Notfall – Vertretung im Bereich des Personenstandswesens
Die Ostkreis Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und Stadtallendorf werden künftig im Bereich Personenstandswesen eng zusammenarbeiten.
Für den Fall, dass ein Standesamt durch Personalausfälle nicht beurkunden kann, wurde eine Notfall-Vereinbarung geschlossen, wodurch eine gegenseitige Vertretung ermöglicht wird. Dieses Thema war in den Städten in der Vergangenheit immer wieder diskutiert worden, sodass die jetzt geschlossene Vereinbarung eine Lösung für alle beteiligten Standesämter darstellt. Auch die Standesamtsaufsicht beim Landkreis Marburg-Biedenkopf hat diese Vorschläge positiv begleitet. Es wurden untereinander Absprachen getroffen und im Falle einer Vertretung würde z.B. ein Bestatter an ein anderes beteiligtes Standesamt verwiesen. Die dortigen Mitarbeiter/innen haben Zugriff auf die vorhandenen Register und die Berechtigung für das Fachverfahren des anderen Standesamtes.
Im Falle einer Vertretung bei Eheschließungen kommt der Vertretungs-Standesbeamte selbstverständlich an den Ort der Eheschließung. Hier waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass man dem Wunsch des Brautpaares, in seiner Heimatstadt zu heiraten, nach-kommen sollte.
Zwischenzeitlich wurden allen Standesbeamtinnen / Standesbeamten der beteiligten Städte die entsprechenden Ernennungsurkunden ausgehändigt, sodass die formalen Vorausset-zungen geschaffen sind.
Neustadt (Hessen), den 27. Oktober 2020
Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat
Thomas Groll
Bürgermeister