Zwangsversteigerung am 04. Mai 2022 Amtsgericht Kirchhain
Amtsgericht Kirchhain
-Versteigerungsgericht-
41 K 11/21
Beschluss
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Mittwoch, 04. Mai 2022, 09:00 Uhr
im Amtsgericht Niederrheinische Straße 32, Zimmer 116,
versteigert werden:
Das im Grundbuch von Momberg Blatt 2453 eingetragene Grundstück
Lfd. Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Wirtschaftsart und Lage |
Größe m² |
3 |
Momberg |
14 |
74/1 |
Hof- und Gebäudefläche, Hauptstraße 48 |
135 |
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.07.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 30.000,00 €
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegen steht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX unter Angabe des Kassenzeichens: 011930308072 |
Information
für alle Besucherinnen und Besucher
des Amtsgerichts Kirchhain
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie ein Einlass in das Gebäude erst 5 Minuten vor dem anberaumten Termin möglich ist.
Im Außenbereich gibt es keine Sitzgelegenheiten und auch keine Überdachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass im gesamten Gerichtsgebäude FFP2-Masken-Pflicht besteht.
Die Direktorin
Beglaubigt
Amtsgericht Kirchhain, 10.01.2022
Wird veröffentlicht:
35279 Neustadt (Hessen), 29.03.2022
Der Magistrat
der Stadt Neustadt (Hessen)