Regelung für den Einlass in das Rotkäppchenbad
Ab Montag, den 17.01.2022 gilt bei uns im kompletten Bad 2G➕‼️
Diese Regelung gilt laut dem Land Hessen so lange, bis die Inzidenz im Kreis wieder unter 350 liegt.
Somit dürfen ab morgen folgende Personen Eintritt erhalten:
- Vollständig geimpfte ➕ Booster-Impfung
- Vollständig geimpfte ➕ tagesaktueller Schnelltest (max. 24h) oder PCR-Test (max. 72h)
- Genesene (max. 6 Monate) ➕ tagesaktueller Schnelltest (max. 24h) oder PCR-Test (max. 72h)
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können mit Attest ➕ aktuellem Schnelltest
- Schüler unter 18 Jahren mit aktuell gültigem Schul-Testheft
Neustadt, den 17.01.2022
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister