Nutzung kommunaler Liegenschaften
Ab dem 4. März 2022 hat die hessische Landesregierung verschiedene Lockerungsschritte in der Corona-Schutzverordnung vorgesehen.
Diese ermöglichen eine Vermietung der kommunalen Liegenschaften – Kultur- und Bürgerzentrum, DGH Momberg, Zollhof Speckswinkel, Grillhütten – für private Feiern und Vereinsveranstaltungen.
Die genannten Liegenschaften können unter Einhaltung der 3G-Regelungen (geimpft, genesen oder getestet) wieder genutzt werden. Für sämtliche Innenräume gilt für die Dauer des Aufenthaltes eine Maskenpflicht (zumindest medizinische Schutzmaske) bis zum Einnehmen eines Sitzplatzes. Ein Abstands- und Hygienekonzept ist vorzuhalten.
Bis auf weiteres gelten folgende Personenbeschränkungen:
Kultur- und Bürgerzentrum 200
DGH Momberg 85
Zollhof Speckswinkel 75
Grillhütte Neustadt 50
Grillhütte Mengsberg 50
Grillhütte Momberg 15
Grillhütte Speckswinkel 30
(gleichzeitiger Aufenthalt im Gebäude)
Für die Außenbereiche wird die (gleichzeitige) Teilnehmerzahl auf jeweils 125 festgelegt.
Sollten sich die Rechtsvorschriften verändern und die Teilnehmerzahlen weiter reglementiert oder Veranstaltungen verboten werden, übernimmt die Kommune hierfür keine Haftung.
Neustadt (Hessen), den 4. März 2022
STADT NEUSTADT (HESSEN) DER MAGISTRAT |
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Thomas Groll Bürgermeister |