Kommunalwahl 2021 – Wahlbenachrichtigungskarten
Uns erreichen vermehrt Rückfragen nach den Wahlbenachrichtigungskarten zur Kommunalwahl am 14. März 2021 bzw. den Anträgen zur Briefwahl.
Der Versand dieser Karten erfolgt nicht über die Kommune, sondern direkt vom Rechenzentrum EKOM 21 in Gießen. Man geht dort davon aus, dass die Karten bis Ende dieser Woche zugestellt werden.
Es besteht aber bereits jetzt die Möglichkeit, Briefwahl bei der Kommune zu beantragen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Nutzen Sie das Formular auf unserer Homepage (neustadt-hessen.de) unter „Aktuelles“.
- Senden Sie per Mail einen formlosen Antrag an die Kommune (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Dieser muss Ihren Vor- und Nachnamen, ihre Adresse (ggf. abweichende Zustelladresse) und ihr Geburtsdatum enthalten.
- Werfen Sie einen Zettel mit obigen Angaben in den Rathausbriefkasten ein oder schicken einen Brief.
- Sie können auch jemand Drittes schriftlich bevollmächtigen, die Unterlagen für Sie abzuholen. Dann muss den oben genannten Unterlagen die Vollmacht beigefügt sein.
- Sie können auch direkt im Rathaus - Hauptgebäude wählen. Bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
Neustadt (Hessen), den 15.2.2021
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister