Zwangsversteigerung am 04. Mai 2022 Amtsgericht Kirchhain
Amtsgericht Kirchhain
-Versteigerungsgericht-
41 K 11/21
Beschluss
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Mittwoch, 04. Mai 2022, 09:00 Uhr
im Amtsgericht Niederrheinische StraĂe 32, Zimmer 116,
versteigert werden:
Das im Grundbuch von Momberg Blatt 2453 eingetragene GrundstĂŒck
Lfd. Nr. |
Gemarkung |
Flur |
FlurstĂŒck |
Wirtschaftsart und Lage |
GröĂe mÂČ |
3 |
Momberg |
14 |
74/1 |
Hof- und GebĂ€udeflĂ€che, HauptstraĂe 48 |
135 |
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.07.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 30.000,00 âŹ
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht spĂ€ter als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spĂ€testens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der GlĂ€ubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berĂŒcksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des GlĂ€ubigers und den ĂŒbrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmĂ€Ăig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs â getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten â einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die ErklĂ€rung auch zur Niederschrift der GeschĂ€ftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegen steht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt fĂŒr das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
NĂ€here Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de Kontoverbindung fĂŒr die Ăberweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-ThĂŒringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX unter Angabe des Kassenzeichens: 011930308072 |
Information
fĂŒr alle Besucherinnen und Besucher
des Amtsgerichts Kirchhain
Bitte haben Sie VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie ein Einlass in das GebĂ€ude erst 5 Minuten vor dem anberaumten Termin möglich ist.
Im AuĂenbereich gibt es keine Sitzgelegenheiten und auch keine Ăberdachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass im gesamten GerichtsgebÀude FFP2-Masken-Pflicht besteht.
Die Direktorin
Beglaubigt
Amtsgericht Kirchhain, 10.01.2022
Wird veröffentlicht:
35279 Neustadt (Hessen), 29.03.2022
Der Magistrat
der Stadt Neustadt (Hessen)