Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet nunmehr auch für Betreiber von Bestandswindenergieanlagen die Möglichkeit, dass Städte und Gemeinden am Ausbau von Windenergieanlagen oder PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden können. Die Betreiber können den Kommunen dazu freiwillig - ohne die Verpflichtung zu einer Gegenleistung – bis zu 0,2 Cent pro kWh des produzierten Stroms anbieten.
Diese Regelung gilt für alle Anlagen größer 1.000 kW Nennleistung, die in der Kommune selbst stehen oder in einem Umkreis von 2,5 km errichtet wurden. Dies betrifft in der Stadt Neustadt (Hessen) sieben Bestandswindenergieanlagen und in den benachbarten Kommunen weitere Anlagen.
Bürgermeister Thomas Groll suchte hierzu das Gespräch mit den infrage kommenden Anlagenbetreibern. Für diese führte federführend der gebürtige Mengsberger Michael Rudewig die Gespräche.
Michael Rudewig, Helmut Lompe und die Energiegesellschaft Vogelsberg (EGV) wollen ihre Region unterstützen und haben sich deshalb bereit erklärt die Kommune an den Erträgen aus den Windenergieanlagen partizipieren zu lassen.
Die Stadt Neustadt erhält nun in 2024 und den Folgejahren rund 65.000 Euro pro Jahr.
Der Bürgermeister ist dankbar dafür, dass seine Initiative auf offene Ohren gestoßen ist. Die zusätzliche Einnahme, so Groll, werde dem städtischen Haushalt zugeführt und trage insbesondere dazu bei, die kommunalen Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich zu finanzieren.
Kürzlich wurden die entsprechenden Verträge im Rathaus von Michael Rudewig, Helmut Lompe und Günter Mest (EGV) sowie Bürgermeister Thomas Groll und Stadträtin Elena Georgi unterzeichnet.
"Diese unverhoffte Einnahme aus der Windkraft trägt Anteil daran, dass wir im ländlichen Raum regelmäßig kulturelle Veranstaltungen durchführen können und dass wir über ein tragfähiges soziales Netz verfügen. Herzlichen Dank für die Unterstützung", so Groll.