Vermietung öffentlicher Räumlichkeiten
Ab sofort gelten aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten folgende Richtgrößen für die Vermietung kommunaler Räumlichkeiten:
Kultur- und Bürgerzentrum 200 Personen
DGH Momberg 90 Personen
Zollhof Speckswinkel 75 Personen
Soll von diesen Richtgrößen abgewichen werden, bedarf es der Darlegung geeigneter Hygienemaßnahmen.
Für kulturelle kommunale Veranstaltungen wird bei Erreichen der Richtgröße unter Berücksichtigung der jeweiligen Infektionszahlen das Tragen einer Schutzmaske angeordnet.
Ebenfalls bleibt hier die Anordnung der 3 G-Regel (geimpft-genesen-getestet) vorbehalten.
Für die Grillhütten wird auf die Festlegung einer Richtgröße verzichtet.
Wir appellieren an alle Nutzer, sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Die Maske schützt gegenwärtig am besten.
Neustadt (Hessen), 31.03.2022
STADT NEUSTADT (HESSEN) DER MAGSTRAT |
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Thomas Groll Bürgermeister |