Änderungen im Ausweisrecht: Gültigkeit des Kinderreisepasses verkürzt
Eine Änderung in § 5 Passgesetz sollte in diesen Zeiten - insbesondere von Eltern - beachtet werden: Kinderreisepässe sind nun nicht mehr sechs Jahre gültig, sondern, seit dem 01. Januar 2021 nur noch ein Jahr.
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt ein Kinderreisepass ohne elektronischen Chip. Vor dem 01. Januar 2021 beantragte und ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin sechs Jahre gültig. Zu beachten ist, dass Kinderreisepässe grundsätzlich nur noch um jeweils ein Jahr bis höchstens zum vollendeten 12. Lebensjahr verlängert werden können, auch wenn sie vor dem Stichtag (01. Januar 2021) beantragt und ausgestellt wurden.
Neustadt (Hessen), den 27. Mai 2021
Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat
Thomas Groll
Bürgermeister