Hessen zahlt Kommunen weitere 50 Millionen Euro für Flüchtlinge
Im Oktober 2023 kamen täglich rund 180 geflohene Menschen nach Hessen. 2022 hat Hessen 81.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge und 18.000 Asylbewerber aufgenommen.
„Natürlich sind wir uns unser humanitären Verantwortung bewusst“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein. Angesichts des Mangels von Wohnungen, KiTa- und Schulplätzen ergänzte er: „Wir sind aber am Anschlag.“ Das Erreichen von Kapazitätsgrenzen gefährdet die gute Versorgung der Schutzsuchenden und die Akzeptanz der Bürger. Es gehe auch darum, die „Handlungsfähigkeit der Demokratie“ zu erhalten, damit die politischen Ränder nicht weiter erstarken. Der Ministerpräsident erklärte daher, dass das Land zusätzlich 50 Millionen Euro an seine Gemeinden auszahle: „Damit treten wir erneut in Vorleistung für den Bund, der seiner Verantwortung wesentlich stärker nachkommen muss.“ „Die Länder und Kommunen haben keinen Hebel und keine Möglichkeiten, um Zuwanderung in geregelte Bahnen zu lenken“, ergänzte der Hessische Ministerpräsident. „Es führt kein Weg daran vorbei, dass die Zahl der nach Deutschland flüchtenden Menschen stärker reguliert werden muss.“
Daher hat sich das Land entschlossen, 50 Millionen Euro zusätzlich für die Landkreise, Städte- und Gemeinden aus dem Landesausgleichsstock zur Verfügung zu stellen.
Auch die Kommunen mit einer Erstaufnahmeeinrichtung, darunter Neustadt (Hessen), erhalten Zahlungen. Konkret bedeutet dies für Neustadt eine Zuweisung des Landes in Höhe von 808.000 Euro.
Hierzu erklärt Neustadts Bürgermeister Thomas Groll: „Natürlich begrüße ich diese Zahlung des Landes Hessen ausdrücklich. Hierin kommt das zum Ausdruck, was ich seit 2015 permanent fordere: Unsere Kommune übernimmt eine Leistung für das gesamte Land und daher ist es nur recht, wenn das Land die Kommune besonders unterstützt. Der Aufenthalt von gegenwärtig rund 600 Geflüchteten, in der Spitze aber über 1000 Menschen, stellt für unsere Stadt eine besondere Herausforderung dar, insbesondere aber für die direkten Anwohner der Erstaufnahmeeinrichtung und auch für das Personal unserer größeren Märkte. Die Zahlung des Landes trägt im Ergebnis dazu bei, dass wir vor Ort die Grundsteuer A und B oder die Gewerbesteuer seit Jahren stabil halten können. Weiterhin ist es uns möglich, seit einigen Jahren ohne eine Erhöhung der Kindergartengebühren auszukommen. Dies ist letztlich auf die Existenz der Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Kaserne zurückzuführen. Zudem sind durch die Zahlungen des Landes Investitionen möglich, die wir uns sonst nicht hätten leisten können“, so Neustadts Bürgermeister.
Groll betont trotz dieser Zahlen, dass die Verantwortung des Landes für Kommunen mit einer Erstaufnahmeeinrichtung dadurch natürlich nicht obsolet geworden ist, sondern dass er zwingend davon ausgehe, dass das Land auch zukünftig die betroffenen Städte und Gemeinden in einer besonderen Art und Weise unterstützt.