Vereine, Jugend & Corona Unterstützungsangebot der Kommune
In der Zeit seit März 2020 kam die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine fast völlig zum Erliegen.
Langsam beginnt nun wieder das Vereinsleben und der Trainingsbetrieb.
Die Stadt Neustadt (Hessen) möchte Vereine, Kirchengemeinden und Gruppen, die sich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich engagieren, finanziell beim "Comeback" unterstützen.
Wer beispielsweise einen Grillnachmittag, eine Wanderung oder einen Ausflug plant, wer eine Fortbildung durchführen, einen Referenten einladen oder eine Neuanschaffung für die Kinder- und Jugendarbeit durchführen möchte, kann auf die Kommune zählen.
Solche Aktivitäten, aber auch andere, die in diesen Kontext passen, werden durch die Stadt Neustadt (Hessen) unterstützt.
Durch Rechnung/Beleg nachgewiesene Kosten in Höhe von 250 Euro übernimmt die Kommune voll. Weitere Ausgaben bis maximal 750 Euro fördert die Kommune zu 50 %. Die maximale Förderung pro Verein o.ä. beträgt also 500 Euro. Unterhält ein Verein mehrere eigenständige Abteilungen, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen, so kann er auch für jede weitere Abteilung eine Förderung beantragen. Hier gibt es pro Abteilung eine Grundförderung von 200 Euro, von weiteren maximal 350 Euro werden 50 % gefördert, so dass der Höchstförderbetrag pro weiterer Abteilung 375 Euro beträgt.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Dem Magistrat obliegt die Festlegung der Förderbeträge.
Anträge sind formlos unter Beifügung von Rechnungsbelegen bis zum 15.11.2021 an den Magistrat zu richten.
Neustadt (Hessen), den 16.7.2021
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister