Erweiterung der Maskenpflicht im Rathaus
Aufgrund der Verschärfung der allgemeinen Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Pflicht zu sogenannten OP-Masken oder FFP2-Masken), ist auch das Betreten des Rathauses und der übrigen städtischen Einrichtungen ab 1. Februar 2021 nur noch mit den sogenannten OP-Masken oder FFP2-Masken möglich.
Neustadt (Hessen), 20.01.2021
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister