigefügter Fahrplan). Neben diesen regelmäßigen Fahrten soll der Bürgerbus in Zukunft auch für Fahrten zu Veranstaltungen wie dem Mittagstisch in Speckswinkel oder dem Frauenfrühstück in der Kernstadt eingesetzt werden.
Sowohl der Fahrdienst selbst als auch die Organisation des Busses werden ehrenamtlich von Mitgliedern des im April 2019 neu gegründeten Bürgervereins „WIR für UNS!“ geleistet. Alle Fahrerinnen und Fahrer haben langjährige Fahrerfahrung und im Vorfeld ein Fahrsicherheitstraining absolviert.
Die Nutzung des BürgerBusses ist kostenfrei und steht allen Bürgerinnen und Bürgern Neustadts offen. Wer möchte, kann einen kleinen Beitrag für den Unterhalt des Busses spenden. Eine Anmeldung ist nicht notwendig!
Bei Fragen: 06692 9693120 (Anrufbeantworter des Bürgervereins „WIR für UNS!“) oder
Das digitale (Gewerbe-) Portal für Neustadt: www.NEUSTADTERLEBEN.de
Das digitale (Gewerbe-) Portal www.NEUSTADTERLEBEN.de lädt zu einem Stadtbummel durch Neustadt ein. Erleben Sie die Geschäftswelt mit ihren Angeboten oder genießen Sie den Blick aus der Vogelperspektive auf unsere Kommune.
Navigieren Sie direkt mit Ihren Smartphone über Wander- u. Radwege und erfahren Sie aktuelle News aus der Kernstadt und den Stadtteilen. Das Gewerbeportal informiert zudem über den „Neustadt-Gutschein“. Dieser flexible Einkaufsgutschein eignet sich als Geschenk zu Geburtstagen, Ostern, Muttertag oder Weihnachten, als Gutschein bei Firmenfeiern, für Mitarbeiter, Jubilare und noch viele weitere Anlässe.
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf weist alle Hundebesitzer in den Mitgliedskommunen darauf hin, anfallenden Hundekot bitte nicht über die Biotonne zu entsorgen. Hundekot ist als Abfall zu werten und gehört folglich in die Restmülltonne. Weiterhin bittet der MZV auch darum, beim Gassi gehen die an öffentlichen Plätzen zur Verfügung gestellten Beutel zu nutzen, um den Hundekot dann im Restmüll zu entsorgen. Vielen Dank!
Als Ergänzung zur kommunalen Berichterstattung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) startet ab sofort die neu.stadt.app für Android und Iphone. Die App wird direkt über den Browser des Smartphones oder Tablett aufgerufen und kann von dort auf den Startbildschirm abgelegt werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter https://neustadt-hessen.de/hilfe-information.html
Für Android-Nutzer besteht zusätzlich die Möglichkeit aktuelle Mitteilungen als Push-Nachricht zu erhalten. Für Apple-Nutzer steht diese Möglichkeit leider noch nicht zur Verfügung. Auch wird in Kürze eine APK-Datei zur direkten Installation auf Android-Geräten bereitgestellt.