Nutzung bzw. Anmietung öffentlicher Einrichtungen
In den letzten Wochen ist die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten deutlich zurückgegangen. Infolgedessen bewegen sich die Inzidenzzahlen auf niedrigem Niveau.
Der Magistrat hat daher beschlossen, ab dem 1. Juli 2021 die Nutzung bzw. Anmietung öffentlicher Einrichtungen in Neustadt (Hessen) für Vereine bzw. Privatpersonen wieder zu ermöglichen.
Dies muss allerdings weiterhin mit Einschränkungen geschehen. Um die Regelungen handhabbar und überprüfbar zu machen, wurden folgende maximale Personenzahlen festgelegt:
Kultur- und Bürgerzentrum, Saalhälfte I und Saalhälfte II jeweils 70 Personen
Historisches Rathaus 35 Personen
Haus der Vereine, Gemeinschaftsraum 20 Personen
Dorfgemeinschaftshaus Momberg, großer Saal 55 Personen
Dorfgemeinschaftshaus Momberg, kleiner Saal 15 Personen
Zollhof Speckswinkel 45 Personen
Grillhüte Kernstadt, innen 30 Personen
Grillhütte Mengsberg, innen 35 Personen
Grillhütte Momberg, innen 10 Personen
Grillhütte Speckswinkel, innen 20 Personen
Außenbereiche der Grillhütten jeweils 30 Personen
Für alle Personen müssen in den genannten Einrichtungen bzw. im Außenbereich Sitzplätze vorhanden sein.
Alle weiteren Vorschriften der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) in der jeweils aktuellen Fassung (Maskenpflicht, ggf. Negativnachweis, Abstands- und Hygieneregeln sind verpflichtend einzuhalten. Gegenüber der Kommune ist ein verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen. Es sind Anwesenheitslisten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon) zu führen und vier Wochen aufzubewahren.
Die Sanitäranlagen sind bei der Reinigung zu desinfizieren.
Spätestens eine Woche vor der Nutzung ist dem Fachbereich I ein Hygienekonzept vorzulegen bzw. mit diesem abzusprechen. Ansprechpartner: Herr Michel, 06692-8913.
Die Kommune muss sich eine kurzfristige Schließung der Anlagen bei ansteigenden Fallzahlen bzw. aufgrund von Vorgaben des Landkreises, Landes oder Bundes ausdrücklich vorbehalten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Neustadt (Hessen), den 14. Juni 2021
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister