Nach Durchsicht der Prüfberichte hat das Gesundheitsamt mit E-Mail vom 12. August 2024 festgestellt, dass keine Verunreinigung des Trinkwassers im Stadtteil Momberg
mehr besteht und die Restgehalte des Desinfektionsmittels (Chlor) aus dem Versorgungsnetz ausgespült wurden. Das Gesundheitsamt hat daher das Abkochgebot aufgehoben.
Stellenausschreibung Mitarbeiter "Haus für Alle" in Mengsberg
Wir suchen im Stadtteil Mengsberg
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Reinigung sowie
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für nebenberufliche Hausmeistertätigkeiten
im Dorfgemeinschaftshaus „Haus für Alle“ im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 3,0 bis 4,0 Stunden auf unbestimmte Zeit. Beschäftigungsbeginn ist voraussichtlich der 01.11.2024.
Für Fragen steht Ihnen Herr Ortsvorsteher Kurz (Telefon: 06692 7550) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen werden bis zum 31.08.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten.
Wegen der Jubiläumsfeierlichkeiten der Historischen Bürgerwehr Neustadt (Hessen) ist der Parkplatz des Rathauses vom 21.08. – 26.08.2024 voll gesperrt.
Baustelleninfo A 49: Halbseitige Fahrbahnsperrung der L 3290 zwischen Niederklein und Stadtallendorf wird verlängert
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 wird die halbseitige Sperrung der L 3290 bis zum 30.08.2024 verlängert. Grund dafür sind Arbeiten für die Herstellung eines Brückenbauwerks. An der Anschlussstelle Stadtallendorf-Süd zwischen Niederklein und Stadtallendorf ist die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 550 Metern halbseitig gesperrt. Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h sowie eine zusätzliche Verkehrsregelung durch eine Ampelanlage. Für den Schwerverkehr ist eine Umleitungsbeschilderung eingerichtet.
Kontakt:
A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG
Sandra Nitzsche
Am Lingrasen 1
34613 Schwalmstadt
Tel. +49 6691 80659-10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Soweit Sie der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch machen, bitten wir Sie nicht nur um rechtzeitige Überweisung, sondern auch darum, der Stadtkasse für künftig fällig werdende Forderungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, das übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Da keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen, ersparen Sie sich und auch uns unnötigen Ärger. SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie ausschließlich bei der Stadtkasse oder telefonisch unter 06692/89-19 oder -48.
Zu einem Sommerkonzert in den frühen Abendstunden laden gemeinsam der Förderverein Bürgerpark Neustadt e.V. und der Magistrat der Stadt Neustadt sehr herzlich für
Sonntag, 18. August 2024,
von 17.00 bis 20.00 Uhr,
an den „Wallgraben-Pavillon“
im Bürgerpark in Neustadt (Hessen) ein.
Für musikalische Unterhaltung und für Tanzgelegenheit sorgt die in Neustadt bekannte und gern gesehene Band „Western-Unlimited-Reloaded“. Details zur Band siehe: https://western-unlimited.de/index.html
Ganz besonders laden wir alle Line-Dance-Gruppen aus der Region zu dieser mitreisenden Country-Music dazu ein.
Für Getränke sorgt der Förderverein Bürgerpark. Am Grillstand der Familie Happel gibt’s zu Essen.
Der Eintritt ist frei. Spenden werden gerne angenommen. Ein Reinerlös fließt, wie bei allen unseren Veranstaltungen, in den weiteren Ausbau des Bürgerparks.
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf informiert: Zahlungstermin 15.08.2024 für die Abfallgebühren
Der Müllabfuhrzweckverband erinnert an die pünktliche Zahlung der Abfallgebühren zum
Stichtag 15.08.2024. Die Höhe der Zahlung ist dem zuletzt zugestellten Gebührenbescheid zu entnehmen. Da der MZV Mehrjahresbescheide erstellt, gelten die mit dem letzten
Abgabenbescheid festgesetzten Zahlungen auch für Folgejahre. Der Mehrjahresbescheid gilt
so lange, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Bei der Überweisung auf eines unserer Bankkonten ist darauf zu achten, dass als
Verwendungszweck die jeweilige Kundennummer mit angegeben wird.
Zahlungen, die verspätet eingehen, werden angemahnt. Der MZV hat die gesetzliche
Verpflichtung, schon bei der ersten Mahnung einer verzögerten Zahlung Mahngebühren und
Säumniszuschläge zu erheben. Auf die Erhebung dieser Zusatzkosten kann daher nicht
Kostenloses Info-Gespräch mit Energieberater jeden ersten Donnerstag im Monat / Telefonische Beratung jeden dritten Donnerstag im Monat möglich
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hessen und der Universitätsstadt Marburg regelmäßig Energieberatungen für Bürgerinnen und Bürger an. Diese finden jeden ersten Donnerstag im Monat ab 12:30 Uhr in der Marburger Außenstelle des Kreises im Hermann-Jacobsohn Weg 1 statt. Die Teilnahme daran ist kostenlos.
Welche Energiesparmaßnahmen sind für meine Wohnung oder mein Gebäude sinnvoll? Welche Förderungen gibt es? Das weiß der Energieberater Norbert Muth von der Verbraucherzentrale Hessen. Er berät über sämtliche Themen des privaten Energieverbrauchs, vom baulichen Wärmeschutz über Förderprogramme bis hin zur Solarenergie.
Die nächste Energieberatung findet am Donnerstag, 1. August 2024, statt. Für die 45-minütigen Termine ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 06421 405-6140 oder auf der Internetseite www.klimaschutz.marburg-biedenkopf.de erforderlich. Unter dem Link gibt es auch weitere Informationen zur Energieberatung. Alternativ können an jedem dritten Donnerstag im Monat telefonische Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden. Dafür ist auch eine Anmeldung unter der angegebenen Telefonnummer und der Internetseite nötig.
Die Jagdgenossenschaft Speckswinkel verpachtet ab 01.04.2025 ihren Jagdbezirk in der Gemarkung Speckswinkel, 35279 Neustadt (Hessen), auf die Dauer von 9 Jahren.
Der Jagdbezirk umfasst ca. 667 ha bejagbare Fläche, davon 122 ha Wald und 6 ha Wasserfläche.
Die Hauptwildarten sind Reh-, Schwarz- und Raubwild sowie Wildenten und -gänse.
Die Übernahme des Wildschadens und aktive Mithilfe bei der Rehkitzrettung vor der Mahd wird erwartet.
Schriftliche Gebote mit Jagdpachtfähigkeitsnachweis sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung“ bis zum 1. Oktober 2024, an den Jagdvorstand Helmut Trieschmann, Auf der Hut 7, 35279 Neustadt, Tel. 06692-5651, einzureichen.
Die Jagdgenossenschaft behält sich den Zuschlag ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Verbrennung von Stroh und anderen pflanzlichen Abfällen
Das Verbrennen von Stroh und anderen pflanzlichen Abfällen bedarf gemäß der "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Beseitigungsanlagen" vom 17.03.1975 der Anzeige bei der Ortspolizeibehörde.
Die Verbrennung ist nur dann zulässig, wenn die Abfälle dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Es ist eine Reihe von Sicherheitsabständen u.a. zu Wäldern und Gehölzgruppen einzuhalten.
Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Vorschriften oft nicht eingehalten werden, verbrannte Hecken und Feldraine zeugen davon. Neben den Beeinträchtigungen der Natur, die selbst bei korrektem Verhalten durch das Verbrennen zahlreicher Insekten und Kleintiere gegeben sind, besteht hier in trockenen Zeiten eine nicht unerhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Alle Landwirte werden gebeten, umweltbewusst zu handeln und das Stroh an Ort und Stelle zu verwerten und nur im äußersten Falle zu verbrennen.
In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass Kontrollen durchgeführt werden, ob die Vorschriften der oben genannten Verordnung auch entsprechend eingehalten werden, um Schäden für Mensch und Natur zu vermeiden.
Es ist festzustellen, dass der Straßenreinigungspflicht nicht von allen Verpflichteten regelmäßig nachgekommen wird. Dadurch bietet sich nicht nur ein unschöner Anblick, vielfach wird zu Recht daran Anstoß genommen.
Wir sehen uns veranlasst, nachdrücklich auf die satzungsmäßige Pflicht der Eigentümer hinzuweisen, vor Sonn- bzw. gesetzlichen Feiertagen und darüber hinaus bei Bedarf die Straße und den Gehweg vor dem Grundstück zu reinigen.
Die Verpflichtung ist auch dann zu erfüllen, wenn das Grundstück durch ein zwischen dem Grundstück und der Straße liegendes öffentliches Grundstück (z.B. Böschung, Graben, Grünstreifen) von der Straße getrennt ist.
Die Einhaltung der Pflicht zur Reinigung wird in Zukunft verstärkt kontrolliert. Festgestellte Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 500,- Euro geahndet werden.
Der NeuSTADTLADEN der Stadt Neustadt (Hessen) ist in den Sommerferien vom 15.07. bis 23.08.2024 nur dienstags von 14.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Auch Samstag, den 03.08.2024 ist der NeuSTADTLADEN von 10.00 bis 12.00 Uhr offen.
Baustelleninfo A 49: Vollsperrung der L3342 wird verlängert
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 wird die Vollsperrung der
Landstraße 3342 zwischen Mengsberg und Wiera bis 15.7.2024 verlängert. Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die B 454, die L 3155 sowie über die Ortsdurchfahrt Florshain. Für Anlieger ist die Durchfahrt bis zur Baustelle frei.
Kontakt:
A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG Sandra Nitzsche Am Lingrasen 1 34613 Schwalmstadt Tel. +49 6691 80659-10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Stadt Neustadt (Hessen) stellt gemeinsam mit der EKM „Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten“ im Rahmen des Pilotprojektes „Energiewendebegleiter“ einen Fördertopf für „kleinere“ CO2 Reduzierungsmaßnahmen den Einwohnerinnen und Einwohnern Neustadts zur Verfügung. Der Fördertopf wird durch die Kommune selbst verwaltet. Das Projekt „Energiewendebegleiter“ hat das Ziel, Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu begleiten und zu unterstützen.
Ziele sind:
Maßnahmen von Bürgern zur CO2 Reduzierung und zur Steigerung der Energieeffizienz finanziell zu unterstützen.
Durch das Engagement und die Vorbildfunktion der Stadt die Notwendigkeit des Klimaschutzes auf regionaler Ebene in den Focus zu rücken.
Die Aktivität der Stadt und des Pilotprojektes des Energiewendebegleiters positiv zu besetzen und zu kommunizieren.
Mit dem Bürger in direkten Kontakt zu kommen.
Den Aufwand der Antragstellung für den Bürger möglichst niedrig zu halten.
Die Idee ist, dass die Stadt Neustadt (Hessen) eine festgelegte Anzahl an Förderungen je festgelegter
Fördermaßnahmen zur Verfügung stellt und selbst gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern verwaltet. Wenn einzelne Fördermaßnahmen nicht in der geplanten Anzahl nachgefragt werden, kann das Geld auf die anderen Fördermaßnahmen übertragen werden. Es sollen pauschale Beträge je Maßnahme ausgezahlt werden (Aufstellung siehe oben).
Der Förderschwerpunkt liegt nicht zuletzt aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklung auf dem Thema: „Rund ums Heizen“.
· Durchführen eines „Hydraulischen Abgleichs“
· 50 € je Anlage
· Kauf und Montage von Energieeffizienz-Heizungsumwälzpumpen
· 50 € je Pumpe
· Kauf und Einbau von Elektronischen Heizkörperventile 50 % max.
· 150 € je „Set“
· Holz- Pelletöfen Öfen als weitere Wärmequelle
· 200 € pro Ofen
· NEU: Balkonsolaranlagen für Privatpersonen
· 150 Euro pro Anlage
Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass die Maßnahme in Neustadt (Hessen) umgesetzt wird.
Die Förderanträge werden von der Verwaltung je festgelegter Maßnahme vorbereitet und den Antragstellern zum noch notwendigen Ausfüllen zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Antragstellung direkt bei der EKM für das gleiche Vorhaben wird ausgeschlossen und ist Teil der Förderbedingungen.
Dauer: Die Maßnahme begann zum 01.10.2022 und wird bis zum 31.03.2025 laufen.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt jeweils zum Jahresende. Ein Rechtsanspruch auf Förderung
besteht nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind auf 10.000 Euro begrenzt.
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf bittet um Beachtung: Rückschnitt von Baum, Busch & Co. im Rahmen der Tonnenleerung / Haushaltsübliche Papier-Beistellmengen
Das unbeständige Wetter sorgt aktuell im gesamten Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf dazu, dass Hecken, Sträucher und auch kleine Bäume schnell wachsen und sich ausbreiten. Vom Abfuhrunternehmen haben wir Mitteilung erhalten, dass Müllfahrzeuge aufgrund von genannten Pflanzen, die vielerorts über die Grundstücksgrenze hinausgewachsen sind, bestimmte Gebiete/Straßen nur schwer oder im schlimmsten Fall gar nicht befahren können. In der Folge könnten auch Tonnen nicht geleert oder bereitgestellter Sperrmüll nicht abgeholt werden.
Aus eigenem Interesse bitten wir Sie, darauf zu achten, die Pflanzen entsprechend zu beschneiden, damit ein problemloses Passieren der Abfuhrfahrzeuge möglich ist. Bitte achten Sie dabei auch auf die sogenannte lichte Höhe, sprich den Bereich der Straße, der über der Fahrbahn frei bleiben sollte. Sollten die Pflanzen nicht entsprechend zurückgeschnitten sein, kann die Abfuhr nicht gewährleistet werden.
Papier-Beistellmengen bitte in haushaltsüblichen Mengen
Weiterhin weist der Verband darauf hin, die Papier-Beistellmengen bei den Leerungen der blauen Papiertonnen auf haushaltsübliche Mengen zu beschränken. Beistellungen sollten in einer vernünftigen Relation zum entsprechenden Haushalt und auch zur Tonne stehen. Eine haushaltübliche Beistellung kann einmal vier, fünf zusammengefaltete und gebündelte zusätzliche Kartons bedeuten. Sollte es doch einmal mehr werden, verteilen Sie bitte die Mengen über bzw. auf mehrere Leerungen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die angefallenen Mehrmengen an Altpapier und/oder Kartonagen beim Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (Siemensstraße 5, 35041 Marburg-Wehrda) abzugeben. Die Abgabe von bis zu 5 m³ ist hier sogar kostenlos.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Die Herkulesstaude stammt aus dem Kaukasusgebiet und wurde Ende des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa wegen ihres dekorativen Wuchses und des üppigen Blütenstandes zur Bienenweide eingeführt.
Aus Mangel an konkurrierenden Pflanzen hat sie sich stark ausbreiten können und bildet an vielen Stellen üppige Bestände.
Die in der Pflanze enthaltenen Substanzen können bei Hautkontakt ein Krankheitsbild auslösen, dass als "bullöse Wiesendermatitis" beschrieben wird. Hierbei handelt es sich um Rötungen der Haut, lokale Schwellungen, Blasenbildungen, leichtere Verletzungen und verstärkte Pigmentationen. Bei hoher Luftfeuchtigkeit und intensiver Belichtung verstärken sich die Hautreaktionen. Wegen des besonderen Auftretens bei Sonnenbestrahlung spricht man auch von einer phototoxischen (lichtgiftigen) Reaktion. Die Hautreaktionen mit Blasenbildungen können mehrere Tage andauern.
Zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung werden die Stauden im Gemarkungsbereich, soweit sie sich nicht auf privaten Grundstücken befinden, nach der Blütezeit zurückgeschnitten, wobei insbesondere die noch grünen Samenstengel abgetrennt werden, um die Samenverbreitung zu vermeiden.
Privaten Grundstücksbesitzern empfehlen wir, in gleicher Weise vorzugehen, wobei jeglicher Hautkontakt mit der Pflanze vermieden werden sollte.
Für evtl. Fragen steht Herr Förster Schild, Telefon: 06692/89-0, zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß kommt es in den Sommermonaten leider immer wieder zu Waldbränden, die durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
Wir mahnen deshalb hiermit zu äußerster Vorsicht.
An die Autofahrer richten wir den besonderen Appell, keine brennenden Zigarettenreste aus ihrem Wagen zu werfen, denn es wurde schon öfters festgestellt, dass Waldbrände längs der Straße ihren Anfang nehmen.
Kreis fördert Jugendbeteiligung, Ehrenamt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Mit bis zu 135.000 Euro fördert der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit den Bürger*innen-Budgets gemeinwohlorientierte Projekte aus der Zivilgesellschaft. Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen oder Bildungsträger aus dem Landkreis. Pro Projekt sind Förderbeträge zwischen 500 und 2.000 Euro möglich.
„Innovative Ideen, die das Leben vor Ort stärken, sollen nicht an finanziellen Mitteln scheitern. Deswegen fördern wir mit bis zu 135.000 Euro Projekte im Bereich Jugendbeteiligung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie jetzt ganz neu auch im Ehrenamt“, erklärte Landrat Jens Womelsdorf. Bereits länger fördert der Landkreis Projekte und Vorhaben vor Ort im Rahmen des Jugend-Budgets und des Nachhaltigkeits-Budgets.
Anders als bei klassischen Förderprojekten entscheidet bei den Bürger*innen-Budgets jeweils eine Jury aus Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises, welche Projekte die Mittel erhalten. Anhand eines Punktesystems bewertet das Gremium die eingereichten Förderanträge. Für alle drei Budgets, also der Jugendpartizipation, des Ehrenamts sowie des Klimaschutzes und Nachhaltigkeit, wird jeweils eine eigene Jury aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern gebildet. Die Bewerbung zur Teilnahme an der Jury kann bis zum 30. April 2024 eingesendet werden.
Das „Jugend-Budget – Wir für uns“ fördert mit insgesamt 10.000 Euro Projekte, welche die Beteiligung junger Menschen an Gestaltungsprozessen unterstützen und stärken. Die Projekte sollen nicht nur für junge Menschen gemacht, sondern gemeinsam mit diesen geplant, gestaltet und umgesetzt werden. Ziel ist es einerseits, dass die Jugendlichen sehen, dass sie selbst was erreichen können, und andererseits soll die Lebensqualität junger Menschen im ländlichen Raum verbessert werden. Die förderfähigen Projekte können vielfältig sein: Gestaltung von Jugendräumen oder -clubs sowie generationsübergreifende Projekte, Veranstaltungen oder Vorhaben im Bereich Bildung und Kultur.
Das „Bürger*innen-Budget Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ unterstützt mit bis zu 75.000 Euro nachhaltige Projekte aus der Zivilgesellschaft. Hier sind Kleinprojekte, die sich auf verschiedenem Wege für die Reduzierung von CO2-Emissionen, dem Naturschutz oder dem Schutz der Biodiversität einsetzen, genau richtig. Aber auch Projekte, die sich mit der Stärkung von Gemeinschaften und sozialer Gerechtigkeit auseinandersetzen, können im Budget Nachhaltigkeit und Klimaschutz eine Förderung beantragen.
Das „Ehrenamts-Budget – Gemeinsam engagiert“ wird 2024 erstmals mit insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung gestellt und fördert Projekte zur Stärkung der Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen. Engagierte Menschen werden motiviert, sich untereinander zu vernetzen und auch bereichsübergreifend zusammen zu arbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Vereinen, aber auch die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen innerhalb eines Vereines, beispielsweise im Sportverein, ist möglich und förderfähig.
Der Antrag zur jeweiligen Projektförderung kann bis zum 15. Mai 2024 eingereicht werden. Den Förderantrag sowie das Bewerbungsformular als Jury-Mitglied sind auf der Beteiligungsplattform des Landkreises Marburg-Biedenkopf www.mein-marburg-biedenkopf.de abrufbar. Diese können alternativ auch beim Fachdienst Partizipation, Ehrenamt und Sport unter der Telefonnummer 06421 405-1212 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefragt werden. Bewerbende können die Formulare per Post an
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachdienst Partizipation, Ehrenamt und Sport
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
einreichen. Alternativ können diese auch per Mail an die oben genannte Mailadresse gesendet werden. Fragen beantwortet der Fachdienst Partizipation, Ehrenamt und Sport zudem unter der Telefonnummer 06421 405-1212.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
Hessenmobil hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Zuge der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2025 an rund 3.000 Zählstellen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Verkehrsdaten in Hessen erhoben werden. Die Zählungen beginnen im April 2024 und werden im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Erstmalig werden die Verkehrszahlen im Zeitraum von zwei Jahren erfasst, mit dem Ziel die Datenqualität zu erhöhen. Sollten unvorhergesehene Ereignisse das Verkehrsaufkommen beeinflussen, kann diese Zählstelle im zweiten Jahr erneut erfasst werden.
Die ermittelten Verkehrsbelastungen dienen unter anderem als Datengrundlage für künftige bundes- und landesweite Straßenplanungen, den Straßenbau und das Verkehrsmanagement. Darüber hinaus werden sie beispielsweise auch von Forschungsinstitutionen, Verbänden oder Bürgerinitiativen für Lärm- und Emissionsberechnungen oder für Mobilitätsstudien genutzt.
Im Unterschied zu früheren Zählungen wird bei der diesjährigen Straßenverkehrszählung auf den umfangreichen Einsatz von Zählpersonal verzichtet. Es werden Kameras aufgestellt, die entsprechend gekennzeichnet und beschriftet sind. Die Videobilder dienen ausschließlich der Zählung und Klassifizierung der Fahrzeuge. Die Verkehrsdatenerfassung erfolgt zum Beispiel von querenden Brücken. Für die Montage der Erfassungsgeräte werden Personen auf den Brücken sein, die keine „Steinewerfer“ sind, sondern im Auftrag des Landes Hessen agieren.
Baustelleninfo A 49: Verlängerung der Vollsperrung auf der L 3342
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 wird die Vollsperrung der
Landstraße 3342 zwischen Mengsberg und Wiera bis voraussichtlich 28.06.2024 verlängert. Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die B 454, die L 3155 sowie über die Ortsdurchfahrt Florshain. Für Anlieger ist die Durchfahrt bis zur Baustelle frei.
Kontakt:
A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG
Sandra Nitzsche
Am Lingrasen 1
34613 Schwalmstadt
Tel. +49 6691 80659-10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ferien- und Reisezeit beginnt bald - Hinweis der Meldebehörde: Personaldokumente rechtzeitig auf Gültigkeit überprüfen
Die Meldebehörde weist darauf hin, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien und der Reisezeit zu prüfen, ob die Personalausweise und Reisepässe noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Personaldokumente kann nicht verlängert werden. Daher müssen sie in dem Fall neu beantragt werden. Da die Identität der Antragstellenden geprüft werden muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.
Zu beachten ist weiterhin, dass auch alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Personaldokument verfügen müssen. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Infrage kommen daher nur noch Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung ebenfalls anwesend sein.
Die Bundesdruckerei teilte uns mit, dass die Antragszahlen der beantragten Dokumente bereits in den ersten Wochen außergewöhnlich angestiegen sind.
Durch das erhöhte Bestellaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Daher bitten wir Sie rechtzeitig einen Termin zur Beantragung ihres Ausweisdokuments zu vereinbaren. Die Terminvergabe des Einwohnermelde- / Passamt wurde auf online umgestellt. Daher bitten wir Sie einen Termin unter www.termine.neustadt-hessen.de
Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Kernstadt und den Stadtteilen geben Anlass, auf die dazu geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.
Fußgänger müssen aufgrund der auf den Gehwegen abgestellten Pkw auf die Fahrbahn ausweichen. Dies bedeutet ein höheres Unfallrisiko. Gerade unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mobilitätsbeeinträchtigte, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum vollendetem 10. Lebensjahr sogar mit dem Rad auf dem Gehweg fahren sollen, werden aufgrund der zugeparkten Gehwege gefährdet.
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf den Gehwegen grundsätzlich verboten. Es ist nur dort erlaubt, wo Verkehrszeichen dies ausdrücklich zulassen.
Wir bitten eindringlich, das Verbot einzuhalten und die Gehwege für die freizuhalten, für die sie bestimmt sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Neustadt (Hessen), ( 06692/8913 oder 8917.
Der Junker-Hansen-Turm steht Besuchern in den Monaten
März bis November 2024,
jeweils am 1. Sonntag,
in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr,
zur Besichtigung offen.
In dieser Zeit nehmen die Gästeführer der Stadt Neustadt (Hessen) die Aufsicht wahr und stehen gern für Fragen zur Verfügung. Sie können jedoch in dieser Zeit keine Führung durch den Junker-Hansen-Turm und die darin befindliche Dauerausstellung durchführen.
Eine solche Führung und/oder eine Führung durch die Innenstadt mit ihren anderen historischen Bauten kann entsprechend Ihren zeitlichen Wünschen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung über die ( 06692/89-0 und 8913 gebucht werden.
Während der Öffnungszeiten des Turmes sind die Broschüren und Chroniken und der Katalog zur Dauerausstellung im Junker-Hansen-Turm erhältlich. Informations-, aber auch unterhaltende Lektüre über die Geschichte von Stadt und Region, ihre Sagen und Legenden sowie die Sehenswürdigkeiten.
Der Zugang zum Junker-Hansen-Turm ist auf 20 Besucher gleichzeitig beschränkt.
Kandidatinnen und Kandidaten für Kreisjugendparlament gesucht - Anmeldung bis 31. März möglich / Wahlen ab 29. April statt
Junge Menschen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren können für das Kreisjugendparlament (KJP) kandidieren. Die Wahl des mittlerweile 14. Parlaments findet vom 29. April bis zum 12. Mai 2024 online statt. Die Meldefrist für die Kandidatinnen und Kandidaten endet am 31. März 2024.
Seit nun mehr als 25 Jahren engagieren sich jungen Menschen im KJP und haben es zu einem festen Bestandteil in der Kreispolitik werden lassen. Die Mitglieder geben den Interessen und Belangen junger Menschen vor Ort eine starke Stimme. Mit eigenem Budget finanzieren sie selbstorganisierte Projekte oder unterstützen andere Jugendinitiativen. Sowohl in der Wahl ihrer Themen als auch der Verwendung ihres Budgets sind die jungen Abgeordneten – ähnlich wie ihre volljährigen Vorbilder – unabhängig und selbstbestimmt. Sie entscheiden nach einer gemeinsamen Diskussion per demokratischer Abstimmung. Hierzu treffen sich die Jugendlichen regelmäßig zu Seminarwochenenden und laden zu öffentlichen Sitzungen ein.
Neben dem eigenen Haushalt hat das KJP das Recht, Anträge an den Kreistag zu stellen und diesen bei Bedarf aufzufordern, im Sinne aller Kinder und Jugendlichen des Landkreises tätig zu werden. Außerdem berichten die Mitglieder des KJP dem Kreistag einmal im Jahr über ihre Arbeit.
Die Mitglieder des Jugendparlaments lernen, selbstbewusst die eigene Meinung zu vertreten, Argumente auszutauschen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig Ziele und Themen zu verfolgen. Politische Zusammenhänge und die Grundlagen unserer Demokratie können sie aktiv erleben.
Alle Wahlberechtigten erhalten postalisch eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahl findet online statt. Kandidieren können alle zwölf bis 18-Jährigen, die in den Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf wohnen, unabhängig ihrer Nationalität. Ausgenommen ist die Stadt Marburg, diese hat ein eigenes Kinder- und Jugendparlament. Für jede Kommune stehen zwei Grundmandate zur Verfügung, ab 500 Wahlberechtigen kommt ein weiteres Mandat hinzu, ab 1.000 dann noch ein viertes.
Weitere Einblicke in die Arbeit des KJPs sowie die Anmeldung zur Kandidatur ist über die www.kreisjugendparlament.de oder über die KJP-Geschäftsstelle (Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg). Diese steht auch unter der Telefonnummer 06421 405-1938 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht für ihren Bauhof in Vollzeit
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Aufgabengebiete umfassen vorwiegend die nachstehenden Tätigkeiten:
Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten des Bauhofbetriebes sowie Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten verschiedener Gewerke
Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Mitwirkung bei Pflege-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Anlagen, Liegenschaften, Einrichtungen und die Mitwirkung im Bereich des Hoch-und Tiefbaus
Turnusmäßige Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Wir erwarten von Ihnen:
Eine abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich, wünschenswert wäre eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Landschaftsgärtner/in oder eine vergleichbare Ausbildung
Gründliche, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
Gutes Organisationsgeschick
Gute Auffassungsgabe
Fähigkeit zum teamorientierten Handeln
Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B/BE
Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
Eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Gewährung von Zeitzuschlägen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld
einen sicheren Arbeitsplatz
30 Tage Urlaub
Weiterbildungsmöglichkeiten
ein offenes, vertrauensvolles und kollegiales Betriebsklima
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-89-16) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungen, die Sie bitte bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung - Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung der städtischen Liegenschaften
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht frühestens zum 01.06.2024 in Vollzeit eine/n
Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung der städtischen Liegenschaften
auf unbestimmte Zeit.
Wesentliche Aufgaben der Tätigkeit umfassen:
Pflege der kommunalen Liegenschaften und Anlagen inklusive der Durchführung von kleineren Reparaturen bzw. Instandsetzungen
Überwachung und Betreuung der Anlagen sowie deren Wartung
Einweisung von Reinigungsfirmen sowie die Abfall- und Wertstoffversorgung
Betreuung von Fremdfirmen in Absprache mit der Verwaltung
Beschaffung, Verwaltung und Bereitstellung von Verbrauchsmitteln
Überprüfung, Instandhaltung, Instandsetzung der sicherheitstechnischen Anlagen
Überwachung des Energie-, Wasser- und Brennstoffverbrauchs nach näherer Weisung
Beflaggung von öffentlichen Gebäuden entsprechend der geltenden Verordnung
die Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
die Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Für diese Aufgaben wird ein/e engagierte/r und motivierte/r Mitarbeiter/in (m/w/d) gesucht.
Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit ist:
eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen / technischen Bereich, wünschenswert wäre eine Ausbildung zum/zur Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker/in oder gleichartige Qualifikation
der Besitz eines Führerscheines der Klasse B bzw. Klasse 3
Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
Eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
Teamfähigkeit
Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit
Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Ortskenntnisse (wünschenswert)
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
ein Entgelt auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leitungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
in einem vielseitigen und interessanten Aufgabengebiet
eine Vollzeitstelle mit 39 h/Woche
Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr
Bike-Leasing
Die Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen sind erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-8916) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten. Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung - Sachbearbeiter/in für den Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen (m/w/d)
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht zum 01.09.2024
eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d)
für ihren Fachbereich I, Zentrale Dienste und Finanzen, auf unbestimmte Zeit in Vollzeit.
Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen:
Mitarbeit im Rahmen der Haushaltsführung, insbesondere der Erfassung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung des neuen Umsatzsteuerrechts 2 b UstG (Aufwands- und Ertragsbuchungen in der Geschäftsbuchhaltung)
Mitarbeit bei der Erstellung und Vorbereitung der Jahresabschlüsse
Mitarbeit bei der Kosten- und Leistungsrechnung
Aufbereitung von Finanzzahlen und Vorbereitung unterschiedlicher Berichte
Verwaltungstätigkeiten im Bereich der Kindertagestagesstätten
Es ist möglich, dass sich der konkrete Aufgabenzuschnitt bzw. einzelne Aufgabenschwerpunkte künftig verändern.
Wir erwarten von Ihnen:
Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), Steuerfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation in einem kaufmännischen Beruf
Gute Kenntnisse in der Anwendung der Standard Programme MS Office
Kenntnisse mit dem Umgang einer Finanzsoftware und Dokumentenmanagementsystemen (proDoppik H&H und ECM wünschenswert)
Kenntnisse über das Hessische Gemeindehaushaltsrecht (wünschenswert)
Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
Eigeninitiative
Kommunikationsstärke, Kooperationsfähigkeit
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
ein unbefristetes und zukunftssicheres Arbeitsverhältnis mit 39,0 Wochenstunden
eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und
Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zur Entgeltgruppe 8 TVÖD
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld
30 Tage Urlaub
Weiterbildungsmöglichkeiten
ein offenes, vertrauensvolles und kollegiales Betriebsklima
Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
Bike-Leasing
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-89-16) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Seit vielen Jahren bietet die Stadt Neustadt (Hessen) ihren Bürgerinnen und Bürgern zweimal im Jahr die kostenlose Entsorgung des anfallenden Baum- und Strauchschnitts an. Dieses Angebot ist nur möglich, da die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda das Sammelgut kostenlos zur biothermischen Verwertung in Kirchhain-Stausebach abholt.
Die Abgabe ist in der Zeit von
Freitag, 15. März 2024
in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr
sowie Samstag, 16. März 2024
in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
vorgesehen.
Aufgrund einer Mitteilung der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, dass die Qualitätsanforderungen an den Brennstoff gestiegen seien und Material, welches dünner als 5 cm sei, aufwendigere und kostenintensivere Aufbereitungsschritte erzeuge, kann eine kostenlose Entsorgung des Schnittgutes unter
5 cm Stärke nicht mehr erfolgen.
Zur Entsorgung des „dünneren“ Schnittgutes bestehen folgende Möglichkeiten:
über die eigene Biotonne
gebührenpflichtige Entsorgung in Kirchhain-Stausebach bzw. in Marburg
Ergänzend bietet die Stadt Neustadt (Hessen) ebenfalls an, das Schnittgut mit 2-5 cm Durchmesser auf dem Festplatz gebührenpflichtig zu entsorgen. Wer diese Entsorgungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will, muss allerdings die Äste sortieren und bestenfalls getrennt voneinander anliefern.