Änderungen bei der Annahme von Baum- und Strauchschnitt ab Herbst 2022
Seit einigen Jahren bietet die Stadt Neustadt (Hessen) im Frühjahr und Herbst die kostenlose Abgabe von Baum- und Strauchschnitt an. Die kostenlose Annahme erfolgte bis zum Frühjahr dieses Jahres unter der Voraussetzung, dass die Mindeststärke des Schnittgutes „daumendick“ bzw. 2-3 cm sein musste. Das Schnittgut wurde anschließend durch die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda in das Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach transportiert, zu Brennstoff verarbeitet und zur Wärmegewinnung eingesetzt. Durch diese Brennstofferlöse konnten die Logistikkosten weitergehend gedeckt werden.
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda hat in der vergangenen Woche darüber informiert, dass das Schnittgut ab sofort eine Mindeststärke von 5 cm aufweisen muss. Nur unter diesen Anforderungen kann das kostenfreie Angebot weiterhin aufrechterhalten werden. Diese Annahmevoraussetzungen gelten ebenfalls für die kostenlose Anlieferung im Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach. Feineres Material wird verwogen und mit 78,00 €/t berechnet.
Die Stadt Neustadt (Hessen) wird auch in diesem Herbst wieder den Termin zur kostenlosen Abgabe von Ast- und Baumschnitt anbieten. Daher möchten wir Sie bereits jetzt darüber informieren, dass die Mindeststärke des Schnittgutes 5 cm betragen muss. Alles, was geringer als die Mindeststärke von 5 cm ist, kann leider nicht mehr angenommen werden bzw. muss über die Biotonne bzw. kostenpflichtig über das Biomassezentrum in Kirchhain-Stausebach entsorgt werden.
Neustadt (Hessen), den 28.04.2022
STADT NEUSTADT (HESSEN) |
Thomas Groll |