Zugang zu Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt und Standesamt
Ab 29. November 2021 ist der Zugang zu den publikumsträchtigen Bereichen der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen) – Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt und Standesamt – nur nach der „3 G-Regel“ möglich.
Mithin ist den Mitarbeitenden vorzulegen
ein vollständiges Impfzeugnis oder
ein Genesenen-Nachweis oder
ein Bürgertest bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers, beides nicht älter als 24 Stunden
In Ausnahmefällen kann ein Selbsttest unmittelbar erfolgen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch der Mitarbeitenden dient.
Neustadt, den 24. November 2021
DER MAGISTRAT NEUSTADT (HESSEN)
Thomas Groll
Bürgermeister