Um Mahnungen zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass am 15. November 2024 folgende Zahlungen fällig werden:

- 4. Quartal: Grundsteuer/Hundesteuer
- 4. Quartal: Wassergebühren - Vorauszahlung
- 4. Quartal: Gewerbesteuer - Vorauszahlung

Soweit Sie der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch machen, bitten wir Sie nicht nur um rechtzeitige Überweisung, sondern auch darum, der Stadtkasse für künftig fällig werdende Forderungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, das übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Da keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen, ersparen Sie sich und auch uns unnötigen Ärger. SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie ausschließlich bei der Stadtkasse oder telefonisch unter 06692/89-19 oder -48.

Konten der Stadtkasse Neustadt (Hessen):

 Sparkasse Marburg-Biedenkopf:        IBAN:  DE65 5335 0000 0070 0010 80 (BIC: HELADEF1 MAR)

VR Bank HessenLand e. G.:                   IBAN:  DE44 5309 3200 0006 5436 42 (BIC: GENODE51 ALS)

Postbank Frankfurt/Main:                    IBAN:  DE32 5001 0060 0027 0626 05 (BIC PBNKDEFF XXX)  

 

Neustadt (Hessen), den 05. November 2024

Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat

Thomas Groll
Bürgermeister