Der bevorstehende Winter gibt uns Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass das Betreten der Eisflächen der Gewässer, namentlich der Feuerlöschteiche, auf eigene Gefahr erfolgt. Irgendwelche Ansprüche gegen die Stadt können aus einem Schadensfall nicht hergeleitet werden.
Vor allem wird die Stärke des Eises nicht kontrolliert, so dass zu keiner Zeit garantiert werden kann, dass die Eisdecke trägt.
Ich appelliere besonders an alle Eltern, darauf zu achten, dass sich ihre Kinder nicht einer Gefahr mit unter Umständen lebensgefährlichen Folgen aussetzen.
Neustadt (Hessen), den 28. November 2024
DER BÜRGERMEISTER
- als örtliche Ordnungsbehörde -
Thomas Groll