Bekanntmachungen

Ankündigung der Fortsetzung von Kartierungen für die Netzverstärkung der 380-kV-Leitung Borken–Gießen/Nord

Durchführung auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Ebsdorfergrund, Fronhausen, Kirchhain, Lollar, Neuental, Neustadt (Hessen), Schwalmstadt und Wettenberg

Seit den späten 1960er Jahren überträgt die 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Borken und dem Umspannwerk Gießen/Nord (LH-11-3002) zuverlässig Strom und trägt somit zur Versorgungssicherheit in der Region bei.

Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist ein Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4.000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P133 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.

TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten entlang der ganzen Trasse durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt bei bestimmten Artengruppen die konkrete Überprüfung auf den von der Leitungstrasse betroffenen Grundstücken, um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen. Nach den Überblickskartierungen erfolgen in einem zweiten Schritt ab April 2023 das Ausbringen von Haselmaus-Neströhren und Horchboxen für Fledermäuse.

Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Umweltplanung, Raiffeisenstr. 7, 35410 Hungen. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen, wie der Witterung, ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flächen entlang der Trasse betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden.

Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Werden Kartierhilfen ausgebracht, so verbleiben diese über einen längeren Zeitraum auf den Flächen und werden regelmäßig kontrolliert. Die nachfolgend genannten Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen

Im Regelfall werden keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Art und Umfang der Kartierungsarbeiten mit Ausbringung von Kartierhilfen

Ausbringen von Haselmaus-Neströhren
Das Ausbringen von Neströhren erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um gegebenenfalls den Nachweis eines Vorkommens der Haselmaus zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort werden kleine Plastikröhren in Büschen und Bäumen befestigt, in denen die Haselmäuse ihre Nester bauen können.

Horchboxen, nächtliche Transektbegehung und Netzfänge (Fledermäuse)
Zur Erfassung von Fledermäusen werden in geeigneten Lebensräumen sogenannte Horchboxen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute von Fledermäusen aufzeichnen. Hierdurch können die unterschiedlichen Fledermausarten bestimmt werden. Ebenfalls zum Nachweis von Fledermausarten werden nächtliche Transektbegehungen durchgeführt. Die Bereiche werden in der Regel entlang von Wegen nachts begangen und dabei werden Fledermausrufe mit einem Fledermausdetektor aufgezeichnet. In einem weiteren Schritt werden zudem auf den Flächen noch nächtliche Netzfänge durchgeführt. Hierfür werden Netze ausgebracht und während der Nacht überwacht und am Morgen wieder abgebaut. Dies kann an mehreren Tagen (auch nicht aufeinander folgend) erfolgen.

Termine
Beginn der Kartierungen: April 2023
Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: Juni 2024

 

Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie der beigefügten Flurstückliste entnehmen, die Sie auch auf unserer Projektwebseite im Internet nachsehen können: https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-borken-giessennord-karben

Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Dr. Marco Bräuer
T +49 (0)177 3473896
E Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

tennet.eu

Anlage: Flurstücksliste

 

Wird veröffentlicht.

Neustadt (Hessen), 16. März 2023

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 


pdf 2023-03-16 Bekanntmachung TenneT_Anlage Flurstücksliste (1).pdf
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Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2023


pdf SSV, Bekanntmachung, PDF.PDF
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Schließung des „Rotkäppchenbades“ in Mengsberg

Wir danken allen Besuchern des „Rotkäppchenbades“ für Ihren Besuch und teilen mit, dass der letzte Badetag der 02. April 2023 ist.

Das Freibad in Neustadt (Hessen) wird voraussichtlich am 27. Mai 2023 eröffnet werden.

Die Zeitspanne in der kein Badebetrieb angeboten werden kann, ist durch organisatorische und betriebliche Gründe notwendig.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Freibad.

Neustadt (Hessen), 10.03.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Jugendsammelwoche

Die Jugendsammelwoche des Hessischen Jugendringes findet in diesem Jahr vom

 

23. März bis 06. April 2023

statt.

Dabei sein ist alles! Hessens Jugend sammelt. Denn sinnvolle Jugendarbeit braucht Unterstützung.

Jugendarbeit ist wertvoll, aber nicht ganz kostenlos. Der neue Anstrich im Gruppenraum, sozial verträgliche Teilnehmerbeiträge in der Sommerfreizeit oder ein paar aktuelle Spiele und Materialien für die Gruppenstunde – sinnvolle Jugendarbeit braucht Unterstützung. Jugendarbeit wird vom Einsatz ehrenamtlich Engagierter getragen. Aber ganz ohne finanzielle Unterstützung geht es eben auch nicht. Deswegen geht Hessens Jugend sammeln. Und das schon seit nunmehr 70 Jahre. Jugendsammelwoche bedeutet, dass junge Menschen von Tür zu Tür gehen und um Unterstützung für ihre konkreten Pläne vor Ort bitten. In diesem Jahr vom 23.03. bis 06.04.2023.

Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein hat, wie bereits sein Amtsvorgänger, die Schirmherrschaft für die Jugendsammelwoche übernommen.

Die sammelnden Gruppen erhalten 70 % der gesammelten Gelder. 30 % erhält das Jugendamt. Das Jugendamt verwendet diese Gelder für die Jugendarbeit im Kreis, oft erhält auch die sammelnde Gruppe den Anteil des Jugendamtes zusätzlich. Die restlichen 30 % der Sammelgelder dienen zum einen zur Deckung der Ausgaben für Materialien, Druckkosten, Porto etc. im Rahmen der Jugendsammelwoche, zum anderen verwendet der Hessische Jugendring die Mittel für überregionale Projekte der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen. 

Die hessischen Jugendverbände und der Kreisjugendring Marburg- Biedenkopf bitten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger um ihre Unterstützung, um auch 2023 dazu beizutragen, dass die ehrenamtlich geleistete Kinder- und Jugendarbeit weiterhin ein wichtiges Angebot für Kinder und Jugendliche im Landkreis und in Hessen bieten.

Sammelberechtigt sind die Gruppen der im Hessischen Jugendring vertretenen Jugendorganisationen des Landes Hessen und sonstige Jugendgruppen, die auf dem Gebiet der deutschen Jugendpflege tätig sind und dem Kreisjugendpfleger bekannt sind.

Bei Gruppen mit Minderjährigen muss mindestens eine erziehungsbeauftragte Person über 18 Jahre anwesend sein. Die Sammlerinnen und Sammler müssen das 10. Lebensjahr vollendet haben. Für beteiligte Minderjährige unter 16 Jahren muss die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegen. Bei einer Aufteilung der Gruppe innerhalb einer Straße müssen Minderjährige unter 16 Jahren mindestens zu dritt sein.

Interessierte Vereine/Jugendgruppen melden sich ab sofort im Rathaus bei   Sonja Stark, Zimmer 2, Tel. 06692/89-22 o. per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (vormittags von 8.00 – 13.00 Uhr).

Wir bitten die Bevölkerung, die Sammlung zu unterstützen.

Neustadt (Hessen), 09.03.2023                                                    

Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat

Thomas Groll                                                                                                                                                                                                  Bürgermeister

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Öffnungszeiten Standesamt

Das Standesamt bleibt am

 

Dienstag, dem 21. März 2023,

Freitag, dem 24. März 2023,

Freitag, dem 31. März 2023 sowie am

Dienstag, dem 11. April 2023,

 

für den Publikumsverkehr geschlossen.

Wir bitten um Beachtung.

 

Neustadt (Hessen), den 08. März 2023     

 

Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat

Thomas Groll
Bürgermeister

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Sitzung Fachausschuss II am 22. März 2023


pdf FA II, Bekanntmachung.PDF
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Öffentliche Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulanfänger in den Grundschulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Gemäß § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 30.06.2017 (GVBl. S. 150), beginnt für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30.06.2024 das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08.2024 die Schulpflicht. Unterrichtsbeginn ist Montag, der 26.08.2024.

Die Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Grundschule über die weitere Terminplanung und den Ablauf des Anmeldeverfahrens informiert.

Bei der Anmeldung erfolgt eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse. In Hessen wird Kindern mit Bedarf Förderung in Form von Vorlaufkursen schon vor dem Schuleintritt
angeboten. Dies ist auch der Grund für das frühe Anmeldeverfahren. Kinder, die nach dem 30.06.2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft gemäß § 58 Abs. 1 Satz 4 HSchG die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.

Marburg, 28.02.2023

DER KREISAUSSCHUSS DES LANDKREISES MARBURG-BIEDENKOPF
gez. Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 06.03.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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Parken auf Gehwegen

Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Kernstadt und den Stadtteilen geben Anlass, auf die dazu geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.  

Fußgänger müssen aufgrund der auf den Gehwegen abgestellten Pkw auf die Fahrbahn ausweichen. Dies bedeutet ein höheres Unfallrisiko. Gerade unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mobilitätsbeeinträchtigte, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum vollendetem 10. Lebensjahr sogar mit dem Rad auf dem Gehweg fahren sollen, werden aufgrund der zugeparkten Gehwege gefährdet.

Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf den Gehwegen grundsätzlich verboten. Es ist nur dort erlaubt, wo Verkehrszeichen dies ausdrücklich zulassen.

Wir bitten eindringlich, das Verbot einzuhalten und die Gehwege für die freizuhalten, für die sie bestimmt sind.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Neustadt (Hessen), ( 06692/8913 oder 8917.

35279 Neustadt (Hessen), 07. März 2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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Ankündigung der Kartierungen für die Netzverstärkung der 380-kV-Leitung Borken–Gießen/Nord


pdf 2023-03-06 Bekanntmachung Tennet.pdf
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Kommunales Straßenbauprogramm 2023-2026

Mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 und die mittelfristige Finanzplanung 2023-2026 hat die Stadtverordnetenversammlung das nachfolgende kommunale Straßenbauprogramm für die kommenden Jahre vorgesehen:

Grundhafte Sanierung von Straßen, die in der Baulast der Kommune stehen

2023      Goethestraße/Karl-Braun-Straße/Justus-Liebig Straße, II. Bauabschnitt, Neustadt

             Zum Engelhain/An den Schuleichen, Mengsberg

2024    Neue Straße/Querstrasse/ggf. Teilbereich Waldstraße, Momberg, Planung, Bau 2025

2026      Struthring, II. Teil, Neustadt, Planung, Bau 2027

Hierfür fallen wiederkehrende Straßenbauträge im jeweiligen Abrechnungsbezirk an.

Grundhafte Sanierung von Straßen, die in der Baulast Dritter stehen

2023      Bahnhofstr./Teilbereich Kasseler Str., Neustadt, voraussichtlich nur Planung, Bau 2024

Hierfür fallen wiederkehrende Straßenbeiträge im jeweiligen Abrechnungsgebiet im Hinblick auf die in der Baulast der Kommune stehenden Nebenanlagen an.

Fertigstellung von Erschließungsanlagen

2024      Carl-Bantzer-Weg und Talstraße, Neustadt, Planung, Bau 2025

2025      Sudetenstr. und Erfurter Straße, Neustadt, Planung, Bau 2026

Hierfür fallen Erschließungsbeiträge an. Diese betragen für die Anlieger 90 % der umlegungsfähigen Kosten. Im Jahr der Planung sind Anliegerversammlungen vorgesehen.

Vorherige Terminfestlegungen entfallen. Es handelt sich bei den zeitlichen Angaben um Planungen, die aufgrund Vorgaben Dritter usw. verschoben werden können.

Neustadt (Hessen), den 1.3.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Schließung des Rotkäppchenbades

Die DLRG – Ortsgruppe Neustadt (Hessen) veranstaltet am 25.03.2023 die Ortsgruppenmeisterschaft im Rettungsschwimmen und den Bambini Wettkampf in unserem Rotkäppchenbad im Stadtteil Mengsberg.

Aus diesem Anlass ist das Bad am Samstag, den 25. März 2023 für den allgemeinen Badebetrieb geschlossen.

Neustadt (Hessen), 27.02.2023

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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Hundehaltung

Hunde in der Stadt haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den Wohngebieten. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.

Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Stadt bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten.

Wir wollen Sie auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen. Für gefährliche Hunde im rechtlichen Sinne gelten weitergehende Regelungen

·

Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

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Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

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Während der Nachtzeit sind im ganzen Gemeindegebiet/auf allen Gemarkungen Hunde an der Leine zu führen.

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Im Innenbereich sollten auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine geführt werden.

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In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.

·

Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

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Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Diese Pflichten gelten auch für Flächen, die der Nahrungsmittelerzeugung oder der Erzeugung von Futtermitteln für Tiere (landwirtschaftliche Flächen) dienen.

· 

Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

                                             

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie:

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die Sie im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) erwerben können. Als Service halten wir Hundetüten in aufgestellten Spenderboxen, insbesondere im Bürgerpark, aber auch an anderen Punkten des Stadtgebietes und in den Stadtteilen sowie im Bürgerbüro, kostenlos für unsere Hundehalter bereit.

Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder angesprungen, gebissen oder auch nur geängstigt haben, oder es ist zu Beißereien mit anderen Hunden gekommen. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften über das Halten und Führen von Hunden beachtet werden.

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

35279 Neustadt (Hessen), 24. Februar 2023                            

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2028; hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Städte und Gemeinden

Die Amtszeit der amtierenden Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für die Neuwahl haben die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufzustellen. Die Voraussetzungen einer möglichen Wahl regelt das Gerichtsverfassungsgesetz. Danach ist das Amt des Schöffen ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden, Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden. Weiterhin Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind, oder in Vermögensverfall geraten sind. Außerdem sollen zum Amt eines Schöffen nicht berufen werden: Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, sowie Personen die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

Wir weisen auf die vorgesehene Aufstellung der Vorschlagslisten hin und geben Personen, die Interesse an der Wahrnehmung des Amtes des Schöffen haben, Gelegenheit, dies durch schriftliche Mitteilung bis zum 31.3.2023 unter Angabe von Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf und Bankverbindung, gegenüber dem Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen), zu bekunden. Für  die Interessenbekundung bitten wir, die Formulare, die unter https://schoeffenwahl2023.de/ zum Download zur Verfügung stehen, zu verwenden. Unter dieser Adresse können auch weitere Informationen zum Schöffenamt und zur Wahl abgerufen werden.

Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorschlagsliste wird unter Angabe der o.a. Daten der Vorgeschlagenen ausgelegt.

Für weitere Informationen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 06692/8913 zur Verfügung.

Neustadt (Hessen), 21.2.2023

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Öffnung des Junker-Hansen-Turmes

Der Junker-Hansen-Turm steht Besuchern in den Monaten

 

März bis November 2023,

jeweils am 1. Sonntag,

in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr,

(erstmals am 05. März 2023)

 

ab 01.April 2023,

jeden Mittwoch,

in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr

 

zur Besichti­gung offen.

In dieser Zeit nehmen die Gästeführer der Stadt Neustadt (Hessen) die Aufsicht wahr und stehen gern für Fragen zur Verfügung.  Sie können jedoch in dieser Zeit keine Führung durch den Junker-Hansen-Turm und die darin be­findliche Dauerausstellung durchführen.

Eine solche Führung und/oder eine Führung durch die Innenstadt mit ihren anderen histo­rischen Bauten kann entsprechend Ihren zeitlichen Wünschen während der Dienst­zeiten der Stadtverwaltung über die ( 06692/89-0 und 8913 gebucht werden.

Während der Öffnungszeiten des Turmes sind die Broschüren und Chroniken und der Katalog zur Dauerausstellung im Junker-Hansen-Turm erhältlich. Informations-, aber auch unterhaltende Lektüre über die Geschichte von Stadt und Region, ihre Sagen und Legenden sowie die Sehenswürdigkeiten.

Der Zugang zum Junker-Hansen-Turm ist auf 20 Besucher gleichzeitig beschränkt.

 

Neustadt (Hessen), 14. Februar 2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Bewerbungen als „Junker Hans“ und Burgfräuleins 2023 - 2024

Auch in diesem Jahr soll wieder ein „Junker Hans“ mit seinen beiden Burgfräuleins als Symbolfigur unserer Stadt in sein Amt eingeführt werden.

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden ab sofort gesucht.

Es sollten sich junge Damen und Männer melden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Sie sollten sich in der Lage fühlen den „Junker Hans“ bzw. die Burgfräuleins zu verkörpern und anlässlich der Kirmes oder anderer öffentlicher Veranstaltungen unsere Heimatstadt zu repräsentieren.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn sich bereits im Vorfeld ein „Junker Hans“ und zwei Burgfräulein zusammenfinden.

Bewerbungen, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitten wir an Herrn René Spatzier, Tel. 06692-8931 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 08.05.2022 zu richten.

35279 Neustadt (Hessen), den 16.02.2022

Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat

Thomas Groll
Bürgermeister

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Richtlinie der Stadt Neustadt (Hessen) zum Anreizprogramm – Stadtkern Neustadt (Hessen)


pdf 2023-02-17 2023-02-17 NeustadtAnreiz_Richtlinie_Exemplar Veröffentlichung.pdf
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Baustelleninfo A 49: Vollsperrung auf der B 454 wird aufgehoben/Teile der FAUDI-Umfahrung werden gesperrt

Die Vollsperrung auf der Bundesstraße 454 zwischen Abzweig Daimler-Straße (Ortsgrenze

Stadtallendorf) und Abzweig K 12, die im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 eingerichtet wurde, wird am15.2.2023 aufgehoben. Die B 454 ist damit wieder befahrbar, im Baustellenbereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die K 12 wird zwischen den Knotenpunkten Niederrheinische Str./FAUDI-Umfahrung und K 12 Niederrheinische Str./B 454 vom 15.2.2023 bis vorerst 30.6.2023 gesperrt. Die restliche FAUDI-Umfahrung bleibt mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h bestehen.

 

Kontakt:
A 49 Autobahngesell- schaft mbH & Co. KG
Sandra Nitzsche
Erich-Rohde-Straße 30
34613 Schwalmstadt
Tel. +49 6691 9661915
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 15.02.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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Sirenenprobealarm

Seit Januar 2012 entfällt die bisherige Regelung der dreimaligen Sirenenkontrolle im Jahr.

Stattdessen werden die Sirenen in der Kernstadt und den Stadtteilen 

jeweils am dritten Freitag des Monats um 18.00 Uhr

zur Kontrolle ausgelöst.

Neustadt (Hessen), den 10. Februar 2023

                                                                                                  

STADT NEUSTADT (HESSEN)
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Thomas Groll
Bürgermeister

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1. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Gemeinschaftshäuser der Stadt Neustadt (Hessen)


pdf Benutzungsordnung für die Gemeinschaftshäuser - I Änderungssatzung - Bekanntmachung.pdf
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„Sauberhafte Landschaft“ 2023 – jetzt online anmelden und die Umwelt entlasten!

Die „Sauberhafte Landschaft“ rückt näher. Ende März werden wieder viele fleißige große und kleine Sammlerinnen und Sammler dafür sorgen, dass die Umwelt in unseren Mitgliedskommunen deutlich aufatmen kann. Durch das gezielte Sammeln der Abfälle werden Boden, Luft und Wasser entlastet und viele Ressourcen wieder in den Recyclingkreislauf zurückgeführt.

Gerne laden wir Sie hiermit herzlich ein, an unserer diesjährigen Müll-Sammelaktion teilzunehmen:

Am Samstag, 25. März, können alle Vereine, Gruppen etc. in unseren Mitgliedskommunen Abfall sammeln.


Kitas, Kindergärten & Schulen können ihre Sammelaktion an einem beliebigen Tag vom 20.-25. März durchführen.

 

Durch das gezielte Sammeln der Abfälle werden Boden, Luft und Wasser entlastet und viele Ressourcen wieder in den Recyclingkreislauf zurückgeführt.

 

Online-Anmeldung
Sie können Ihre Teilnahme ab sofort bequem auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de unter dem Reiter „Sauberhafte Landschaft“ anmelden.

Weiterführende Informationen zur „Sauberhaften Landschaft“
Viele wichtige Fragen zur Organisation und zum Ablauf beantworten wir Ihnen gerne im Bereich „Fragen & Antworten“ auf der Homepage.


Weitere Infos erhalten Sie auch im Rahmen der Anmeldung.

 

Sie möchten direkt Kontakt mit uns aufnehmen?
Wenn Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei mir, Timo Leischner, Öffentlichkeitsarbeit des MZV – Sie erreichen mich telefonisch unter: 06465/9269-14 sowie per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine erfolgreiche „Sauberhafte Landschaft“ 2023!

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Wird veröffentlicht.

Neustadt (Hessen), 31.01.2023

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Lieblingsorte in der Region Marburger Land gesucht - Wir freuen uns auf die eingehenden Bilder und Motive aus der Region

„Hier bin ich Mensch, hier darf ich’s sein“, ließ Goethe Heinrich Faust einst sagen. Heute wird das Faust-Zitat gerne verwendet, um zu sagen, wie wohl man sich in der gegebenen Gesellschaft oder Situation fühlt. Leicht abgewandelt ist unser Motto „Hier bin ich zu Hause, hier darf ich’s sein.“ Denn wir suchen Ihren Lieblingsort in der Region Marburger Land.
Die Landschaften in der Region Marburger Land sind abwechslungsreich und naturnah. Von saften Erhebungen über Wälder oder Naturschutzräume oder Flusslandschaften ist für jeden etwas dabei. Wir suchen Ihren Lieblingsplatz oder Lieblingsort in der Region. Wo halten Sie sich gerne auf? Welcher Ort ist so bezaubernd oder besonders, dass man ihn kennen müsste. Die Region lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, die Kamera oder das Handy zur Hand zu nehmen und uns mit Ihren Bildern Ihren Lieblingsort zu zeigen.

Dabei sind den Ideen (fast) keine Grenzen gesetzt. „Es kann sich genauso gut um einen beliebten Ort wie das Schloss in Rauischholzhausen handeln, wie auch um eine weniger bekannte Stelle in Mengsberg“, steckt Vorsitzende Bürgermeisterin Claudia Schnabel den Rahmen ab.

Einzige Bedingung: Die Bilder und Motive müssen aus der Region Marburger Land sein. Zur Region Marburger Land gehören die acht Kommunen Amöneburg, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra, Kirchhain, Neustadt (Hessen), Stadtallendorf und Weimar (Lahn).

Wir freuen uns auf die eingehenden Bilder und Motive aus der Region. Es können pro Person bis zu drei Bilder eingereicht werden.

Eine fachkundige Jury wählt die schönsten Fotos aus, die in unserem Newsletter, auf unserer Homepage und am 11. Mai im Rahmen unseres 15Jährigen Jubiläums präsentiert werden. Weitere Ausstellungsorte sind geplant.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenfalls herzlich eingeladen, mit Erlaubnis der Eltern, sich zu beteiligen. Wenn auf Ihren Fotografien Personen abgebildet sind, vergessen Sie bitte nicht, sich eine Einverständniserklärung dafür einzuholen.

Die Bilder sollen bitte mit Kontaktdaten und kurzer Bildbeschreibung sowie kurzer Erläuterung zur Motivwahl bis zum 11. April gesendet werden an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder

Alexandra Klusmann
Region Marburger Land, Bahnhofstr. 2, 35260 Stadtallendorf

Die Bilder können uns entweder digital oder analog (30×40 cm) zugesendet werden.

Mit der Einsendung der Bilder stimmt der Absender der Nutzung der Bilder durch den Verein Region Marburger Land e.V. zu.

Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 24.01.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
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Thomas Groll
Bürgermeister

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Vortrag Katastrophenvorsorge in privaten Haushalten


pdf Bek - Vortrag Kastasstrophenschutzvorsorge in privaten Haushalten.pdf
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Was passiert bei einem Stromausfall?


pdf 2023-01-16 Bekanntmachung - im Fall von Stromausfall.pdf
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Entsorgung von Altglas – Container-Standorte


pdf 2023-01-17 Bekanntmachung - Containerstandorte.pdf
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„Neustadt-Budget Nachhaltigkeit und Gemeinwohl“ 2023 Teilnahmebedingungen


pdf Bekanntmachung Neustadt-Budget Nachhaltigkeit und Gemeinwohl 2023.pdf
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Festsetzung Frühlingsmarkt 2023


pdf 2022-11-11 Bek Festsetzung.pdf
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Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz


pdf 2022-11-11 Bek Allgemeinverfügung nach Hessichen Ladenöffnungsgesetz.pdf
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I. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen Neustadt (Hessen) (Straßenordnung)


pdf Bek - Nachtrag Gefahrenabwehrverordnung.pdf
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Förderprogramm „Energiewendebegleiter“


pdf Bekanntmachung Förderprogramm Energiewendebegleiter.pdf
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Fahrplanänderungen zum Fahrplanwechsel 11. Dezember 2022 im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Am 11. Dezember 2022 ist Fahrplanwechsel. Änderungen an den Fahrplänen oder bspw. Änderungen beim Linienweg oder die Inbetriebnahme neuer Haltestellen werden weitgehend zu diesem Termin realisiert.

Die elektronische Fahrplanauskunft über www.rmv.de oder über die App RMVgo hat bereits alle neuen Fahrplandaten. Achtung! Die alte RMV-App bitte löschen; sie wird nicht mehr aktualisiert! Wir empfehlen ausdrücklich, rechtzeitig vor Fahrtantritt eine persönliche Verbindungsauskunft online abzurufen.

Das Fahrplanbuch 2023 – auch in seiner digitalen PDF-Version – beinhaltet alle neuen Fahrpläne mit Ausnahme der derzeit gültigen Baustellenfahrpläne.

Mehr Informationen unter https://www.rmv.de/c/de/start/marburg-biedenkopf/fahrplanwechsel

Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 12.12.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet,

die gedruckten Abfuhrkalender 2023 werden in den kommenden Wochen durch die Post verteilt.

Wir bitten, bei Erhalt des Kalenders zu überprüfen, ob Sie den korrekten Abfuhrkalender für Ihren Orts- bzw. Stadtteil erhalten haben. Im Rahmen von Abfuhranpassungen kann es immer mal wieder zu einer Verschiebung von Abfuhrtagen kommen. Sehen Sie sich daher im Vorfeld Ihren Abfuhrkalender entsprechend genau an, um keine Abfuhr zu verpassen.

Sie können die Abfuhrkalender alternativ in unserem neu eingerichteten Bürgerportal einsehen, herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. Um zum Portal zu gelangen, folgen Sie bitte dem Reiter „Entsorgung“ und dann „Abfuhrkalender“ auf unserer Homepage www.mzv-biedenkopf.de.

Bitte beachten Sie: Unser Erinnerungsservice per E-Mail wird zum 31.12.2022 eingestellt. Dennoch müssen Sie auch zukünftig nicht auf diesen Service verzichten: Zusammen mit unseren digitalen Abfuhrkalendern und vielen weiteren nützlichen Informationen ist der Erinnerungsservice ab sofort in unsere MZV App integriert – um sich weitere Infos zur App anzusehen und diese herunterzuladen, folgen Sie bitte dem Reiter „Service“ und dann „MZV App“, ebenfalls auf unserer Homepage.

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Wird veröffentlicht.

35279 Neustadt (Hessen), 09.12.2022

Magistrat der
Stadt Neustadt (Hessen)

Thomas Groll
Bürgermeister

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Bekanntmachung zur Eintragsmöglichkeit von Sperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)


pdf Sperren BMG Stadt Neustadt_2022.pdf
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Betreten der Eisflächen

Der bevorstehende Winter gibt uns Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass das Betreten der Eisflächen der Gewässer, namentlich der Feuerlöschteiche, auf eigene Gefahr erfolgt. Irgendwelche Ansprüche gegen die Stadt können aus einem Schadensfall nicht hergeleitet werden.

Vor allem wird die Stärke des Eises nicht kontrolliert, so dass zu keiner Zeit garantiert werden kann, dass die Eisdecke trägt.

Ich appelliere besonders an alle Eltern, darauf zu achten, dass sich ihre Kinder nicht einer Gefahr mit unter Umständen lebensgefährlichen Folgen aussetzen.

Neustadt (Hessen), den 21. November 2022

 

DER BÜRGERMEISTER
- als örtliche Ordnungsbehörde –

 Thomas Groll

+

Kinderspielplätze

Aus wetterbedingten Gründen sind die städtischen Kinderspielplätze vom 01.12.2022-01.03.2023 geschlossen.

Neustadt (Hessen), den 21.11.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

+

Sitzung Ortsbeirat Speckswinkel am 17.11.2022

 

Ich habe die Mitglieder des Ortsbeirates Speckswinkel zu einer öffentlichen Sitzung für

 Donnerstag, den 17. November 2022, 19.00 Uhr

in den großen Saal des Zollhofes eingeladen.

 

Tagesordnung

1.         Eröffnung und Begrüßung

2.         Protokoll über die Sitzung des Ortsbeirates am 08.09.2022                                                                      

            hier: Einwendungen

3.         Bericht des Bürgermeisters

4.         Bericht des Ortsvorstehers

5.         Stand der Dorfentwicklung

a.         Grüne Mitte

b.         Aufwertung Dorfteich

c.         Jugendraum

d.         Umbaumaßnahmen Zollhof / Feuerwehrgerätehaus

8.         Planungen zur 800-Jahr-Feier

9.         Verschiedenes

 

Neustadt (Hessen), den 28.10.2022

 

Martin Naumann       

Ortsvorsteher

+

Vollsperrung der K15 zwischen Momberg und Wiera

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass wegen Arbeiten am Brückenbauwerk der A49 über die K15 zwischen Momberg und Wiera, die Straße in der Zeit vom 31.10.2022 bis 1.11.2022 voll gesperrt werden muss. Die Umleitung erfolgt über Neustadt bzw. Mengsberg/Florshain.

Neustadt (Hessen), 18.10.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

Thomas Groll

Bürgermeister

   
+

Winterdienst der Stadt Neustadt (Hessen) für die Wintersaison 2022/2023

Der Winterdienst erfolgt auch in diesem Jahr aus Rücksicht auf die Natur und der Wirtschaftlichkeit unter ökologisch und ökonomisch orientierten Aspekten. Der Einsatz von Streusalz soll so weit wie möglich reduziert werden, es kann jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht komplett verzichtet werden.

Dringlichkeitsstufe 1 k beinhaltet alle Straßen des klassifizierten Netzes innerhalb der Ortslage, diese werden momentan von der Straßenmeisterei Kirchhain gestreut bzw. geräumt.

Dringlichkeitsstufe 1 sind alle Verkehrswichtigen und stark befahrene Straßen mit gefährlichen Stellen (Gefällstrecken, starke Kurven). Auf diesen Strecken wird bei Glätte generell Streusalz verwendet, wobei der Grundsatz gilt: „so wenig Streusalz wie möglich, soviel wie nötig“.

Dringlichkeitsstufe 2 umfasst Wohnsammelstraßen mit starkem Gefälle und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, des Weiteren Gefällestrecken in Industriegebieten.

Der Einsatz von Streusalz erfolgt nur auf Strecken mit starkem Gefälle. Die Ausnahme in diesem Fall sind hier Blitzeis und Eisregen, dann wird komplett gestreut. Ab 5cm Schneehöhe werden diese Strecken komplett geräumt.

 

Dringlichkeitsstufe 3 betrifft Wohnstraßen, Straßen in Tempo 30- Zonen und verkehrsberuhigte Gebiete. Diese Straßen werden Wochentags ab 5cm Schneehöhe geräumt, am Wochenende jedoch nur bei ausreichender Winterdienstkapazität. Die Salzstreuung erfolgt nur bei Blitzeis und Eisregen.

Gehwege

Die Winterwartung auf allen Gehwegen, Fußgängerstreifen, Überwegen und Zugängen ist gem. Satzung den Eigentümerinnen / Eigentümer der angrenzenden und von der Straße erschlossenen Grundstücke übertragen.

Neustadt (Hessen), 18.10.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

 

 

 

 

Thomas Groll

Bürgermeister

+

Winterdienst

Mit der nachstehenden Veröffentlichung eines Auszuges aus unserer Straßenreinigungssatzung bringen wir erneut die bei Schneefall oder bei Schnee- und Eisglätte zu erfüllenden Verpflichtungen in Erinnerung.

Winterdienst

  • 10

Schneeräumung

(1)

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 6-9) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der ge­genüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke ver­pflichtet. Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach § 7 Abs. 1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist.

Mündet in Straßen mit einseitigem Gehweg auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite eine Straße ein, so sind die Eigentümer oder Besitzer der Eckgrundstücke verpflichtet, zusätz­lich zu der in Satz 4 festgelegten Gehwegfläche auch den Teil des Gehweges von Schnee zu räumen, der gegenüber der einmündenden Straße liegt, und zwar jeweils bis zur gedachten Verlängerung der Achse der einmündenden Straße.

   

(2)

Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtungen vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.

   

(3)

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.

   

(4)

Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls soweit möglich und zumutbar  aufzuhacken und abzulagern.

   

(5)

Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke (Abs. 4) auf Flächen außerhalb des Verkaufsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.

- 2 -

- 2 -

(6)

Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

   

(7)

Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

  • 11

Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

(1)

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten (§ 3) die Gehwege (§ 2 Abs. 3), die Überwege (§ 2 Abs. 4), die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang (§ 10 Abs. 3) derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für „Rutschbahnen“.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- und  Eisglätte die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 bis 5 Anwendung.

   

(2)

Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2,00 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden, § 10 Abs. 2 gilt entsprechend.

   

(3)

Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 10 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden.

   

(4)

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfange und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

   

(5)

Auftauendes Eis auf den in den Absätzen 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 5 zu beseitigen.

   

(6)

Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisstellen dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen.

   

(7)

§ 10 Abs. 7 gilt entsprechend.

Neustadt (Hessen), den 18.10.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)

          DER MAGISTRAT

              Thomas Groll

              Bürgermeister

+

Entsorgung von Altglas – Container-Standorte

Übersicht der Standorte der Glascontainer in der Stadt Neustadt (Hessen)

Stadtteil

Straße

Neustadt

Parkplatz Am Kaufpark

Neustadt

Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)

Neustadt

An der Weißmühle – (Kunstrasenplatz)

Neustadt

Bismarckstraße 33 (ehem. Baufachmarkt Heide)

Neustadt

Niederkleiner Straße/Am Struthteich

Neustadt

Leipziger Straße

Neustadt

Wasenberger Straße/ Willingshäuser Straße

Neustadt

In der Aue

Momberg

Schützenstraße

Mengsberg

Rotebergstraße (Feuerwehr)

Speckswinkel

Am Sportfeld (Sportplatz)

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.

Was gehört in die Glascontainer?

Das gehört nicht in die Glascontainer

(in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung):

·         Glasflaschen

·         Konservengläser

·         Verpackungsglas

·         Babynahrungsgläschen

·         Spiegel (Sperrmüll bzw. Restmülltonne)

·          Porzellan, Keramik und Steingut (Restmüll bzw. getrennte Anlieferung bei der Müllumladestation Marburg-Wehrda)

·          Glasgeschirr und Trinkgläser (Restmüll)

·          Blumentöpfe und Vasen (Restmüll)

·         Glüh- und Energiesparlampen (Elektroschrott)

·          Leuchtstoffröhren (Elektro- und Elektronikschrott, Sonderabfallsammlungen)

·         Fensterglas (Entsorgung als Flachglas, Abgabe z. B. bei der Müllumladestation Marburg-Wehrda)

·         Weihnachtsbaumkugeln (Restmüll)

·         Monitor- und Fernseherglas (Restmüll)

·         Lichterketten (Elektro- und Elektronikschrott)

·         Pfandflaschen (Rückgabe im Handel)

Die weiteren Entsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Volle Glas-Container können direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465/9269- 0 oder der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen) unter Tel.: 06692/89-28 gemeldet werden.

Bitte stellen Sie kein Glas neben den Containern ab. Versuchen Sie das Altglas an einem anderen Containerstandort zu entsorgen. Sind die Sammelcontainer auch am nächsten Containerstandort voll, nehmen Sie die Wertstoffe bitte wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt.

Insbesondere ist es untersagt, jeglichen anderen Unrat dort abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln, welches ein Bußgeld zur Folge hat. Die herumstehenden Abfälle sind Stolperfallen und somit eine erhebliche Gefahrenquelle und Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.

Eine schnellstmögliche Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.

Neustadt (Hessen), den 17.10.2022

Der Magistrat

der Stadt Neustadt (Hessen)

Thomas Groll

Bürgermeister

+

Katzen bitte nicht im Freien füttern

Aus verschiedenen Bereichen der Kernstadt und den Stadtteilen haben wir in den letzten Wochen Meldungen über vermehrtes Auftreten von Ratten erhalten. Der Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke hat bereits Bekämpfungsaktionen im Bereich der Kanalleitungen vorgenommen. Dennoch ist nach wie vor ein starkes Auftreten von Ratten festzustellen.

Daneben wurden Beschwerden von Hundehaltern über im öffentlichen Raum aufgestellte Futterstellen für Katzen an uns herangetragen. Wenn das Katzenfutter von Hunden aufgenommen wird, kann dies zu Erkrankungen der Hunde führen. Katzenfutter enthält zu viel Proteine und zu wenig Kohlenhydrate. Dadurch sind Hunde mit wichtigen Nährstoffen unterversorgt. Die Folgen sind Durchfall und Blähungen. 

Wir bitten deshalb darum, Katzen nicht im Freien zu füttern, bzw. kein Futter im Freien offen zugänglich bereitzustellen, da dies verstärkt Ratten und andere Tiere anlockt. Futterreste sollten nach Beendigung des Fressens so schnell wie möglich wieder entfernt werden.

Wir bitten auch darum, bei der Fütterung von Enten im Bürgerpark und an den Teichanlagen in den Stadtteilen Momberg und Speckswinkel zurückhaltend zu sein, da auch dort Ratten durch überschüssiges Brot angelockt werden.

Neustadt (Hessen), 30. September 2022

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT


Thomas Groll
Bürgermeister

 

+

Eröffnung des „Rotkäppchenbades“

Das „Rotkäppchenbad“ im Stadtteil Mengsberg wird am

18. Oktober 2022 (erster Badetag)

wieder in Betrieb genommen.

Es gelten die nachstehenden Öffnungszeiten und besonderen Angebote:

Montag

Nur Schulsport

Dienstag

14:00 – 17:30 Uhr

19:30 – 21:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 21:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 21:00 Uhr

Freitag

08:00 – 13:00 Uhr

15:00 – 21:00 Uhr

Samstag

15:00 – 18:00 Uhr

Sonntag

09:00 – 12:30 Uhr

14:00 – 20:00 Uhr

 

Der Warmbadetag entfällt aufgrund der aktuellen Gegebenheiten.

Es werden auch wieder Schwimmkurse durch die Firma A. Schmeh & Co. KG angeboten. Die Schwimmkurse starten ab 6 Jahren. Anmeldungen bitte nur per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die E-Mail sollte folgenden Daten beinhalten: Vollständiger Name des Kindes, Geburtsdatum des Kindes und Telefonnummer. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen über Termine und Kosten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Neustadt (Hessen), den 29.09.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

Thomas Groll

Bürgermeister 

   
+

Der Schutzmann vor Ort bittet um Mithilfe

Polizei sucht Zeugin eines Ladendiebstahls

Eine bislang unbekannte Zeugin meldete am Dienstag, 13. September, der Marktleitung im Lidl in der Straße Am Ringelhain, dass sie soeben gegen 15 Uhr einen Ladendiebstahl beobachtete habe. Aufgrund ihrer Meldung und Beschreibung konnte der mutmaßliche Dieb etwas später angetroffen und identifiziert werden. Bei ihm handelt es sich um einen 40-Jährigen, der aktuell in Neustadt lebt. Er hatte verschiedene Waren aus dem Lidl-Markt bei sich, darunter Nahrungsmittel und Kleidung. Wie er an die Waren herangekommen war, beantwortete der Mann nicht eindeutig. Die Ermittlungen dazu dauern an. Im Zuge dessen bittet die Polizei darum, dass sich die Zeugin unter der Telefonnummer 06428/93050 o. beim Schutzmann vor Ort meldet.

Neustadt: Z gesprüht

Ein "Z" und weitere Schriftzüge hinterließen Unbekannte am Junker-Hansen-Turm in der Ritterstraße. Die Schmierereien fielen am Freitag, 2. September, auf, wann genau sie entstanden ist allerdings nicht bekannt. Der entstandene Schaden beträgt etwa 300 Euro, der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen und bittet um Hinweise (Telefonnummer 06421/4060 o. Schutzmann vor Ort).

 

Neustadt: Am Altkleidercontainer gescheitert

Beim Versuch, den Inhalt eines Altkleidercontainers auf einem Parkplatz in der Allee zu entwenden, entstanden rund 500 Euro hohe Schäden. Die Diebe warfen den Container um und beschädigten die Rückwand, um an die Kleidung zu gelangen. Auch diese Vorgehensweise war offenbar erfolglos, sie flüchteten ohne Diebesgut. Wann genau das passierte, steht bislang nicht fest. Den beschädigten Container meldeten Zeugen am Mittwoch, 14. September, gegen 22.25 Uhr. Die Polizei in Stadtallendorf bittet um Zeugenhinweise (Telefonnummer 06428/93050 o. Schutzmann vor Ort).

Neustadt: Fenster beschädigt

Die Kripo ermittelt wegen eines versuchten Einbruchs, der zwischen Freitag, 9. September, und Mittwoch in der Straße An der Weißmühle stattfand. In diesem Zeitraum beschädigten Unbekannte ein Fenster eines Jugendzentrums, stiegen dann aber nicht in das Haus ein. Der Schaden am Fenster beträgt etwa 600 Euro, die Kripo bittet um Hinweise (Telefonnummer 06421/4060 o. Schutzmann vor Ort).

Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 16.09.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

+

Öffentlicher Impftermin in Momberg am 21.09.2022

Ein öffentlicher Impftermin findet am

                            Mittwoch, den 21. September 2022 von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus in Momberg, Tannenbergstraße 2, 35279 Neustadt (Hessen) OT Momberg, statt. Es werden die Impfstoffe BioNTech/Pfizer und Moderna geimpft.

 Es besteht die Möglichkeit für Erstimpfungen, Zweitimpfungen und beide Auffrischungsimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Neustadt (Hessen), den 13. September 2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

+

Wasserentnahme Friedhöfe u.ä.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasserentnahme auf Friedhöfen für private Zwecke, etwa Gartenbewässerung, nicht gestattet ist.

Gleiches gilt für die Entnahme aus aufgegebenen kommunalen Wasserversorgungsanlagen.

Zuwiderhandlungen werden bei Bekanntwerden verfolgt.

Neustadt (Hessen), den 9. September 2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

+

Freie Sicht nach allen Seiten: Das Ordnungsamt bittet um Ihre Mithilfe!

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hochwachsende Hecken bestehen.

Dann kann es nur heißen: "Bitte zurückschneiden!"

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Omnibushaltestellen usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.

Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Straßenbaubehörde (bei Gemeindestraßen, Wegen, Gehwegen und Parkplätzen ist dies die Stadtverwaltung) die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen und diesen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benutzten dürfen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. "Sichtdreiecke" grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o.Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.

Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

1.

Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze. Parkbäume, so schön sie auch sein mögen, haben in Hausgärten nichts zu suchen.

   

2.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können.

Beachten Sie auch das sog. "Lichtraumprofil", das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, muss über die gesamte Fahrbahn ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.

1.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.

   

2.

Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.

   

3.

Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck frei gehalten wird.

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

35279 Neustadt (Hessen), 08. September 2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

+

Straßenreinigung

Es ist festzustellen, dass der Straßenreinigungspflicht nicht von allen Verpflichteten regelmäßig nachgekommen wird. Dadurch bietet sich nicht nur ein unschöner Anblick, vielfach wird zu Recht daran Anstoß genommen.

Wir sehen uns veranlasst, nachdrücklich auf die satzungsmäßige Pflicht der Eigentümer hinzuweisen, vor Sonn- bzw. gesetzlichen Feiertagen und darüber hinaus bei Bedarf die Straße und den Gehweg vor dem Grundstück zu reinigen.

Die Verpflichtung ist auch dann zu erfüllen, wenn das Grundstück durch ein zwischen dem Grundstück und der Straße liegendes öffentliches Grundstück (z.B. Böschung, Graben, Grünstreifen) von der Straße getrennt ist.

Die Einhaltung der Pflicht zur Reinigung wird in Zukunft verstärkt kontrolliert. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Neustadt (Hessen), 08.09.2022

Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat

Thomas Groll
Bürgermeister

+

Veränderung der Abfahrtszeiten auf der MR-96 auf zwei morgendlichen Fahrten

Bei ausgewählten Busfahrten zwischen Neustadt und den Stadtteilen wird die Fahrzeit verlängert. Dadurch muss die Abfahrtszeit an der Haltestelle angepasst werden (weil Schulbeginn bzw. Umsteigeverbindungen unverändert bleiben). Die Änderungen gelten ab Montag, 5. September 2022.

Davon betroffen sind zwei morgendliche Fahrten der Buslinie MR-96:

  • Fahrt 005: wer bislang um kurz nach 7 vom Stadtwald in Richtung Bahnhof und Waldschule/Gesamtschule startete, muss nun 2 Minuten früher aus dem Haus.

  • Fahrt 006: Die Fahrt um halb 8 von Neustadt über Speckswinkel, Momberg bis Mengsberg startet ebenfalls 2 Minuten eher.
  • An den Unterwegshalten fährt der Bus ebenfalls etwas früher ab.  

Wir empfehlen, am Wochenende vor Schulbeginn eine persönliche Fahrplanauskunft abzurufen. Am Einfachsten geht dies entweder über die RMV-App oder über die Homepage www.rmv-marburg-biedenkopf.de. Hier gibt man den gewünschten Reisetag ein, die Uhrzeit sowie Start und Ziel (Haltestelle oder Adresse) und erhält eine persönliche Reiseauskunft.

Neustadt (Hessen), 16. August 2022

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Wolfram Ellenberg
Erster Stadtrat

 

+

Stellenausschreibung „Sachbearbeiter/in im Bürgerbüro (m/w/d)“

Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d)

für den Bereich des Bürgerbüros/Einwohnermeldeamtes. Es handelt sich um eine Beschäftigung in Vollzeit auf unbestimmte Zeit.

Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen:

  • Bearbeitung von Ausweis- und Passangelegenheiten, wie Beantragung und Aushändigung von Bundespersonalausweisen/Reisepässen sowie Angelegenheiten des Meldewesens, insbesondere An-, Ab- und Ummeldungen, Beantwortung von Melderegisteranfragen
  • Bürgerauskünfte und -beratung in den Aufgabenbereichen Pass- und Meldewesen
  • Vornahme von Beglaubigungen, Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister

Wir erwarten von Ihnen:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation sowie praktische Erfahrungen in den aufgeführten Bereichen
  • Gute Kenntnisse in der Anwendung der Standard MS-Office-Programme
  • Kenntnisse in dem eingesetzten Softwareprogramm Emeld21 sind wünschenswert
  • Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
  • Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen sowie sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise

Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit (39,0 Wochenstunden)
  • Eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und

Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

  • Jahressonderzahlung sowie regelmäßige Tariferhöhungen auf Grundlage des TVöD
  • Darüber hinaus erhalten Sie eine betriebliche Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 16.09.2022 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

erbeten.

Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.

Neustadt (Hessen), 08.08.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

 

Thomas Groll

Bürgermeister

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Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden Niederschläge hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit Allgemeinverfügung vom 25.07.2022 die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter dem Link:

https://www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen/OEB_2022_07_21_AV-Wasserentnahme.php

eingesehen werden.

Neustadt (Hessen), 27.07.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Bordsteinrampen

Hessen Mobil hat uns darauf hingewiesen und gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass die Verwendung von Borsteinrampen, die vor Grundstückszufahrten in die Rinne gelegt werden (z. B. aus Gummi/Plastik oder Holz) um eine bequemere Zufahrt zu ermöglichen, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen. Eine Erlaubnis wird aber regelmäßig nicht erteilt, weil die Entwässerung der Straße beeinträcht wird und die Rampen die Durchführung des Winterdienstes einschränken. Somit sind Rampen, die bereits verlegt wurden, zu entfernen.

Das Ordnungsamt wird in den nächsten Wochen verstärkt auf die Verwendung von Bordsteinrampen achten und zur Beseitigung auffordern.

Neustadt (Hessen), den 29.07.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

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