Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
Hessenmobil hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Zuge der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2025 an rund 3.000 Zählstellen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Verkehrsdaten in Hessen erhoben werden. Die Zählungen beginnen im April 2024 und werden im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Erstmalig werden die Verkehrszahlen im Zeitraum von zwei Jahren erfasst, mit dem Ziel die Datenqualität zu erhöhen. Sollten unvorhergesehene Ereignisse das Verkehrsaufkommen beeinflussen, kann diese Zählstelle im zweiten Jahr erneut erfasst werden.
Die ermittelten Verkehrsbelastungen dienen unter anderem als Datengrundlage für künftige bundes- und landesweite Straßenplanungen, den Straßenbau und das Verkehrsmanagement. Darüber hinaus werden sie beispielsweise auch von Forschungsinstitutionen, Verbänden oder Bürgerinitiativen für Lärm- und Emissionsberechnungen oder für Mobilitätsstudien genutzt.
Im Unterschied zu früheren Zählungen wird bei der diesjährigen Straßenverkehrszählung auf den umfangreichen Einsatz von Zählpersonal verzichtet. Es werden Kameras aufgestellt, die entsprechend gekennzeichnet und beschriftet sind. Die Videobilder dienen ausschließlich der Zählung und Klassifizierung der Fahrzeuge. Die Verkehrsdatenerfassung erfolgt zum Beispiel von querenden Brücken. Für die Montage der Erfassungsgeräte werden Personen auf den Brücken sein, die keine „Steinewerfer“ sind, sondern im Auftrag des Landes Hessen agieren.
Baustelleninfo A 49: Verlängerung der Vollsperrung auf der L 3342
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 wird die Vollsperrung der
Landstraße 3342 zwischen Mengsberg und Wiera bis voraussichtlich 28.06.2024 verlängert. Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die B 454, die L 3155 sowie über die Ortsdurchfahrt Florshain. Für Anlieger ist die Durchfahrt bis zur Baustelle frei.
Kontakt:
A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG
Sandra Nitzsche
Am Lingrasen 1
34613 Schwalmstadt
Tel. +49 6691 80659-10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ferien- und Reisezeit beginnt bald - Hinweis der Meldebehörde: Personaldokumente rechtzeitig auf Gültigkeit überprüfen
Die Meldebehörde weist darauf hin, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien und der Reisezeit zu prüfen, ob die Personalausweise und Reisepässe noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Personaldokumente kann nicht verlängert werden. Daher müssen sie in dem Fall neu beantragt werden. Da die Identität der Antragstellenden geprüft werden muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.
Zu beachten ist weiterhin, dass auch alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Personaldokument verfügen müssen. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Infrage kommen daher nur noch Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung ebenfalls anwesend sein.
Die Bundesdruckerei teilte uns mit, dass die Antragszahlen der beantragten Dokumente bereits in den ersten Wochen außergewöhnlich angestiegen sind.
Durch das erhöhte Bestellaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Daher bitten wir Sie rechtzeitig einen Termin zur Beantragung ihres Ausweisdokuments zu vereinbaren. Die Terminvergabe des Einwohnermelde- / Passamt wurde auf online umgestellt. Daher bitten wir Sie einen Termin unter www.termine.neustadt-hessen.de
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Speckswinkel
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Speckswinkel lade ich die Mitglieder für
Samstag, den 20. April 2024, um 19.30 Uhr,
in das Sportheim TSV Speckswinkel, Am großen Rasen 10, Speckswinkel, ein.
Tagesordnung:
Begrüßung und Eröffnung
Bekanntgabe des Mitgliederstandes und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2023
Bericht über das Jagdjahr 2023/2024
Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung von Vorstand und Kassierer
Wahl der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2024/2025
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages aus dem Jagdjahr 2024/2025
Verschiedenes
Wenn wegen Beschlussunfähigkeit die angesetzte Versammlung um 19.30 Uhr nicht stattfinden kann, wird hiermit um 19.45 Uhr zu einer erneuten Versammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen.
Gemäß der Satzung ist dann die Versammlung, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen, beschlussfähig.
Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Neustadt (Hessen
Hiermit lade ich, gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neustadt (Hessen), die Mitglieder zur Genossenschaftsversammlung für
Samstag, den 20. April 2024, 19.30 Uhr, Besprechungsraum im Obergeschoss des Hauses der Vereine
ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Jahresbericht des Jagdvorstandes
3. Jahresbericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Jagdstatistik - Vorlage der Abschusszahlen und Verkehrsunfälle (Wildunfälle) durch die Jagdpächter
6. Jagdpachtvertrag
7. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages
8. Verschiedenes
Achtung!
Wenn wegen Beschlussunfähigkeit die angesetzte Versammlung um 19.30 Uhr nicht durchgeführt werden kann, wird hiermit zu einer erneuten Genossenschaftsversammlung um 20.00 Uhr
am gleichen Tag, gleicher Ort, mit gleicher Tagesordnung, eingeladen. Ich mache darauf aufmerksam, dass diese Versammlung gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neustadt (Hessen), ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Am 13.07.2024 von 22:00 - 22:10 Uhr wurde dem Klub der Beigefreiten Momberg das Abbrennen eines Feuerwerks im Bereich Kreuzung Kriegergasse/Am Triesch im Rahmen des Teichfestes in Momberg gestattet.
Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Kernstadt und den Stadtteilen geben Anlass, auf die dazu geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.
Fußgänger müssen aufgrund der auf den Gehwegen abgestellten Pkw auf die Fahrbahn ausweichen. Dies bedeutet ein höheres Unfallrisiko. Gerade unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mobilitätsbeeinträchtigte, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum vollendetem 10. Lebensjahr sogar mit dem Rad auf dem Gehweg fahren sollen, werden aufgrund der zugeparkten Gehwege gefährdet.
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf den Gehwegen grundsätzlich verboten. Es ist nur dort erlaubt, wo Verkehrszeichen dies ausdrücklich zulassen.
Wir bitten eindringlich, das Verbot einzuhalten und die Gehwege für die freizuhalten, für die sie bestimmt sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Neustadt (Hessen), ( 06692/8913 oder 8917.
Der Junker-Hansen-Turm steht Besuchern in den Monaten
März bis November 2024,
jeweils am 1. Sonntag,
in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr,
zur Besichtigung offen.
In dieser Zeit nehmen die Gästeführer der Stadt Neustadt (Hessen) die Aufsicht wahr und stehen gern für Fragen zur Verfügung. Sie können jedoch in dieser Zeit keine Führung durch den Junker-Hansen-Turm und die darin befindliche Dauerausstellung durchführen.
Eine solche Führung und/oder eine Führung durch die Innenstadt mit ihren anderen historischen Bauten kann entsprechend Ihren zeitlichen Wünschen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung über die ( 06692/89-0 und 8913 gebucht werden.
Während der Öffnungszeiten des Turmes sind die Broschüren und Chroniken und der Katalog zur Dauerausstellung im Junker-Hansen-Turm erhältlich. Informations-, aber auch unterhaltende Lektüre über die Geschichte von Stadt und Region, ihre Sagen und Legenden sowie die Sehenswürdigkeiten.
Der Zugang zum Junker-Hansen-Turm ist auf 20 Besucher gleichzeitig beschränkt.
Bewerbungen als „Junker Hans“ und Burgfräuleins 2024 - 2025
Auch in diesem Jahr soll wieder ein „Junker Hans“ mit seinen beiden Burgfräuleins als Symbolfigur unserer Stadt in sein Amt eingeführt werden.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden ab sofort gesucht.
Es sollten sich junge Damen und Männer melden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Sie sollten sich in der Lage fühlen den „Junker Hans“ bzw. die Burgfräuleins zu verkörpern und anlässlich der Kirmes oder anderer öffentlicher Veranstaltungen unsere Heimatstadt zu repräsentieren.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn sich bereits im Vorfeld ein „Junker Hans“ und zwei Burgfräulein zusammen finden.
Bewerbungen, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitten wir an Herrn René Spatzier, Tel. 06692-8931 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 10.05.2024 zu richten.
Kandidatinnen und Kandidaten für Kreisjugendparlament gesucht - Anmeldung bis 31. März möglich / Wahlen ab 29. April statt
Junge Menschen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren können für das Kreisjugendparlament (KJP) kandidieren. Die Wahl des mittlerweile 14. Parlaments findet vom 29. April bis zum 12. Mai 2024 online statt. Die Meldefrist für die Kandidatinnen und Kandidaten endet am 31. März 2024.
Seit nun mehr als 25 Jahren engagieren sich jungen Menschen im KJP und haben es zu einem festen Bestandteil in der Kreispolitik werden lassen. Die Mitglieder geben den Interessen und Belangen junger Menschen vor Ort eine starke Stimme. Mit eigenem Budget finanzieren sie selbstorganisierte Projekte oder unterstützen andere Jugendinitiativen. Sowohl in der Wahl ihrer Themen als auch der Verwendung ihres Budgets sind die jungen Abgeordneten – ähnlich wie ihre volljährigen Vorbilder – unabhängig und selbstbestimmt. Sie entscheiden nach einer gemeinsamen Diskussion per demokratischer Abstimmung. Hierzu treffen sich die Jugendlichen regelmäßig zu Seminarwochenenden und laden zu öffentlichen Sitzungen ein.
Neben dem eigenen Haushalt hat das KJP das Recht, Anträge an den Kreistag zu stellen und diesen bei Bedarf aufzufordern, im Sinne aller Kinder und Jugendlichen des Landkreises tätig zu werden. Außerdem berichten die Mitglieder des KJP dem Kreistag einmal im Jahr über ihre Arbeit.
Die Mitglieder des Jugendparlaments lernen, selbstbewusst die eigene Meinung zu vertreten, Argumente auszutauschen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig Ziele und Themen zu verfolgen. Politische Zusammenhänge und die Grundlagen unserer Demokratie können sie aktiv erleben.
Alle Wahlberechtigten erhalten postalisch eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahl findet online statt. Kandidieren können alle zwölf bis 18-Jährigen, die in den Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf wohnen, unabhängig ihrer Nationalität. Ausgenommen ist die Stadt Marburg, diese hat ein eigenes Kinder- und Jugendparlament. Für jede Kommune stehen zwei Grundmandate zur Verfügung, ab 500 Wahlberechtigen kommt ein weiteres Mandat hinzu, ab 1.000 dann noch ein viertes.
Weitere Einblicke in die Arbeit des KJPs sowie die Anmeldung zur Kandidatur ist über die www.kreisjugendparlament.de oder über die KJP-Geschäftsstelle (Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg). Diese steht auch unter der Telefonnummer 06421 405-1938 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht für ihren Bauhof in Vollzeit
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Aufgabengebiete umfassen vorwiegend die nachstehenden Tätigkeiten:
Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten des Bauhofbetriebes sowie Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten verschiedener Gewerke
Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Mitwirkung bei Pflege-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Anlagen, Liegenschaften, Einrichtungen und die Mitwirkung im Bereich des Hoch-und Tiefbaus
Turnusmäßige Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Wir erwarten von Ihnen:
Eine abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich, wünschenswert wäre eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Landschaftsgärtner/in oder eine vergleichbare Ausbildung
Gründliche, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
Gutes Organisationsgeschick
Gute Auffassungsgabe
Fähigkeit zum teamorientierten Handeln
Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B/BE
Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
Eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Gewährung von Zeitzuschlägen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld
einen sicheren Arbeitsplatz
30 Tage Urlaub
Weiterbildungsmöglichkeiten
ein offenes, vertrauensvolles und kollegiales Betriebsklima
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-89-16) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungen, die Sie bitte bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung - Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung der städtischen Liegenschaften
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht frühestens zum 01.06.2024 in Vollzeit eine/n
Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung der städtischen Liegenschaften
auf unbestimmte Zeit.
Wesentliche Aufgaben der Tätigkeit umfassen:
Pflege der kommunalen Liegenschaften und Anlagen inklusive der Durchführung von kleineren Reparaturen bzw. Instandsetzungen
Überwachung und Betreuung der Anlagen sowie deren Wartung
Einweisung von Reinigungsfirmen sowie die Abfall- und Wertstoffversorgung
Betreuung von Fremdfirmen in Absprache mit der Verwaltung
Beschaffung, Verwaltung und Bereitstellung von Verbrauchsmitteln
Überprüfung, Instandhaltung, Instandsetzung der sicherheitstechnischen Anlagen
Überwachung des Energie-, Wasser- und Brennstoffverbrauchs nach näherer Weisung
Beflaggung von öffentlichen Gebäuden entsprechend der geltenden Verordnung
die Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
die Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Für diese Aufgaben wird ein/e engagierte/r und motivierte/r Mitarbeiter/in (m/w/d) gesucht.
Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit ist:
eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen / technischen Bereich, wünschenswert wäre eine Ausbildung zum/zur Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker/in oder gleichartige Qualifikation
der Besitz eines Führerscheines der Klasse B bzw. Klasse 3
Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
Eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
Teamfähigkeit
Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit
Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Ortskenntnisse (wünschenswert)
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
ein Entgelt auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leitungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
in einem vielseitigen und interessanten Aufgabengebiet
eine Vollzeitstelle mit 39 h/Woche
Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr
Bike-Leasing
Die Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen sind erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-8916) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten. Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung - Sachbearbeiter/in für den Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen (m/w/d)
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht zum 01.09.2024
eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d)
für ihren Fachbereich I, Zentrale Dienste und Finanzen, auf unbestimmte Zeit in Vollzeit.
Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen:
Mitarbeit im Rahmen der Haushaltsführung, insbesondere der Erfassung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung des neuen Umsatzsteuerrechts 2 b UstG (Aufwands- und Ertragsbuchungen in der Geschäftsbuchhaltung)
Mitarbeit bei der Erstellung und Vorbereitung der Jahresabschlüsse
Mitarbeit bei der Kosten- und Leistungsrechnung
Aufbereitung von Finanzzahlen und Vorbereitung unterschiedlicher Berichte
Verwaltungstätigkeiten im Bereich der Kindertagestagesstätten
Es ist möglich, dass sich der konkrete Aufgabenzuschnitt bzw. einzelne Aufgabenschwerpunkte künftig verändern.
Wir erwarten von Ihnen:
Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), Steuerfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation in einem kaufmännischen Beruf
Gute Kenntnisse in der Anwendung der Standard Programme MS Office
Kenntnisse mit dem Umgang einer Finanzsoftware und Dokumentenmanagementsystemen (proDoppik H&H und ECM wünschenswert)
Kenntnisse über das Hessische Gemeindehaushaltsrecht (wünschenswert)
Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
Eigeninitiative
Kommunikationsstärke, Kooperationsfähigkeit
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
ein unbefristetes und zukunftssicheres Arbeitsverhältnis mit 39,0 Wochenstunden
eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und
Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zur Entgeltgruppe 8 TVÖD
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld
30 Tage Urlaub
Weiterbildungsmöglichkeiten
ein offenes, vertrauensvolles und kollegiales Betriebsklima
Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
Bike-Leasing
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-89-16) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Seit vielen Jahren bietet die Stadt Neustadt (Hessen) ihren Bürgerinnen und Bürgern zweimal im Jahr die kostenlose Entsorgung des anfallenden Baum- und Strauchschnitts an. Dieses Angebot ist nur möglich, da die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda das Sammelgut kostenlos zur biothermischen Verwertung in Kirchhain-Stausebach abholt.
Die Abgabe ist in der Zeit von
Freitag, 15. März 2024
in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr
sowie Samstag, 16. März 2024
in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
vorgesehen.
Aufgrund einer Mitteilung der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, dass die Qualitätsanforderungen an den Brennstoff gestiegen seien und Material, welches dünner als 5 cm sei, aufwendigere und kostenintensivere Aufbereitungsschritte erzeuge, kann eine kostenlose Entsorgung des Schnittgutes unter
5 cm Stärke nicht mehr erfolgen.
Zur Entsorgung des „dünneren“ Schnittgutes bestehen folgende Möglichkeiten:
über die eigene Biotonne
gebührenpflichtige Entsorgung in Kirchhain-Stausebach bzw. in Marburg
Ergänzend bietet die Stadt Neustadt (Hessen) ebenfalls an, das Schnittgut mit 2-5 cm Durchmesser auf dem Festplatz gebührenpflichtig zu entsorgen. Wer diese Entsorgungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will, muss allerdings die Äste sortieren und bestenfalls getrennt voneinander anliefern.
Anmeldung der Schulanfänger in den Grundschulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Gemäß § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 30.06.2017 (GVBl. S.150), beginnt für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30.06.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08.2025 die Schulpflicht. Unterrichtsbeginn ist Montag, der 18.08.2025.
Die Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Grundschule über die weitere Terminplanung und den Ablauf des Anmeldeverfahrens informiert.
Bei der Anmeldung erfolgt eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse. In Hessen wird Kindern mit Bedarf Förderung in Form von Vorlaufkursen schon vor dem Schuleintritt angeboten. Dies ist auch der Grund für das frühe Anmeldeverfahren.
Kinder, die nach dem 30.06.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft gemäß § 58 Abs. 1 Satz 4 HSchG die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
Kreis sucht Preisträgerinnen und Preisträger für Otto-Ubbelohde-Preis - Bewerbung für Kulturpreis bis 15. April möglich
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf vergibt auch in diesem Jahr den begehrten Otto-Ubbelohde-Preis. Bis zum 15. April 2024 besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich für die höchste Auszeichnung des Kreises für den Kulturbereich zu bewerben.
„In unserem Landkreis ist die kulturelle Vielfalt ein besonderer Aspekt und macht den Kreis so lebenswert“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. Umso wichtiger sei es, mit dem Otto-Ubbelohde-Preis das große Engagement und die künstlerische Klasse im kulturellen Bereich zu würdigen.
Der Kreis vergibt seit 1987 den Preis und mit der diesjährigen Verleihung damit zum 38. Mal. Die Auszeichnung findet voraussichtlich im Herbst statt. Der Preis wurde nach dem Künstler und „Kulturpfleger“ Otto Ubbelohde benannt und würdigt besondere Leistungen in den Bereichen Kunst, Heimatgeschichte, Beschäftigung mit dem Werk Otto Ubbelohdes, Pflege des „heimischen Brauchtums“ und Denkmalpflege.
Mit dieser Auszeichnung wird insbesondere ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich sowie künstlerisches Schaffen gewürdigt. Ausgezeichnet werden kann die Leistung von Bürgerinnen und Bürgern des Kreises oder Beschäftigten innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf in den genannten Bereichen. Darüber hinaus können auch juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Vereine oder Institutionen aus dem Kreis den Preis verliehen bekommen. Sowohl Vorschläge Dritter wie auch Eigenbewerbungen sind möglich.
Jährlich werden bis zu drei Auszeichnungen vergeben. Diese sind mit einem Preisgeld von jeweils 1.000 Euro verbunden. Die Jury schlägt dem Kreisausschuss nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen die Preisträger des Jahres 2024 vor.
Es wird empfohlen, zum Beispiel in einem Schnellhefter die preiswürdige Leistung der Person oder des Vereins nachvollziehbar zu erläutern. Neben einem Anschreiben und Erläuterungen können auch Zeitungsartikel, Fotos, Flyer und so weiter für die Jury bei der Auswahl hilfreich sein. Dazu gibt es einen Bewerbungs-Vordruck, der unter www.kultur-info-netz.de oder unter dem Direktlink https://www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/kultur/otto-ubbelohde.php verfügbar ist. Alternativ kann dieser auf Anfrage beim Fachdienst Kultur per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zugeschickt werden. Der Vordruck ist Teil der Bewerbung und muss daher ausgefüllt werden.
Auch Vorschläge aus dem vergangenen Jahr können aufrechterhalten werden, indem ein neuer Vordruck eingereicht wird. Die Bewerbungsmappen liegen meist noch aus dem vergangenen Jahr vor, können aber bei Bedarf gerne ergänzt werden. Das gilt sowohl für die Aufrechterhaltung der Vorschläge wie auch für neue Bewerbungen und Vorschläge für den Otto-Ubbelohde-Preis.
Die Richtlinien für die Preisverleihung können entweder im Internet unter: www.kultur-info-netz.de unter der Rubrik „Otto Ubbelohde“, alternativ unter dem Direktlink https://www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/kultur/richtlinien-otto-ubbelohde-preis.php oder beim Fachdienst Kultur eingesehen werden.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen können ab sofort unter dem Stichwort „Otto-Ubbelohde-Preis“ an folgende Adresse gesendet werden:
Es ist vermehrt festzustellen, dass Abfallbehälter und Sperrmüll zu früh, teilweise mehrere Tage, vor dem eigentlichen Abfuhrtermin herausgestellt werden. Außerdem werden dabei oftmals Gehwege und Straßenflächen blockiert.
Wir weisen darauf hin, dass die Abfallbehälter und der Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abfuhr an die Straße gestellt werden dürfen. Sie müssen dabei so aufgestellt werden, dass weder Fußgänger noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden.
Sollten Sie unsicher bezüglich des für Sie gültigen Abfuhrtages sein, empfehlen wir die Verwendung der MZV-App (Informationen: https://mzv-biedenkopf.de/mzv-app/). Außerdem finden Sie Ihren jeweiligen Abfuhrbezirk im Abfallkalender des MZV, der zu Beginn des Jahres an alle Haushalte verteilt wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Standortübungsplatz der Bundeswehr, der mit seiner Fläche Teile des Gemeindegebietes Stadtallendorf einschl. WASAG-Gelände und Teile der Gemeindegebiete Neustadt und Kirtorf umfasst und an seiner Begrenzung mit Hinweistafeln versehen ist, ohne Genehmigung nicht betreten werden darf. Der Standortübungsplatz (ehemaliger Feldflugplatz KIRTORF) ist durch Munitionssprengungen in den 50er Jahren in hohem Maße mit noch scharfer Sprengmunition und Sprengstoffrückständen kontaminiert. Fundgegenstände dürfen daher dort weder berührt noch aufgenommen oder entwendet werden. Bei Munition oder Munitionsteilen besteht Lebensgefahr.
Die Benutzung der bundeseigenen Verbindungsstraße Stadtallendorf/Neustadt mit priv. Kfz und Fahrrädern ist ohne schriftliche Genehmigung des Standortältesten nicht gestattet.
Ausnahme: Mit Fahrrädern an Sonn- und Feiertagen, dabei erfolgt die Benutzung der Verbindungsstraße auf eigene Gefahr.
Erteilte Genehmigungen sind den eingesetzten militärischen Streifen auf Verlangen vorzuzeigen.
Das WASAG-Gelände in den Bereichen Artilleriestraße - Hauptmann-Matthes-Straße (Zufahrt zur Hessenkaserne) - Finkenweg - Scharnhorststraße darf von Unbefugten weder betreten noch befahren werden.
Das illegale Ablagern von Bauschutt und/oder Müll ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die eingesetzten Streifen sind angehalten, die Personalien der angetroffenen Personen festzustellen und ein Bußgeldverfahren einleiten zu lassen.
Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO); Rassefeststellungsverfahren
In Hessen gilt eine Hunderasse als eigenständig anerkannte Rasse, wenn sie eine FCI- oder VDH-Anerkennung besitzt.
Hunderassen, denen eine solche Anerkennung nicht zu Grunde liegt, sind grundsätzlich als Mischlingshunde zu bewerten. Bei Hunden, die eine Einkreuzung mit einem sogenannten „Listenhund“ vermuten lassen, ist daher die Rassezugehörigkeit festzustellen.
Dies gilt beispielsweise (nicht abschließend) für die beiden Rassen
„American Bully“, „Bully xxl“, und
„Olde English Bulldogge“,
deren Population insgesamt landesweit zugenommen hat.
Bei diesen beiden Hunderassen handelt es sich um nicht anerkannte Hunderassen, sondern vielmehr um Hybridhunde, bei denen eine Rassefeststellung erfolgen muss.
Eine Rassefeststellung muss auch deswegen erfolgen, um festzustellen, ob es sich bei diesen Hunden jeweils um eine Kreuzung handelt, aus dem ein Hunde-Vorfahre der in Hessen gelisteten Hunderassen erkennbar ist. Auf den Verwandtschaftsgrad kommt es nicht an.
Ich bitte alle Halterinnen und Halter von Hunden, die einem „Listenhund ähnlich sehen“ und deren Rassezugehörigkeit ungeklärt ist, sich kurzfristig mit meiner Behörde in Verbindung zu setzen, sofern dies nicht schon geschehen ist.
Meine Behörde ist zuständig für die Durchführung der Hessischen Hundeverordnung im Gebiet der Städte Kirchhain, Rauschenberg, Neustadt (Hessen) und der Gemeinde Wohratal.
Das mit der Rassefeststellung verbundene Procedere wird grundsätzlich im persönlichen Gespräch erörtert – Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Ansprechpartner: Herr Schneider, Tel. 06422 / 808-143, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
VDH = Verband für das Deutsche Hundewesen
FCI = Fédération Cynologique Internationale
Der Bürgermeister der Stadt Kirchhain für den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis
Stellenausschreibung - "Erzieher/innen oder pädagogische Fachkräfte gem. § 25 HKJGB"
Der Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Erzieher/innen oder pädagogische Fachkräfte (m/w/d) gem. § 25 HKJGB
für ihre Kindertagesstätte Regenbogen zum Einsatz in der Krippengruppe oder in einer altersgemischten Gruppe mit einem Stundenumfang von 25,0 bis 35,0 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst mit den üblichen Sozialleistungen.
Wir bieten Ihnen:
Eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
einen sicheren Arbeitsplatz
30 Tage Urlaub im Jahr
Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit der Angabe der gewünschten Arbeitszeit sowie mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.01.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Schwerbehinderte, die die Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle erfüllen, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Das Aufgabengebiet für die Vorarbeitertätigkeit und Wasserversorgung umfasst:
die Betreuung der kommunalen Wasserversorgung in den Stadtteilen
die Mitwirkung bei der Steuerung der betrieblichen Abläufe im Bauhof sowie die Personaleinsatzplanung (Urlaub, Rufbereitschaft, Winterdienst)
die Organisation der Pflege und Unterhaltung des Maschinen- und Geräteparks einschließlich Qualitäts- und Kostenkontrolle
die Organisation von Arbeiten im Straßen- und Grünflächenbereich, der Baumpflege, der Straßenunterhaltung sowie der Spiel- und Sportplätze.
die Organisation von Straßenreinigung und Stadtreinigung
die Mitwirkung bei der Abwicklung des gesamten Winterdienstes
die Erfassung und Kontrolle der Leistungserbringung
die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Stadtverwaltung
Weitere Aufgaben der Tätigkeit umfassen:
die Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten des Bauhofs
die Mitwirkung bei Pflege-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Anlagen, Liegenschaften, Einrichtungen und die Mitwirkung im Bereich des Hoch- und Tiefbaus
die Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
die Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Für diese Aufgabe wird ein/e engagierte/r und motivierte/r Mitarbeiter/in (m/w/d) gesucht.
Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit ist:
eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich oder technischen Bereich und eine Mindestqualifikation als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik; Ver- und Entsorger/in Fachrichtung Wasserversorgung, geprüfte/r Wassermeister/in; geprüfte/r Techniker/in mit Fachrichtung Versorgungstechnik oder gleichartige Qualifikation
der Besitz eines Führerscheines der Klasse BE
Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
Eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
Fähigkeit zur Mitarbeiterführung
Teamfähigkeit
Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit
Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
eine verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit
ein Entgelt auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zur Entgeltgruppe 8 in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leitungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
in einem vielseitigen und interessanten Aufgabengebiet
eine Vollzeitstelle mit 39 h/Woche
Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr
Die Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen sind erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Für Fragen steht Ihnen Herr Dickhaut (06692-8921) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 31.01.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten. Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Baustelleninfo A 49: Sperrung der Radwege zwischen Stadtallendorf und Neustadt verlängert
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 wird die Sperrung des Radweges zwischen Niederrheinischer Straße und Faudi-Umfahrung vom 24.11.2023 bis 31.07.2024 verlängert. Grund dafür ist der Bau des Brückenbauwerks (BW1) und der Rückbau der ehemaligen K12. Von der Vollsperrung sind auch weiterhin die Radrouten D 4
„Deutschlandradweg“, RDE „Radweg Deutsche Einheit“ sowie R 2 zwischen Stadtallendorf und Neustadt betroffen, die parallel zur B 454 verlaufen.
Die Radrouten werden innerstädtisch an den Kreisverkehrsplätzen in der Bahnhofstraße aus Richtung Niederklein und Marburg aufgenommen und über den bestehenden RMV 11 über die Hauptstraße in Richtung Erksdorf umgeleitet. Ab der Gemarkungsgrenze erfolgt die Umleitung weiter über den „Krückeberg“ in Richtung Neustadt/Alsfeld.
Die Umleitung ist ab Stadtallendorf-Mitte in beide Richtungen ausreichend beschildert. Zur besseren Orientierung dienen zusätzlich die einschlägigen Themenlogos der jeweiligen Routen. Zudem werden die Radfahrer:innen bereits frühzeitig zu Beginn der Umleitung durch
Vorwegweiser und Umleitungstafeln auf die geänderte Radwegeführung hingewiesen und entsprechend informiert.
Kontakt: A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG Sandra Nitzsche Am Lingrasen 1 34613 Schwalmstadt Tel. +49 6691 80659-10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ab sofort hat die Rufbereitschaft der Wasserversorgung der Stadt Neustadt (Hessen) für die Ortsteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel eine neue Telefonnummer.
Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de .
Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Wechsel wird in zwei Schritten, gestaffelt nach Geburtsjahren sowie nach Ausstellungsjahr stattfinden.
Derzeit werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform (graue oder rosafarbene Dokumente) ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen - Frist zum Umtausch
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: aktueller Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
Die Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf bittet Kund*innen darum, sich frühzeitig um den Umtausch ihres Führerscheins zu kümmern und nicht bis kurz vor Ablauf der Umtauschfrist zu warten. So können unnötig lange Wartezeiten auf einem Termin am Ende der Frist oder sogar eine Fristüberschreitung vermieden werden.
Derzeit stehen ausreichend Umtauschtermine bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung. Ihren individuellen Termin buchen Sie sich bitte über das Terminportal https://termin.marburg-biedenkopf.de. Für Fragen ist die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
NEU – Onlinebeantragung ab 16.10.2023
Ab dem 16.10.2023 besteht die Möglichkeit den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein online bei der Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf zu beantragen. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr zwingend notwendig.
Zum Online-Antragsportal gelangen Sie über die Homepage des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de) oder direkt über den nachfolgenden QR-Code:
Übersicht der Standorte der Glascontainer in der Stadt Neustadt (Hessen)
Stadtteil - Straße
Neustadt
Am Kaufpark
Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)
An der Weißmühle (Kunstrasenplatz)
Bismarckstraße 33
Niederkleiner Straße/Am Struthteich
Leipziger Straße
Wasenberger Straße/Willingshäuser Straße
In der Aue
Momberg
Schützenstraße
Mengsberg
Rotebergstraße (Feuerwehr)
Speckswinkel
Am Sportfeld (Sportplatz)
Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.
Was gehört in die Glascontainer?
Das gehört nicht in die Glascontainer?
(in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)
· Glasflaschen
· Konservengläser
· Verpackungsglas
· Babynahrungsgläschen
· Spiegel (Sperrmüll bzw. Restmülltonne)
· Porzellan, Keramik und Steingut (Restmüll bzw. getrennte Anlieferung Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf)
· Glasgeschirr und Trinkgläser (Restmüll)
· Blumentöpfe und Vasen (Restmüll)
· Glüh- und Energiesparlampen (Elektroschrott)
· Leuchtstoffröhren (Elektro- und Elektronikschrott, Sonderabfallsammlungen)
· Fensterglas (Entsorgung als Flachglas, Abgabe z. B. Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf)
· Weihnachtsbaumkugeln (Restmüll)
· Monitor- und Fernseherglas (Restmüll)
· Lichterketten (Elektro- und Elektronikschrott)
· Pfandflaschen (Rückgabe im Handel)
Die weiteren Entsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Volle Glas-Container können direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465 9269- 0 oder der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen) unter Tel.: 06692 8927 gemeldet werden.
Bitte stellen Sie kein Glas neben den Containern ab. Versuchen Sie das Altglas an einem anderen Containerstandort zu entsorgen. Sind die Sammelcontainer auch am nächsten Containerstandort voll, nehmen Sie die Wertstoffe bitte wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt.
Insbesondere ist es untersagt, jeglichen anderen Unrat dort abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln, welches ein Bußgeld zur Folge hat. Die herumstehenden Abfälle sind Stolperfallen und somit eine erhebliche Gefahrenquelle und Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.
Eine schnellstmögliche Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.
Wichtiger Hinweis zum Einbau von privaten Wasserzählern
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass ab dem 01.10.2023 der ZMA für den (Neu-) Einbau von privaten Zählern (z. B. für die Gartenbewässerung oder Viehhaltung) zuständig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://zma-mittelhessen.de/hausanschluss/abzugszaehler/ oder der Telefonnummer 0641/9506-307.
Die Meldung der bereits bestehenden Abzugs-Wasserzähler erfolgt von der Stadt aus direkt an den ZMA. Hier ist von den Anschlussnehmern nichts weiter zu veranlassen.