Gärtner/in oder Mitarbeiter/in (m/w/d)
Die Stadt Neustadt (Hessen), beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den städtischen Bauhof eine/n
Gärtner/in oder Mitarbeiter/in (m/w/d)
in Vollzeit zunächst befristet für zwei Jahre einzustellen.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Pflege der kommunalen Grünflächen
- Winterdienst
- Allgemeine Unterhaltungstätigkeiten
Daneben erfolgt bei Bedarf der Einsatz im gesamten Aufgabenspektrum des städtischen Bauhofes.
Wir erwarten:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Führerschein Klasse B und T
- Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres Bauhofes, technisches sowie handwerkliches Geschick
- Teamfähigkeit, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (z. B. an Wochenenden, Feiertagen, nachts) sowie zur Ableistung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten
- Bereitschaft zur Teilnahme an Lehrgängen
- Aktiver Dienst in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre wünschenswert
Die Einstellung wird auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgenommen. Es wird ein Entgelt nach Entgeltgruppe 5 TVöD gezahlt. Weiterhin bieten wir eine Jahressonderzahlung, eine leistungsorientierte Bezahlung und eine Zusatzversorgung.
Die Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen sind erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Mock (06692-8916) zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 29.08.2021 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Neustadt (Hessen), 22.07.2021
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister