Kommunalwahl am 14.3.2021 und die Möglichkeit der Briefwahl im Zeichen der Corona-Pandemie
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
trotz der Corona-Pandemie findet am 14. März 2021 die Kommunalwahl statt. Nehmen Sie bitte trotz dieser besonderen und herausfordernden Situation daran teil. Entscheiden Sie mit darüber, wer zukünftig in Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag Verantwortung trägt.
Der Gemeindewahlleiter, Amtsrat Michel, hat mit verschiedenen Maßnahmen auf die aktuelle Situation reagiert.
Die Wahlräume in der Kernstadt wurden an ihren bisherigen Standorten aufgegeben und ins Kultur- und Bürgerzentrum und die Sporthalle in der Querallee verlegt. Bitte beachten Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen Anfang Februar zugehen sollte, in welchem Wahllokal Sie wählen müssen.
Für alle Wahllokale gibt es ein Hygienekonzept.
In Zeiten wie diesen rückt die Briefwahl stärker in den Mittelpunkt. Nutzen Sie diese Möglichkeit der Stimmabgabe, helfen Sie älteren und kranken Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei Bedarf, die Unterlagen ins Haus zu bekommen.
Ab spätestens 8. Februar ist Briefwahl möglich. Es gibt verschiedene Varianten, dies zu tun.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können Sie die Unterlagen anfordern und dann zu Hause wählen.
Eine Wählerin oder ein Wähler kann jemanden schriftlich bevollmächtigen - die Wahlbenachrichtigungskarte bietet die Möglichkeit, dies zu tun - die Unterlagen für ihn im Rathaus abzuholen. Eine Person kann von bis zu vier Wählerinnen/Wählern bevollmächtigt werden.
Sie können auch im Rathaus wählen. Kommen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis ab 8.2.2021 (bis 12.3.2021) während der Dienstzeiten in das Hauptgebäude, Zimmer 10. Dort erhalten Sie die Unterlagen. Eine Wahlkabine steht zur Verfügung.
Achtung: Das Zimmer 10 ist nur über zwei Treppen zugänglich. Aufgrund der engen räumlichen Gegebenheiten kann diese Wahlmöglichkeit nicht im Nebengebäude stattfinden.
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister