Zunehmende Beschwerden geben uns Veranlassung darauf hinzuweisen, dass das Befahren der inneren Wege im Bürgerpark mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht gestattet ist. Die Wege sind als Fußwege gekennzeichnet. Lediglich auf den äußeren Wegen „Allee“ und „Hinter der Mauer“ ist das Fahren mit Rädern und Scootern erlaubt. Diese Wege sind als gemeinsame Fuß- und Radwege beschildert. Die gemeinsame Nutzung der Wege erfordert Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern. Radfahrer haben hier kein Vorfahrtsrecht.

Außerdem müssen wir feststellen, dass zunehmend E-Scooter von Kindern genutzt werden. Sobald die Scooter eine Geschwindigkeit von mehr als 6km/h erreichen können und am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen diese nur von Personen ab 14 Jahren genutzt werden und müssen über ein Versicherungskennzeichen verfügen. Diese Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen benutzt werden, nicht aber auf Gehwegen.

E-Scooter im Straßenverkehr sind Kraftfahrzeuge, die eine verantwortungsbewusste Teilnahme am Verkehr und Rücksicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern erfordern – sie sind kein Spielzeug.

Neustadt (Hessen), 21. Oktober 2024

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

Thomas Groll

Bürgermeister