Der Winterdienst erfolgt auch in diesem Jahr aus Rücksicht auf die Natur und der Wirtschaftlichkeit unter ökologisch und ökonomisch orientierten Aspekten. Der Einsatz von Streusalz soll so weit wie möglich reduziert werden, es kann jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht komplett verzichtet werden.

Dringlichkeitsstufe 1 k beinhaltet alle Straßen des klassifizierten Netzes innerhalb der Ortslage, diese werden momentan von der Straßenmeisterei Kirchhain gestreut bzw. geräumt.

Dringlichkeitsstufe 1 sind alle Verkehrswichtigen und stark befahrene Straßen mit gefährlichen Stellen (Gefällstrecken, starke Kurven). Auf diesen Strecken wird bei Glätte generell Streusalz verwendet, wobei der Grundsatz gilt: „so wenig Streusalz wie möglich, soviel wie nötig“.

Dringlichkeitsstufe 2 umfasst Wohnsammelstraßen mit starkem Gefälle und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, des Weiteren Gefällestrecken in Industriegebieten.

Der Einsatz von Streusalz erfolgt nur auf Strecken mit starkem Gefälle. Die Ausnahme in diesem Fall sind hier Blitzeis und Eisregen, dann wird komplett gestreut. Ab 5cm Schneehöhe werden diese Strecken komplett geräumt.

 

Dringlichkeitsstufe 3 betrifft Wohnstraßen, Straßen in Tempo 30- Zonen und verkehrsberuhigte Gebiete. Diese Straßen werden Wochentags ab 5cm Schneehöhe geräumt, am Wochenende jedoch nur bei ausreichender Winterdienstkapazität. Die Salzstreuung erfolgt nur bei Blitzeis und Eisregen.

Gehwege

Die Winterwartung auf allen Gehwegen, Fußgängerstreifen, Überwegen und Zugängen ist gem. Satzung den Eigentümerinnen / Eigentümer der angrenzenden und von der Straße erschlossenen Grundstücke übertragen.

Neustadt (Hessen), den 14.10.2024

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister