Bundes- und Landesregelungen aufgrund der Corona-Pandemie - Öffnung kommunaler Einrichtungen
Bedingt durch die aktuellen Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Hessen kommt es bei fallenden bzw. steigenden Inzidenzzahlen tagesaktuell zu veränderten Regelungen.
Näheres hierzu erfahren Sie unter
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln
Im Einvernehmen mit den Ortsvorstehern wurde entschieden, dass die kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen (Kultur- und Bürgerzentrum, DGH Momberg, Zollhof Speckswinkel, Grillhütten) gegenwärtig für Feierlichkeiten nach wie vor geschlossen bleiben.
Grund hierfür ist, die Vielzahl der einzuhaltenden Vorschriften (tagesaktuelle Tests, Sitzplatzpflicht, Abstandsregeln, Hygienekonzept usw.) und deren Überwachung.
Dieser Beschluss wird im Turnus von vier Wochen einer Überprüfung unterzogen.
Für Vereine bzw. wiederkehrende Nutzer gelten im Bezug auf die öffentlichen Einrichtungen (Gemeinschaftshäuser, Haus der Vereine und Sportanlagen) die o. a. Bundes- und Landesregeln.
Neustadt (Hessen), den 21. Mai 2021
DER MAGISTRAT
Thomas Groll