Verkehrsüberwachung
Seit dem 1.6.2020 setzt die Stadt Neustadt (Hessen) zwei Personen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ein.
Nachdem durch höchstrichterliche Entscheidung die Praxis der Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen für unzulässig erklärt wurde, wurden Anstrengungen unternommen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs wieder durch städtische Angestellte durchzuführen. Zwei Mitarbeiter konnten nach öffentlicher Ausschreibung im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse hierfür gewonnen werden. Sie sind durch ihre Dienstkleidung als Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkennbar. Neben dem Einsatz zu den allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung werden auch Kontrollen in den Abendstunden und am Wochenende und bei Veranstaltungen durchgeführt.
Neustadt (Hessen), 15.6.2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister