Herr Herr Markus Stern

vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD –

hat auf sein Mandat verzichtet.

Hiermit stelle ich sein Ausscheiden gemäß § 34 KWG fest.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Die nächsten Bewerber mit den meisten Stimmen, Frau Yasmin Klumbies, lfd. Nr. 6 und Herr Thomas Ripken, lfd. Nr. 16 des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD - haben ebenfalls auf ihr Mandat verzichtet.

Der Bewerber Reiner Bieker, lfd. Nr. 13 des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD – ist verzogen und erfüllt damit nicht mehr die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 KWG i. V. m. § 33 Abs. 1 Nr. 1. KWG und §§ 32, 33 HGO, um in die Stadtverordnetenversammlung nachzurücken.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) nachrückt:

Bewerber des Wahlvorschlages

Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD -

lfd. Nr. 2

Frau Christina Hock

Hochstraße 16

35279 Neustadt (Hessen)

 

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34/25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

35279 Neustadt (Hessen), den16. Dezember 2024

DIE BESONDERE
GEMEINDEWAHLLEITERIN

der Stadt Neustadt (Hessen)
Christina Tepfer