Feststellung gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung; hier: Kommunalwahl am 14. März 2021 - Ausscheiden und Nachrücken von Wahlbewerbern-
Stadtverordnetenversammlung:
Herr Walter Schmitt
vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands – CDU –
hat sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt.
Hiermit stelle ich sein Ausscheiden gemäß § 34 KWG fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) nachrückt:
Bewerber des Wahlvorschlages
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU -
lfd. Nr. 16
Herr Andreas Merten
Am Triesch 2
35279 Neustadt (Hessen)
Ortsbeirat Momberg:
Herr Walter Schmitt
vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Momberg – BLM –
hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Momberg niedergelegt.
Hiermit stelle ich sein Ausscheiden gemäß § 34 KWG fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Momberg nachrückt:
Bewerber des Wahlvorschlages
Bürgerliste Momberg – BLM –
lfd. Nr. 8
Herr Michael Dippel
Treysecke 8
35279 Neustadt (Hessen)
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34/25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
35279 Neustadt (Hessen), den 22. April 2021
DER BESONDERE GEMEINDEWAHLLEITER
der Stadt Neustadt (Hessen)
Holger Michel