Rathaus und Politik

Zwangsversteigerung am 04. Mai 2022 Amtsgericht Kirchhain

Amtsgericht Kirchhain

-Versteigerungsgericht-

41 K 11/21

Beschluss

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Mittwoch, 04. Mai 2022, 09:00 Uhr

im Amtsgericht Niederrheinische Straße 32, Zimmer 116,

versteigert werden:

Das im Grundbuch von Momberg Blatt 2453 eingetragene GrundstĂŒck

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

FlurstĂŒck

Wirtschaftsart und Lage

GrĂ¶ĂŸe mÂČ

3

Momberg

14

74/1

Hof- und GebÀudeflÀche,

Hauptstraße 48

135

Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.07.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 30.000,00 €

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht spĂ€ter als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spĂ€testens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der GlĂ€ubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berĂŒcksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des GlĂ€ubigers und den ĂŒbrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmĂ€ĂŸig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die ErklĂ€rung auch zur Niederschrift der GeschĂ€ftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegen steht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt fĂŒr das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

NĂ€here Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de

Kontoverbindung fĂŒr die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-ThĂŒringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX

unter Angabe des Kassenzeichens: 011930308072

Information

fĂŒr alle Besucherinnen und Besucher

des Amtsgerichts Kirchhain

Bitte haben Sie VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie ein Einlass in das GebĂ€ude erst 5 Minuten vor dem anberaumten Termin möglich ist.

Im Außenbereich gibt es keine Sitzgelegenheiten und auch keine Überdachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass im gesamten GerichtsgebÀude FFP2-Masken-Pflicht besteht.

Die Direktorin

Beglaubigt

Amtsgericht Kirchhain, 10.01.2022

 

Wird veröffentlicht:

35279 Neustadt (Hessen), 29.03.2022

                       Der Magistrat

            der Stadt Neustadt (Hessen)