Bordsteinrampen
Hessen Mobil hat uns darauf hingewiesen und gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass die Verwendung von Borsteinrampen, die vor Grundstückszufahrten in die Rinne gelegt werden (z. B. aus Gummi/Plastik oder Holz) um eine bequemere Zufahrt zu ermöglichen, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen. Eine Erlaubnis wird aber regelmäßig nicht erteilt, weil die Entwässerung der Straße beeinträcht wird und die Rampen die Durchführung des Winterdienstes einschränken. Somit sind Rampen, die bereits verlegt wurden, zu entfernen.
Das Ordnungsamt wird in den nächsten Wochen verstärkt auf die Verwendung von Bordsteinrampen achten und zur Beseitigung auffordern.
Neustadt (Hessen), den 29.07.2022
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister