Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. S. 167), der §§ 1 bis 5 a, 6 a, 11 und 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) in der Sitzung am 18.12.2023 nachstehende Satzung zur Aufhebung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge vom 12.11.2019 beschlossen:

                                                                                Satzung

zur Aufhebung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge vom 12.11.2019

 

  • § 1 Aufhebung der Satzung

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2019, in Kraft getreten am 01.12.2019, wird rückwirkend zum 01.01.2023 aufgehoben.

  • § 2 Inkrafttreten

Diese Satzung zur Aufhebung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge der Stadt Neustadt (Hessen) tritt am Tag nach Ihrer Bekanntgabe in Kraft.

     

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Neustadt (Hessen), den 19.12.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister