Die Polizei warnt eindringlich vor betrügerischen Telefonanrufen, bei denen insbesondere ältere Menschen Opfer von Kriminellen werden.

Die Betrugsmaschen sind vielfältig und zielen darauf ab, das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen, um sie zur Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen zu bewegen.

 

Typische Betrugsmaschen:

Ein angeblicher Polizist ruft an und erklärt, in der Nachbarschaft sei eingebrochen worden. Die Angerufenen seien möglicherweise das nächste Ziel, weshalb sie Geld oder Wertsachen in "Sicherheit" bringen sollten.

Ein vermeintlicher Enkel meldet sich und bittet in einer angeblichen Notlage, etwa nach einem Unfall, dringend um finanzielle Unterstützung.

Betrüger geben sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus und fordern telefonisch die Zahlung eines Bußgeldes.

 

Wichtige Verhaltenstipps:

Legen Sie bei verdächtigen Anrufen sofort auf! Das ist keine Unhöflichkeit, sondern eine Schutzmaßnahme.

Notieren Sie, falls möglich, die angezeigte Telefonnummer.

Lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln – Betrüger sind rhetorisch geschult und sehr überzeugend.

Geben Sie keine persönlichen Daten oder Informationen über Ihre finanziellen Verhältnisse preis.

Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie nicht eindeutig erkennen. Geben Sie keine Namen preis.

Rufen Sie Familienangehörige oder Bekannte im Zweifel unter einer Ihnen bekannten Nummer zurück.

Lehnen Sie unerwartete Angebote ab – insbesondere am Telefon.

Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung und übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte.

Offizielle Stellen wie das Ordnungsamt, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft fordern niemals telefonisch zu Zahlungen auf.

Geben Sie niemals Geheimnummern (PINs) oder Passwörter am Telefon preis.

Informieren Sie umgehend die Polizei, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig erscheint.

Sollten Sie oder eine Ihnen bekannte Person Opfer eines solchen Betrugsversuchs werden, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

 

Neustadt (Hessen), den 20.03.2025

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Wolfram Ellenberg
Erster Stadtrat