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Rathaus und Politik

Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV 2 (Corona-Virus) – Teil V

Diese Bekanntmachung beruht auf dem Stand vom 20. April 2020. Seitdem kann es Änderungen der Sach- und Rechtslage gegeben haben. Beachten Sie daher bitte die aktuellen Informationen.

Sämtliche Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Hessen (www.soziales.hessen.de) und des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de) gelten in ihren jeweils aktuellen Fassungen in der Stadt Neustadt (Hessen).

Daneben werden zusätzliche Regelungen für Kommune getroffen.

Kindergärten

Die Kindergärten bleiben bis auf weiteres geschlossen. Notgruppen werden vorgehalten.

Bei Fragen beachten Sie die Hinweise an den Eingangstüren der Kindergärten bzw. suchen den Kontakt zu den Leitungen oder Frau  Dippel von der Stadtverwaltung, Tel. 8918.

Der Kreis der Zugangsberechtigten für die Notgruppen wurde erweitert (s. www.soziales.hessen.de). Insbesondere gehören nun berufstätige Alleinerziehende ohne Rücksicht auf die ausgeübte Tätigkeit dazu.

 

Großveranstaltungen

Zunächst bis zum 3.5.2020 sind weiterhin sämtliche Veranstaltungen untersagt.

Größere Veranstaltungen werden in der Folge bis zum 31. August 2020 im öffentlichen und privaten Rahmen untersagt. Eine maximale Teilnehmerzahl liegt uns noch nicht vor. Diskutiert wird derzeit über eine Obergrenze von 100 Personen. Als Teilnehmer sollen dabei alle anwesenden Personen (Veranstalter/Helfer/aktive Teilnehmer/Besucher) gelten.

Wir bitten Vereine, die in den kommenden Monaten größere Veranstaltungen planen, dies bei ihren weiteren Überlegungen zu berücksichtigen.

 

Beerdigungen

An Beerdigungen können bis auf weiteres insgesamt nur 20 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl ergibt sich aus Angehörigen, Pfarrer, Bestatter und Sargträgern. Die Trauerfeier finden derzeit vollständig im Freien statt. Die Abstandsregeln sind dabei einzuhalten. Der Bestatter führt eine Anwesenheitsliste.

 

Trauungen

An standesamtlichen Trauungen können derzeit neben dem Standesbeamten und dem Brautpaar nur bis zu sechs weitere Personen teilnehmen.

 

Einzelhandel

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800 qm dürfen ab 20. April 2020 öffnen. Ein größerer Verkaufsraum kann durch geeignete Maßnahmen auf 800 qm verkleinert werden. Darüber hinaus dürfen unabhängig von einer Flächenbegrenzung Autohäuser wieder öffnen. Es gelten Betretungs-, Abstands- und Hygieneregeln. U.a. darf pro angefangener 20 qm nur ein Kunde die Geschäftsräume betreten. Die Einhaltung/Überwachung der Regeln obliegt dem Gewerbetreibenden.

 

Gastronomie

Gaststätten, Restaurants u. ä. bleiben weiterhin geschlossen. Dies gilt auch für die Vereinsgastronomie. Abhol- und Lieferservice nach telefonischer Bestellung ist zulässig. Eisdielen dürfen ab 20. April 2020 einen Straßenverkauf anbieten. Das Eis darf nicht in Waffeln abgegeben werden. Ein Verzehr im Umkreis von 50 m um die Eisdiele ist nicht zulässig. Bei Warteschlangen gelten die Abstandsregeln von zumindest 1,50.

 

Körperpflege/Tattoo-Studios/Fitness-Studios

Friseure dürfen ab 4. Mai 2020 unter Auflagen öffnen. Andere Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.

 

Spielotheken/Wettbüros

Diese Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.

 

DGH Momberg/Zollhof Speckswinkel/Haus der Vereine/Historisches Rathaus

Eine Vermietung/Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt gegenwärtig nicht. Es ist vorgesehen, nach Aufhebung der Kontaktsperre wieder Vermietungen vorzunehmen. Allerdings würde es in diesem Fall Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl geben.

 

Grillhütten

Eine Vermietung der Grillhütten im Mai 2020 erfolgt nicht. Ob eine solche ab Juni dieses Jahres vorgenommen wird, ist noch zu entscheiden. Die Teilnehmerzahl würde allerdings begrenzt werden.

 

Spiel- und Bolzplätze

Spiel- und Bolzplätze bleiben ebenfalls bis auf weiteres geschlossen.

 

Sportplätze- und hallen

Diese Einrichtungen sind zumindest bis zum 3. Mai 2020 für Trainings- und Spielbetrieb geschlossen.

 

Jugendräume

Die Jugendräume sind zumindest bis zum 3. Mai 2020 geschlossen. Über das weitere Vorgehen wird mit dem bsj Marburg e.V. entschieden.

 

Feuerwehren

Zumindest bis zum 3. Mai 2020 sind die Feuerwehrhäuser geschlossen. Ein Übungsbetrieb findet weiterhin nicht statt.

 

Bürgerpark

Ab 24. April 2020 soll der Hauptweg durch den Bürgerpark wieder frei gegeben werden, da er auch als Schulweg dient. Die Nutzung des Spielplatzes, der Fußballtore sowie des Bouleplatzes ist weiterhin nicht gestattet. Beim Sitzen auf den Bänken sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Bürgerbus

Der Linienverkehr des Bürgerbusses entfällt weiterhin. Über eine Wiederaufnahme wird gemeinsam mit WIR für UNS! – Bürgerverein Neustadt e.V. im Verlauf des Monats Mai entschieden.

 

Singstunden/Übungsabende Kapellen

Gesangvereine und Kapellen können aufgrund der besonderen Gefahr einer Tröpfcheninfektion bis auf weiteres keine Singstunden/Übungsabende abhalten.

 

Vereinstätigkeit

Aufgrund der Kontaktsperre ist diese zunächst bis zum 3. Mai 2020 untersagt.

 

Besuche bei Alters- und Ehejubilaren

Diese  entfallen zumindest  im Monat Mai 2020.

 

Stadtverwaltung

Bis zum 30. April 2020 gelten die bisherigen Regelungen zunächst fort. Die Verwaltung arbeitet wie gewohnt weiter, die Gebäude sind allerdings verschlossen. Anliegen der Bürger werden bearbeitet. Dies sollte vorrangig per Telefon und/oder Email geschehen. Bei Notwendigkeit können telefonische Termine mit den Sachbearbeitern vereinbart werden. Im Bereich des Einwohnermeldeamtes wird den Kunden das Tragen einer Alltagsmaske empfohlen.

 

Nach einer Aufhebung der Kontaktsperre kann es bei den vorgenannten Punkten zu Abweichungen kommen, über die informiert wird.

Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt (Hessen) und die Polizei überwachen im Rahmen des ihnen möglichen, die Einhaltung der Verordnungen und Allgemeinverfügungen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten und teilweise sogar Straftaten gar und sind mit Bußgeld bzw. Geldstrafe belegt. Bußgeldverfahren werden zentral vom Landkreis Marburg-Biedenkopf weiter bearbeitet.

Unterstützen Sie die Ordnungsbehörden und weisen die Betroffenen bei Verstößen gegen die Kontaktsperre direkt darauf hin.

 

Die Hessische Landesregierung empfiehlt, dass die Menschen beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkaufen Alltagsmasken tragen. Solche Masken können selbst hergestellt oder etwa in örtlichen Schneidereien erworben werden.

 

Neustadt (Hessen), den 20. April 2020

Der Magistrat/Der Bürgermeister als örtliche Ordnungs-/Polizeibehörde

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Telefon:06692/89-0

Fax:06692/89-40

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