Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag
Der Gewerbeverein Neustadt (Hessen) veranstaltet am
Sonntag, dem 28. April 2024, von 11.00 bis 20.00 Uhr,
in der Marktstraße und Bahnhofstraße,
einen Markt, verbunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag.
Die Ladengeschäfte in der Marktstraße, Bahnhofstraße sowie in der Ringstraße bis Abzweig Töpferweg und in der Hindenburgstraße, bis Haus-Nr. 5, sind von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Aus diesem Grunde werden
- die Marktstraße, bis zur Einmündung Marburger Straße,
- die Bahnhofstraße, von der Abzweigung Hindenburgstraße bis zur Abzweigung der Neuen
Gartenstraße
- die Ringstraße bis Abzweig Töpferweg
an diesem Tage von 08.00 bis 20.00 Uhr voll gesperrt.
Der Marktplatz ist bereits am 27. April 2024, ab 13.00 Uhr bis 28. April 2024, bis 22.00 Uhr, gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Querallee, Alsfelder Straße und die Straße Im Hattenrod und ist entsprechend beschildert.
Für die Straße Im Hattenrod, die Alsfelder Straße, wird beidseitig Haltverbot sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Die Zufahrten durch die Ringstraße in die Bahnhofstraße und die Marktstraße sind ebenfalls gesperrt.
Die Bogenstraße, Mauerstraße, Ringstraße, Allee, Mühlenstraße, Hinter der Kirche und deren Verbindungsstraßen, Ritterstraße und Turmstraße sind als Zufahrtsstraßen für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freizuhalten.
Geparkte Fahrzeuge sind rechtzeitig vorher zu entfernen. Die Fahrer von verbotswidrig, insbesondere behindernd abgestellten Fahrzeugen müssen damit rechnen, dass diese notwendigenfalls kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Die Einbahnstraße in der Mühlenstraße wird aufgehoben.
35279 Neustadt (Hessen), den 12. April 2024
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister