Schnelltest-Center - Alkoholverbot und Maskenpflicht - Bürgerpark
Aufgrund der fortschreitenden Corona-Pandemie und in Ausführung der Beschlusslage des Bundes, der Länder und einer Allgemeinverfügung des Landkreises Marburg-Biedenkopf ergeht folgende Bekanntmachung:
- Schnelltest-Center
In Zusammenarbeit mit dem Neustädter Pflegedienst „Daheim ist daheim“ bietet die Stadt Neustadt (Hessen) ab Dienstag, den 13. April 2021 allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Kommune – aber auch Personen von außerhalb – ein Schnelltest-Center im Kultur- und Bürgerzentrum an.
Geplant ist dienstags von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Hierzu wichtige Informationen im Überblick:
Wie läuft es ab?
1 x pro Woche kann sich jede/r kostenlos testen lassen. Nach ca. 15 Minuten steht das Ergebnis fest. Zu Beginn muss eine Einwilligung der Datenschutzhinweise und zur Datenweitergabe an das Gesundheitsamt des Landkreises unterschrieben werden. Bei einem negativen Ergebnis erhält die getestete Person eine Negativbescheinigung, bei einem positiven Ergebnis muss sie sich umgehend in Quarantäne begeben. Das positive Ergebnis wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Weitere Informationen erfolgen dann vor Ort durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes.
Muss man sich anmelden?
Ja, eine Anmeldung zur Testung ist erforderlich. Diese kann über Telefon 06692/89-28 Montag - Freitag von 8 – 12 Uhr und Montag – Donnerstag von 14 Uhr – 16 Uhr bei der Stadtverwaltung Neustadt erfolgen.
Welche Unterlagen braucht man und was sonst noch?
Der Zutritt kann nur mit FFP2-Maske erfolgen. Außerdem muss der Personalausweis oder der Reisepass mitgebracht werden.
Wichtig! Nur symptomfreie Personen dürfen sich testen lassen!
Alle anderen müssen zu Allgemeinmedizinern (Hausärzten, Fachärzten oder zum Gesundheitsamt).
- Alkoholverbot und Maskenpflicht
Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen in der Stadt Neustadt (Hessen) hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine zunächst vom 1.- 18. April 2021 befristete Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt, dass in den Bereichen Marktstraße, Marktplatz, Bahnhofstraße und Bahnhofsumfeld sowohl ein Alkoholverbot gilt und Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) besteht, sofern der Mindestabstand zwischen zwei Hausständen von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Wir bitten alle, sich hieran zu halten.
- Bürgerpark
Bitte halten Sie im Bürgerpark die Abstandsregeln ein und denken Sie daran, Maske tragen schützt Sie und andere.
Neustadt (Hessen), den 31. März 2021
DER MAGISTRAT / DER BÜRGERMEISTER als örtliche Ordnungsbehörde
Thomas Groll
Bürgermeister