Rathaus und Politik

Standortübungsplatz der Bundeswehr

Es wird darauf hingewiesen, dass der Standortübungsplatz der Bun­deswehr, der mit seiner Fläche Teile des Gemeindegebietes Stadt­allendorf einschl. WASAG-Gelände und Teile der Gemeindegebiete Neustadt und Kirtorf umfasst und an seiner Begrenzung mit Hin­weistafeln versehen ist, ohne Genehmigung nicht betreten werden darf.

Der Standortübungsplatz (ehem. Feldflugplatz KIRTORF) ist durch Munitionssprengungen in den 50iger Jahren in hohem Maße mit noch scharfer Sprengmunition und Sprengstoffrückständen kontaminiert. Fundgegenstände dürfen daher dort weder berührt, noch aufgenommen oder entwendet werden. Bei Munition oder Munitionsteilen besteht Lebensgefahr.

Die Benutzung der bundeseigenen Verbindungsstraße Stadtallen­dorf/ Neustadt mit priv. Kfz und Fahrrädern ist ohne schriftlich Genehmigung des Standortäl­testen nicht gestattet.

Ausnahme: Mit Fahrrädern an Sonn- und Feiertagen; dabei erfolgt die Benutzung der Verbindungsstraße auf eigene Gefahr.

Erteilte Genehmigungen sind den einge­setzten militärischen Streifen auf Verlangen vorzuzeigen

Das WASAG-Gelände in den Bereichen Artilleriestraße (Zufahrt zur Hessenkaserne) - Finkenweg - Scharnhorststraße darf von Unbefug­ten weder betreten noch befahren werden.

Das illegale Ablagern von Bauschutt und/oder Müll ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die eingesetzten Strei­fen sind angehalten, die Personalien der angetroffenen Personen festzustellen und ein Bußgeldverfahren einleiten zu lassen.  

Der Standortälteste Stadtallendorf/Neustadt

In Vertretung:

Raab
Oberst i.G.

Wird veröffentlicht.

Neustadt (Hessen), den 08. Juni 2018

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister